Barley und das Märchen vom Gesetzeskonflikt zur Jungenbeschneidung
„Das Gesetz ändert sich, das Gewissen nicht.“ (Sophie Scholl)
Am 12.12.2012 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen verabschiedet. Demnach darf Jungen und männlichen Babys, unabhängig ob religiös oder nicht religiös motiviert, selbst von medizinischen Laien, ohne medizinische Notwendigkeit, ohne zwingende Schmerzfreiheit, völlig legal ein gesundes Organ irreversibel entfernt werden.
Politik gegen Gleichstellung bei den Grundrechten
Die neue Justizministerin Katarina Barley (SPD), die sich selbst als „Universalwaffe“ der SPD sieht, hat vor kurzem in der „Zeit“ die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung gerechtfertigt. Dabei spielt sie zum einen Mädchenbeschneidungsopfer und Jungenbeschneidungsopfer gegeneinander aus, weil die Beschneidungsrituale unterschiedlich seien und unterschiedliche Auswirkungen hätten. Eine äußerst fragwürdige Begründung für eine Justizministerin, denn Art. 2 des GG ist diesbezüglich eindeutig, wenn es das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen, auch Jungen, ausdrücklich festschreibt. Es differenziert hier nicht nach der Schwere von Körperverletzung. Unabhängig davon, dass der Eingriff durch Beschneidung bei Jungen, der sehr wohl auch zu irreversiblen gesundheitlichen Schäden, ja sogar bis zum Tod führen kann, verharmlost wird, wäre auch ein „bisschen“ Körperverletzung ebenso verboten wie schwere Körperverletzung.
Es ist die übliche Doppelmoral der Gleichstellungspolitik. Was soll man noch über die Glaubwürdigkeit einer Geschlechterpolitik sagen, die uns tagtäglich von der Gleichheit von Mann und Frau und erzählt und gleichzeitig aber Beschneidung von Mädchen rigoros verbietet und Beschneidung von Jungen auch ohne medizinische Notwendigkeit ausdrücklich legalisiert, weil Körperverletzung bei Mädchen und Körperverletzung bei Jungen ja zwei unterschiedliche Dinge seien?
Der erfundene Gewissenskonflikt
Zum anderen rechtfertigt die Justizministerin die Ungleichbehandlung von Jungen und Mädchen mit der Religionsfreiheit. Es ist ein typisches Klischee der politisch Verantwortlichen aus den Tagen, als sie sich so schnell und bereitwillig für die Legalisierung von Jungen durch Beschneidung entschlossen haben.
Das damals von ihnen und den Medien bereitwillig verbreitete Klischee des hart mit seinem Gewissen kämpfenden Bundestagsabgeordneten, der sich zwischen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit entscheiden muss, schmeichelt den Abgeordneten natürlich. Allein, einen solchen Kampf gab es nicht. Das zeigt schon die Eile, mit der die Abgeordneten Jungen ihre Grundrechte entzogen. Lediglich ein gutes halbes Jahr benötigten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, um ein Gesetz in die Wege zu leiten, das Jungen ihre Grundrechte aus Art. 1, 2 und 3 im doppelten Sinn wesentlich beschneidet.
Weiterhin kann es einen solchen Gewissenskampf zwischen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit auf Basis des Grundgesetzes auch gar nicht geben. Warum ist das so?
In Art. 2 GG ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen, auch Jungen, ausdrücklich festgeschrieben. Zwar wird in Art. 4 GG tatsächlich auch die Unverletzlichkeit der Freiheit des Glaubens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses festgeschrieben. Aber letzteren sind im GG auch ausdrücklich Grenzen gesetzt und zwar durch die sogenannten „Kirchenartikel“ des Art 140 mit den Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Reichverfassung – WRV). Durch den Verweis sind die Kirchenartikel vollgültiges Verfassungsrecht. Soweit darin Rechte gewährt werden, handelt es sich um Rechte mit Verfassungsrang. Und in Artikel 136 dieser Zusatzartikel der WRV heißt es:
Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
Das bedeutet, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 GG durch die Religionsfreiheit nicht beschränkt werden darf.
Der Münchner Staatsrechtler Hans-Jürgen Papier, der von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war, stellt klar, dass zwar selbst ein Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt nicht sakrosankt sei; allerdings nur – und das ist die Besonderheit bei der Religionsfreiheit –, wenn ein anderes Schutzgut dagegen steht, das ebenfalls Verfassungsrang hat.
Justizministerin läuft stellvertretend für die Politik vor ihrer Verantwortung davon
Die Antwort Barleys auf die Frage “Bei Jungen deckt für Sie die Religionsfreiheit den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit?” ist dabei sinnbildlich, wie die politisch Verantwortlichen vor ihrer Verantwortung davon laufen. Barley antwortet nämlich:
„So haben es Gerichte und der Gesetzgeber entschieden.“
Nein, so haben die Gerichte gerade NICHT entschieden. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Ein Urteil des Landgerichtes Köln vom 7. Mai 2012 hat nämlich die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ausdrücklich für strafbar erklärt.
Recht hat sie mit der Aussage, dass der Gesetzgeber so entschieden hat. Es waren nämlich die Bundestagsabgeordneten, die daraufhin im Eilverfahren im Bundestag ein Gesetz durchgepeitscht haben, das die Grundrechte von Jungen in Deutschland wesentlich einschränkt, weil ihnen das, was das Gericht entschieden hat, nicht passte. Die Rechtfertigung dafür bleibt die Politik den Menschen, insbesondere den Jungen, bis heute schuldig.
Der Großteil der Parteien befürwortet Körperverletzung an Jungen
Wir sind der Auffassung, dass Erwachsene, außer aus medizinischer Notwendigkeit, an den Genitalien von Kindern – egal ob Mädchen oder Junge – nichts zu suchen haben. Die Bundestagsabgeordneten waren anderer Ansicht. Hier nochmals die Einstellung der verschiedenen Parteien zur Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung.
Der jeweils zu 100 % fehlende Abgeordnetenanteil ergibt sich durch zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesende Parlamentarier. Ungültige Stimmen gab es keine.
Insgesamt waren 70 % der Abgeordneten für die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung.
Das Gesetz trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28.12.2012 in Kraft.
Zum ersten Mal seit Ende der Naziterrorherrschaft wurde in Deutschland damit ein Gesetz erlassen, das Körperverletzung an einer bestimmten Gruppe von Menschen – hier Jungen und männliche Babys – ohne medizinische Notwendigkeit ausdrücklich erlaubt.
Laut einer Umfrage von Mogis aus 2012 lehnen 70 % der Menschen in Deutschland das Beschneidungsgesetz ab. Gerade einmal 24 % sind dafür.
In einer gemeinsamen Pressemeldung fünf Jahre nach dem Beschneidungsgesetz 2017 kritisieren
- DAKJ – Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
- BVKJ – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
- DGKCH – Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V.
- DGKJ – Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
- DGSPJ – Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. – Sektion Kinder- und Jugendpsychosomatik
- (I)NTACT – Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V.
- MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene
- TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V.
den „Rechtsfrieden“ zu Lasten von Kinder- und Menschenrechten.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
Lesermeinungen
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.
Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.
Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.
Frage von an Dr. Katarina Barley bezüglich Inneres und Justiz
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley, (…)
Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (https://tinyurl.com/qzxoz2k)
Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).
Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-28/297901
Tatsöchlich fehlt allerdings noch mein Kommentar, in dem ich auf zwei Fragen auf abgeordnetenwatch.de an Frau Barley verlinke, die sich natürlich (bisher) um eine Antwort zum Thema Jungenbeschneidung und das gleiche Recht auf Schutz gedrückt hat.
Falls die verschütt gegangen sind, hier noch mal:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-23/297820
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-28/297901
Hallo Mario,
vielen Dank. Ich denke, viele Politiker meinen, vor ihrer Verantwortung davon laufen zu können, wenn sie sich um eine konkrete Antwort drücken.
# von Dr. Bruno Köhler am 14. Mai 2018 um 06:38
Sehr geehrter Herr Dr. Köhler,
es wäre m. E. hilfreich, die beiden von Mitkommentator Mario (am 11. Mai 2018 um 01:00) genannten Fragen – abgeordnetenwatch.de – zum Thema
männliche Beschneidung (23. Mär. 2018 – 21:00 Frage von Wolfgang Kahn an Dr. Katarina Barley bezüglich Demokratie und Bürgerrechte) bzw. zum Thema
weibliche und männliche Beschneidung ( 28. Mär. 2018 – 17:38 Frage von Edward von Roy an Dr. Katarina Barley bezüglich Inneres und Justiz)
hier
auf MannDat ungekürzt einzustellen.
Denn ich bin mir ganz sicher: Frau Justizministerin Barley WIRD antworten.
Die ministerielle Antwort dann könnte, ja sollte man ebenfalls publizieren – zum allgemeinen Diskutieren des Themas männliche bzw. weibliche und männliche Genitalverstümmelung hier auf MannDat …
Vielen Dank für die bisher geleistete Arbeit
Gruß
Cees
Schade dass die Diskussion schon beendet ist und Kommentare nicht freigeschaltet werden. Sagt ja eigentlich genug aus. Lustig nur, dass ihr euch damit genau so verhält, wie Ihr es der Politik, Femifaschisten und Co vorwerft.
Sorry für die Verzögerung. Wir arbeiten ehrenamtlich. Wenn Sie das Tempo steigern möchten, treten Sie MANNdat bei und arbeiten Sie mit.
Die Redaktion.
Beschnitten wo ?
Wenn ich das recht gesehen habe,
waren KGE und Roth auch dabei.
Beide mit politischer hoher Gabe:
Das ist Entscheidung für uns zwei !
Das sind Sachverständige für Alles,
um die wichtigsten mal zu kennen.
Für Beschneidung, als Fall des Falles,
muss man die als Expertinnen nennen.
Anton Hofreiter sich Stimme enthielt,
er hat bekanntlich ja Biologie studiert.
Vielleicht ahnte er wie Bub sich fühlt,
und hat lieber eine Enthaltung markiert.
Gut, dass man diese Liste sehen kann,
Abgeordnete, voll in Verantwortung.
Die wissen sicher, was wird da getan.
Für der Buben späteren Orientierung:
Der und Die verhalfen Dir zum Mann !?
@Ulf Dunkel: Wer sagt denn, dass man auf Landtage oder Bundestag warten soll? Dort ist man ja anscheinend der Meinung, das sei Rechtens. Klagen müssen doch die, welche überzeugt davon sind, dass es dies nicht ist!
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf persönliche Angriffe.
Die Redaktion.
>Hier das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung:
http://webarchiv.bundestag.de/archive/2012/1220/bundestag/plenum/abstimmung/2012/20121212_5.pdf
Es soll schließlich nicht vergessen werden, wer dafür verantwortlich ist.
…so ist es.
@Anti-Beschneider:
Bitte informieren Sie sich darüber, wie man Verfassungsbeschwerde einlegen kann. Die Hürden sind sehr hoch und damit Landtage oder der Bundestag dies in diesem Fall tun, muss dort erst ein Umdenken – weg von der Angst vor der Antisemitismuskeule hin zum Mut, für gleiche Rechte für Kinder einzutreten – stattfinden. Daran arbeiten wir Intaktivist*innen.
Entweder ist das Gesetz verfassungswiedrig, dann klagt dagegen. Oder lasst es bleiben, wenn es verfassungskonform ist. Dieses ständige „das ist gegen das Grundgesetz Gejammere“ nervt einfach nur noch. Ich bin übrigens klar gegen eine Beschneidung!
Da muss ich dich leider enttäuschen. Wir wissen, dass wir mit unserem „Gejammer“ vielen Leuten ein Dorn im Auge sind. Das wollen wir auch sein und deshalb „jammern“ wir weiter. Wenn du Friede, Freude, Eierkuchen lesen willst musst du beim Bundesforum Männer lesen.
Wir sind davon überzeugt, dass eine Klage gegen die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen derzeit scheitern würde und zwar deshalb, weil Körperverletzung an Jungen heute von den politisch Verantwortlichen akzeptiert wird und Jungen keine geeignete schlagkräftige politische Lobby haben. Man nennt dies die normative Kraft des Faktischen. Die Jugendministerien, die sich eigentlich für die Grundrechte von Jungen hätten einsetzen müssen, haben Jungen im Stich gelassen und opportunistisch die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen seinerzeit ausdrücklich befürwortet (siehe die Antwort des Bundesjugendministeriums unter https://manndat.de/geschlechterpolitik/bundestag-maennliche-beschneidung-und-viele-offene-fragen.html ).
Gesetze fallen nicht vom Himmel sondern sind von Menschen geschaffen. Die aktuellen Gesetze geben den jeweiligen sozialen und moralischen Stand der Menschen und vor allem deren politischen Entscheidungsträger wieder.
Das Problem ist deshalb nicht das Gesetz, sondern der Mainstream. Im 19. Jahrhundert haben eine Vielzahl von Menschenrechtlern in den USA, dem ersten Land der Menschenrechte, gegen Sklaverei geklagt und sind juristisch gescheitert. Hätten die es dort so gemacht, wie du uns empfiehlst, gäbe es dort vermutlich heute noch Sklaverei. Solange die Menschen Körperverletzung an Jungen als völlig normal akzeptieren, solange Judikative, Exekutive und Legislative Körperverletzung an Jungen als völlig in Ordnung empfinden, wird es immer wieder Gesetze geben, die Körperverletzung an Jungen unter Schutz stellen und solange würden Klagen dagegen scheitern.
Deshalb ist es leider immer noch dringend notwendig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass Körperverletzung an Jungen nicht in Ordnung ist. Du das werden wir auch weiterhin tun.
Und wir sind überzeugt, dass eines Tages Körperverletzung an Jungen nicht mehr akzeptiert werden wird.
Gruß
Bruno Köhler
Hallo Bruno.
Ich will nicht Friede, Freude Eierkuchen und teile die Haltung in der Sache ja vollständig. Aber es hilft halt einfach wenig, den immer gleichen Leuten, die ohnehin schon der gleichen Meinung sind die Hucke vollzujammern.
Du argumentierst auch wieder nur mit dem Gesetz. Und bei diesem fehlt ja offensichtlich der politische Wille zu einer Änderung. Wenn dieses aber gegen das Grundgesetzt verstösst, dann kann man es auch über diesen Weg aushebeln. Und dann frage ich mich einfach, weshalb man es denn nicht endlich tut. Das wäre viel wirkungsvoller und nachhaltiger als unzählige Blogeinträge zu verfassen.
Wenn Du davon ausgehst, dass man damit nicht durchkommt, dann ist die Schlussfolgerung wohl, dass es dann eben nicht gegen das GG verstösst. Dann sollte man aber auch dieses Argumentarium nicht mehr bemühen. Das ist sonst unglaubwürdig und kontraproduktiv.
Kann man auch bei anderen „Szenenthemen“ z.B. Frauenqoute sehen. Dann klagt doch einfach mal!
@Anti-Beschneider
>Wenn Du davon ausgehst, dass man damit nicht durchkommt, dann ist die Schlussfolgerung wohl, dass es dann eben nicht gegen das GG verstösst. Dann sollte man aber auch dieses Argumentarium nicht mehr bemühen. Das ist sonst unglaubwürdig und kontraproduktiv.
…nein, die Schlussfolgerung ist falsch. Ich habe dargelegt: „Gesetze fallen nicht vom Himmel sondern sind von Menschen geschaffen. Die aktuellen Gesetze geben den jeweiligen sozialen und moralischen Stand der Menschen und vor allem deren politischen Entscheidungsträger wieder.
Das Problem ist deshalb nicht das Gesetz, sondern der Mainstream. … Solange die Menschen Körperverletzung an Jungen als völlig normal akzeptieren, solange Judikative, Exekutive und Legislative Körperverletzung an Jungen als völlig in Ordnung empfinden, wird es immer wieder Gesetze geben, die Körperverletzung an Jungen unter Schutz stellen und solange würden Klagen dagegen scheitern.“
Wir haben an Schulen die Prügelstrafe verboten, wir haben Eltern das Schlagen ihrer Kinder verboten, wir haben die Beschneidung von Mädchen und Frauen verboten, wir haben sogar das Kupieren von Hunden verboten. Wir sind davon überzeugt, dass es eines Tages eine Generation von politisch Verantwortlichen geben wird, die Körperverletzung an Jungen nicht gut findet und deshalb ebenfalls verbietet. Solche Politiker sind heute noch kaum auszumachen, das gebe ich zu, aber wir wissen, dass wir da dicke Bretter bohren. Das ist unser Weg. Du kannst gerne einen anderen Weg gehen und klagen. Wir sind gerne bereit, ein von dir verfasstes Tagebuch dieser Klage auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Aber, dass im Mainstream die Akzeptanz fehlen würde, kann ich auch nicht sehen, wenn doch laut des Artikels 70% gegen die Jungenbeschneidung sind. Ich seh es also eigentlich auch so, dass man es wegklagen können müsste und das würde meiner Meinung nach auch passieren, wenn es denn zu einer Verhandlung käme. Denn in Wahrheit gibt es doch eine ganz andere Hürde für eine solche Klage – wundert mich, dass das nicht bekannt zu sein scheint.
In Wahrheit ist es so, dass das BVerfG solche Klagen oder Beschwerden gar nicht erst zur Verhandlung zulässt. Diese können aus unterschiedlichen, aber auch OHNE Begründung abgelehnt werden. Grundvoraussetzung zur Annahme ist aber auf jeden Fall, dass man betroffen ist von dem jeweiligen Gesetz, wofür die Kriterien wiederum recht streng sind.
Im Forum bei telepolis schrieb jedenfalls mal einer, er habe es im Sinne seines dreijährigen Sohnes, der bei der getrennten muslimischen Mutter lebt, versucht. Die Sorge um den Sohn reichte aber nicht als „betroffen sein“ und sein Begehren wurde somit abgelehnt. Das heißt, dass einer mit 18 klagen kann, wenn er bspw mit 4 beschnitten wurde…minus fünf Jahre, die das Gesetz schon in kraft ist, bleiben noch ca 9-10 jahre mindestens bis es zu so einer Klage kommen kann.
Hier das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung:
http://webarchiv.bundestag.de/archive/2012/1220/bundestag/plenum/abstimmung/2012/20121212_5.pdf
Es soll schließlich nicht vergessen werden, wer dafür verantwortlich ist.