Mütterrente – wenn Väter laut Gesetz benachteiligt werden (und Politiker nicht gendern)
Mütterrente – wenn Väter laut Gesetz benachteiligt werden
Spätestens mit dem neuen Wehrpflichtgesetz, in dem die Pflicht zur Landesverteidigung wie seit uralten Zeiten ausschließlich Männern zugewiesen wurde, wissen wir, dass die Politik nicht integer ist, wenn sie von Gleichberechtigung redet. Selbst beim für sie sonst so wichtigen Gendern sind die Genderisten nicht so sehr für das gleichberechtigte Mitmeinen, wenn Männer ausgeschlossen werden können.
Der Begriff „Mütterrente“ ist ein umgangssprachlicher Begriff. Viele Väter wissen deshalb gar nicht oder sollen mit diesem Begriff vielleicht sogar bewusst unwissend gehalten werden, dass auch sie Anspruch auf „Mütter“rente haben können. Dabei ist der offizielle Begriff aus dem Gesetz (SGB VI § 56) geschlechtsneutral. Dort heißt er nämlich „Kindererziehungszeit“. „Mütterrente“ ist ein Konstrukt einer Väter ausgrenzenden Familienpolitik in Deutschland. Die Kindererziehungszeit steht der Person zu, die das Kind überwiegend erzogen hat, unabhängig davon, ob dies die Mutter oder der Vater ist.
Im väterfeindlichen Deutschland verwundert es allerdings nicht, dass eine Männer benachteiligende Auffangregelung in dem Fall existiert, dass eine „Unklarheit“ darüber besteht, wer das Kind überwiegend erzogen hat. Nach § 56 Abs. 2, Satz 9 SGB VI gilt:
Liegt eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht vor, erfolgt die Zuordnung zur Mutter, bei gleichgeschlechtlichen Elternteilen zum Elternteil nach den §§ 1591 oder 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, oder wenn es einen solchen nicht gibt, zu demjenigen Elternteil, der seine Elternstellung zuerst erlangt hat.
Häufige Gründe für diese Benachteiligung von Vätern wären laut KI:
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Kompensation von Nachteilen: Die Regelung dient dazu, die rentenrechtlichen Nachteile auszugleichen, die Frauen durch Kindererziehung häufiger in Form von Erwerbsunterbrechungen oder Teilzeitarbeit erleiden.
Aber gerade, wenn Frau und Mann gleichermaßen das Kind erzogen haben, fällt diese Argumentation ja weg.
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Historische Konzeption: Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten wurde von Anfang an als Maßnahme konzipiert, um die eigenständige soziale Sicherung von Frauen zu verbessern.
Selbst wenn der Sinn und Zweck ursprünglich anders und damals vielleicht auch gerechtfertigt war, ist das keine Rechtfertigung, individuelle Grundrechte von Männern auch heute noch, nachdem sich die Zeiten geändert haben, einzuschränken.
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Faktische überwiegende Erziehung: Auch wenn Väter heute mehr Zeit in die Erziehung investieren, geht der Gesetzgeber bei Unklarheit – also wenn keine gemeinsame Erklärung abgegeben wurde, wer das Kind überwiegend erzogen hat – davon aus, dass die Hauptlast meist bei der Mutter liegt.
Auch hier wird, wie oben das Individuelle Grundrecht von Männern aufgrund Statistiken eingeschränkt.
Auffällig ist auch, dass im dritten Punkt genau gegenteilig argumentiert wird wie bei den ersten beiden Punkten. In den ersten beiden Punkten wurde die Benachteiligung von Männern gerechtfertigt, weil man historisch die Benachteiligung von Frauen aufgrund der historischen Rolle als Erzieherin entgegenwirken wollte. Im letzten Punkt wird argumentiert, dass Männer schon immer bei der Anrechnung von Erziehungszeiten benachteiligt waren, das also historisch so gewachsen sei, und deshalb so bleiben muss (warum?), auch wenn der Vater im Einzelfall das Kind genauso erzogen hat wie die Mutter.
Fazit
Wir sehen, egal, wie der Sachverhalt ist, immer wird eine „Begründung“ für die Benachteiligung von Männern „gefunden“. Dabei wird der Männer benachteiligende Sexismus immer auf reine Statistiken der Gesamtheit begründet. Aber Grundrechte sind Individualrechte. Diese werden bei Männern aufgrund einer Gesamtstatistik oder aufgrund einer Historie eingeschränkt. Mit anderen Worten, das individuelle Grundrecht von Männern wird quasi aufgrund einer geschlechterspezifischen Sippenhaft, in die Männer da genommen werden, beschnitten. Das ist äußert bedenklich, dokumentiert aber nochmals deutlich die Väterfeindlichkeit deutscher Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es ist eine strukturelle Diskriminierung von Männern.
Man stelle sich vor, es gäbe ein Gesetz, nach dem bei der Neubesetzung einer Stelle dasjenige Geschlecht bevorzugt werden müsste, das bisher historisch gesehen schon hauptsächlich auf diesem Posten saß.
Im umgekehrten Falle, wenn Frauen dadurch benachteiligt würden, wäre das – zu Recht – undenkbar. Wenn Männer dadurch benachteiligt werden, ist das heute völlig selbstverständlich. Es ist die normative Kraft des Faktischen und zeigt, dass der aktiv erziehende Vater politisch gar nicht gewollt ist.
Diese Benachteiligung von Vätern wurde mehrfach durch das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt, das darin seltsamerweise keine Diskriminierung von Männern erkennen kann.
Auch hier bestätigt sich wieder die Prämisse deutscher Geschlechterpolitik, die je nach Sachverhalt die Situation so interpretiert, dass am Ende Frauen gewinnen und Männer verlieren. Wenn Frauen benachteiligt sind, ist das Diskriminierung, die beseitigt werden muss. Wenn Männer benachteiligt sind, ist das keine Diskriminierung, sondern Frauenförderung. Auch nach 50 Jahren Geschlechterpolitik sind die politisch Verantwortlichen bei der Frauenfrage stehen geblieben.
Und mit der Verwendung des Wortes „Mütterrente“, die theoretisch Väter ebenso erhalten können wie Väter, zeigt sich, dass das die politisch Verantwortlichen nicht Gendern um Gleichberechtigung zu generieren, sondern um gezielt Männer unsichtbar zu machen.
Quelle Beitragsbild: AdobeStock_985543448
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