Wehrpflicht – Muss sie sein?

von Manndat

„Aus gutem Eisen macht man keine Nägel, aus guten Männern keine Soldaten.“
(Sprichwort aus China)

Was ist „Soldat sein“?

Wer kennt sie nicht, die Sprüche, was der Wehrdienst alles Gutes für junge Männer bringt. Man lernt Hemden zusammen zu legen, die Stube zu putzen oder Betten zu machen. Die Wehrpflicht kann sicherlich auch dazu dienen, von Muttern weg zu kommen und ein „richtiger Mann“ zu werden. Und wichtig auch die Einsätze im Katastrophenfall, wie z.B. beim Oderhochwasser, als die Soldaten Hand in Hand mit der betroffenen Bevölkerung Sandsackdämme bauten. Und wer will bestreiten, dass es sinnvoll ist, beim „Bund“ den LKW-Führerschein zu machen. Soldat sein: Ein Abenteuer – und man lernt auch noch was fürs Leben.

Das ist alles recht schön und gut. Aber war da nicht noch etwas anderes? Die Wehrpflicht hat die Aufgabe, Soldaten zu machen. Und der Hauptaufgabe des Soldaten ist sein Einsatz im Krieg oder, wie dies heute heißt, „Verteidigungsfall“. Sagen wir es neutral: Kampfeinsatz. Soldat sein heißt auch, im Kampfeinsatz töten zu müssen, selbst verwundet, verkrüppelt oder gar getötet zu werden. Es wäre zu einfach, diesen Blickwinkel nun einfach beiseite zu schieben. Gerade in heutiger Zeit, in der die Bundeswehr wieder in Kriegsgebieten eingesetzt wird, darf dies nicht in Vergessenheit geraten.

Wie kam es zur Wehrpflicht?

Nach dem Mittelalter wurden für Kriege Söldner geworben, die nach getaner „Arbeit“ wieder entlassen wurden. Ende des 17. Jahrhunderts kamen die ersten stehenden Heere in Mode, also Heere, die auch in Friedenszeiten bestanden, um durch ihre Schlagkraft Gegner abzuschrecken bzw. selbst jederzeit angriffsbereit und damit dem Gegner überlegen zu sein. Die stehenden Heere, die im 18.Jahrhundert entstanden, waren kleine Heere. Die Soldaten wurden in Kriegen möglichst schonend eingesetzt. Zu kostbar waren die mühsam mit den komplizierten Handgriffen der Muskete und den taktischen Truppenbewegungen vertraut gemachten und gedrillten Truppen für den Geldgeber – die absolutistischen Monarchen und Monarchinnen. Es gab Feldzüge, die endeten, ohne dass eine Schlacht oder ein größeres Gefecht geschlagen worden wäre. Die Strategie bestand darin, die Nachschubwege des Gegners durch geschickte Truppenbewegungen zu gefährden, so dass dieser wieder den Rückzug antrat. Oder man versuchte, sich strategisch günstig gelegene Festungen des Gegners einzuverleiben. Die Heere bestanden vorwiegend aus Söldnern, jedoch begann auch schon so was ähnliches wie eine „Wehrpflicht“, z.B. in Preußen im 17. Jahrhundert unter dem Großen Kurfürsten:

„Verbindung des Werbesystems mit der Dienstpflicht einheimischer Bauernsöhne, Rekrutierung der Offiziere aus dem eingesessenen Adel, der jetzt massenweise in fremden Heeren diente, ….“ (C. Hinrichs: Der Große Kurfürst, S.234)

Der Begriff des Soldaten als Kanonenfutter wurde erst in den französischen Revolutionskriegen geprägt, als die unerfahrenen Bürgerarmeen die gut gedrillten Heere der absolutistischen Fürsten allein durch die Überlegenheit der Masse in die Knie zwangen.

Im 19. Jahrhundert wurden die Heere immer größer. Die Massen konnten i.d.R. nur noch durch Wehrpflicht erreicht werden. Nach Gründung des deutschen Kaiserreiches im Jahr 1871 wurde sie natürlich auch im gemeinsamen Deutschland eingeführt. Im 20. Jahrhundert standen in Europa schließlich Millionenheere bereit. In der angespannten Lage auf Grund des allgemein verbreiteten Imperialismus und Nationalismus reichte schließlich ein Funke, der das Fass zum Explodieren brachte. Der Erste Weltkrieg als Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts war der erste Höhepunkt der Kriege dieser Millionenarmeen. Es galt nicht mehr, nur Teilerfolge zu erringen, sondern als Kriegsziel galt nur noch die totale Unterwerfung und der totale Sieg über den Feind. In reinen Abnutzungsschlachten wurde deshalb kein Opfer an Menschenleben für zu groß erachtet.

Nach den beiden Weltkriegen sollte Deutschland nach dem Willen der Siegermächte bis in Ewigkeit nicht mehr wiederbewaffnet werden. Diese Ewigkeit dauerte nicht lange. In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1951 der Bundesgrenzschutz gegründet. Die DDR besaß schon im Dezember 1953 mit der „Kasernierten Volkspolizei“ in einer Stärke von beinahe 100.000 Mann eine militärähnliche Organisation, die nach sowjetischem Muster organisiert und ausgebildet war (vgl. Peter Többicke, Dokumente zur Militärgeschichte „Die Kasernierte Volkspolizei 1952 bis 1956“ des Deutschen Archiv Verlags). Am 1. Juli 1956 wechselte ein großer Teil des Bundesgrenzschutzes zur neuen Bundeswehr über (vgl. Frank Heinz Bauer, Dokumente zur Militärgeschichte „Die Aufstellung des Bundesgrenzschutzes, 1951“ des Deutschen Archiv Verlags). 1957 wurde in der Bundesrepublik die neue Wehrverfassung mit dem Freiwilligen-, Soldaten- und Wehrpflichtgesetz, der Wehrbeschwerde- und Disziplinarordnung mit Wehrstraf-, Wehrsold- und dem Wehrbeauftragtengesetz verabschiedet. Dies, nachdem es 1950 in einer von Adenauer angeforderten militärischen Denkschrift hieß, dass eine „neue deutsche Wehrmacht“ innerlich nach anderen Gesichtspunkten aufgebaut werden müsse als bisher, mit einer demokratischen Grundhaltung und innerpolitischer Überparteilichkeit. (vgl. Peter Többicke, Dokumente zur Militärgeschichte „Innere Führung“, 1953 des Deutschen Archiv Verlags)

Heute gibt es in der Bundesrepublik Deutschland immer noch die Wehrpflicht. Dabei müssen junge Männer die Erfahrung machen, dass die Ableistung des Wehrdienstes für sie ein enormes Hemmnis in ihrer freien Berufsentfaltung darstellt. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass junge Männer heute auch Zivildienst statt Wehrdienst leisten können.

Ein Beispiel einer nicht ungewöhnlichen Stellenausschreibung in der Zeitung:

ab FHR/Abitur, D/M/Engl./ Physik/Informatik 2-3,bei männl. Bewerber abgel. Bundeswehr/Zivildienst

Dazu auch folgender Artikelausschnitt aus Spiegel online vom 11.07.04 „Studium schützt nicht vor Einberufung“:

„Zehntausende von jungen Männern können derzeit Wehr- oder Zivildienst mühelos umgehen. Wer gerade mit dem Studium begonnen hat, muss trotzdem einrücken, wenn die Bundeswehr ruft – Frankfurter Richter haben den Eilantrag eines Studenten abgewiesen und sahen keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Einberufung eines Studenten verstößt nach Ansicht des Frankfurter Verwaltungsgerichts nicht gegen die Wehrgerechtigkeit. Die Landesverteidigung habe verfassungsrechtlich Vorrang gegenüber einem möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bei Einberufungen, befanden die Richter. Der Beschluss (Aktenzeichen 2 G 2305/04) ist unanfechtbar.

Damit lehnten die Richter den Eilantrag eines Wehrpflichtigen ab, der am 1. Juli zum Grundwehrdienst bei einem Panzergrenadierbataillon einrücken sollte. Im letzten August war er gemustert und für wehrdienstfähig erklärt worden; sein Zurückstellungsantrag wegen eines beabsichtigten Wirtschaftsstudiums in Paris wurde abgelehnt. Im Eilantrag berief er sich auf das inzwischen begonnene Studium an der American University of Paris, das für ihn eine außergewöhnliche Möglichkeit der beruflichen Bildung bedeute. Diese Chance gehe endgültig verloren, wenn er zum Wehrdienst antreten müsse – seiner Ansicht nach ein unverhältnismäßiger Eingriff in sein Recht auf freie Berufswahl.“

Wir denken, es gibt gute Gründe für die Abschaffung oder zumindest die Aussetzung der Wehrpflicht – dieses Relikt aus vorwilhelminischer Kaiserzeit, das junge Männer in archaische Rollenklischees hineinpresst. Es ist bedauerlich, dass junge Männer in der wichtigen Anfangsphase beim Einstieg ins Berufsleben bewusst behindert werden, weil die Verantwortlichen nicht den Mut aufbringen wollen, alte Zöpfe abzuschneiden, zumal eine Wehrpflicht heute in Deutschland überflüssig ist. Die reinen Berufsarmeen der meisten NATO-Staaten zeigen dies.

Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee? Die Situation in den NATO-Staaten (2004)

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Nato-Staaten (Beitrittsjahr) Wehrform Wehrdienst (in Monaten)
Belgien (1949) seit 1994 Freiwilligenarmee
Dänemark (1949) Wehrpflicht (Lossystem) 4-12
Deutschland (1955) Wehrpflicht 9
Frankreich (1949) Freiwilligenarmee seit 2002
Griechenland (1952) Wehrpflicht 15-23
Großbritannien (1949) Freiwilligenarmee
Island (1949) keine Streitkräfte
Italien (1949) Freiwilligenarmee ab 2005 10
Kanada (1949) Freiwilligenarmee
Luxemburg (1949) Freiwilligenarmee
Niederlande (1949) Freiwilligenarmee seit 1997
Norwegen (1949) Wehrpflicht 12
Polen (1999) Wehrpflicht 12
Portugal (1949) Freiwilligenarmee ab 2004/05 4-12
Spanien (1982) Freiwilligenarmee seit 2002
Tschechien (1999) Freiwilligenarmee ab 2005 12
Türkei (1952) Wehrpflicht 16-18
Ungarn (1999) Freiwilligenarmee ab 2006 12
USA (1949) Freiwilligenarmee seit 1973
aus www.kampagne.de

Welche Argumente gibt es gegen die allgemeine Wehrpflicht?

· In den „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ stellt Verteidigungsminister Peter Struck fest: „Das sicherheitspolitische Umfeld Deutschlands ist durch veränderte Risiken und neue Chancen gekennzeichnet. Eine Gefährdung deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte gibt es derzeit und auf absehbare Zeit nicht. Das Einsatzspektrum der Bundeswehr hat sich grundlegend gewandelt.“ („Verteidigungspolitische Richtlinien“ (VPR) 21. Mai 2003)

Es wäre u.E. an der Zeit, die Wehrverfassung mit der Abschaffung der Wehrpflicht auch konsequent an diese neuen Gegebenheiten anzupassen.

· Ein weiteres Argument der Wehrpflicht-Befürworter ist, dass diese eine gesellschaftliche Kontrolle der Streitkräfte garantiere.

Dennoch: Die Armeen, die Deutschland in den Ersten und Zweiten Weltkrieg schickte, waren Wehrpflichtarmeen. Wehrdienst ist also nicht die Garantie gegen Offensivkriege. Die Wehrpflichtigen dienen in den untersten Rangordnungen. Die Wehrpflichtigen sind weder in der Lage noch dazu berufen und schon gar nicht berechtigt, innerhalb der Bundeswehr Kontrollfunktionen auszuüben. Wehrpflicht hat die grundlegende Funktion, Männern eine militärische Grundausbildung zu geben.

· Durch den Wegfall der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes könnten neue Arbeitsplätze im Sozialbereich geschaffen werden. Bei einer Zahl von ca. 100.000 Zivildienststellen ist dies ein nicht zu unterschätzendes Potenzial.

Einige sind der Auffassung, die Wehrpflicht sollte allein wegen des Zivildienstes aufrecht erhalten werden. Es ist in diesem Zusammenhang überraschend, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Politiker/innen meinen, über die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte junger Männer in unserer Demokratie mit Belieben verfügen zu dürfen. Die Beibehaltung des Wehrdienstes wegen des Zivildienstes wäre u.E. nicht verfassungskonform.

Einer der wenigen, die die Problematik der Wehrpflicht erkannt haben, war der frühere Bundespräsident Roman Herzog:

„Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden.“ (Bundespräsident Roman Herzog, 15. November 1995)

· Die Wehrpflicht wird auch als Ausgleich für die Schwangerschaft und Kindererziehung der Frauen gesehen, wie z.B. Hildegard Müller (CDU) in der Pressemitteilung vom 12.01.2000 der Jungen Union:

„Die Öffnung der Bundeswehr für Frauen als Zeit- und Berufssoldaten ändere nichts an den guten Argumenten für den Beibehalt der Wehrpflicht für Männer… Solange die Erziehung von Kindern und Pflegeleistungen in der Familie fast ausschließlich von Frauen erbracht werden und solange die bestehenden Benachteiligungen von Frauen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft nicht abgebaut sind, geht eine Gleichstellungsdebatte hier an der Sache vorbei.“

Oder der Bundestagsabgeordnete Hans-Ulrich Klose von der SPD:

„…ich finde, wenn man von den Realitäten ausgeht, sind Frauen nach allem, was wir wissen, immer noch stärker belastet als Männer, sie sind nämlich unverändert … doppelt belastet, Frauen machen die Kindererziehung, sie machen die Familienarbeit, und sie machen das, wenn sie berufstätig sind, auch noch nebenbei. …. Oder wenn man so etwas anguckt wie die Pflege von Älteren: Wer macht denn das? Das sind die Frauen. Frauen sind bei uns also ohnehin schon stärker belastet. Und wenn ich deshalb sage, Wehrpflicht betrifft nur die Männer, finde ich das sehr angemessen. Damit habe ich überhaupt kein Gerechtigkeitsproblem.“ (Chrismon AG 07/2004 Begegnungen: Hans-Ulrich Klose / Thomas Straubhaar)

Die Wehrpflicht für Männer aus Gründen der Männerbehinderung, als Ausgleich oder gar Strafe für die Biologie und Rollenklischees der Frauen?

Diese Aussagen würdigen die Leistung aktiv erziehender Männer nicht nur herab. Es wird auch verschwiegen, dass der Mann i.d.R. seiner Familienpflicht auch als Familienversorger nachkommt. Diese Versorgungsleistung für Kinder und Ehefrau wird in heutigen Statistiken zur Familienarbeit gerne unter den Tisch gekehrt. Entgegen den üblichen Klischees und Vorurteilen gibt es viele aktiv erziehende Männer und allein erziehende Männer. Gleichzeitig nimmt auch die Zahl der Frauen zu, die sich für einen kinderlosen Lebensweg entscheiden – und zwar aus freiem Willen. Eine Ehefrau partizipiert während der Erziehungszeit an den Erwerbsleistungen der Männer und am Vermögenszugewinn. In unzähligen Gleichstellungs- und Gleichberechtigungsgesetzen und mit Frauenquoten werden Frauen bei der beruflichen oder politischen Karriere unterstützt, z.B. durch Frauenförderpläne, Frauenvertretungen, ja sogar mit Bevorzugung bei Stellenbesetzung, Einstellung oder Beförderung (die letztgenannten Förderungen gelten übrigens für erziehende Männer nicht, wohl aber für nicht erziehende Frauen). Und was die Pflege alter Familienangehöriger anbelangt, zeigte die letzte Zeitverteilungsstudie des Frauenministeriums, dass sich die Männer keineswegs schlechter daran beteiligen.

Es gibt deshalb keinen Grund, männlichen Mitbürgern irgendeine Bringschuld in Form von Wehrpflicht andichten zu wollen. Die Wehrpflicht für Männer fördert im Gegensatz dazu nur alte archaische Männerrollenbilder, was den Weg in eine echte Geschlechterdemokratie konterkariert.

· Das Opfer, das die jungen Männer durch den einseitig für sie geltenden Zwangsdienst für die Bundesrepublik Deutschland bringen, wird mit einer massiven Ungleichbehandlung zu deren Ungunsten bei Beförderungen entlohnt: Im Juli 2004 wurde eine Frauenquote in der Bundeswehr eingeführt. Bei ca. 26% Frauenanteil in der Sanitätstruppe soll eine Quote von 50% und bei der Resttruppe mit einem Frauenanteil von ca. 2% soll eine Quote von 15% gelten.
Die Diskrepanz zwischen Anteil weiblicher Soldaten und Quote führt zu einer Entrechtung männlicher Soldaten, da diese dann geringere Rechte bei einer Beförderung haben als weibliche Soldaten. Dies ist u.E. mit dem verfassungsmäßigen Gleichberechtigungsgrundsatz nicht vereinbar.

Begründet wird die Einführung der Frauenquote mit der Feststellung, dass z.B. in den USA, Großbritannien und Frankreich der Anteil von Frauen in den Armeen höher sei. Dennoch übersieht man dabei, dass es in all diesen Armeen keine Wehrpflicht mehr gibt. Und man übersieht, dass der Anteil der Frauen in der Bundeswehr sich aus dem freien Willen erwachsener, selbstständiger Frauen ergibt, die selber entscheiden können, ob sie zur Bundeswehr wollen oder nicht. Es ist unglaubwürdig, wenn man heute noch junge Männer zum Wehrdienst zwingt und dann den höheren Männeranteil in der Armee beklagt. Will man den Anteil männlicher Soldaten verringern, wäre die Abschaffung der Wehrpflicht u.E. das am besten geeignete Mittel, dieses Ziel zu erreichen.

· Von einer Beeinträchtigung der Schlagkraft der Armee bei Wegfall der Wehrpflicht kann nicht die Rede sein, wenn man bedenkt, dass der Anteil Wehrpflichtiger in der Bundeswehr nur gering ist.

Die Personalstärke der gesamten Bundeswehr momentan:

Berufssoldaten: ca. 58.970
Zeitsoldaten: ca. 131.540
Grundwehrdienstleistende: ca. 66.230
Freiwillig Wehrdienstleistende: ca. 23.160
Bei der Bundeswehr beschäftigte zivile Mitarbeiter
auf militärischen Dienstposten: ca. 220
Insgesamt: ca. 280.120
(Stand: 7. August 2003; www.bundeswehr.de/forces/personalstaerke.php)

Die Anzahl der Wehrdienstleistenden soll sogar noch weiter sinken. Nach den neuen Richtlinien wird der Teil der Grunddienst-Wehrpflichtigen nur noch etwa 20% der gesamten Bundeswehr ausmachen. Dieser Teil wäre durch Freiwillige oder Berufssoldaten ersetzbar. Die Bundeswehr muss nur attraktiver werden:

„Mit seiner Weisung vom 1. Oktober hat der Minister auch eine deutliche Reduzierung des Grundumfangs der Streitkräfte angeordnet. Ohne Reservisten sollen diese künftig 250.000 Soldaten umfassen, nämlich:
* 195.000 Berufs- und Zeitsoldaten und
* 55.000 Wehrdienstleistende. Dazu gehören sowohl
Grundwehrdienstleistende, die lediglich neun Monate lang dienen als auch Soldaten, die freiwillig bis zu 23 Monate Wehrdienst leisten.
(http://www.bundeswehr.de/forces/grundlagen/wehrpflicht/040303_personal.php#start)

Es ist zu beachten, dass der Wehrpflichtarmee einer reinen Freiwilligenarmee bei der Gründung der Bundeswehr nur deshalb der Vorzug gegeben werden musste, da wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges der damalige Verteidigungsminister Theodor Blank nicht mit Freiwilligen in ausreichender Zahl rechnen konnte, um eine Armee in 500.000-Soldaten-Stärke aufzubauen. Es war deshalb ein zähres Ringen, bis auch die SPD der Wehrpflicht zustimmte. (vgl. Dokumente zur Militärgeschichte des Deutschen Archiv Verlags, „Innere Führung“, Peter Többicke)

· Wir wissen, dass die männliche Arbeitslosigkeit sowohl relativ wie auch absolut höher ist als die weibliche. Insbesondere die Jugendarbeitslosenquote der Männer ist wesentlich höher (um 43% nach eurostat, April 2003). Ein wichtiger Aspekt ist dabei die völlig unnötige Verzögerung beim Berufseinstieg, die die jungen Männer durch die Wehrpflicht oder Zivildienst haben. Die Abschaffung der Wehrpflicht würde einen früheren Berufseinstieg ermöglichen und zudem die Lebensarbeitszeit der Männer in Deutschland verlängern, was positive Effekte auf die Rentensituation in unserem Lande hätte. Vom Verdienstausfall des Wehrpflichten bezogen auf die lebenslangen Einkünfte ganz zu schweigen.

Eine bloße Verkürzung der Wehrdienstzeit auf 6 Monate würde dahingegen nicht viel ändern, da in unserem Lande die Ausbildungszeitrhythmen i.d.R. auf 12 Monate ausgelegt sind.

Die Standpunkte der Parteien zur Wehrpflicht

Zitat des Pressedienstes des Deutschen Bundestages:

Berlin: Mi, 24.03.2004 Redaktionsschluss: 17:00 Uhr (080)
Verteidigungsausschuss
MEHRHEIT LEHNT AUSSETZUNG DER WEHRPFLICHT AB

Berlin: (hib/BOB) Einen Antrag (15/1357), in dem die FDP verlangte, die Bundesregierung solle „unverzüglich“ den Beschluss fassen, die Wehrpflicht auszusetzen, hat der Verteidigungsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Die FDP war der Ansicht, die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht sei sicherheitspolitisch nicht länger erforderlich und auf Grund fehlender Dienstgerechtigkeit gesellschaftspolitisch inakzeptabel. Ihr Wehrexperte führte weiter aus, zur allgemeinen Bundeswehrdiskussion gehöre auch die Debatte über eine Aussetzung der Wehrpflicht.
Die SPD vertrat demgegenüber die Meinung, die Wehrpflicht sei die bessere Wehrform. Die Sozialdemokraten sähen keinen Grund für eine neue Debatte. Es gebe derzeit keine neuen Argumente, die gegen die Wehrpflicht sprächen.
Die CDU/CSU sprach sich ebenfalls für die allgemeine Wehrpflicht aus. Unter sicherheitspolitischem Aspekt sei sie nach wie vor begründet und politisch notwendig. Bündnis 90/die Grünen verwiesen erneut darauf, dass der Fortbestand der Wehrpflicht, wie in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, vor Ende der laufenden Wahrperiode entschieden werden müsste.

Ist die Wehrpflicht verfassungskonform?

Dazu ein Zitat aus dem Kommentar aus der Homepage der Fa. Franz-Anton Platt (Rechtsanwalt) aus der Reihe: Potsdamer Studienkommentar zum GG, Stand: 12.04.2003

„Dies wurde, nach Auffassung des Autors zu Unrecht, seit Ende der Fünfzigerjahre des 20. Jahrhunderts für die Wehrpflicht und das Wehrrecht angenommen.
Für das Wehrrecht hat der EuGH diese Ungleichbehandlung aufgehoben; Für die Wehrpflicht kann nichts anderes gelten, was der EuGH sicher genau so sehen dürfte (siehe hierzu: Lösungen der Fallvariante b. der Einführungsfälle zum Verfassungsrecht). Warum der EugH eine entsprechende Klage wegen fehlender wirtschaftlicher Relevanz (!!!) als unzulässig abgewiesen hat sei den Mutmaßungen überlassen, eine Bestätigung der Wehrpflicht nur für Männer ist diese Unzulässigkeit jedenfalls nicht.

Die nunmehr vom BverfG (Beschluss BVerfG, 2 BvL 5/99 vom 20.2.2002, Kurzfassung: www.recht-in.de) gewählte Begründung zur Abweisung einer Richtervorlage des AG Potsdam (u.a.), welcher in den Medien durchgängig als Beschluß zur Erhaltung und Rechtmässigkeit der Wehrpflicht interpretiert wird, wonach Art. 12a gleichwertig neben Art 3 stünde und deshalb die ganze Frage der Wehrpflicht nach Geschlechtern dem Art 3 GG entzogen sei ist nach meiner Auffassung von dem Willen des BVerfG getragen, diese Frage nicht der Politik abzunehmen. Der Inhalt dürfte auch falsch interpretiert sein. Tatsächlich wird sich ausgesprochen ausführlich mit der fehlenden Zulässigkeit befasst und die fehlende Herausarbeitung von Veränderungen seit früheren Urteilen des BVerfG gerügt. Auf die Art und Weise kam es gar nicht zu einer Entscheidung, ob vielleicht die ursprüngliche Rechtsprechung schon falsch war! Genau dies aber ist nach hier vertretener Auffassung der Fall.

Der EUGH wird diese Frage aber leider nicht mehr ausurteilen, entgegen früher hier geäußerter Erwartung. Im Winter 2002/03 hat der EuGH sich ebenfalls, man muss es so sagen, geweigert die Frage zu entscheiden. Die Begründung war zugegebenermaßen ziemlich gut. Der EuGH hat nämlich gesagt, dass diese Frage nichts mit Wirtschaftsrecht zu tun habe, und folglich nichts mit Europarecht.
Der Unterschied zur Entscheidung mit der Berufssoldatin liegt darin, dass diese Dame den Soldaten-Beruf ergreifen wollte. Das ist natürlich Wirtschaft. Ableistung von Wehrpflicht hingegen hat mit Wirtschaft nicht viel zu tun.

Vielleicht nimmt sich ja gelegentlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Sache mal an. Ansonsten sehe ich für die Hunderttausenden zukünftiger Wehrpflichtiger die gegen ihren Willen zum Bund müssen schwarz.

Der Art 12a wurde in den fünfziger Jahren eingefügt um die Wehrpflicht überhaupt zu ermöglichen. Also muss der Art 12a anhand des Art. 79 III GG bewertet werden. Als in Art. 79 III auch gegen Verfassungsänderungen geschützte inhaltliche Festlegung wird man sicher auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau ansehen müssen (wer will da widersprechen?).

Die erste Entscheidung wie alle weiteren des BVerfG (BVerfGE 12, 45 <51>; 38, 154 <167>; 48, 127 <161>), bezog sich zur Rechtfertigung dieses ganzen Normenkomplexes auf die völlige Unvereinbarkeit des Soldat-Seins mit der Natur der Frau. Diese Begründung (die älter ist als der Art 12a und die dazu ergangene VerfG-Entscheidung) fand auch Niederschlag im alten Art 12a (4) S.2, wonach Frauen der Dienst an der Waffe absolut untersagt ist/war.

Diese Auffassung der völligen Unvereinbarkeit hat nun im Laufe der Jahrzehnte gelitten. Bereits mit der Zulassung der ersten Frau zum Polizeidienst war diese Begründung eigentlich nicht mehr haltbar. Es bedurfte aber erst eines EUGH-Urteiles, um diesen alten Art 12a (4) S.2 außer Anwendung zu setzen. Dementsprechend „dürfen“ Frauen jetzt Dienst an der Waffe leisten, was schnellstens zum neuen Maßstab im GG (Art. 12a (4) S.2, n.F.) gemacht wurde.

Es ist bedenklich, dass hunderttausende junger Männer nennenswerte Zeit ihres Lebens und zu einem nennenswerten Prozentsatz unfreiwillig mit der Bundeswehr verbringen werden nur weil die Politik nicht den Mumm hat entweder die Wehrpflicht abzuschaffen oder eine solche auch für Frauen einzuführen und weil das BVerfG nicht einsieht, diese Frage der Politik abzunehmen. Das BVerfG hat immerhin nicht der Versuchung nachgegeben, mit Berufung auf eine seit 1990 veränderte Sicherheitslage aufgrund „neuer“ Umstände die Wehrpflicht aufzuheben und damit die Feststellung, dass die Wehrpflicht schon immer verfassungswidrig/europarechtswidrig war, zu verhindern.“

Es sieht also schlecht aus für unsere Söhne und Enkel. Auch sie werden von Kind auf zum Soldat sein erzogen werden, weil der Wille zur Wehrreform fehlt. Wir möchten betonen, dass wir nicht so naiv sind zu glauben, dass eine Welt ohne Krieg oder Gewalt jemals existieren könnte. Und wir sind weit davon entfernt, das Opfer und die Arbeit unserer Soldaten und Soldatinnen gering zu schätzen. Aber wir sind der Auffassung, dass eine Wehrpflicht heute nicht mehr sinnvoll oder zeitgemäß ist.

Deshalb:

Weg mit der Wehrpflicht!

(Stand: August 2004)

Bildquelle: (c) Thoben Wengert/www.pixelio.de

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