Wie pervers sind CDU und FDP?
Verantwortliche CDU- und FDP-Politiker treten für ein Kopftuchverbot für junge Mädchen ein. Wem die Situation von Jungen ein wenig am Herzen liegt, dürfte sich darüber wundern. Denn 2012 vertraten diese beiden Parteien am vehementesten die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung. 91 Prozent der CDU-Abgeordneten und 85 Prozent der FDP-Abgeordneten hatten damals keinerlei Probleme, im Hinblick auf kleine Jungen das durch Artikel 2 des Grundgesetzes geschützte Recht auf körperliche Unversehrtheit zu opfern, um religiöse Traditionen zu schützen.
Unser offener Brief an Christian Lindner, Serap Güler, Joachim Stamp, Linda Teuteberg (Linda.teuteberg@bundestag.de, joachim.stamp@landtag.nrw.de, Christian.lindner@bundestag.de, Serap.gueler@mkffi.nrw.de) vom 12.5.2018:
Ungleichbehandlung von Jungen und Mädchen durch CDU und FDP
Sehr geehrter Herr Lindner,
sehr geehrte Frau Güler,
sehr geehrter Herr Stamp,
sehr geehrte Frau Teuteberg,
Sie treten für ein Kopftuchverbot für junge Mädchen ein – gut sechs Jahre, nachdem Sie, CDU und FDP, 2012 am vehementesten die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung befürworteten. 85 Prozent der Bundestagsabgeordneten der FDP und 91 Prozent der Bundestagsabgeordneten der CDU hatten damals keinerlei Probleme, im Hinblick auf kleine Jungen das durch Artikel 2 des Grundgesetzes geschützte Recht auf körperliche Unversehrtheit zu opfern, um religiöse Traditionen zu schützen.
Die Wendehals-Perversion der Frau Serap Güler
Einem jungen Mädchen ein Kopftuch überzustülpen, sehen Sie, Frau Serap Güler (CDU), als pure Perversion, welche das Kind sexualisiere und wogegen klar Position bezogen werden müsse. Umgekehrt sehen Sie sich veranlasst, klar dafür Position zu beziehen, einem kleinen Jungen die Vorhaut abzuschneiden und ihn sexualisieren zu dürfen, denn am 7.9.2012 setzten Sie folgende Prioritäten:
Eltern und Ärzte, die seit dem Urteil des Landesgerichts Köln vom 26. Juni 2012 verunsichert sind und ihre religiöse Tradition in Gefahr sehen, brauchen eine klare Regelung, bis es ein Bundesgesetz gibt. Die NRW-Landesregierung darf nicht zu weiterer Verwirrung beitragen,… Die Integrationsexpertin bekräftigte für die CDU-Fraktion, dass die Linie des Deutschen Bundestages unterstützt werde. CDU/CSU, SPD und FDP haben die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Darin soll sichergestellt sein, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen ‚unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung‘ grundsätzlich zulässig ist.
Pervers sind für uns Parteien, die ihr Verhältnis von Grundrechten zu religiösen Traditionen opportunistisch ausrichten. Mädchen haben durch die Frauenpolitik eine starke politische Lobby, eine Lobby, die Jungen nicht haben und die deshalb für Sie offenbar bereitwillig für Interessen anderer Lobbyisten geopfert werden können.
In einer Kurzantwort vom 23.11.2012 hat der damalige FDP-Chef Guido Westerwelle unsere Kritik bezüglich des Anliegens der FDP auf Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung lapidar abgeschmettert:
Das Kölner Urteil [zur Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen – Anm. d. Verf.] hat international Irritationen ausgelöst. Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt sind.
Westerwelle verlor kein einziges Sterbenswörtchen über die Rechte – über die Grundrechte – von Jungen. Die FDP interessierte nur die Interessen der Lobbyisten.
Die ambivalente Verbotsvertretbarkeit des Herrn Christian Lindner
Auch wenn man damit religiöse Traditionen verletze, sei das Verbot des Tragens eines Kopftuches laut Ihnen, Herr Christian Lindner (FDP), vertretbar, das Verbot von Körperverletzung an Jungen dagegen nicht. Denn seinerzeit, bei der Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung, hatten Sie keine Probleme, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit religiösen Ritualen unterzuordnen:
FDP-Chef Christian Lindner hat mittlerweile zum Glück unmissverständlich klargestellt, dass seine Partei jüdische Beschneidungen befürwortet, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden.
(Quelle: https://www.svz.de/16584956 ©2018)
Auch die damalige Jugendministerin Schröder (CDU), die sich als höchste für Jungen zuständige politische Ministerin eigentlich von Amts wegen für den Schutz der Grundrechte von Jungen hätte einsetzen müssen, ließ Jungen im Stich und ließ uns in ihrem Namen antworten:
Die Religionsfreiheit und die religiöse Toleranz sind tragende Pfeiler unserer gemeinsamen demokratischen Gesellschaft und werden durch das Grundgesetz garantiert.
und
Voraussetzung dafür ist, dass die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.
In zwei Dritteln des Antwortbriefes wurde dann dargestellt, dass es dem Bundesjugendministerium vor allem darauf ankomme, dass durch die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung nicht auch eine Legalisierung von Körperverletzung an Mädchen durch Beschneidung. Aus uns verborgen gebliebenen Gründen ist das Bundesjugendministerium offenbar der Ansicht, dass Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes lediglich für Mädchen, nicht jedoch für Jungen gälten.
Ausreden statt Gründe
Und nein, die angebliche höhere Komplikationsrate bei der Beschneidung von Mädchen ist keine Rechtfertigung für diese Doppelmoral. Denn das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes definiert die Gültigkeit dieses Grundrechtes nicht in Abhängigkeit von der Schwere der Körperverletzung.
Die jeweiligen Hinweise auf die sogenannten „Regeln der ärztlichen Kunst“ sind hier übrigens unsinnig und ausschließlich Mittel zum Zweck. Denn jeder operative Eingriff birgt immer die Gefahr einer Komplikation. Und die oberste Regel von Ärzten ist deshalb, überflüssige Operationen zu vermeiden. Eine Operation ohne medizinische Notwenigkeit kann deshalb niemals den „Regeln der ärztlichen Kunst“ entsprechen.
Die doppelmoralistische Akzeptanz des Herrn Joachim Stamp
Religionsunmündige Kinder dürften nicht dazu gedrängt werden, ein Kopftuch zu tragen, meinen Sie, Herr Joachim Stamp (FDP). Religionsunmündigen Kindern, darunter auch kleine Säuglinge (natürlich solange es „nur“ Jungen sind), aus religiöser Tradition der Eltern eine irreversible Körperverletzung zuzufügen, ist für Sie aber offenbar dagegen akzeptabel.
Die geschlechtsteilabhängige Offenheit und Besonnenheit der Frau Linda Teuteberg
Damit Integration gelinge, müssten auch Konflikte in der Einwanderungsgesellschaft „offen und besonnen angesprochen werden“, erklärten Sie, Frau Linda Teuteberg, als integrationspolitische Sprecherin (FDP). Bezüglich der Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung vermeiden Sie jedoch tunlichst, Konflikte in der Einwanderungsgesellschaft „offen und besonnen“ anzusprechen.
Hier zeigt sich eine Doppelmoral der politisch Verantwortlichen, die seit Jahrzehnten Jungen etwas über „neue Wege“ und „Änderung des Rollenbildes“ schwadronieren. In Wirklichkeit sind Sie es, die politisch Verantwortlichen selbst, die Gewalt und Gewalterfahrung immer noch als wesentlicher Bestandteil der Initiation von Jungen als wichtig und notwendig erachten. Schauen Sie sich dieses Video an und Sie sehen, für welches Männerbild Sie stehen:
Video „Eine Beschneidung“ (veröffentlicht auf youtube von Hauptdimension)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie zeichnen hier für uns das Bild einer opportunistischen und Jungen diskriminierenden CDU und FDP.
Das Wort zum Tag fasst deshalb Ihren Aktionismus u. E. treffend zusammen:
Populistisch und verlogen.
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Lesermeinungen
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http://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/europarat-abkommen/gewalt-gegen-frauen/ EU Abkommen Istanbul zu Konvention. Beschneidung bei Frauen verboten
https://www.bmfsfj.de/blob/122280/78530d3a0f6e36ed3ee8a3d3f0f5bda4/gesetz-zu-dem-uebereinkommen-zur-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-istanbul-konvention-data.pdf BMFSFJ Gesetz zu Istanbul Konvention
https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/09000016806b076a Istanbul Konvention Text
Traurigerweise kann sich die Regierung auf EU Konformität berufen. Oben sind die Links zu EU ratifizierten Texten und dem entsprechenden deutschen Gesetz zur Istanbul Konvention, die kürzlich in Kraft getreten ist.
Anders allerdings als in den ersten Entwürfen sind hier nicht nur Frauen sondern auch Männer als Opfer genannt und theoretisch geschützt.
Allerdings gibt es einen Artikel 38, der die Genitalverstümmelung betrifft. Hier werden ausschließlich Frauen geschützt.
Ein sehr guter Text. Was ich nur nicht verstehe.. wenn diese Ungerechtigkeit doch so offensichtlich ist und hier gegen geltendes Recht verstoßen wird, warum ist es nicht möglich, das vor dem BGH oder EuGH zu klären, damit diese mittelalterliche Praxis zumindest in Deutschland endlich abgeschafft wird. @MannDat gibt es da keine Möglichkeiten?
Dazu haben wir schon im Kommentarbereich zum Artikel
https://manndat.de/jungen/beschneidung/barley-und-das-maerchen-vom-gesetzeskonflikt-zur-jungenbeschneidung.html
etwas geschrieben. Aber gerne hier nochmals.
Wir sind davon überzeugt, dass eine Klage gegen die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen derzeit scheitern würde und zwar deshalb, weil Körperverletzung an Jungen heute von den politisch Verantwortlichen akzeptiert wird und Jungen keine geeignete schlagkräftige politische Lobby haben. Man nennt dies die normative Kraft des Faktischen. Die Jugendministerien, die sich eigentlich für die Grundrechte von Jungen hätten einsetzen müssen, haben Jungen im Stich gelassen und opportunistisch die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen seinerzeit ausdrücklich befürwortet (siehe die Antwort des Bundesjugendministeriums unter https://manndat.de/geschlechterpolitik/bundestag-maennliche-beschneidung-und-viele-offene-fragen.html ).
Gesetze fallen nicht vom Himmel sondern sind von Menschen geschaffen. Die aktuellen Gesetze geben den jeweiligen sozialen und moralischen Stand der Menschen und vor allem deren politischen Entscheidungsträger wieder.
Das Problem ist deshalb nicht das Gesetz, sondern der Mainstream. Solange die Menschen Körperverletzung an Jungen als völlig normal akzeptieren, solange Judikative, Exekutive und Legislative Körperverletzung an Jungen als völlig in Ordnung empfinden, wird es immer wieder Gesetze geben, die Körperverletzung an Jungen unter Schutz stellen und solange würden Klagen dagegen scheitern.
Wir bohren sehr dicke Bretter. Aber ich bin optimistisch. Wir haben die Beschneidung von Mädchen und Frauen verboten. Wir haben die körperliche Züchtigung von Kindern verboten. Wir haben sogar das Kupieren von Hunden verboten. Ich bin davon überzeugt, dass wir eines Tages eine Generation politisch Verantwortlicher haben werden, die die moralische und ethische Reife haben, auch Körperverletzung an Jungen ohne medizinische Notwendigkeit zu verbieten.
Ich gebe zu, eine solche politische Generation ist heute noch nicht vorstellbar, aber ich überzeugt, es wird eines Tages eine solche geben.
Deshalb ist es leider immer noch dringend notwendig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass Körperverletzung an Jungen nicht in Ordnung ist. Und das werden wir auch weiterhin tun.
Durch den Kopftuch Vergleich müsste den Verantwortlichen doch allmählich ihr eigener Irrsinn und die Lügen auffallen. Allerdings ist es unmöglich, einem Geistesgestörten zu erklären, dass er geistesgestört ist. Der seit mindestens 200 Jahren praktizierte Hass auf das Männliche wird ganz sicher wieder siegen.
Ich denke, vielen Verantwortlichen ist der Widerspruch sehr wohl bewusst. Geschlechterpolitik ist ja quasi ein Synonym für „Widerspruch“. Wir kennen das. Haben z.B. Mädchen die schlechteren Noten, werden sie diskriminiert und müssen gefördert werden. Haben Jungen die schlechteren Noten, sind sie selber Schuld, Pech gehabt, da kann man nichts machen.
Es geht hier vermutlich um Opportunismus und positive Konditionierung. Viele Politiker fragen sich, was bringt mir mehr öffentliches Lob und Anerkennung, wenn ich mich für die Grund- und Menschenrechte von Jungen einsetze, oder wenn ich diese bereitwillig für die Interessen der Beschneidungslobbyisten opfere?
„Die jeweiligen Hinweise auf die sogenannten „Regeln der ärztlichen Kunst“ sind hier übrigens unsinnig und ausschließlich Mittel zum Zweck.“
Man möge dieses Argument bitte mal identisch auf die Beschneidung von Mädchen übertragen. Warum werden Beschneidungen von Mädchen nicht unter der Voraussetzung von Jungen zugelassen dass diese nach den „Regeln der ärztlichen Kunst“ durchgeführt werden und nur eine Entfernung der Klitorisvorhaut zulässig ist? Hier gäbe es zu Recht einen Aufschrei!
Aber warum gibt es diesen Aufschrei nicht bei der Beschneidung von Jungen? Ein Slogan der Beschneidungsgegner bei Mädchen lautet zutreffend: „Ein bisschen Verstümmeln geht nicht“. Aber warum darf man Jungen (aus Sicht der Gegner von Beschneidungen bei Mädchen) dann sehr wohl „ein bisschen verstümmeln“?
In dieser Diskussion mutet es merkwürdig an dass Schönheitschirurgen derzeit einen Boom an kosmetischen Vaginaloperationen erleben: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kosmetische-operationen-wie-man-eine-chirurgische-marktluecke-entdeckt-a-687538.html
>Aber warum gibt es diesen Aufschrei nicht bei der Beschneidung von Jungen?
…genau das ist die Kernfrage.
Scharfe Wortwahl, aber berechtigt. Diese verlogene Doppelmoral stinkt zum Himmel.
>Scharfe Wortwahl, aber berechtigt. Diese verlogene Doppelmoral stinkt zum Himmel.
…so ist es. Mich ärgert die Selbstverständlichkeit, mit der die Argumentation, je nachdem ob es im Interesse der Mädchen oder im Interesse der Jungen ist, einfach um 180° gedreht wird.
Die Höchste Instanz
Unter den sonstigen Beteiligten
sollte man auch nicht vergessen,
der Meinung halber Geheiligten
als Juristin am Thema gesessen.
Wer will`s besser wissen als sie,
jemals verdächtig der Misandrie?
„Beschneidung keine Straftat“
Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Beschneidung zwar den Tatbestand einer Körperverletzung erfülle, es aber Gründe gebe, „warum Eltern als Treuhänder ihrer Kinder“ zu dem Ergebnis kommen, in eine Beschneidung einzuwilligen. Diese Gründe seien in der Religionszugehörigkeit zu finden.
Deshalb sei die Beschneidung keine Straftat. Sie wolle nicht, sagte Künast weiter, dass Polizei und Gerichtstermine in Deutschland die Antwort auf eine Beschneidung sind. „Ich will Beschneidung nicht kriminalisieren“, sagte sie weiter, „deshalb stimme ich für den Regierungsentwurf“.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/42042381_kw50_de_beschneidung/210238