Auch 2020 ein siegreiches Jahr für Freunde der Körperverletzung an Jungen

von Manndat

Die Dänische Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, der Dänische Hebammenverband, der Dänische Verband medizinischer Pflegeberufe, die Dänische Pädiatrische Gesellschaft, die Dänische Gesellschaft für Urologie sowie die Dänische Gesellschaft für Kinderchirurgie haben ihren Austritt aus der Kommission der Dänischen Patientensicherheit zur Festlegung von Richtlinien für nicht-therapeutische Vorhautamputationen erklärt. Das geht aus einem Bericht des Humanistischen Pressedienstes hervor. Warum?

Grund dafür ist, dass die dänische Politik, die ursprünglich ein Verbot der Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung beabsichtigte, vor dem Druck des Auslandes und der Beschneidungslobby eingeknickt ist.

Deutsche Politiker befürworten mehrheitlich Körperverletzung an Jungen

Zur Erinnerung: In Deutschland wurde 2012 in einem Eilverfahren in gerade einmal gut 6 Monaten die Körperverletzung von Jungen durch Beschneidung vom Deutschen Bundestag durchgewinkt und damit Jungen ihre Grundrechte aus Artikel 1, 2 und 3 GG im wahrsten Sinne des Wortes wesentlich „beschnitten“. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) hatte erklärt, dass man sich mit einem Verbot zur „Komikernation“ machen würde. Die Abstimmung ergab damals

Der jeweils zu 100 Prozent fehlende Abgeordnetenanteil ergibt sich durch zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesende Parlamentarier. Ungültige Stimmen gab es keine.

Insgesamt haben 70 Prozent der Abgeordneten für das Gesetz gestimmt. Mit Ausnahme der Linken haben alle Parteien mehrheitlich für die Legalisierung der Beschneidung von Jungen gestimmt. Es zeigt deutlich, dass es die politisch Verantwortlichen sind, die an rückständigen, archaischen Männlichkeitsinitiationsritualen festhalten, weil sie meinen, ein Junge kann nur durch Gewalterfahrung zum „wahren“ Mann werden.

Hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung von damals:

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2012/1220/bundestag/plenum/abstimmung/2012/20121212_5.pdf

Das Gesetz trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28.12.2012 in Kraft. Demnach darf Jungen und männlichen Babys, unabhängig ob religiös oder nicht religiös motiviert, selbst von medizinischen Laien, ohne medizinische Notwendigkeit, ohne zwingende Schmerzfreiheit, völlig legal ein gesundes Organ irreversibel entfernt werden.

Das Gesetz deckt auch Fälle wie die sogenannte „Küchentisch-Beschneidung“, bei der ein zwei Wochen alter syrischer Junge 2017 auf Wunsch seiner Eltern auf einem Küchentisch in Bayern von einem Arzt beschnitten worden war. Dabei kam es zu massiven Blutungen, die nur durch eine Notoperation im Krankenhaus gestoppt werden konnten.

Die Beschneidung, bei der der Säugling zu verbluten drohte, bleibt straffrei, da nach dem vor einigen Jahren von allen Bundestagsparteien beschlossenen Beschneidungsgesetz solche Küchentisch-Beschneidungen dank unserer politisch dafür Verantwortlichen legal sind und die politisch Verantwortlichen entschieden, bei Jungen solche Risiken in Kauf zu nehmen.

Auch Dänische Ministerpräsidentin Mette Fredriksen lässt Jungen im Stich

Laut dem Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e. V. erklärte der Vorsitzende der Dänischen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Joachim Hoffmann-Petersen, diesbezüglich gegenüber dem Gesundheitsausschuss des Dänischen Parlaments:

Wenn das nächste Mal Komplikationen bei einer rituellen Jungenbeschneidung auftreten, sind nicht mehr die Anästhesisten in professioneller, ethischer oder rechtlicher Verantwortung. Es sind die Politiker, die weiterhin die rituelle Beschneidung von Jungen zulassen.

MOGiS dazu in seinem Beitrag „Dänische Ministerpräsidentin Mette Fredriksen nimmt Forderung nach gleichem Schutz von Jungen zurück:

Die Kommission der Patientensicherheit zur Überarbeitung von Richtlinien für nicht-therapeutische Vorhautamputationen an Jungen wurde von allen ärztlichen Fachgesellschaften verlassen. Sie lehnen aus ethischen Gründen solche Eingriffe bei Kindern ab und empfehlen oder fordern die Einführung des Mindestalters. 86% der Bevölkerung sprechen sich ebenfalls dafür aus.
Ministerpräsidentin Mette Fredriksen (Sozialdemokratie) hat vergangene Woche ihre ursprüngliche und häufig zitierte Kinderschutz-Position offiziell zurückgenommen und sich nun gegen ein Mindestalter ausgesprochen. (…)
In ihrer Neujahransprache 2000 hatte sie zudem auch noch versichert, allgemein ‚immer an der Seite der Kinder‘ zu stehen. In ihrer jetzigen Stellungnahme war von Kindern überhaupt nicht mehr die Rede.

Hat Mette Fredriksen Angst vor ihrer eigenen Courage bekommen? Auch in Deutschland hat das für Jungen zuständige Bundesjugendministerium übrigens Jungen seinerzeit kläglich im Stich gelassen. Auf Anfrage von MANNdat legte man in einem ausführlichen Bericht dar, dass es dem Ministerium vorrangig wichtig ist, dass bei der Legalisierung der Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung nicht auch die Körperverletzung an Mädchen durch Beschneidung erlaubt würde. Siehe hierzu unseren Beitrag „Bundestag, männliche Beschneidung und viele offene Fragen“, Anlage 2.

Weiter im Bericht von MOGiS:

Sie ging darin ausführlich auf die dänische und europäische Geschichte und den Massenmord an jüdischen Menschen im Zweiten Weltkrieg ein. ‚Glücklicherweise‘ habe sie ‚sich getraut‘, ihre ‚Meinung zu ändern‘.

Glück für die Beschneidungslobby – Pech für die männlichen Säuglinge. Man sieht, die Nazikeule als Scheinargument wird auch in anderen Ländern erfolgreich eingesetzt.

In Analysen werden ansonsten die Rücksichtnahme auf jüdische Verbände, aktuelle wirtschaftliche Interessen (mögliche Exportverluste in den Nahen Osten) und die Sorge vor möglichen Terroranschlägen als Gründe genannt, sich gegen ein Mindestalter auszusprechen. Die US-Botschaft in Kopenhagen kündigte ebenfalls mögliche wirtschaftliche Konsequenzen an.
Die menschenpolitische Rolle rückwärts von Frau Fredriksen stieß in Israel auf ein geteiltes Echo. Während Ministerpräsident Netanyahu ihr via twitter für ihre ‚Verteidigung der alten Tradition der Beschneidung‘ dankte, kommentierte Ronit Tamir von der israelischen Elterninitiative KAHAL: ‚Es gibt viele Juden in Israel gegen Beschneidung, und wir schätzen sehr, dass das Dänische Parlament versucht, ein Gesetz dagegen zu verabschieden. Wir sehen dies nicht als Antisemitismus, sondern als reine Sorge um die Kinder und die Menschenrechte. Wir hoffen sehr, dass dieses Gesetz verabschiedet wird.‘(…)
Ercan Alici, Betroffener und Mitglied unserer Partnerorganisation Intact Denmark, kommentierte: ‚Als Kind auf dem Tisch wünschte ich mir nur, jemand hätte mir geholfen. Europas Geschichte scheint unendlich weit weg von der Realität des Kindes auf dem Tisch zu sein.‘

Der Artikel geht auch auf die übliche Doppelmoral, wie sie auch bei uns herrscht, ein:

Harun Demirtas sieht die Demokratie geschädigt: ‚Politiker, die Tag und Nacht fragten, ob eine Krankenschwester arbeiten könne, nur weil sie ein Kopftuch trägt, oder ob ein Busfahrer einen Bus fahren könne, wenn er im Ramadan fastet, haben ihre politische Haltung heute zu 100 Prozent gedreht und befürworten die Beschneidung von Jungen, obwohl es ein religiöses Ritual ist.‘

MOGiS geht auch auf den Brief eines Betroffenen ein:

Einen erschütterten anonymen Bericht eines Betroffenen veröffentlichte die Tageszeitung Berlingske: ‚Haben die Premierminister, Parteivorsitzende und Bischöfe jemals das Ergebnis einer gescheiterten Beschneidung, einen verstümmelten Penis, gesehen? Ich habe es. Ich sehe es jedes Mal, wenn ich aufs Klo gehe, nackt vor einem Spiegel stehe, dusche oder Sex habe. (…) Ich habe als Erwachsener vier Operationen benötigt, um einer im Grunde unnötige Intervention abzuhelfen. […] Bis ich im Alter von 24 Jahren operiert wurde, konnte ich zum Beispiel aus drei verschiedenen Löchern in meinem Penis urinieren […]. Wenn ich einen neuen Sexualpartner oder Freund treffe, muss ich immer erklären, warum mein Penis klare Narben trägt. (…) Politiker und Meinungsbildende, die mit historischem Pathos um sich werfen, müssen wissen, dass Beschneidung […] ein chirurgischer Eingriff mit schwerwiegenden möglichen Folgen ist, und es hat mein ganzes Leben beeinflusst…
(…) Dass deutsche Medien die Ereignisse in Dänemark seit über zwei Jahren komplett ignorieren, überrascht. Schließlich verwiesen sie in der deutschen Debatte 2012 sehr häufig aufs Ausland und warnten vor einem möglichen ‚deutschen Alleingang‘, sollte eine Erlaubnis nicht-therapeutischer Vorhautamputationen an Jungen hinterfragt werden. Um eine völlige Schutzlosstellung von Jungen in Deutschland zu promoten, waren Blicke ins Ausland offensichtlich durchaus opportun. Verlaufen heute dort hingegen Debatten, die dem Kinderschutz medial und politisch großen Raum einräumen, wird geschwiegen. Sollen Menschen in Deutschland einfach nicht davon erfahren?

Weitere Opfer

2018 hatte auch Island geplant, die Beschneidung von Jungen zu verbieten. Auch hier knickten die politisch Verantwortlichen vorerst aufgrund des Druckes einer mächtigen Lobby ein.

In Italien starb 2019 ein fünf Monate alter Junge in einem Krankenhaus in Bologna an den Folgen eines zu Hause durchgeführten Beschneidungsrituals. Erst im Dezember zuvor war ein zweijähriger Junge nigerianischer Herkunft in Monterotondo bei Rom gestorben, nachdem er zu Hause einem Beschneidungsritual unterzogen worden war. Sein Zwillingsbruder wurde in kritischem Zustand ins Spital eingeliefert, konnte jedoch gerettet werden. (APA, 24.3.2019)

Wie die BBC berichtet, gibt es allein in Südafrika seit 2012 mehr als 400 tote Jungen durch verpfuschte Beschneidungen.

Die verstümmelte Wahrheit zur Beschneidung an Jungen

Auf Spiegel Online hat 2018 Thomas Fischer in der für ihn charakteristischen Deutlichkeit und Logik die unglaubliche Doppelmoral von Politik und Gesellschaft offengelegt, die es ermöglichte, dass in Deutschland Körperverletzung an Jungen gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist. Der ehemalige Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist Autor des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch und Verfasser zahlreicher Kolumnen, in denen er sich mit Fragen des Strafrechts beschäftigt. Hier einige Auszüge:

‚Genitalverstümmeln‘ ist eine chirurgische Maßnahme an primären Geschlechtsmerkmalen. (…) Die Praxis der Verstümmelung weiblicher wie männlicher Genitalien stützt sich legitimatorisch auf Brauchtum, sexualpolitische Postulate und/oder angebliche göttliche Befehle.
(…) Ein Gefangener, dem man bei ‚verschärfter Befragung‘ einen Hoden zerquetscht oder in die Eichel schneidet, dürfte zu Recht empört sein, dass der deutsche Gesetzgeber seinen Fall nicht als ‚Genitalverstümmelung‘ erfasst und daher wesentlich geringer bestraft als das (sog. ‚milde‘) Entfernen der Klitorisvorhaut ohne weitere Folgen. Dasselbe gilt für Frauen, denen schwere Verletzungen etwa an den Brüsten zugefügt wurden. Das gegen den Willen und gewaltsam durchgeführte Unfruchtbarmachen einer Frau ist mit Höchststrafe von zehn Jahren bedroht, das einverständliche Entfernen ihrer Klitorisvorhaut mit Höchststrafe von 15 Jahren. Eine Rechtfertigung für solch abwegige Fehlgewichtungen fällt mir nicht ein. Die nach dem Geschlecht des Opfers differenzierende unterschiedliche Behandlung von schweren Körperverletzungstaten gegen Frauen und Männer ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Grundgesetz nicht vereinbar. (…)
Die Sonderform der Genitalverstümmelung an männlichen Personen – das Abschneiden der Penisvorhaut – ist seit 28.12.2012 nicht nur nicht verboten, sondern ganz ausdrücklich erlaubt. § 1631d Abs. 1 Satz 1 BGB (‚Beschneidung des männlichen Kindes‘) lautet:
‚Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.‘

Über die mehr als sehr fragwürdige Auslegung des Begriffes der „Regeln der ärztlichen Kunst“ bei operativen Eingriffen, die medizinisch gar nicht erforderlich sind, haben wir schon einen Beitrag verfasst. Da jeder operative Eingriff ein gewisses Komplikationsrisiko beinhaltet, ist eine Operation aus medizinischer Sicht nur gerechtfertigt, wenn sie auch medizinisch indiziert, also medizinisch erforderlich ist. Weiter mit Fischers Ausführungen:

Einwilligungsunfähigen männlichen Kindern darf somit gegen ihren Willen unter (ggf. gewaltsamer oder auf Täuschung beruhender) Durchsetzung der ‚Personensorge‘ auf Anordnung der Eltern die Penisvorhaut abgeschnitten werden. Wegen der Verpflichtung des Staats zur religiösen Neutralität gilt das auch nicht etwa nur, wenn die Eltern glauben, dass Gott und seine Propheten das gebieten, sondern auch für jedes andere Motiv: Verschönerung, Reinlichkeitsvorsorge, Mode, usw. Jeder Personensorgeberechtigte darf seinem zwölfjährigen Sohn sagen, er werde nun zwecks Entfernung der Rachenmandeln kurz betäubt, und ihm stattdessen die Penisvorhaut abschneiden lassen.

Fischer lässt sich auch darüber aus, dass der Bundeskanzlerin ihre Reputation im Ausland offenbar wichtiger war als das Grundrecht für klein Jungen aus Artikel 3 GG:

Die Bundeskanzlerin fand zur Begründung dieser Rechtslage im Jahr 2012, nachdem ein Landgericht die Sache infrage gestellt hatte, das schöne Argument, sie beabsichtige nicht, sich ‚im Ausland lächerlich zu machen‘. Sie meinte, dass ein Verbot der Knabenbeschneidung sich in Deutschland nicht gehöre – weil sie ein auch jüdischer Brauch ist und die Bundesrepublik sich da heraushalten sollte. Das ist ein erwägenswertes Argument, scheint mir aber auf dem Niveau einer Wahl zwischen Lächerlichkeit oder Nichtlächerlichkeit der Frau Bundeskanzlerin noch nicht ganz ausgelotet. Im Übrigen passt es ja auch inhaltlich und strukturell überhaupt nicht in die übrige Rechtslandschaft: Beim Verbot der Mädchenbeschneidung ist es der Bundeskanzlerin zum Glück völlig gleichgültig, ob sie sich in Äthiopien ‚lächerlich macht‘. Und selbst im rituell-religiösen Bereich ist die Sache nicht eindeutig: Man darf in Deutschland zum Beispiel nicht schlachten, heiraten oder vererben, wie man will, wenn man nur fromm genug ist: Man darf also seinem Sohn die Vorhaut ab-, aber nicht einem Schaf den Hals durchschneiden. Muslimische Familienoberhäupter, die ihre halbwüchsigen Töchter durch Androhung von Hausarrest nötigen, ihr Haar zu verhüllen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft (§ 240 Abs. 1 StGB). Die Einbestellung eines religiösen Knabenbeschneiders dagegen wird als fröhliches Familienfest begangen und genießt den ausdrücklichen Schutz des § 1631d BGB. Draußen vor der Tür diskutiert die deutsche Bürgerschaft derweil erbittert, ob und welche Strafen erwachsenen Menschen für das Tragen von albernen Kleidungsstücken (‚Ganzkörperschleier‘, ‚Burkini‘) auferlegt werden sollen.
(…)
Wir reden – insoweit – über Strafrecht. Dessen Vorschriften über Körperverletzung sollen die körperliche Integrität schützen, nicht die Moral.
(…)
Man darf als halbwegs erwachsener, eigenverantwortlicher Mensch selbstverständlich auch in eine Vorhautbeschneidung einwilligen (…)  Es gibt aber keinen Grund, das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und körperliche Integrität ausgerechnet auf Kosten wehrloser Kinder außer Kraft zu setzen, bloß weil so genannte ‚Gläubige‘ behaupten, es handle sich um eine vom Herrn des Universums erlassene Verwaltungsvorschrift.

Vorschaubild: baby-krankenhaus-fotolia_200067912_urheber-emre

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Lesermeinungen

  1. By Norbert W.

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    • By Dr. Bruno Köhler

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  3. By Mario

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