Warum Gewalt nicht männlich ist

von Manndat

Im medialen Diskurs rund um den Fall Collien Fernandes gegen Christian Ulmen wird die Debatte um digitale Gewalt instrumentalisiert, um eine „Männertäter-Frauenopfer-Stereotypisierung“ zu zementieren. Wer dies macht, ist meist nicht an einer echten Ursachenbehebung interessiert, sondern an der moralischen Abwertung einer Gruppe, um von strukturellen Versäumnissen abzulenken oder um sie für eigene Interessen zu instrumentalisieren. Denn wer Männer pauschal als „das Problem“ markiert, während er sie im Bildungssystem abhängt und für den Schützengraben verplant, betreibt keine Prävention, sondern untergräbt das Fundament einer friedlichen Gesellschaft.

Pauschalisierende Behauptungen wie „Alle Männer sind Vergewaltiger“ oder „Alle Täter sind Männer“ sind nicht nur faktisch unhaltbar, sie stellen eine radikale Form der Diskriminierung dar. Indem sie individuelle Unschuld durch bloße Gruppenzugehörigkeit ersetzen, erfüllen sie die Kriterien der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF): Eine gesamte soziale Gruppe wird aufgrund ihres Geschlechts pauschal abgewertet und kriminalisiert.

Besonders auffällig ist diese Zuspitzung aktuell im medialen Diskurs rund um den Fall Collien Fernandes gegen Christian Ulmen. Hier wird die Debatte um digitale Gewalt und Deepfakes instrumentalisiert, um eine „Männertäter-Frauenopfer-Stereotypisierung“ zu zementieren. Dass diese Rhetorik gerade jetzt Hochkonjunktur hat, während die Bundesregierung über historische finanzielle Spielräume aus Steuereinnahmen und Sondervermögen verfügt, lässt vermuten, dass weniger eine sachliche Ursachenforschung im Vordergrund steht als vielmehr die Legitimierung massiver Mittelzuflüsse in exklusive Fördertöpfe der Frauenlobby.

Die Doppelmoral der Formel „Gewalt ist männlich“

Die Behauptung „Gewalt ist männlich“ ist keine Analyse, sondern eine bequeme Stigmatisierung. Wer Gewalt allein an einem biologischen Merkmal festmacht, betreibt keine Ursachenforschung, sondern Identitätspolitik. Wer so redet, ist meist nicht an einer echten Ursachenbehebung interessiert, sondern an der moralischen Abwertung einer Gruppe, um von strukturellen Versäumnissen abzulenken oder um sie für eigene Interessen zu instrumentalisieren.

Diese Rhetorik verschleiert eine tiefgreifende gesellschaftliche Doppelmoral: Man kritisiert „männliche Gewalt“ lautstark, während man dieselben Männer durch politische und soziale Strukturen gezielt in Gewaltrollen drängt oder sie bei der Prävention im Stich lässt. Um Gewalt wirksam zu begegnen, muss man jedoch die tatsächlichen Prädiktoren betrachten, die laut Kriminologie und Sozialpsychologie das Risiko für Gewalttaten massiv erhöhen:

1. Erlebte Gewalt in der Kindheit (Transgenerationalität von Trauma).
2. Sozioökonomischer Status (Armut und Perspektivlosigkeit).
3. Substanzmissbrauch (Enthemmung durch Alkohol/Drogen).
4. Gewaltlegitimierende Männlichkeitsbilder (Männerrollenbild des Kriegers).
5. Geringe Impulskontrolle (mangelnde Emotionsregulation).
6. Soziale Desintegration (fehlende Bindung an Bildung und Arbeit).

Werden diese Prädiktoren ignoriert oder gar befeuert, ist die spätere Gewalt kein „männliches Schicksal“, sondern eine logische Folge struktureller Versäumnisse. Hier zeigt sich die perfide Architektur der Ignoranz:

Systematische Gewaltzumutung

Während Gewalt gegen Frauen geächtet wird, wird Jungen gesellschaftlich weiterhin eine deutlich höhere Gewaltresistenz abverlangt. Unerkannte Kindheitstraumata und Opfererfahrungen bei Jungen werden oft als „normal“ bagatellisiert, womit der wichtigste Prädiktor (Punkt 1) aktiv befeuert wird. Dunkelfeldstudien (z. B. durch Christian Pfeiffer) belegen, dass Jungen im öffentlichen Raum deutlich häufiger Opfer physischer Gewalt werden als Mädchen, dies aber seltener zur Anzeige bringen.

Während in Deutschland Körperverletzung an Mädchen durch Beschneidung strafrechtlich verboten ist, ist die Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung, selbst durch medizinische Laien, ausdrücklich legalisiert. Aktuelles Beispiel ist das Gewalthilfegesetz, nach dem ausdrücklich und ausschließlich weiblichen, jedoch nicht männlichen Opfern von Gewalt Finanzmittel und Strukturen zur Gewalthilfe zugesichert werden. Unter den damals noch über 700 Abgeordneten des Deutschen Bundestages befand sich kein einziger Abgeordneter der CDU/CSU, der SPD, der FDP, den Grünen, der Linken und der AfD, der gegen diese Gesetz stimmte, das männlichen Opfern von Gewalt aufgrund ihres Geschlechtes kläglich im Stich lässt, obwohl die Abgeordneten nach Art. 38 Abs.1 Vertreter des ganzen Volkes sind und nicht nur der weiblichen Hälfte des Volkes.

Bildungspolitische Verweigerung

Die Politik ignoriert den massiven Gender Education Gap. Anstatt dringend notwendige jungenspezifische Förderung bei der Sprach- und Lesekompetenz einzuführen, flüchtet man sich in das Alibi der „individuellen Förderung“, die in der Praxis scheitert. Wer Jungen die Werkzeuge verweigert, sich verbal präzise auszudrücken, nimmt billigend in Kauf, dass Frustration in körperliche Aggression umschlägt (Punkt 5 & 6).

Pathologisierung statt Regulation

Wenn Jungen durch Wut auf psychische Belastungen reagieren, ernten sie Disziplinierung statt Hilfe. Man verweigert ihnen Ressourcen für eine gesunde Emotionsregulation, statt Suchtprävention als harte Gewaltprävention zu begreifen. Experten fordern schon seit langem vergeblich neue Wege in der Suchthilfe, die gezielt männliche Lebensrealitäten und Männlichkeitsbilder adressieren. Bisherige Angebote orientierten sich oft an einem neutralen Standard, der männliche Bedürfnisse nach Autonomie oder spezifischen Kommunikationsformen übersieht. (Punkt 3 & 5).

Staatliche Instrumentalisierung

Die Spitze der Heuchelei zeigt sich im neuen Wehrgesetz. Während man von Männern fordert, bezüglich Gewalt „in sich zu gehen“ und angeblich Männlichkeit im zivilen Leben von Gewalt entkoppeln möchte, zementiert der Staat die exklusive Pflicht zur Landesverteidigung für Männer. Hier wird die Bereitschaft zur Gewaltanwendung plötzlich wieder als „männliche Kernpflicht“ eingefordert (Punkt 4).

Fazit

Wer Gewalt wirklich bekämpfen will, muss über Traumata, Bildungsgerechtigkeit und die Entkopplung von Männlichkeit und Wehrpflicht sprechen. Wer Männer jedoch pauschal als „das Problem“ markiert, während er sie im Bildungssystem abhängt und für den Schützengraben verplant, betreibt keine Prävention, sondern untergräbt das Fundament einer friedlichen Gesellschaft.

Quellenverzeichnis zu den Prädiktoren und zur Geschlechterdebatte
1. Zu den allgemeinen Prädiktoren von Gewalt (Punkte 1, 3, 5, 6):

Moffitt, T. E. (1993): Adolescence-Limited and Life-Course-Persistent Antisocial Behavior: A Developmental Taxonomy. (Grundlagenwerk zur Unterscheidung zwischen vorübergehender Jugendkriminalität und chronischen Täterkarrieren; betont Kindheitstraumata und neuropsychologische Faktoren).

Bannenberg, B. & Rössner, D. (2021): Kriminalität in Deutschland. (Standardwerk zur Kriminologie; erläutert den Einfluss von Substanzmissbrauch, Bildung und sozialer Desintegration als Hauptursachen für Delinquenz).

2. Zum Gender Education Gap und zur Lesekompetenz (Punkt 2):

PISA-Studien (OECD) & IGLU-Studien: Regelmäßige Erhebungen belegen konsistent den signifikanten Rückstand von Jungen in der Lesekompetenz und die höhere Quote an Schulabbrechern.

Budde, J. (2011): Bildungsaufstieg von Jungen aus bildungsfernen Schichten. (Untersucht die mangelnde Passung zwischen schulischen Anforderungen und männlicher Sozialisation).

Stanat, P. et al. (2023): IQB-Bildungstrend. (Dokumentiert die Verschärfung der geschlechtsspezifischen Leistungsunterschiede im deutschen Bildungssystem).

3. Zu Gewalt gegen Jungen und Männer (Punkt 1):

KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen): Diverse Dunkelfeldstudien (z.B. durch Christian Pfeiffer) belegen, dass Jungen im öffentlichen Raum deutlich häufiger Opfer physischer Gewalt werden als Mädchen, dies aber seltener zur Anzeige bringen.

Robert Koch-Institut (KIGGS-Studie): Daten zur gesundheitlichen Lage von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zeigen die höhere Rate an externalisierenden Verhaltensauffälligkeiten bei Jungen als Reaktion auf Belastungen.

4. Zur Wehrpflicht und rechtlichen Ungleichheit (Punkt 4):

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 12a): Juristisches Primärdokument für die geschlechtsspezifische Dienstpflicht, die im aktuellen politischen Diskurs (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz 2024/25) erneut exklusiv für Männer diskutiert wird.

5. Zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF):

Heitmeyer, W. (Hrsg.): Deutsche Zustände (Folgen 1-10). (Das Standardwerk zur GMF; definiert Sexismus und die Abwertung von Gruppen als Gefahr für den sozialen Zusammenhalt.)

 

Quelle Beitragsbild: AdobeStock_515443788

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