Geschichte des Wehrpflichtsexismus in Deutschland – Teil 2

von Manndat
Geschichte des Wehrpflichtsexismus in Deutschland

Hier sind alle Textstellen aus dem Buch »Besonders Frauen«: Schwarzbuch Feminismus 1968 – 2019 von Gunnar Kunz zitiert, die sich damit befassen, wie Politiker von Gleichbehandlung fabulieren, aber Ungleichbehandlung praktizieren. Gerade jetzt, wo die politisch Verantwortlichen dabei sind, die Landesverteidigung wieder ausschließlich den Männern aufzubürden und die Rolle rückwärts zum Männerrollenbild des Kriegers zu vollziehen, ist dieses Buch so aktuell und wertvoll wie nie zuvor.

Fortsetzung von Geschichte des Wehrpflichtsexismus in Deutschland – Teil 1

2000: Die ASF verlangt auf ihrer Bundeskonferenz vom 19. – 21. Mai von der SPD, sie müsse Jahrhundertreformen im Jahrhundert der Frau (Motto) vornehmen, wenn sie historisch nicht versagen wolle. Die Vorsitzende Karin Junker hat bereits im Vorfeld erklärt, von der Wahl Angela Merkels zur CDU-Chefin gehe »feministische Strahlkraft« aus. Auf ihrer Konferenz legt die ASF ein 127-seitiges Antragsbuch vor und kommt mit Sprüchen wie »Während Frauen ihre Rolle und ihr Selbstverständnis grundlegend gewandelt haben, (…) verharren Männer in ihren traditionellen Rollen« oder »Gewalt gegen Frauen und Mädchen war und ist leider grausame alltägliche Realität (…). Um den Kreislauf der Gewalt dauerhaft zu durchbrechen, ist es aber auch wichtig, bei denen anzusetzen, von denen die Gewalt ausgeht, nämlich bei den Männern«. Außerdem will die ASF »eine Änderung der Wahlgesetze nach französischem Vorbild«, dort sollen nämlich alle Wahllisten mit einer Frauenquote versehen werden. Die Delegierten sprechen sich nicht zuletzt für die Beibehaltung der Wehrpflicht aus, selbstverständlich ausschließlich für Männer. Gefordert wird die »Öffnung aller Laufbahnen und Berufsfelder in der Bundeswehr auch für Frauen nach individueller Eignung und Neigung (…), Erstellung eines Frauenförderplans (…), Erarbeitung eines Konzeptes für Gleichstellungsstellen bzw. -beauftragte in Bundeswehreinrichtungen als Anlaufstellen für (…) Vorkommnisse von sexueller Belästigung und Gewalt (…), Ablehnung einer Wehrpflicht für Frauen sowie einer wie immer gearteten Dienstpflicht für Frauen«.

Vor dem Europäischen Gerichtshof hat Tanja Kreil durchgesetzt, Soldatin der Luftwaffe werden zu können. Ungeachtet der Tatsache, dass sie sich mittlerweile anderweitig entschieden hat, ist nun der Ausschluss von Frauen vom freiwilligen Dienst an der Waffe für unvereinbar mit der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG erklärt worden. Der Bundestag ändert den Art. 12a Abs. 4 GG und öffnet den Zugang für Frauen in allen Bereichen der Bundeswehr.

Eine Dienstverpflichtung für Frauen zur Bundeswehr resultiert daraus selbstredend nicht, die Frauenlobby im Bundestag verhindert eine dafür notwendige Zweidrittelmehrheit zur Verfassungsänderung. Verteidigungsminister Rudolf Scharping ist der Ansicht, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes habe mit der Wehrpflicht überhaupt nichts zu tun. Die Wehrbeauftragte des Bundestags, Claire Marienfeld, konstatiert: »Es wird keine Frau zum Dienst herangezogen. Und ich sehe keine Veranlassung, das zu ändern«. Die Begründung für die Heranziehung der Männer sei geblieben. »Damit wird eine mögliche [!] Benachteiligung für Frauen, die für Jahre im Beruf ausfallen können, wenn sie Kinder bekommen, ausgeglichen«. Bernhard Gertz, Vorsitzender des Deutschen Bundeswehr-Verbands, meint, vor einer entsprechenden Änderung müsse der Gesetzgeber »mal ganz genau hinschauen, ob Männer und Frauen dann wirklich gleich sind«, denn Frauen trügen nach wie vor die Hauptlast der Kindererziehung. Herta Däubler-Gmelin findet, ob jemand Zwangsdienst leisten müsse, sei für Männer und Frauen unterschiedlich zu beantworten: »Da ist der Vergleichsmaßstab das, was Frauen in der Gesellschaft leisten«. Christine Bergmann (»Frauen (…) arbeiten ökonomisch, kommen schnell zur Sache, sind teamfähig und kooperationsbereit«) erklärt: »Die Bundeswehr ist ein Arbeitsmarkt, der auch attraktiv ist für Frauen und den sie durchaus auch wahrnehmen können und sollen, wenn sie denn möchten. Ich würde ihnen da kein Hindernis in den Weg legen wollen, solange das auf der freiwilligen Basis erfolgt. Aber ich bin klar gegen eine Wehrpflicht bei Frauen«. Die militärische Führung empfiehlt darüber hinaus, Frauen nicht zu Truppengattungen zuzulassen, bei denen es zum Nahkampf »von Angesicht zu Angesicht« kommen könnte, und veranstaltet im Herbst die ersten Gendertrainings, um Offiziere im Umgang mit Soldatinnen »verhaltenssicher« zu machen.

2001: Die ersten 244 Soldatinnen rücken in die deutschen Kasernen ein. Die Kommandeure bekommen ein Gender-Training verpasst. Tanja Kreil, die das Recht auf Dienst an der Waffe erstritten und somit für Milliarden an Kosten gesorgt hat, hat es sich anders überlegt.

Während der Abiturient Alexander Dory gegen die Diskriminierung von Männern in Sachen Kriegsdienst klagt – wenn Frauen seit Neuestem das Recht zum Dienst an der Waffe haben, aber keine Pflicht zum Wehrdienst, ist das eine eindeutige Diskriminierung von Männern –, formiert sich eine breite Front im Bundestag, die ein mögliches Pflichtjahr für Frauen ablehnt. Maria Böhmer ist dagegen, denn »Frauen tragen den größten Teil der Familienarbeit. Sie sind zugleich die Stützen der gesellschaftlichen ehrenamtlichen Arbeit«. Irmingard Schewe-Gerigk erklärt, eine Frauen-Wehrpflicht widerspräche der Auffassung des Verfassungsgerichts, dass Frauen »bereits heute ein Übermaß an gesellschaftlichen Aufgaben übernehmen«. Dass das ein Mythos ist, beweist der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Nicht nur, dass dessen Zahlen die angebliche Unvereinbarkeit von Familie und Beruf als vorgeschobene Ausrede entlarven, weil auch kinderlose Frauen nur zur Hälfte einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, es zeigt sich auch, dass das unentgeltliche soziale Engagement über alle Altersgruppen hinweg bei Männern größer ist als bei Frauen. Und dabei ist der Zwangswehrdienst noch nicht einmal berücksichtigt.

2002: Das Bundesverfassungsgericht befindet, dass Gleichberechtigung und Wehrpflicht nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, die Wehrpflicht für Männer daher nicht gekippt werde und Männer durch die Wehrpflicht ja nicht benachteiligt seien. Friedrich Merz, der eine Dienstpflicht für Frauen vorschlägt, erntet eisige Ablehnung und offene Empörung. Angelika Beer findet den Vorschlag »vollkommen absurd«, und Ina Lenke eine »Unverschämtheit«.

Großbritannien: Soldatinnen, die im Training nicht mit Männern mithalten können und sich dabei verletzen, fordern Entschädigungen. Und weil eine Studie herausfand, dass nur 2 Prozent der Soldatinnen so fit sind wie der durchschnittliche Soldat, dürfen Soldatinnen nicht an vorderster Front kämpfen.

2003: Seit Jahrzehnten wird der Anteil junger arbeitsloser Männer unter anderem deshalb größer, weil endloses Warten auf die Einberufung zum Wehrdienst eine sinnvolle Lebensplanung verhindert. Alexander Dory, der angesichts des Rechts von Frauen auf Dienst an der Waffe gegen den Grundwehrdienst als Diskriminierung von Männern geklagt hatte, verliert seinen Prozess. Da jedem bewusst ist, dass ein Sieg Dorys ein politisches Erdbeben auslösen würde, entscheidet der Europäische Gerichtshof, dass die Benachteiligung von Männern völlig in Ordnung ist und nicht gegen die EU-Regeln zur Gleichstellung von Mann und Frau verstößt, weil es »Sache der Mitgliedsstaaten« sei, wie sie die Wehrpflicht gestalten. Die Nachteile, die sich für Männer daraus ergeben, müssten auch nicht auf Frauen ausgedehnt werden.

Die ASF erklärt am Internationalen Frauentag unter dem Motto Frauen wollen Frieden: »Noch entschiedener als Männer engagieren sich Frauen für Frieden und friedliche Konfliktlösungen, nicht nur im Zusammenhang mit dem Irak. Alle Umfragen belegen, dass sie Krieg gegen den Diktator in der Golfregion noch entschlossener ablehnen als Männer«. Und: »Frauen können aufgrund ihrer Erfahrungen die menschliche Dimension eher in Friedensprozesse einbringen«.

2005: Das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz tritt in Kraft und sorgt dafür, dass Frauen bei bequemen und sicheren Jobs bevorzugt eingestellt und befördert werden. § 3 Abs. 4 besagt: »Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar«, krepieren dürfen selbstverständlich immer noch allein die Männer. Zudem gibt es nur von Frauen gewählte und nur mit Frauen besetzte Gleichstellungsbeauftragte mit diversen Sonderrechten und Machtbefugnissen.

Verteidigungsminister Peter Struck rechtfertigt das Gesetz mit der These, »mehr Frauen würden der Bundeswehr gut tun«, und ihre Leistungsfähigkeit sei »uneingeschränkt« mit der der Männer vergleichbar. Deshalb wird wohl auch im Basic Fitness Plan geregelt, dass Frauen, um die gleiche Punktzahl wie Männer zu erhalten, zwischen 13 und 30 Prozent weniger leisten müssen. Außerdem beschwört Struck den Glauben an die überlegene Moral und zivilisierende Wirkung von Frauen: »Vielleicht müssten wir uns dann nicht mehr mit solchen Bildern auseinandersetzen, wie wir sie jüngst in Coesfeld gesehen haben«, wo Soldaten bei simulierten Gefangennahmen misshandelt wurden.

In den Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Zivildienstleistenden aus dem Ministerium von Renate Schmidt heißt es: »Ziel der zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen für Zivildienstleistende ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der Verwendungsfähigkeit für die Dauer der Dienstzeit«.

Im Zuge der Sparpläne der Großen Koalition sollen für die Wehr- und Zivildienstleistenden ab 2006 sowohl das Weihnachtsgeld als auch das Entlassungsgeld abgeschafft werden.

Der neue Verteidigungsminister Franz Josef Jung spricht sich dafür aus, die allgemeine Wehrpflicht in eine allgemeine Dienstpflicht bei der Bundeswehr oder einer sozialen Einrichtung umzuwandeln – für Männer und Frauen. Ein Pflichtdienst für Frauen wäre kontraproduktiv, entgegnet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Böhmer: »Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wäre weiter erschwert«. Volker Beck verweist darauf, dass nach internationalen Übereinkommen Zwangsdienste nur aus triftigem Grund erlaubt seien: Eine allgemeine Dienstpflicht à la Jung wäre aber ein Eingriff in das Leben junger Menschen ohne einen solchen triftigen Grund.

2011: Nachdem zum 1. Juli die allgemeine Wehrpflicht für Männer ausgesetzt wird, organisieren sich im Bundesforum Männer Organisationen, die vom Zwangsdienst durch Zivildienstleistende profitiert haben, und versuchen, möglichst viele Männer zur freiwilligen Mitarbeit im sozialen Bereich zu motivieren. Dorothee Bär, frauenpolitische Sprecherin der CDU / CSU, fordert bereits die Einführung eines neuen Zwangsdienstes für Männer, auch andernorts gibt es entsprechende Überlegungen.

Im Bundestag wird den Soldatinnen der Bundeswehr, insbesondere den 2,14 Prozent im Auslandseinsatz tätigen Frauen, ausgiebigst für Ausdauer, Engagement und Einsatz gedankt, Dinge, die bei männlichen Soldaten als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Auch an die Musterungspraxis wird zweierlei Maß angelegt: Während bei Bewerberinnen selbstverständlich schamverletzendes Verhalten tabu ist, wird Männern ein Schutz der Intimsphäre nicht zugestanden. Die Zwangsuntersuchungen werden nicht selten von weiblichem Personal ausgeführt, und eine Genitaluntersuchung, bei Frauen ausdrücklich ausgeschlossen, gehört zur Standardprozedur.

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