Demokratiefördergesetz

von Manndat

Das lange diskutierte „Demokratiefördergesetz“ nimmt Gestalt an. Und es hat es in sich. Zwei wesentliche Punkte sind dabei ausschlaggebend: Zum einen wird die Bundesregierung die ihr nützlichen NGOs einfacher, umfassender und langfristiger mit Steuergeldern finanzieren können. Zum anderen wird die Bundesregierung mit Hilfe dieser NGOs leichter gegen Kritiker vorgehen können, weil unliebsame, abweichende Meinungen nunmehr auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze sanktioniert werden können.

Die Finanzierung von NGOs

Die Süddeutsche schreibt zum Zweck des Gesetzes:

Viele Projekte gegen Extremismus stehen regelmäßig auf der Kippe, weil sie nach aktueller Gesetzeslage immer nur befristet, meist für ein Jahr, gefördert werden können. Die Jahr für Jahr unsichere Finanzierungssituation erschwere die Arbeit massiv, ist von vielen Organisationen zu hören. Mit dem neuen Gesetz soll nun strukturelle, dauerhafte Förderung möglich werden.

Konkret wird dazu ein gesetzlicher Auftrag für den Bund geschaffen, zivilgesellschaftliches Engagement und politische Bildung zu stärken. [1]

Exxpress.at dazu:

Das neue Gesetz soll die langfristige Förderung von Demokratieprojekten durch den Bund festschreiben. Mit anderen Worten: Künftig soll es gesetzlicher Auftrag des Bundes sein, Projekte zur Demokratieförderung mit Steuergeldern zu finanzieren. Das geschah schon bisher, ganz ohne dieses Gesetz. Im vergangenen Jahr flossen etwa 182 Millionen Euro im Rahmen der Aktion „Demokratie leben!“ in mehr als 700 – politisch linke – Projekte. Das geht aus der Website des grünen Familienministeriums hervor. [2]

212 Millionen Euro sollen es vorerst einmal sein, mit denen die von der Bundesregierung nunmehr schneller und einfacher auserwählten „Demokratiefördereinrichtungen“ mit Steuergeld finanziert werden können. [vgl.3]

Aber nicht nur die Fördermittel erhöhen sich. Auch die Vergabe wird für die Bundesregierung einfacher. Denn, so die Süddeutsche weiter:

Der Gesetzesentwurf legt allerdings keinen finanziellen Rahmen dafür fest. Auch konkrete Förderrichtlinien, die definieren, nach welchen Kriterien die Mittel vergeben werden, müssen erst noch beschlossen werden. Dafür werde man eine konkrete Verordnung erarbeiten, wenn der gesetzliche Rahmen verabschiedet sei, hieß es. [1]

Der finanzielle Rahmen und die Richtlinien, was gefördert wird, werden also nicht im Gesetz selbst festgelegt, sondern in einer speziellen Verordnung erst noch festgelegt. Was ist der eklatante Unterschied?

Ganz einfach: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Die Gesetzgebung des Bundes liegt in der Hand des Deutschen Bundestages. Dort werden die in ganz Deutschland geltenden Gesetze debattiert und verabschiedet. [4]

Eine Rechtsverordnung wird dagegen nicht vom Bundestag, sondern von der Exekutive, also der Bundesregierung oder einem Bundesminister (oder einer Landesregierung) erlassen. Die Voraussetzung für eine Rechtsverordnung ist allerdings eine gesetzliche Ermächtigung in dem dazugehörenden Gesetz, sprich hier dem „Demokratiefördergesetz“. Trotzdem ist die Rechtsverordnung dann verbindliches Recht. Der große Vorteil für die Regierung: Während ein Gesetzgebungsverfahren meist relativ langwierig ist, können Verordnungen schneller erlassen und geändert werden. [vgl. 5]

Was wird gefördert?

Und je unklarer das Gesetz Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung regelt, desto mehr Spielraum für die Regierung. Das gilt nicht nur für die Höhe der Finanzierung, sondern auch was gefördert wird. Exxpress.at schreibt:

Die grüne Familienministerin legte nun bei einer Pressekonferenz zum Thema „Hass im Netz“ nach. Mit Hilfe der mit Steuergeldern finanzierten Projekte soll nun tatsächlich gegen die Meinungsfreiheit vorgegangen werden. Die Ministerin verlangte: Nun solle der Staat auch gegen Aussagen einschreiten, die nicht strafbar sind. Lisa Paus wörtlich:

Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unter der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt. Wir als Bundesregierung werden da, wo nötig, Gesetze überprüfen und bei Bedarf auch nachjustieren.“ [2]

Aber das ist nicht alles. Auch wer „den Staat verhöhne“, soll laut Innenministerin Faeser Konsequenzen zu spüren bekommen. Chefreporterin Anna Schneider kommentiert in „Die Welt“ mit aktualisiertem Datum vom 16.2.24 unter der Überschrift „Jeder hat das Recht, den Staat zu verhöhnen“ (Bezahlschranke):

Nancy Faeser möchte jeden, der „den Staat verhöhnt“, zum Rechtsextremisten erklären. Und Lisa Paus gegen „Hassrede“ auch unterhalb der Strafrechtsgrenze vorgehen. [6]

Ebenfalls mit aktualisiertem Datum vom 16.2.24 schreibt die gleiche Kommentatorin (Bezahlschranke):

Ein staatlich geförderter Eingriff in die Meinungsbildung – Grüne und Sozialdemokraten haben da wohl etwas missverstanden: Die Bürger formen den Staat. Und nicht der Staat die Bürger. [7]

Innenministerin Faeser drückt das etwas anders aus:

Bundesinnenministerin Faeser sagte, gerade in der Pandemie hätten viele Menschen Zweifel an der Demokratie bekommen, weil sie erstmals konkrete Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit erlebt hätten – etwa wenn sie ihren Beruf nicht wie gewohnt hätten ausüben können. Diese Menschen müsse man wieder zurückgewinnen, auch darum gehe es in diesem Gesetz. [1]

Kann man Menschen zurückgewinnen, indem man ihnen ihre Meinung einschränkt? Klaus-Jürgen Gadamer schreibt in Tichys Einblick:

Wer zukünftig kritische Gedanken zu Staat und Regierung, zu Politik und Gesellschaft öffentlich äußert, der betritt zunehmend dünnes Eis. Dies zeigt sich bereits an der Meldestelle für Antifeminismus. Darunter können beispielsweise fallen: Flyer mit antifeministischen Inhalten, zum Beispiel Mobilisierung gegen die „Gender-Ideologie“, Publikationen zu Verschwörungserzählungen, zum Beispiel über eine vermeintliche „Homo- und Translobby“ oder „Gender-Ideologie“, Instrumentalisierung von Themen für eine antifeministische Agenda (zum Beispiel vermeintlicher „Kindesschutz“ mit queerfeindlichen Narrativen), Diffamierung von Wissenschaftler*innen der Gender Studies, zum Beispiel als „unwissenschaftlich“, „Geldverschwendung“ etc., organisierte Kampagnen gegen geschlechtergerechte Sprache.

Es geht hier um die Denunziation nicht konformer Andersdenkender. Wer offizielle wissenschaftliche Erklärungen hinterfragt (so funktioniert Wissenschaft), wird nun zum „Wissenschaftsleugner“ erklärt. (…)

Wegen des Grundgesetzes sind den Regierenden auch bei unerwünschten und unliebsamen Meinungsäußerungen bisher die Hände gebunden. Doch nun wird der Kampf gegen falsches Denken eben auf NGOs übertragen, die dafür mit Steuergeld entlohnt werden. [3]

Über die Antifeminismusmeldestelle haben wir schon berichtet.

Wer wird gefördert?

Damit ist klar, wer gefördert wird. Exxpress.at dazu:

Organisationen, die im Rahmen des Projekts „Demokratie leben!“ finanziert werden, sollen künftig dazu ermächtigt werden, gegen Äußerungen, die unter Meinungsfreiheit fallen, vorzugehen. Bisher erlaubte Aussagen, die Frau Paus nicht gefallen, könnten demnach von den Organisationen kriminalisiert werden, und unter „Hass und Hetze“ fallen. Mit Hilfe des „Demokratiefördergesetzes“ wäre damit deren Finanzierung gesichert. Ohne Einbeziehung des Parlaments soll die Regierung künftig mit Hilfe des Demokratiefördergesetzes entscheiden dürfen, welche Organisationen Millionen von Steuergeldern erhalten. [2]

Die zukünftig finanzierten NGOs der Bundesregierung werden sich also nicht von den bisherigen Lieblings-NGOs der Bundesregierung unterscheiden. Tatsächlich war man sogar so dreist und hat diejenigen, die bislang und zukünftig Steuermittel erhalten, als „Fachleute“ am Gesetzesentwurf beteiligt. So schreibt Klaus-Jürgen Gadamer:

Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, nannte das Demokratiefördergesetz „einen enormen Fortschritt“. (…). Über ein Beteiligungsverfahren waren sie in das Vorhaben involviert, fühlten ihre Argumente aber zu wenig gehört.

Deshalb klagt Reinfrank, dass sie noch viel zu wenig Geld bekommen würden:

Es brauche eine fixe Fördersumme von 500 Millionen Euro jährlich, was eine kräftige Steigerung zu den bisher für 2023 vorgesehenen 200 Millionen Euro wäre. [3]

Da kann man sich vorstellen, wie viel die Steuerzahler nach Verabschiedung des Gesetzes per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung für diejenigen NGOs an Steuern bezahlen müssen, die sie dann kontrollieren, ob sie auch die passende Meinung äußern. Klaus-Jürgen Gadamer:

An wen geht nun das Geld? Es geht an NGOs, die die gewünschte Richtung vertreten. (…)

Letztlich haben die NGOs auch einen finanziellen Anreiz, mögliche Probleme vergrößert darzustellen. Viel Feind, viel Geld. Sie haben nichts davon, sich selbst überflüssig zu machen. Wie jedes Unternehmen wollen sie wachsen und Geld verdienen. Neue Gründe, neue imaginäre „Mikroaggressionen“ lassen sich immer finden, und sind für den wirtschaftlichen Erfolg sogar nötig. [3]

Mit dem Demokratiefördergesetz wird die Bundesregierung also leichter, schneller und längerfristiger ihnen genehme NGOs mit Steuermitteln finanzieren können. Diese werden eine enorme Macht haben. Sie stehen außerhalb einer staatlichen Kontrolle, aber kassieren staatliche Mittel aus Steuergeldern. Nicht mehr der verfassungsrechtliche Rahmen gilt als der Maßstab erlaubter Meinungsäußerungen, sondern die jeweiligen Moralvorstellungen der NGO. Aber nicht nur diese können die NGOs dann durch wie auch immer geartete Maßnahmen durchsetzen, sondern auch ihre Doppelmoralvorstellungen. So berichtete Arne Hoffmann von seiner Erfahrung mit der staatlich geförderten Meldestelle „REspect! Gegen Hetze im Netz“:

Die Meldestelle REspect! gegen Hetze im Netz hat keine Probleme damit, dass Männer als Abfall bezeichnet werden. Dabei handele es sich nämlich um ein

„verbreitetes und oft genutztes (generalisierendes) Stilmittel, welches an einer Vielzahl von Produkten und Formaten vorzufinden ist. Beispiele hierfür sind neben dem von Ihnen gemeldeten T-Shirt Drucke, Songs, Youtube-, Instagram-, Facebook-, TikTok-Kampagnen. Ebenfalls ist es ein hin und wieder genutztes Stilmittel der MeToo-Bewegung. Allein die schiere Menge an Nutzer:innen des Stilmittels zeigt deutlich, dass es sich hier nicht um einen Gesetzesverstoß nach dem StGB handelt.“

Während von der einen Meldestelle also „Antifeminismus“ so breit und so vage definiert wird, dass alles Erdenkliche darunter fallen kann, gilt für die andere gerade die Allgegenwart von Männerhass im vermeintlichen Patriarchat als Grund dafür, dass er nicht zu beanstanden ist. Das legt zwei Folgerungen nahe:

* Wenn man Attacken auf Männer herausrechnet, sind Frauen die Hauptbetroffenen von Hass im Netz.

* Falls jemals der Slogan „Women are trash“ massenhaft verwendet würde, wäre das keine Hate Speech mehr – sondern ein „verbreitetes und oft genutztes Stilmittel“.

Auch REspect! wird natürlich staatlich gefördert, wie die Meldestelle auf ihrer Website offenlegt:

Die Meldestelle REspect! ist eine Maßnahme der Jugendstiftung Baden-Württemberg im Demokratiezentrum Baden-Württemberg in Kooperation mit der Bayerischen Staatsregierung. Das Demokratiezentrum wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. [8]

Lassen wir hier nochmals Klaus-Jürgen Gadamer zu Wort kommen:

Letztlich stellt sich die Frage: Warum hat der Staat sich überhaupt in das Denken seiner Bürger einzumischen? Die Bürger sind der Souverän dieses Landes, aber offensichtlich sollen sie von den richtig Denkenden dazu erzogen werden, auch richtig zu denken, richtig zu leben und richtig zu wählen. [3]

Aktuell hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Bedenken angemeldet, ob das Demokratiefördergesetz verfassungskonform ist. [9]

„Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“

Ob dies Erfolg haben wird, ist fraglich. Denn in der NZZ [10] weist Oliver Maksan in seinem Kommentar vom 13.03.2024 „Der deutsche Verfassungsschutz passt nicht zu einer liberalen Demokratie – höchste Zeit, ihn abzuschaffen“ darauf hin, dass das Vorgehen gegen Meinungsäußerungen im Netz auch dann, wenn diese unter der Grenze der Strafbarkeit liegen, genau dem Prinzip des deutschen Verfassungsschutzes entspricht:

«Der Staat behält sich vor, nicht erst dann zu reagieren, wenn Extremisten konkret gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sondern bereits im Vorfeld der eigentlichen Strafbarkeit», so brachte es Haldenwangs Behörde 2020 auf den Punkt.

Vor diesem Hintergrund erscheint das Handeln von Paus, Faeser und Co. nicht erratisch, sondern konsequent. Von «Staatsverfolgung ohne Straftat und auf mehr oder weniger begründeten Verdacht hin» spricht in seinem jetzt erschienenen Buch «Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?» der Publizist und ehemalige SPD-Politiker Mathias Brodkorb und macht so den Unterschied zwischen Verfassungsstaat und Verfassungsschutzstaat deutlich.

(…) Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass das Grundgesetz eben keine klassisch liberale Verfassung sei wie beispielsweise die amerikanische oder die französische. Geist und Buchstabe des Grundgesetzes folgten nicht der Logik, dass alles erlaubt sei, was nicht verboten ist.

Der deutsche Inlandgeheimdienst wird von daher ganz im Sinne des Grundgesetzes auch und gerade dann aktiv, wenn Personen oder Gruppen gegen keinen einzigen Paragrafen des Strafgesetzbuches verstoßen haben. (…)

Dabei geht der Inlandgeheimdienst in mehreren Schritten vor. (…) Die Unschuldsvermutung kommt, anders als im Strafrecht, nicht zum Tragen.

Aber schon einen Schritt vor der Beobachtung, beim bloßen Verdachtsfall, drohen den Betroffenen schwere soziale Sanktionen, da der Verfassungsschutz diese Einstufung veröffentlichen darf. Die daraus folgende gesellschaftliche Stigmatisierung ist also staatlich gewollt und nicht einfach ein Kollateralschaden.

Was das „unter der Strafbarkeitsgrenze“ in der Realität bedeuten kann, sagt Susanne Gaschke in ihrem Kommentar, ebenfalls in der NZZ vom 15.03.2024 [11]:

Wer sich bisher fragte, was das wohl bedeuten könnte, weiß es nun: In dieser Woche wurde bekannt, dass eine 16-jährige Schülerin im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern kürzlich aus dem Unterricht geholt worden ist, damit die Polizei ihr in Gegenwart ihres Schulleiters eine «Gefährderansprache» halten konnte.

Was war geschehen? Die Welt [12] schreibt:

Eine Schulleitung in Mecklenburg-Vorpommern ruft die Polizei. Der Verdacht: Eine 16-Jährige poste im Internet staatsschutzrelevante Inhalte. An dem Vorwurf ist nichts dran, teilt die Polizei hinterher mit. Mit der Schülerin sei ein „Aufklärungsgespräch“ geführt worden.

(…) Die Mutter sagte der Zeitung, dass ihre Tochter vor einigen Monaten auf dem Social-Media-Kanal TikTok ein „Schlümpfe-Video“ gepostet habe. Darin hieß es, dass Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam hätten: Die Schlümpfe seien blau und Deutschland auch. „Das war wohl ein witziger AfD-Werbe-Post. Und dann hat sie einmal gepostet, dass Deutschland kein Ort, sondern Heimat ist“, so die Mutter.

Die Polizei betonte in ihrer Pressemitteilung, dass der Grat zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal sei. Deshalb hätten sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung entschlossen, mit der 16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu führen. „Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen wurden.“

(…)

Auch Innenminister Christian Pegel (SPD) wurde auf den Fall am Donnerstag im Schweriner Landtag angesprochen. Wenn die Polizei gerufen werde, komme sie auch, so Pegel. Es habe eine Gefährderansprache gegeben. Er sehe bei dem Einsatz aber keine Schwierigkeiten. Die Polizeibeamten gingen so vor, dass niemand stigmatisiert werde. Pegel: „Ich glaube doch, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt war.“

Im Laufe des Artikels wird aus einem „Auklärungsgespräch“ schließlich eine „Gefährderansprache“. Eine Gefährderansprache ist laut anwalt.de [13] eine Maßnahme zur Verhütung oder vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Ein potenzieller Gefahrenverursacher wird ermahnt, Störungen der öffentlichen Sicherheit zu unterlassen.

Es ist also schon eine konkrete polizeiliche Maßnahme.

Warum ein „Aufklärungsgespräch“, ein „Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter“ oder gar eine „Gefährderansprache“ (was genau ablief ist offenbar immer noch nicht ganz klar) geführt wurde, wenn an dem Vorwurf nichts dran war, bleibt im Verborgenen.

Quellen

[1] Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/politik/demokratiefoerdergesetz-bundestag-lisa-paus-reichsbuerger-1.5715667, Abruf 19.22024

[2] exxpress.at: https://exxpress.at/eklat-gruene-und-spd-wollen-meinungsfreiheit-im-internet-bekaempfen/, Abruf 19.2.2024

[3] Klaus-Jürgen Gadamer: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/demokratiefoerdergesetz/, Abruf 19.2.2014

[4] BMJ: https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/gesetzgebung/gesetzgebung_artikel.html , Abruf 19.2.2024

[5] BMJ: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/R/rechtsverord-245520 , Abruf 19.2.2024

[6] Chefreporterin Anna Schneider: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus250081514/Kampf-gegen-rechts-Jeder-hat-das-Recht-den-Staat-zu-verhoehnen.html, Abruf 19.2.2024

[7] Chefreporterin Anna Schneider: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus250059802/Demokratiefoerdergesetz-Ein-staatlich-gefoerderter-Eingriff-in-die-Meinungsbildung.html , Abruf 19.2.2024

[8] Arne Hoffmann Genderama-Beitrag vom 22.2.2023; Abruf 19.2.2024

[9] Tim Daldrup in “Die Welt” vom 5.3.24;  https://www.welt.de/politik/deutschland/article250391290/Neues-Gutachten-Verfassungskonform-oder-nicht-Neue-Kritik-an-Ampel-Gesetz-zur-Demokratiefoerderung.html

[10] Oliver Maksan: Kommentar „Der deutsche Verfassungsschutz passt nicht zu einer liberalen Demokratie – höchste Zeit, ihn abzuschaffen“ in der NZZ vom 13.03.2024

[11] Susanne Gaschke: Kommentar in der NZZ vom 15.03.2024, Abruf 18.3.24

[12] Die Welt: „Schulleitung verständigt Polizei wegen Social-Media-Post einer 16-Jährigen“, https://www.welt.de/politik/deutschland/article250574934/MV-Schulleitung-verstaendigt-Polizei-wegen-Social-Media-Post-einer-16-Jaehrigen.html, Abruf 18.3.24

[13] https://www.anwalt.de/rechtstipps/gefaehrderansprache-oder-gefaehrderanschreiben-erhalten-was-nun-update-18-3-24-212174.html, Abruf 18.3.24

 

Quelle Beitragsbild: reichstagsgeaeude-fotolia_167409858_s_urheber-pit24_200x200.jpg

 

 

 

 

 

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Lesermeinungen

  1. By David Müller

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  2. By Mathematiker

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