Rückblick: 5 Jahre Legalisierung der Körperverletzung an Jungen
Am 12.12.2017 jährt sich die Entscheidung des Bundestages zur Legalisierung der Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung zum fünften Mal.
Demnach darf Jungen und männlichen Babys zukünftig, unabhängig ob religiös oder nicht religiös motiviert, selbst von medizinischen Laien, ohne medizinische Notwendigkeit, ohne zwingende Schmerzfreiheit, völlig legal ein gesundes Organ irreversibel entfernt werden.
Der jeweils zu 100 % fehlende Abgeordnetenanteil ergibt sich durch zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesende Parlamentarier. Das Gesetz trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28.12.2012 in Kraft.
MANNdat hat zum Thema Beschneidung schon 2011 einen FAQ-Katalog erstellt.
Bildquelle: pixelio, merlestechow
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Lesermeinungen
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Der liebe Marc Pranger ist vieleicht kein Mann. WENN er Einer wäre, könnte er die Problematik einer Beschneidung nachvollziehen.
Ach Leute, worueber regt ihr euch auf?
Dieses Gesetz braucht man vorwiegend fuer eine Bevoelkerungsgruppe, welche sich fuer unser Rechtssystem und Werte nur bedingt interessiert. Und in knapp 2 Jahrzehnten interssieren sich die ‚Betroffenen‘ ebenfalls eine Dreck um unsere Werte.
Es stimmt nicht, dass in unserer Gesellschaft weniger Empathie gegenueber Jungen/Maennern aufgebracht wird, als gegenueber Maedchen/Frauen – sofern der Junge/Mann kein Unglaeubiger ist.
Dieses Gesetz ist kein Maennerbenachteiligungs-Gesetz, sondern ein Gesetz der religioesen Anbiederung – auch wenn versucht wird, es moeglichst unreligioes klingen zu lassen!
Es benachteiligt aber Jungen und Männer. Denn diese dürfen ja, im Gegensatz zu Mädchen und Frauen, genitalverstümmelt werden.
Sicherlich kann man davon ausgehen, dass unsere Politiker sich „religiös angebiedert“ haben. Allerdings verstoßen sie damit nicht nur gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Jungen, sondern auch gegen SEINE Religionsfreiheit. Denn er ist bis an sein Lebensende als Jude/Moslem gezeichnet, auch wenn er das nicht (mehr) möchte.
Wenn dann der Spiegel schreibt, die Forderung eines AfD-Politikers, die Diskriminierung von Jungen zu beenden, ziele gegen jüdische und muslimische Kinder, ist das an Perversion fast schon nicht mehr zu überbieten. Aber andererseits wird ja nicht nur bei Männlein und Weiblein, sondern auch bei diversen politischen Parteien bzw. Gesinnungen gerne einmal mit zweierlei Maas gemessen.
https://geschlechterallerlei.wordpress.com/2017/12/02/kurznachrichten-vom-02-12-2017/
>Es stimmt nicht, dass in unserer Gesellschaft weniger Empathie gegenueber Jungen/Maennern aufgebracht wird, als gegenueber Maedchen/Frauen.
Wiklich? Und wie kommt dann das hier zustande: https://manndat.de/gewalt-gegen-maenner/kinder-ohne-gesichter.html
Und warum werden Mädchen in der Bildung speziell gefördert, Jungen aber nicht: https://manndat.de/jungen/jungen-und-maenner-statistiken-april-2015.html
Und genau das ist der Knackpunkt. Der Einzige, der hier zustimmen muss, ist der Junge! Und so lange der nicht mindestens in einem zustimmungsfähigen Alter ist (fraglich, ob man hier die Religionsmündigkeit = 14 Jahre heranziehen könnte), hat niemand über seine körperliche Unversehrtheit zu entscheiden.
Selbst wenn es nicht um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ginge, gäbe es ja immer noch das Recht auf Religionsfreiheit (des Jungen, nicht der Eltern!).
Hier wird gegen beide Grundrechte massiv verstoßen.
Idealerweise ist die Einwilligung sogar erst ab Volljährigkeit möglich. Denn dann dürfte sichergestellt sein, dass ein Junge/Mann die geistige Reife und die soziale Unabhängigkeit besitzt, um so eine Entscheidung einzig und allein nach seinen Interessen und Maßstäben zu treffen.
Es soll ja Eltern geben, die ihre Jungen manipulieren oder nötigen, so lange sie noch ihre Füße unter seinen bzw. ihren Tisch strecken.
Ein paar Regel müssen schon noch eingehalten werden, zumindest wenn der Junge älter als sechs Monate ist. Und natürlich muss die Mutter zustimmen:
https://hpd.de/artikel/gegen-den-beschneider-wird-gesondert-verhandelt-14880
Die Altersgrenze von sechs Monaten ist offenbar ein politisches Zugeständnis. Das Schmerzempfinden dürfte in dem Alter nochmals deutlich höher sein. Als siebenjähriger Junge hatte man große Angst vor Brennesseln, mit vierzehn Jahren sah das schon anders aus und als Erwachsener ist davon nur noch ein lästiger Juckreiz übriggeblieben.
Das ist durchaus richtig, aber auch eine geregelte Einschränkung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit ist eine Einschränkung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit.
Typisch was gegen männliche Menschen geht wird immer legalisiert!. Sogar eine solche Vergewaltigung von Jungen und männlichen Babys, denn die Beschneidung Mädchen ist ja untersagt.
Es wird immer schlimmer, aber wir hatten das ja leider schon einmal das einzelne Bevölkerungsgruppen körperlich verunstaltet und später ermordet wurden. Wenn wir Männer nicht aufpassen droht uns das selbe Schicksal.
Hallo,
ja, es ist auffällig, dass unsere Gesellschaft weit aus weniger Empathie gegenüber Jungen als gegenüber Mädchen aufbringt.
Gruß
Bruno Köhler
Hierzu passt, dass Ärzte und Kinderschutzverbände die Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung erneut scharf kritisieren.
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/beschneidung-aerzteorganisationen-kritisieren-gesetz-a-1182714.html