Die Schlägerin bleibt, der Geschlagene muss deeskalieren

von Manndat

„Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt.“

Mit diesem Slogan wurde 2001 das Gewaltschutzgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung umgesetzt. (vgl. https://taz.de/Der-Schlaeger-muss-ausziehen/!1196835/; 8.2.21)

Was aber ist, wenn der Schläger gar kein Schläger, sondern eine Schlägerin und die Geschlagene keine Geschlagene, sondern ein Geschlagener ist?

Sehen wir uns an, welche Möglichkeiten die Polizei bei häuslicher Gewalt hat:

„Im Rahmen des Ergreifens vorläufiger Schutzmaßnahmen bei häuslicher Gewalt kann die Polizei nach den Polizeigesetzen der Länder eine sogenannte Wegweisung/Platzverweis(ung) (unterschiedliche Bezeichnungen in den jeweiligen Landespolizeigesetzen, im Weiteren wird einheitlich der Begriff Wegweisung genutzt) aussprechen und damit dem Täter u.a. aufzugeben, für einen gewissen Zeitraum, die gemeinsame Wohnung zu verlassen und sich nicht in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten. (…)

Neben der Wegweisung kann nach einigen Landespolizeigesetzen auch ein zeitlich befristetes Kontaktverbot ausgesprochen werden.

Die Polizei ist dabei angehalten, sich zugleich eine zustellfähige Adresse benennen zu lassen, damit das Opfer die Möglichkeit hat, innerhalb des befristeten Zeitraumes der Wegweisung einen gerichtlichen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz wirksam stellen zu können, und damit der Beschluss dann auch zugestellt werden kann.

Dabei setzt die Polizei den Täter direkt – gegebenenfalls auch zwangsweise – aus der Wohnung, gibt ihm aber zuvor die überwachte Möglichkeit, einige persönliche Sachen mitzunehmen.“

https://www.dasgleichstellungswissen.de/gewaltschutzgesetz-zusammenspiel-mit-den-polizeigesetzen-der-bundesl%C3%A4nder.html?src=1; (Abruf am 8.2.2021)

Wir fassen die Möglichkeiten der Polizei zusammen:

  • Platzverweis
  • Kontaktverbot
  • zustellfähige Adresse benennen zu lassen, damit das Opfer die Möglichkeit hat, einen gerichtlichen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz wirksam stellen zu können.
  • Polizei setzt den Täter direkt – gegebenenfalls auch zwangsweise – aus der Wohnung

Die politisch Verantwortlichen sind stolz darauf, Erfolge über die durchgeführten Platzverweise zu benennen. Beispiele:

https://www.brandenburg.de/cms/detail.php?id=81904

https://www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/familie/index.php

https://www.big-berlin.info/sites/default/files/medien/1206_10-Jahre-Gewaltschutzgesetz.pdf

https://www.praeventionstag.de/dokumentation/download.cms?id=75&datei=Helfferich_F76.pdf

Aber was ist, wenn der Mann das Opfer und die Frau die Täterin ist?

Wie sieht aber die Praxis aus, wenn die Frau schlägt und der Mann das Opfer ist? Ein Beitrag aus der Katholischen Tagespost (https://www.die-tagespost.de/gesellschaft/aus-aller-welt/auch-maenner-sind-gewaltopfer;art309,215688, Abruf am 8.2.2021) gibt uns darüber Aufschluss:

Viele Männer, die Gewalt erfahren haben, sehen in ihrer Kirche oder in der Telefonseelsorge die einzigen Institutionen, bei denen sie auf ein tröstendes Gespräch hoffen können. (…) Kriminalhauptkommissarin Ursula Rutschkowski hat zwanzig Jahre lang ein Kommissariat für Opferschutz geleitet. Während dieser Zeit haben sich nur wenige Männer getraut, über ihr Leid zu sprechen. ‚Sie erzählen von Frauen, die wirklich ausrasten, schreien, beleidigen ohne Ende, schlagen, kratzen, beißen’, sagt die Polizistin. ‚So ein Mann bekommt von uns Verhaltenstipps, damit er weiß, wie er eine Eskalation verhindern kann. Natürlich muss er sich abgrenzen, um Schläge zu vermeiden. Wenn er nie zurückschlägt, weil das einfach nicht seinem Wesen entspricht, hat seine Partnerin das schnell raus. Wenn sie dann versucht, ihn bis zum Äußersten zu reizen, ist es das Beste, sich der Situation zu entziehen.’

Das ist tatsächlich alles, was Frau Rutschkowski zur Vorgehensweise der Polizei in so einem Fall angibt.

Wir fassen zusammen:

  • Natürlich muss sich der Mann abgrenzen, um Schläge zu vermeiden.
  • Das Opfer bekommt Verhaltenstipps, damit er weiß, wie er eine Eskalation verhindern und sich der Situation entziehen kann.

Es ist natürlich positiv, dass der Geschlagene immerhin Tipps bekommt, wie er sich zu verhalten hat, um deeskalieren zu können, wenn ihn die Partnerin schlägt. Aber warum wird bei ihm das Gewaltschutzgesetz nicht angewendet? Warum wird die Schlägerin nicht der Wohnung verwiesen?

Wir stellen die Möglichkeiten nochmals gegenüber:

Scrollen Sie bitte, falls die Tabelle nicht vollständig angezeigt wird.

Täter Mann, Opfer Frau

Täterin Frau, Opfer Mann

  • Platzverweis
  • Kontaktverbot
  • zustellfähige Adresse benennen zu lassen, damit das Opfer die Möglichkeit hat, einen gerichtlichen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz wirksam stellen zu können
  • Polizei setzt den Täter direkt – gegebenenfalls auch zwangsweise – aus der Wohnung.
  • Mann muss sich abgrenzen, um Schläge zu vermeiden
  • Das Opfer bekommt Verhaltenstipps, damit er weiß, wie er eine Eskalation verhindern und sich der Situation entziehen kann.

Wie fragte die Zeit zum Weltfrauentag 2019 scheinheilig: „Was können Männer für Feminismus tun?“

Die Antwort wissen wir jetzt: Sich verprügeln lassen und Verhaltenstipps lernen, wie er sich abgrenzen, eine Eskalation verhindern und sich der Situation entziehen kann.

Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.

 

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