Schluss mit der Ungerechtigkeit beim Kindesunterhalt!

von MANNdat

Trennungsväter müssen unabhängig von ihrem Anteil an der Betreuung ihrer Kinder den vollen Kindesunterhalt bezahlen. Dies ist für Väter, die einen größeren Anteil an der Betreuung übernehmen, äußerst ungerecht. Daher diskutieren nun einige Politiker mögliche Änderungen dieser Regelung, wollen sich aber über ihre Position nicht öffentlich äußern. Bei einer Neuregelung muss der Betrag des Kindesunterhalts entsprechend der zeitlichen Aufteilung der Betreuung proportional angepasst werden.

Getrennt lebende Väter müssen in Deutschland den vollen Kindesunterhalt bezahlen, unabhängig davon, wie groß ihr Anteil an der Betreuung der Kinder ist. Betreut ein Vater z.B. die Kinder an drei Tagen in der Woche und die Mutter an vier Tagen, so muss er der Mutter genauso den vollen Kindesunterhalt zahlen, als wenn er die Kinder kaum oder gar nicht betreuen würde. Nur bei einer hälftigen Aufteilung der Betreuung machen Familiengerichte hier z.T. eine Ausnahme. Gerade Väter, die viel Zeit mit ihren Kindern verbringen, haben aber neben dem nicht unerheblichen Betrag für den Kindesunterhalt auch weitere Ausgaben für die Kinder, denn sie müssen Fahrtkosten für den Weg zwischen den elterlichen Wohnungen bestreiten, den Kindern Essen und Kleidung kaufen, und auch bei Unternehmungen oder Urlaubsfahrten fallen weitere Ausgaben an. Zudem haben Väter, die einen hohen Anteil der Kinderbetreuung übernehmen, oft auch dafür ihr Arbeitspensum reduziert und verdienen dadurch weniger. Somit sind sie finanziell doppelt belastet.

Die meisten dieser Väter empfinden die aktuelle Regelung als äußerst ungerecht und fordern daher eine Reduzierung des Kindesunterhalts entsprechend ihrer Betreuungszeiten, denn nur das wäre eine gerechte Lösung.

In der Politik kommen erste Stimmen für eine Veränderung auf

Wie man einem Artikel in der taz entnehmen kann, kommen nun unter ein paar Politikern langsam auch erste Stimmen auf, die für eine Anpassung der momentanen Regelung sprechen. Familienpolitiker verschiedener Parteien wollen die Situation neu überdenken und diskutieren über mögliche Änderungen.

Problematisch erweist sich dabei der Paragraf 1606 BGB Absatz 3, in dem einfach davon ausgegangen wird, dass ein Elternteil das Kind betreut und der der andere folglich Unterhalt zahlen muss. Eine andere Aufteilung ist hier schlichtweg nicht vorgesehen. Dies widerspricht aber in zunehmendem Maße der Lebensrealität vieler Trennungsfamilien. Daher wäre eine Anpassung des Paragrafen dringend erforderlich.

Wie kaum anders zu erwarten war, sind es vor allem wieder Frauenpolitikerinnen, die bei diesem Thema kräftig auf die Bremse treten und sich gegen eine Anpassung der aktuellen Regelung aussprechen. Sie sehen die Vorteile schwinden, die die momentane Regelung für Mütter hat.

MANNdat hat bei Politikern nachgefragt

Anlässlich der Diskussion zu diesem Thema hat MANNdat bei den Parteien nachgefragt, wie sie zu der aktuellen Situation beim Kindesunterhalt stehen und wie sie sich eine Neuregelung vorstellen. Die Reaktion der Parteien darauf war sehr ernüchternd. Von sechs angeschriebenen Parteien haben überhaupt nur drei geantwortet. Die SPD, die Linke und die Grünen haben auf die Anfrage gar nicht geantwortet. Von der CDU, FDP und AfD kamen kurze Antworten. Während die noch junge AfD zu diesem speziellen Thema noch keine Position erarbeitet hat, enthielten die Antworten von FDP und CDU nur ein paar allgemeine Floskeln zu der Thematik, aber kein Wort zur Positionierung der Partei hinsichtlich einer Neuregelung.

Keine einzige Partei war also bereit, ihre Vorstellungen zu diesem Thema öffentlich mitzuteilen. Wenn so das Demokratie-Verständnis unserer Parteien aussieht, dass sie meinen, die Entscheidungen in Hinterzimmern im Geheimen aushandeln zu können, dann zeigt das nur zu gut, wie bürgerfremd unsere Politik geworden ist. Den Politikern ist heutzutage wohl gar nicht mehr bewusst, dass sie Volksvertreter und somit letztlich Dienstleister der Bürger sind und diese daher auch Auskünfte über ihre Tätigkeit erwarten können.

Forderungen zum Kindesunterhalt

Die aktuelle Regelung beim Kindesunterhalt ist völlig unflexibel und zementiert eine einseitige Aufteilung in Betreuung und Unterhaltszahlung. Väter, die mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, werden dadurch stark benachteiligt und sind finanziell doppelt belastet.

Die Situation führt dazu, dass sehr viele Väter erst überhaut nicht auf den Gedanken kommen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, da das für sie zu direkt spürbaren Nachteilen führt. Dadurch ist die aktuelle Regelung zu einem großen Teil mit dafür verantwortlich, dass viele Kinder getrennt lebender Eltern kaum Zeit mit ihren Vätern verbringen können. Man muss daher klar feststellen, dass die aktuelle Regelung des Kindesunterhalts sehr kinderfeindlich ist.

Daher muss es zu einer grundlegenden Änderung beim Kindesunterhalt kommen. Der Betrag des Unterhalts muss entsprechend der zeitlichen Aufteilung der Betreuung der Kinder proportional angepasst werden. Mit zunehmendem Betreuungsanteil nimmt also der Unterhaltsbetrag ab, bis er bei einer gleichverteilten Betreuung von Vater und Mutter ganz entfällt. Die einseitige Aufteilung in einen betreuenden und einen unterhaltszahlenden Elternteil in Paragraf 1606 BGB muss abgeändert werden.

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