Anfrage zur Gleichbehandlung im Familienrecht an Dr. Marco Buschmann (FDP)

von Manndat

Lesbische Ehepartnerinnen sollen der Mutter rechtlich gleichgestellt werden. Väter sollen jedoch rechtlich benachteiligt bleiben. Wir kritisieren diese Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts des Ehepartners.

Unser offener Brief an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vom 2.5.22:

Sehr geehrter Herr Minister,

wir sind eine geschlechterpolitische Initiative, die im Rahmen von Gender-Mainstreaming die Anliegen und Belange von Jungen, Vätern und Männern in die geschlechterpolitische Diskussion einbringt.

Allein seit dem Jahr 2000 gibt es 30 Urteile, bei denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Deutschland gegenüber Vätern Verletzungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte festgestellt hat. Dies betrifft Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Artikel 14 (Verbot der Benachteiligung). Bei diesen Urteilen handelt es sich nicht um Bagatellen, sondern um Menschenrechtsvergehen. Und diese Urteile stellen nur die Spitze des Eisbergs dar, denn nicht alle benachteiligten Väter wagen den Schritt bis zum EGMR, nicht alle Fälle werden überhaupt verhandelt und wenn, dann endet das Verfahren oft mit einer Einigung.

Wenn man die bisherige Diskriminierung von Männern gegenüber den gebärenden Müttern im Sorge- und Umgangsrecht damit rechtfertigte, dass die Mutter ja das gesundheitliche Risiko bei der Geburt trage und deshalb die Privilegien gerechtfertigt seien, ist dies mit der beabsichtigten völligen rechtlichen Gleichstellung der nicht gebärenden weiblichen Partnerin mit der gebärenden Frau obsolet. Wenn dann der männliche Partner und insbesondere der biologische Vater nicht ebenso rechtlich völlig gleichgestellt ist, ist dies eine Benachteiligung ausschließlich auf Grund des Geschlechtes und stünde nicht auf der Basis des Art. 3 des GG.

Werden Sie als Bundesjustizminister sich für die völlige rechtliche Gleichstellung des nicht gebärenden Elternteils gegenüber der Mutter, unabhängig vom Geschlecht des nicht gebärenden Elternteils, also auch des Vaters, einsetzen?

Für eine Rückantwort wären wir dankbar.

Bildquelle: Foto: BPA https://www.bmj.de/SharedDocs/Bilder/DE/Pressedownload/pressefoto_Dr_Marco_Buschmann_02.jpg?__blob=publicationFile&v=3

 

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Lesermeinungen

  1. By Torsten Herwig

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    • By Bruno

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