Salomonisches Gerichtsurteil zu Beschneidung eines Jungen

von Manndat

Nicolas Poussin: Das Urteil des Salomon, Louvre, Paris

Am 12.12.2012 entschied sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich, Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung ausdrücklich zu legalisieren. In der Schweiz kam nun ein Gericht in einem solchen Fall zu einem ganz anderen Urteil.

Am 12.12. jährt sich wieder die Entscheidung des deutschen Bundestages aus dem Jahr 2012, Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung zu legalisieren.

In der Schweiz kam nun ein Gericht in einem solchen Fall zu einem ganz ungewohnten Urteil:

Soll der 10-jährige Sohn eines geschiedenen muslimischen Elternpaars traditionsgemäß beschnitten werden? (…) Mit dieser Frage musste sich kürzlich die II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich befassen. Die Mutter plante, in den Sommerferien 2017 in ihrem Herkunftsland dem Sohn gemäß den Gepflogenheiten ihrer Religion die Vorhaut abschneiden lassen. (…) Gegen dieses Vorhaben setzte sich allerdings das Betreuungsteam im Kinderheim zur Wehr, wo der Knabe seit Sommer 2014 gemäß einer Verfügung der städtischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) untergebracht ist. Die zuständige Person vom Kinderheim betonte, dass das Kind «mehrfach traumatisiert sei, an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide und auf sämtliche körperlichen Eingriffe sehr heftig, überreizt, ja panisch reagiere». Auch der leibliche Vater des Knaben war mit den Beschneidungs-Plänen seiner Ex-Frau nicht einverstanden.

Von der Beiständin der Mutter über deren Vorhaben informiert, beantragte das für die Fürsorgeempfängerin zuständige städtische Sozialzentrum, deren elterliche Sorge einzuschränken, damit die Frau nicht befugt sei, die Zirkumzision durchführen zu lassen. Die Mutter wehrte sich mit der Begründung, dass ihr Sohn von anderen muslimischen Kindern gemobbt werden könnte, und sie befürchte auch eine gewisse Ausgrenzung des Buben durch die Verwandtschaft in der Heimat.

Das Gericht entschied sich dagegen, die Körperverletzung an dem Jungen zu erlauben:

Das Kind würde im jetzigen Zeitpunkt durch einen solchen medizinischen Eingriff traumatisiert. Jene sozio-kulturellen Nachteile für das Kind, welche die Mutter bei einem Zuwarten befürchte, seien dagegen nicht erkennbar. Und der angefochtene Entscheid verletze auch nicht das Recht der Mutter zur religiösen Erziehung gemäß Zivilgesetzbuch, weil dieses Recht unter dem Vorbehalt des Kindeswohls stehe. Damit wird der muslimische Knabe also in rund acht Jahren selber entscheiden können, ob er sich die Vorhaut abschneiden lassen will oder nicht.

Warum sind eigentlich deutsche Bundestagsabgeordnete mehrheitlich nicht dazu in der Lage, die Menschen selbst entscheiden zu lassen?

Hier die Parteien zur Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung vom 12.12.2012.

Und hier nochmals die namentliche Abstimmung im Deutschen Bundestag.

Bild: wikipedia Nicolas Poussin – The Judgment of Solomon, user JarektUploadBot

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