Vom Kompliment ins Gefängnis

von Manndat

Wenn es nach dem Willen der SPD geht, leben Männer, die Komplimente machen, zukünftig gefährlich. Denn wenn es bei der Frau unangenehm ankommt, kann das ein Jahr Gefängnis bedeuten.

Beispiele für gute Komplimente seien nach Ansicht der Barmer Krankenkasse [1]

Mit dir zusammen zu arbeiten ist für mich immer eine Freude.“

Wenn wir uns unterhalten, nehme ich immer einen wertvollen neuen Gedanken mit.“

Du hast die Präsentation vor den neuen Kunden so souverän rübergebracht, das ist für unsere Firma wirklich ein Gewinn.“

Laut swr3 [2] sollten Komplimente ehrlich und ohne Absichten sowie möglichst konkret und persönlich sein und sie brauchen den richtigen Moment!

„Schönes Lächeln!“ oder „Tolle Ausstrahlung!“ seien nach Auffassung von ZDFheute [3], Worte, die ihre Wirkung direkt entfalten: Wir fühlen uns gesehen und geschätzt. Das löst positive Emotionen aus. Und mehr noch: Beim Austausch von Lob und Komplimenten werden im Gehirn Empathie- und Belohnungssystem aktiviert.

Doch wenn es nach dem Willen der SPD geht, könnten Komplimente zukünftig auch Gefängnistüren aktivieren – zumindest für Männer. Denn Männer, die Komplimente machen, stehen zukünftig mit einem Bein im Gefängnis. Die „Bild“ [4] berichtet:

Die sächsischen Sozialdemokraten haben sich jetzt dafür ausgesprochen, derbe Anmachsprüche, das Hinterherpfeifen und andere „verbale sexuelle Belästigungen ohne Körperkontakt“ – das sogenannte „Catcalling“ (deutsch: „Katzen-Rufen“) – künftig unter Strafe zu stellen.

Ein entsprechender Antrag der SPD-Frauen für den Bundesparteitag in der kommenden Woche wurde in Sachsen einstimmig von einem Landesparteitag verabschiedet.

Nach bisheriger Rechtslage sei ein solches Verhalten weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit. Dadurch seien Opfer von „nicht körperlicher sexueller Belästigung in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nahezu schutzlos ausgeliefert“, sagte Pia Heine (39), SPD-Stadträtin in Leipzig.

Das Strafrecht sieht derzeit eine Bestrafung bislang nur vor, wenn die sexualisierten Äußerungen ehrverletzend und/oder beleidigend sind. Das reicht der SPD Sachsen nicht. Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise verbal oder nonverbal erheblich belästigt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Doch wer entscheidet, ob ein Kompliment nun ein Kompliment ist, oder ein derber Anmachspruch?

Heine ist überzeugt: „Catcalling ist für viele Frauen Alltag und unterscheidet sich dabei klar von möglicherweise höflich gemeinten Komplimenten“. Entscheidend sei dabei, dass derbe Anmachsprüche oder Geräusche unangenehm für die Frauen, sexualisiert oder ausschließlich auf körperliche Attribute fixiert sind.

Heine behauptet also, dass man strafbare Anmache von höflich gemeinten Komplimenten unterscheiden könne. Entscheidend dabei sie u.a., ob es der Frau angenehm oder unangenehm ist. Der Mann soll also wissen müssen, ob es der Frau angenehm oder unangenehm ist.

Laut Antidiskriminierungsstelle [5] gilt

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dazu zählen nicht nur verbale und physische Belästigungen, wie sexualisierte Sprüche oder unerwünschte Berührungen, sondern auch non-verbale Formen wie anzügliche Blicke oder das Zeigen pornografischer Bilder. (…)

Besonders wichtig: Das Gesetz definiert sexuelle Belästigung über die objektive Wahrnehmung des Geschehens und nicht über die Absicht der belästigenden Person. Entscheidend ist also nur, ob ein bestimmtes Verhalten objektiv einen sexuellen Charakter hat und sich die betroffene Person dadurch belästigt gefühlt hat.

Dies widerspricht sich. Einerseits soll sexuelle Belästigung objektiv beurteilbar sein. Andererseits ist eine sexuelle Belästigung jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist, also subjektiv.

Das wird in „staatklar“ [6], dem Magazin für junge Leute im öffentlichen Dienst, so auch kolportiert. Darin heißt es:

Die Einstufung als sexuelle Belästigung ist subjektiv. Heißt: Ausschlaggebend dafür, ob es sich im Einzelfall um sexuelle Belästigung handelt, sind das individuelle Empfinden und die individuellen Grenzen der betroffenen Person.

Das bedeutet, dass letztendlich die belästigte Person – im Fall des SPD-Vorstoßes offenbar nur Frauen, denn Heine redet nur von belästigten Frauen – entscheidet, ob es sich bei im jeweiligen Fall um ein Kompliment handelt oder ob Gefängnis droht. Und die Entscheidung, ob ein Spruch als unangenehm oder angenehm empfunden, hängt z.B. zweifellos auch von der Attraktivität desjenigen ab, der den Spruch macht. Und auch obwohl man den Leuten einzutrichtern versucht, alle Menschen wären gleich, ist Attraktivität nicht verhandelbar. Und es hängt auch von der jeweiligen Laune der angesprochenen Person zu dem Zeitpunkt ab.

Schutz vor sexueller Belästigung ist wichtig. Aber Verstöße dagegen müssen objektiv definiert werden. Solange es keine wirklich objektiven Kriterien dafür gibt, wird hier lediglich das seit ewigen Generationen gültige evolutionsbiologische „male competition, female choice“ strafgesetzlich festgeschrieben. Hat Mann früher eine „Korb“ erhalten, droht heute Gefängnis. Männer werden so zunehmend kriminalisiert. Es verwundert nicht, weshalb die MGTOW-Bewegung zunehmend Zuspruch erhält. Zur MGTOW-Bewegung siehe auch https://manndat.de/gastbeitraege/mgtow.html

Das Anliegen soll nun dem SPD-Bundesparteitag vom 27. Juni bis 29. Juni 2025 in Berlin vorgelegt und dann als Gesetzentwurf der Koalition in den Bundestag eingebracht werden.

Quellen

[1] https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/familie/partnerschaft/komplimente-1071174, Abruf 24.06.2025

[2] https://www.swr3.de/aktuell/service/komplimente-generator-102.html, Abruf 24.06.2025

[3] https://www.zdfheute.de/ratgeber/gesundheit/komplimente-gesundheit-selbstbewusstsein-100.html, Abruf 24.06.2025

[4] https://www.bild.de/politik/inland/spd-beschluss-jetzt-droht-knast-fuer-derbe-anmachsprueche-6857d406d78e4028e54f4543 ; Abruf 24.06.2025

[5] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/lebensbereiche/arbeitsleben/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-node.html, Abruf 30.06.2025

[6] https://www.staatklar.org/artikel/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-was-betroffene-wissen-muessen.html#pos-1, Abruf 30.06.2025

Quelle Beitragsbild: AdobeStock_113415658

Stichworte:,

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.