150 Jahre § 218 – Abschaffen zum Wohle von Männern?

von Manndat

Zum 15. Mai 2021 wurde § 218 150 Jahre alt. Zeit für einen Realitätscheck zum Versuch, das Recht auf Leben gegen das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung für ein Geschlecht über das Strafrecht zu regeln. Wie sieht die Realität aus?

Die Statistik zur Strafverfolgung bietet das Statistische Bundesamt unter Fachserie 10, Reihe 3 an, unter Tabelle 2.1 findet man „Abgeurteilte und Verurteilte“, ordentlich aufgeteilt auf Insgesamt, Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche.

Seltsam wirken dabei allerdings die Zeilen „i=insgesamt“ und „m=männlich“, was sich auch in vielen anderen Tabellen zur Strafverfolgung wiederfindet. Den Gegensatz dazu liefern viele andere Statistiken des Statistischen Bundesamtes, etwa Fachserie 11, Reihe 4.1 („Studierende an Hochschulen“), wo viele Tabellen Zahlen lediglich für „insgesamt“ und „weiblich“ aufführen, keine Tabelle dagegen nur für „insgesamt“ und „männlich“:

Soll hier per amtlicher Statistik das weibliche Geschlecht in der Statistik zur Strafverfolgung unsichtbar gemacht werden, und umgekehrt das männliche Geschlecht bei Studenten? Wir haben beim statistischen Bundesamt nachgefragt, auch mit Bezug zur Kampagne von Europol #crimeHasNoGender, und werden darüber in einem weiteren Artikel berichten.

Abgesehen von der tendenziösen Darstellung, was verraten die harten Zahlen? Entgegen der Vermutung, dass nur Frauen aufgrund § 218 verurteilt werden: In der Realität sind gut drei von vier Verurteilten männlich. Was womöglich verwundert, lässt sich leicht erklären: Es sind eben immer noch vor allem Männer, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen – und dafür verurteilt werden. Siehe auch den Memminger „modernen Hexenprozess“, in Wahrheit mehr ein Hexerprozess, mit dem Ziel, den abtreibenden Arzt hinter Gitter zu bringen.

In der Auswertung der Statistik zur Strafverfolgung von § 218 von 2014 bis 2019 zeigt sich die Verteilung zwischen den Geschlechtern: 77% der Verurteilten sind Männer. Bei Einbeziehung aller Straftatbestände im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbruch (§ 218, § 219, § 240) erhöht sich der Anteil der verurteilten Männer auf 86%. Der einzige Bereich, in dem Frauen führen, ist Werbung für Schwangerschaftsabbruch mit 4 von 5 Verurteilungen wegen § 219. Im Vergleich zu allen 174 Verurteilungen sind das allerdings unter 3%.

Der Verdacht liegt nahe, dass sich die Kampagnen der letzten Jahre zu § 219 aus der Geschlechterverteilung in diesem winzigen Ausschnitt der Verurteilten speisen.

Quelle Artikelbild: AdobeStock_231278849

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Lesermeinungen

  1. By Gary

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    • By Ma'Al

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