Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) sieht einen Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte, weil das Sorgerecht nichteheliche Väter benachteiligt. Seitdem steht die Politik seit Jahren vor einem Problem: Das Sorgerecht väterfreundlicher zu gestalten ohne Vätern Gleichberechtigung zu gewähren. Denn fest steht, dass die Politik nach wie vor Vätern kein gleichberechtigtes Sorgerecht zugestehen möchte. Jetzt liegt ein Referentenentwurf vor. MANNdat hat ihn beurteilt.