Die Organisation Save the Children hat die norwegische Regierung aufgefordert, eine Untersuchung über die Rechtmäßigkeit der Beschneidung von Jungen einzuleiten. Doch die Regierung weigert sich.
weltanschaungsrecht.de hat eine Reihe von Juristenzitaten zusammengestellt, die die Verfassungsrechtmäßigkeit von Jungenbeschneidung anzweifeln lassen. Hier einige Auszüge daraus.
In diesem Jahr jährt sich der Bundestagsbeschluss, zur Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung, auch ohne medizinische Notwendigkeit zum zehnten Mal. Wir beschreiben hier die Hintergründe, wie dies politisch durchgedrückt wurde.
Vor einigen Wochen diffamierte arte in einem Beitrag noch Organisationen, die sich für die Anliegen von Jungen, Vätern und Männern einsetzen, als Frauenfeinde. Aber arte kann offenbar auch sachlich, denn nun präsentiert arte einen absolut empfehlenswerten Film von Insa Onken zur Problematik von Jungenbeschneidung.
Zum Jahrestag der Legalisierung der Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung am 12.12. informiert der Vorstand von intaktiv e.V. über verschiedene Veranstaltungen zum Thema Beschneidung von Jungen.
Am 12. Dezember jährt sich der Tag, an dem der Deutsche Bundestag sich 2012 für die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung entschieden hat.
Verantwortliche CDU- und FDP-Politiker treten für ein Kopftuchverbot für junge Mädchen ein. Wem die Situation von Jungen ein wenig am Herzen liegt, dürfte sich darüber wundern. Denn 2012 vertraten diese beiden Parteien am vehementesten die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung. MANNdat fragt in einem offenen Brief an Christian Lindner, Serap Güler, Joachim Stamp und Linda Teuteberg nach.
Im Jahr 2012 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen verabschiedet. Demnach darf männlichen Babys und Jungen völlig legal ein gesundes Organ irreversibel entfernt werden. Diese Prozedur wird oft von Laien durchgeführt, ohne Betäubung, ohne medizinische Notwendigkeit und auch ohne religiöse Motivation. Hat auch Justizministerin Katarina Barley (SPD) Probleme mit dem Verständnis von Artikel 2 des Grundgesetzes (körperliche Unversehrtheit)?