Weltweiter Tag der Genitalen Autonomie am 7. Mai
Zwei Jahre ist es her, dass das Kölner Urteil gegen Jungenbeschneidung die Diskussion über Gleichberechtigung von Jungen beim Schutz vor körperlicher Gewalt entfachte. Obwohl viele sich nachdrücklich für gleiche Rechte für Jungen einsetzten, machte die Politik kurzen Prozess und legalisierte in seltener Einigkeit in einem Eilverfahren nur sieben Monate später Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung und beraubte Jungen damit ihrer wesentlichen Grundrechte aus Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes. Daran soll nun erinnert werden.
MANNdat e.V. informiert:
Am 07.05.2012 erklärte das Kölner Landgericht die medizinisch unnötige Vorhautamputation bei Jungen für unrechtmäßig und sprach damit Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung erstmals explizit zu. Obwohl in §2 des Grundgesetzes körperliche Unversehrtheit als Grundgesetz für alle Menschen festgeschrieben ist, wurde im Dezember 2012 mit dem “Beschneidungsgesetz” (§ 1631 d BGB) Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung – entgegen bereits ratifizierter Menschenrechtsabkommen wie der UN-Kinderrechtskonvention in einem Kniefall der Politik vor Religionsverbänden und der Beschneidungslobby – unter dem Deckmantel der „elterlichen Personensorge“ legalisiert. Mit dem “Worldwide Day of Genital Autonomy” am 7. Mai soll an die zukunftsweisende Entscheidung des Kölner Landgerichtes erinnert werden.
MOGiS e.V., intaktiv und weitere Organisationen rufen daher zu einer Kundgebung in Köln am Mittwoch, den 07.05.2014 auf:
Beginn: 11:00 am Landgericht, Luxemburger Str. 101
Zentrale Kundgebung: 12:30, Roncalliplatz am Kölner Dom
Einen Tag vorher, am 6. Mai 2014, findet von 10:30 – 17:30 Uhr, in der Universität zu Köln ein wissenschaftliches Symposium
Genitale Autonomie:
Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung –
von der Theorie zur Praxis
statt. Die Veranstalter MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene und pro familia NRW laden dazu ein.
Zur Deckung der Kosten wird ein Tagungsbeitrag von 32 Euro pro Teilnehmer erhoben. Gegen eine Gebühr von 10 Euro werden auch Teilnahmebestätigungen zur Abrechnung bei Dienstreisen ausgestellt. Wegen des beschränkten Platzangebots (75 Plätze) wird um eine frühzeitige Anmeldung an die E-Mail-Adresse:
symposium-koeln@mogis-verein.de
gebeten.
Nähere Informationen finden Sie unter
Postanschrift für schriftliche Anmeldungen und Rückfragen:
MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene
Kopernikusstraße 11
18057 Rostock
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