Dänische Ärztekammer: Jungenbeschneidung ohne Indikation ethisch inakzeptabel
Am 12.Dezember jährt sich der Tag, an dem der Deutsche Bundestag sich für die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung entschieden hat. Zu diesem Anlass greifen wir auf eine ältere Nachricht zurück. Arne Hoffmann von Genderama wurde über Twitter informiert, dass die dänische Ärztekammer im November 2020 die Beschneidung von Jungen für ethisch inakzeptabel erklärt hat.
Wir hatten bereits in unserem Beitrag in 2020 darüber berichtet, dass die dänische Ministerpräsidentin, die ursprünglich ein Verbot der Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung beabsichtigte, wie viele andere vor ihr, vor dem Druck des Auslandes und der Beschneidungslobby eingeknickt ist. Die Diskussion ist dort offenbar noch nicht vorüber.
Auf der Seite der dänischen Ärztekammer heißt es (unsere Übersetzung):
„Die dänische Ärztekammer ist der Meinung, dass die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation ethisch inakzeptabel ist, wenn der Eingriff ohne die informierte Zustimmung der Person, die den Eingriff vornimmt, durchgeführt wird. Die Beschneidung sollte daher nicht durchgeführt werden, bevor der Junge die Kompetenz erworben hat, den Eingriff selbst zu wählen.
Jeder chirurgische Eingriff birgt das Risiko von Komplikationen, und daher sollten chirurgische Eingriffe generell auf Situationen beschränkt werden, in denen sie wahrscheinlich einen Nutzen für die Gesundheit des Patienten haben. Die Ärztekammer glaubt nicht, dass es Beweise dafür gibt, dass die Beschneidung für die Gesundheit von Jungen vorteilhaft ist.
Die Beschneidung ist mit Schmerzen und Unbehagen für das beschnittene Kind verbunden. Die Ärztekammer ist der Meinung, dass medizinische Eingriffe, die für Minderjährige mit Schmerzen oder Unannehmlichkeiten verbunden sind, auf Situationen beschränkt werden sollten, in denen der Eingriff einen klaren gesundheitlichen Nutzen für die Person hat. Die Ärztekammer ist nicht der Meinung, dass ein solcher Nutzen nachgewiesen wurde.
Die Beschneidung von Jungen ist ein chirurgischer Eingriff, der die Anatomie des Jungen dauerhaft verändert. Es reduziert die Fähigkeit des Kindes, seinen eigenen Körper zu kontrollieren und seine kulturelle und religiöse Zugehörigkeit zu beeinflussen. Die dänische Ärztekammer ist daher der Meinung, dass es am ehesten mit dem Selbstbestimmungsrecht des Individuums übereinstimmt, dass die Entscheidung über die Beschneidung dem Individuum überlassen wird, sobald es die Volljährigkeit erreicht hat.“
Das ist eine sehr interessante Formulierung: „…am ehesten mit dem Selbstbestimmungsrecht des Individuums übereinstimmt, dass die Entscheidung über die Beschneidung dem Individuum überlassen wird, sobald es die Volljährigkeit erreicht hat.“ Das bedeutet, dass Beschneidung selbst bei Zustimmung von Volljährigen eben nur am ehesten, aber nicht vollständig mit dem Selbstbestimmungsrecht des Individuums übereinstimmt. Denn auch Volljährige können durch Gruppendruck zu Entscheidungen gedrängt werden.
Solche Probleme haben Frauen und Mädchen in Deutschland und in vielen anderen Ländern gottlob nicht mehr, denn sie haben nicht nur auf dem Papier ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, sondern auch in der Realität, und ihr Grundrecht wird im Gegensatz zu dem für Jungen und Männer von Politik und Gesellschaft vehement verteidigt.
Die Politiker des Deutschen Bundestages haben hierzulande nach einem Urteil des Kölner Landgerichts, das auf Körperverletzung erkannte, innerhalb von nur gut einem halben Jahr durch ein Sondergesetz die Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung legitimiert. Bundeskanzlerin Merkel hatte erklärt, Deutschland mache sich zur „Komikernation“, wenn man diese Körperverletzung untersage. Deutsche Leitmedien hatten weitgehend Beifall gespendet.
Nachfolgend das Abstimmungsergebnis für die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung:
Scrollen Sie bitte, falls die Tabelle nicht vollständig angezeigt wird.
Stimmen |
|||||
Partei |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
Keine Abgabe |
Summe |
CDU/CSU |
215 |
3 |
3 |
16 |
237 |
FDP |
79 |
5 |
2 |
7 |
93 |
SPD |
89 |
32 |
16 |
9 |
146 |
Bündnis 90/Die Grünen |
34 |
16 |
15 |
3 |
68 |
DIE LINKE |
17 |
44 |
10 |
5 |
76 |
Summe |
434 |
100 |
46 |
40 |
620 |
Sogar das für Jungen zuständige Bundesjugendministerium hat übrigens Jungen seinerzeit kläglich im Stich gelassen. Auf Anfrage von MANNdat legte man in einem ausführlichen Bericht dar, dass es dem Ministerium vorrangig wichtig ist, dass bei der Legalisierung der Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung nicht auch die Körperverletzung an Mädchen durch Beschneidung erlaubt würde. Siehe hierzu unseren Beitrag „Bundestag, männliche Beschneidung und viele offene Fragen“, Anlage 2.
Die namentliche Abstimmung der damaligen Bundestagsabgeordneten finden Sie hier:
Wer sich über Beschneidung sachlich informieren will, dem empfehlen wir das Buch
Melanie Klinger: „Intime Verletzungen – Weibliche und männliche Beschneidung (K)ein unzulässiger Vergleich?“
Paperback
9,99 €
Seitenanzahl: 272
ISBN: 978-3-7497-3198-5
Erscheinungsdatum: 25.11.2019
Zum Buch von Melanie Klinger: unsere Rezension.
Quelle Beitragsbild: bluttropfen_pixelio_merlestechow_200x200.jpg
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