Offener Brief gegen Beschneidungsgesetz
Dem Deutschen Bundestag liegt zurzeit ein Gesetzentwurf vor, der jegliche Art der Beschneidung von Mädchen ächtet, die Beschneidung von Jungen jedoch nicht.
Angesichts der oft schwerwiegenden, zum Teil tödlichen Konsequenzen, die Genitalverstümmelung auch bei Jungen und jungen Männern hat, ruft MANNdat dazu auf, unseren Offenen Brief an den Deutschen Bundestag zu schicken und gegen diesen Gesetzentwurf zu protestieren:
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Gesetzentwurf des Bundesrates
Drucksache 867/09 (Beschluss) 12.02.10
Gesetz gegen Beschneidung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o.g. Drucksache wird dem Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt, der jegliche Art der Beschneidung von Mädchen auch außerhalb von Deutschland ächtet, Beschneidung von Jungen jedoch nicht, unabhängig davon, wie und mit welchen Konsequenzen sie durchgeführt wird.
Die Initiatoren und Initiatorinnen dieses Gesetzes ignorieren, dass eine Beschneidung an Jungen gleichermaßen einen irreparablen Eingriff an einem Kind darstellt, gegen den es sich nicht wehren kann. Es geht dabei um nichts weniger als um eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der Selbstbestimmung – und somit um Gewalt gegen Jungen.
Selbst bei einem operativen Eingriff mit strenger medizinischer Indikation können schwerste Komplikationen auftreten. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei Beschneidungen von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Weltweit werden aber Beschneidungen von Jungen mit primitivsten Werkzeugen und ohne Narkose vorgenommen, was nicht selten zu bleibenden Schäden, Zeugungsunfähigkeit oder gar zum Tode führt. In Südafrika sterben beispielsweise jährlich etwa 100 Jungen infolge solcher Beschneidungen.
Durch die Ausgrenzung von Jungen aus der Schutzwürdigkeit wird Gewalt gegen Jungen toleriert, wird die Unteilbarkeit der Menschenrechte ignoriert und die Verpflichtung zu einer geschlechtsneutralen Gesetzgebung missachtet.
Wir appellieren an Sie, den Gesetzesentwurf dahingehend zu ändern, dass auch die Beschneidung von Jungen weltweit zu ächten ist. Eine Beschneidung darf, außer bei akuten medizinischen Indikationen, überhaupt nur an volljährigen Personen mit deren ausdrücklichem Einverständnis vorgenommen werden.
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