Salomonisches Gerichtsurteil zu Beschneidung eines Jungen
Am 12.12.2012 entschied sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich, Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung ausdrücklich zu legalisieren. In der Schweiz kam nun ein Gericht in einem solchen Fall zu einem ganz anderen Urteil.
Am 12.12. jährt sich wieder die Entscheidung des deutschen Bundestages aus dem Jahr 2012, Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung zu legalisieren.
In der Schweiz kam nun ein Gericht in einem solchen Fall zu einem ganz ungewohnten Urteil:
Soll der 10-jährige Sohn eines geschiedenen muslimischen Elternpaars traditionsgemäß beschnitten werden? (…) Mit dieser Frage musste sich kürzlich die II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich befassen. Die Mutter plante, in den Sommerferien 2017 in ihrem Herkunftsland dem Sohn gemäß den Gepflogenheiten ihrer Religion die Vorhaut abschneiden lassen. (…) Gegen dieses Vorhaben setzte sich allerdings das Betreuungsteam im Kinderheim zur Wehr, wo der Knabe seit Sommer 2014 gemäß einer Verfügung der städtischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) untergebracht ist. Die zuständige Person vom Kinderheim betonte, dass das Kind «mehrfach traumatisiert sei, an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide und auf sämtliche körperlichen Eingriffe sehr heftig, überreizt, ja panisch reagiere». Auch der leibliche Vater des Knaben war mit den Beschneidungs-Plänen seiner Ex-Frau nicht einverstanden.
Von der Beiständin der Mutter über deren Vorhaben informiert, beantragte das für die Fürsorgeempfängerin zuständige städtische Sozialzentrum, deren elterliche Sorge einzuschränken, damit die Frau nicht befugt sei, die Zirkumzision durchführen zu lassen. Die Mutter wehrte sich mit der Begründung, dass ihr Sohn von anderen muslimischen Kindern gemobbt werden könnte, und sie befürchte auch eine gewisse Ausgrenzung des Buben durch die Verwandtschaft in der Heimat.
Das Gericht entschied sich dagegen, die Körperverletzung an dem Jungen zu erlauben:
Das Kind würde im jetzigen Zeitpunkt durch einen solchen medizinischen Eingriff traumatisiert. Jene sozio-kulturellen Nachteile für das Kind, welche die Mutter bei einem Zuwarten befürchte, seien dagegen nicht erkennbar. Und der angefochtene Entscheid verletze auch nicht das Recht der Mutter zur religiösen Erziehung gemäß Zivilgesetzbuch, weil dieses Recht unter dem Vorbehalt des Kindeswohls stehe. Damit wird der muslimische Knabe also in rund acht Jahren selber entscheiden können, ob er sich die Vorhaut abschneiden lassen will oder nicht.
Warum sind eigentlich deutsche Bundestagsabgeordnete mehrheitlich nicht dazu in der Lage, die Menschen selbst entscheiden zu lassen?
Hier die Parteien zur Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung vom 12.12.2012.
Und hier nochmals die namentliche Abstimmung im Deutschen Bundestag.
Bild: wikipedia Nicolas Poussin – The Judgment of Solomon, user JarektUploadBot
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Lesermeinungen
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Teil 2:
All dies steht jedoch in krassem Gegensatz zu den Erkenntnissen des britischen Forschers Desmond Morris und der Schweizer Psychotherapeutin Alice Miller, die bereits im Jahre 1988 in ihrem Buch Das verbannte Wissen auf die schwerwiegenden Folgen eines derartigen Eingriff hingewiesen hat und sich grundsätzlich gegen Beschneidung aussprach. Und in diesem Buch werden hieb- und stichfeste Argumente gegen die Beschneidung hervorgebracht. Insofern liegen sämtliche Ethnien, die dieses grausame Ritual unter zig vorgeschobenen Gründen noch praktizieren, grundlegend falsch und müßten diese finsteren mittelalterlichen Praktiken aufgeben und durch ganz andere Riten ersetzen, die nicht mehr menschen- oder gerade auch männerfeindlich sind.
Eine merkelwürdige Pseudoargumentation bringt dieser Rainer an:
Hinter der Agitation gegen die Beschneidung steckt Antisemitismus, da Juden das mosaische Gebot halten müssen, ihre Söhne am 8. Tag zu beschneiden.
Derartiger Unsinn ist wohl nicht mehr zu überbieten, wird doch alles Kritische sogleich in die Antisemitisumus-Ecke geschoben. Daß Juden und Araber aber mit diesem Verstümmelungsritus falsch liegen könnten und es hier einer Anpassung bzw. Korrektur bedarf, darauf kommen diese Leute nicht. Das ist so, als ob man die Grundsätze der Inquisition aus dem Mittelalter heute beibehalten würde – demnach müssen eben Ketzer(innen) auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden, weil es so von der katholischen Kirche vorgeschrieben ist!!
Ganz abgesehen einmal davon, daß die „Antisemiten“ bzw. Nationalsozialisten, die ja nun stets die männliche Tapferkeit und Schmerz-aushalten-Ideologie hochhielten, sicherlich Befürworter der Beschneidung gewesen wären, wenn diese nicht durch das Judentum besetzt gewesen wäre. Aber wie gesagt, auch Araber beschneiden gerne und schieben die abstrusesten Gründe dafür vor. So versklavt man eben die (männliche) Bevölkerung…
Das Bild vom existierenden Recht, den Gesetzen und herrschender Ordnung ist Teil des Theaters, das uns vorgespielt wird. Das System beeindruckt uns mit schwarzen Roben und prächtigen Justizbauten. Wir vertrauen auf unseren vorbildlichen Rechtsstaat. Doch in Wahrheit herrscht das totale Chaos. Derjenige, der die bessere Lobby hat, sich besser darstellt, beliebter ist, bekommt Recht. Das fällt meist gar nicht auf und funktioniert auch irgendwie. Bei der Genitalverstümmelung für männliche Kinder wird das Chaos sehr gut sichtbar. Was beliebt ist, ist erlaubt- und wenn es auch ein Verbrechen ist. Hoffen wir, dass es in der Zukunft keine mächtige Gruppe gibt, die Menschenopfer fordert. Wenn diese Gruppe dann den Ton angibt, beschließt der Bundestag brav das „Recht auf religiös erforderliche Tötung“.
Hinter der Agitation gegen die Beschneidung steckt Antisemitismus, da Juden das mosaische Gebot halten müssen, ihre Söhne am 8. Tag zu beschneiden.
Täglich verhungern viele Kinder, kaum einer kümmert sich darum, wenn aber ein Jude die Beschneidung durchführt ist es plötzlich ganz ganz schrecklich – verlogene Debatte. Genauso wie bei Masern und vielen anderen Themen; unsere Gesellschaft hat die Tendenz zur Psychopathie.
Übrigens ist die Beschneidung am 8. Tag medizinisch unproblematisch da die Haut noch sehr dünn ist und wenige Nervenstränge hat, mit zehn Jahren dagegen ist das anders.
Wer so dagegen ist kann ja die Nabelschnur bei seinem Baby dranlassen. (Ironie)
Ich wäre dafür, dies den Eltern zu überlassen.
Ahso – und wieso spielen traditionelle oder religiöse Gründe bei der weiblichen Beschneidung dann keine Rolle und warum genießen Mädchen den Schutz und ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit?
Und jetzt komm nicht mit „Die Genitalverstümmelung bei Mädchen ist viel schlimmer.“ Das stimmt nämlich nicht, wie selbst die WHO schon in ihren Ausführungen zur Genitalverstümmelung erklärt hat.
Btw. Die Genitalverstümmelung beim Jungen verstößt nicht nur gegen sein ultimatives Recht auf körperliche Unversehrtheit (dem religiöser oder traditioneller Schund unterzuordnen ist), sondern sie verstößt auch gegen seine Religionsfreiheit. Denn er trägt das Zeichen seiner Religionszugehörigkeit unwiderruflich für den Rest seines Lebens. Selbst wenn er kein Moslem oder Jude sein will.
„und warum genießen Mädchen den Schutz und ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit?“
Ist die Frage ernst gemeint? Jeder weiß es insgeheim. Weil Mädchen mehr wert sind. Jungen und Mädchen sind nicht gleichwertig.