Zum 15. Mai 2021 wurde § 218 150 Jahre alt. Zeit für einen Realitätscheck zum Versuch, das Recht auf Leben gegen das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung für ein Geschlecht über das Strafrecht zu regeln. Wie sieht die Realität aus?
In einem Artikel in der „Zeit“ fordert der Schriftsteller Ralf Bönt eine frühere Impfung der Männer gegen COVID-19. Sie seien einem höheren Risiko ausgesetzt und verdienten deshalb stärkeren Schutz. Wir gehen hier den Fakten hinter der Forderung Ralf Bönts nach, schreiben einen offenen Brief an das Robert-Koch-Institut und zeigen auf, dass die EU Männer bei den Covid-Rettungsplänen benachteiligen will.
In zwei Briefen an die Vereinten Nationen (UN) zum Gender Empathy Gap Day haben wir bisher Kritik an der Teilung der Menschenrechte durch die UN geäußert. Ein Beitrag des wissenschaftlichen Fachmagazins „Psychreg Journal of Psychology“ bestätigt diese Kritik an mehreren Beispielen. Sie belegt eine Befangenheit gegenüber Männeranliegen innerhalb der UN und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese Befangenheit könnte durch Gamma-Bias oder ein ähnliches geschlechtsspezifisches Verzerrungskonstrukt erklärt werden.
Zum Internationalen Frauentag 2020 hat das WZB eine Gender Studie publiziert, die deutlich macht, warum Gender Studies so einen schlechten Ruf haben. Es verkauft die Benachteiligung von Vätern als deren Privilegien und als Benachteiligung von Müttern.