Wehrpflicht Ausreisebeschränkungen – Männer müssen jetzt sehr aufpassen
Aktueller Stand zur „gesetzlichen Fußfessel“ durch die Ausreisebeschränkungen für Männer ab 17 Jahren: Jetzt wird viel verharmlost und abgewiegelt. Doch die Rechtslage ist eindeutig. Männer nach Vollendung des 17. Lebensjahres (also sogar minderjährige männliche Jugendliche, für die die strukturelle Diskriminierung nach §12a GG noch gar nicht gilt), die einen längeren Auslandsaufenthalt über 3 Monate planen oder gar auswandern wollen, brauchen seit 1.1.2026 eine Genehmigung.
Die massiven Grund- und Menschenrechtseinschränkungen die CDU/CSU und SPD den Männern mit dem neuen Wehrpflichtgesetz beschert haben, führen verständlicherweise zu großem Unmut bei vielen Männern.
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, geht aus uns nicht verständlichen Gründen davon aus, dass es keine Genehmigungspflicht für die Auslandsaufenthalte gäbe. Im Gegensatz dazu bestätigt das Verteidigungsministerium, geführt von seiner eigenen Partei, unsere Sichtweise:
„Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen.“ Die Genehmigungen seien zwar grundsätzlich zu erteilen, die Antragstellung bleibt dennoch verpflichtend.
https://www.berliner-zeitung.de/news/wehrdienst-regelung-keine-genehmigungspflicht-fuer-auslandsaufenthalte-laut-spd-politiker-li.10028910; Abruf 8.4.2026
Nachfolgend §3 des Gesetzes. Hier ist vorab zu erwähnen, dass dieser Paragraph nach § 2 Abs. 3 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) ausdrücklich auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gilt, also auch jetzt schon:
§ 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht
(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, sich auf die geistige und körperliche Tauglichkeit und auf die Eignung für die Verwendungen in den Streitkräften untersuchen zu lassen sowie zum Gebrauch im Wehrdienst bestimmte Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke zu übernehmen und entsprechend dem Einberufungsbescheid zum Dienstantritt mitzubringen.
(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.
(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.
(4) Bei Offizieren und Unteroffizieren endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden.
(5) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.
Für uns ist nicht nachvollziehbar, was da nicht verständlich sein soll. Die Genehmigungspflicht für Männer ab 17 existiert real. SPD und CDU/CSU haben das Gesetz eingeführt. Man sieht, dass eine Altersbeschränkung nach oben in Absatz 2 nicht existiert. Die Behauptung in den Medien, das würde sich nur auf maximal 45 Jahre beschränken, könnte daher rühren, dass dieser Paragraph ja ausdrücklich die Dauer der Wehrpflicht regelt und in Absatz 3 die Wehrpflicht für Nichtoffiziere außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles bei 45 Jahren endet. Das ist aber nicht schlüssig. Denn die strukturelle Diskriminierung von Männern durch die reine Männerwehrpflicht in Artikel 12a gilt eindeutig erst ab dem 18. Lebensjahr („Art 12a (1) GG: Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“). Und hier in § 3 Abs.2 werden ja schon die Grund- und Freiheitsrechte von 17-jährigen Männern, also sogar noch minderjährigen männlichen Jugendlichen, eingeschränkt. Damit wird klar, dass diese Einschränkung der Grund- und Menschenrechte auch für Nichtwehrpflichtige gilt. Aber da sind wir jetzt nicht die Juristen, die das abschließend beurteilen können.
Wehrpflichtgesetz wichtiges Gesetz für Männer
Wir empfehlen jedem Mann und jedem jungen Mann sowieso, sich dieses Gesetz, das ihnen CDU/CSU und SPD beschert haben, durchzulesen. Es atmet das Männerbild der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts. Das „neue Wehrpflichtgesetz“ nutzt zwar moderne digitale Mittel (Online-Pflichtfragebögen für Männer), behält aber die archaische Männerrollenbilder des Kriegers, des Beschützers und des Opfers für den Staat bei, die schon dem minderjährigen männlichen Jugendlichen aufgedrängt werden. Dieses Wehrpflichtgesetz zeigt eindeutig, dass eine Weiterentwicklung der Geschlechterrolle des Mannes politisch gar nicht gewollt ist.
Es schränkt heute wie damals Grund- und Menschenrechte von Männern massiv ein, einschließlich des schikanösen „Eierkontrollgriffs“ bei der Musterung. Dieser ist vollkommen überflüssig, weil man zwangsgemusterten Männern das gleiche Recht wie freiwillig gemusterten Frauen zugestehen könnte. Diese dürfen Untersuchungen an ihren Geschlechtsteilen durch Bescheinigungen ihres Arztes ersetzen lassen. Damit werden wir uns aber noch separat eingehender beschäftigen.
Verwaltungsvorschrift vs. Gesetz!
Aufgrund dieses Unmutes will man die Genehmigungspflicht jetzt durch „Regelungen“, welcher Art auch immer, etwas abschwächen, um den berechtigten Unmut der um ihre Grundrechte gebrachten Männer zu dämpfen. In der ZEIT heißt es:
Bereits am Wochenende hatte das Ministerium klargestellt, dass die Vorschrift aktuell keine praktischen Folgen haben werde: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-04/wehrdienst-gesetz-maenner-ausreise-genehmigung-pflicht-verteidigungsministerium ; Abruf 8.4.2026
Also eine Gesetzesänderung wird es nicht geben. Es gibt nur eine Verwaltungsvorschrift. Hier ist zu beachten, dass ein Gesetz über einer Verwaltungsvorschrift steht. Die Exekutive darf Gesetze nicht abschaffen. Handelt die Verwaltung allerdings nach einer Vorschrift (Erlass) einheitlich, darf sie nicht ohne sachlichen Grund von ihrer eigenen Praxis abweichen. Da die Verwaltung versprochen hat, die Genehmigung nicht zu verlangen, darf sich der Bürger darauf verlassen, dass diese Regelung vorerst angewendet wird.
Allerdings, und das ist der Haken, kann eine solche verwaltungsvorschriftliche Duldung durch die Exekutive auch von heute auf morgen wieder abgeschafft werden.
Zudem gibt der ausdrückliche Verweis „solange der Wehrdienst freiwillig ist“ natürlich Anlass zu Spekulationen. Es gibt ja Befürchtungen, dass dieses sehr umfassende Wehrpflichtgesetz nicht einfach gemacht wurde, um dauerhaft bei Freiwilligkeit zu bleiben, sondern der Pflichtdienst scheibchenweise eingeführt werden könnte. Die Zeit:
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) bezeichnete die Genehmigungspflicht als Vorbereitung auf eine Wiedereinführung der Wehrpflicht und als Zeichen für „mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft“
Wobei anzumerken ist, dass dieser Zwang (Zwangswehrdienst), Kontrolle (Fragebogenausfüllpflicht und Ausreisebeschränkung) und Militarisierung (Rückkehr zum Männerrollenbild des Kriegers) natürlich nur die Männer betrifft.
Droht mit CDU/CSU der Männerpflichtdienst?
Äußerst interessant sind auch die Aussagen des Verteidigungsministers Pistorius (SPD) aus der ZEIT. Diese lassen ebenfalls sehr viel Raum für Spekulationen:
Der Minister verwies auch auf seinen Widerstand gegen Forderungen nach einer Wiedereinführung der Wehrpflicht aus der Unionsfraktion. Niemand werde gegen seinen Willen eingezogen, „dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt“, sagte Pistorius. „Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist.“ Lediglich Reservistinnen und Reservisten seien dazu angehalten, Umzüge anzuzeigen.
Offenbar gibt es massiven Druck von Seiten der Union, den Pflichtwehrdienst – natürlich ausschließlich für Männer – wieder einzuführen. Und das Wort „derzeit“ lässt befürchten, dass der rein freiwillige Wehrdienst bei einer Nachfolge des derzeitigen Verteidigungsministers nicht lange Bestand haben könnte.
Weiterhin fragt man sich, weshalb man das Gesetz überhaupt geändert hat, wenn man, wie bisher, auf Freiwilligkeit setzt, und weshalb auch Männer den Fragebogen unter Androhung von Bußgeldern ausfüllen müssen und zwangsgemustert werden können, die gar nicht eingezogen werden wollen, wenn diese ohnehin nicht gegen ihren Willen eingezogen würden.
Wehrpflicht vs. Wehrdienst
Aufgepasst auch vor der Behauptung, es gäbe derzeit keine Wehrpflicht für Männer, weil sie ausgesetzt worden sei. Die Männerwehrpflicht ist in Artikel 12a GG grundgesetzlich zementiert. Diese wurde nie abgeschafft und es gibt keine Partei, die diese strukturelle Diskriminierung von Männern beseitigen will. Die Wehrpflicht bestand als Rechtsstatus für Männer gemäß Art. 12a Abs. 1 Grundgesetz (GG) immer fort. Ausgesetzt wurde lediglich die Verpflichtung zum Grundwehrdienst in Friedenszeiten.
Männer, wehrt euch endlich!
Das Ganze zeigt nochmals deutlich, wie wichtig es ist, dass Männer sich gegen die zunehmenden Einschränkungen ihrer Grund- und Menschenrechte selbst aktiv zur Wehr setzen. Die politisch Verantwortlichen werden die berechtigten Anliegen von Jungen, Vätern und Männern sonst weiterhin mit Füßen treten.
Die Legislative scheut die Kosten und die Debatte einer Grundgesetzänderung, die Exekutive nutzt die bestehenden Strukturen für eine schnelle „Zeitenwende“, die für Männer ein Rückschritt in die Vergangenheit bedeutet, und die Judikative verweist stetig auf den bestehenden Artikel 12a GG als „Spezialfall“, der über dem allgemeinen Gleichheitssatz steht. So schieben sich die staatlichen Gewalten die Verantwortung gegenseitig zu und der Dumme ist der Mann, dem immer mehr Grundrechte eingeschränkt werden. Ein Teufelskreis für Männer.
Diese Konstellation zementiert einen Zustand, in dem:
• Jungen ab 17 Jahren als erste Gruppe ihre Freizügigkeit opfern müssen.
• Die Last der Verteidigung weiterhin einseitig als „Männerpflicht“ definiert wird.
• Gleichberechtigung eine Lüge bleibt.
Hier nochmals die Verantwortlichen für dieses Gesetz:

Doch machen wir uns nichts vor. Auch in Schweden oder Norwegen, in denen es „Gleichberechtigung bei der Wehrpflicht gibt“, werden es im Kriegsfall wieder vorrangig die Männer sein, die in Zinksärgen zurückkommen. Das Problem ist, dass wir eine Gesellschaft haben, die ihre Töchter zu sehr liebt, als dass sie sie für ihre Sicherheit und Bequemlichkeit opfern würde, aber ihre Söhne nicht ausreichend genug liebt, um sie nicht dafür zu opfern.
Geschlechterpolitik
Der Wunsch der politisch Verantwortlichen nach Männerkriegsmaterial ist so groß, dass sie sogar minderjährigen männlichen Jugendlichen ihre Grund- und Menschenrechte einschränken. Es ist unglaublich, aber auch nach gut einem halben Jahrhundert Geschlechterpolitik haben Politik und Gesellschaft männlichen Jugendlichen wieder nichts anderes zu bieten als das, was schon unseren Vätern und Urgroßväter angeboten wurde – den Schützengraben.
Für Frauen gibt es Gewalthilfe, Professorinnenprogramm und Freiheit, für Männer den Schützengraben, „Eierkontrollgriffe“ und „gesetzliche Fußfesseln“.
Männer, macht euch Gedanken, bevor es zu spät ist! Hört auf die stille Mahnung der Soldatenfriedhöfe!
Quelle Beitragsbild: AdobeStock_186501116
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.