Mediale MeToo-Falschberichte sollten hart bestraft werden

von Manndat

Mediale MeToo-Falschberichte sollten hart bestraft werden

Der Jurist und Schriftsteller Ferdinand von Schirach („Der Fall Collini“) warnt vor medialen Vorverurteilungen und sprach sich laut Die Welt für eine neue Form der Sanktion für fehlerhafte MeToo-Berichte in Medien aus: „Falls eine unzutreffende Berichterstattung dazu führe, dass das Ansehen eines Betroffenen erheblich geschädigt wird, sollten Gerichte Millionenstrafen gegen die verantwortlichen Medien verhängen können.“

 Von Schirach geht dabei auch auf die Rolle von Shitstorm-Plattformen ein, wie wir sie in dem Beitrag „Der Shitstorm als feministische Waffe – eine Analyse“ analysiert haben: „Die Berichterstattung über MeToo-Fälle entwickelt sich zum Beispiel in den sozialen Medien zu einer Horrorgeschichte“, sagte Schirach dem Magazin „Stern“. Dort werde nicht abgewogen, sondern alles von Emotion und Trieb gesteuert.“ Denn, so der Buchautor: „Diejenigen, über die berichtet wird, sind verloren, selbst wenn keine Anklage erhoben wird.“

 Er meinte, dass Texte über MeToo-Fälle dadurch am Ende glaubwürdiger würden, weil die Leser wüssten, was für das Medium auf dem Spiel stehe. Das ist ein interessantes Argument, denn damit würden auch die Medien davon profitieren, zumindest diejenigen, die immer noch auf sorgfältige, qualitativ hochwertige Berichterstattung wert legen.

 MANNdat und Agens fordern übrigens schon seit 2012, also seit über 10 Jahren, Falschbeschuldigungen zu untersuchen. Das Bundesamt für Justiz lehnt die Durchführung der von MANNdat und AGENS e. V. angeregten Forschungsvorhaben jedoch ab. Hier finden Sie das Antwortschreiben des Bundesamtes für Justiz. Dass Falschbeschuldigungen zu wenig beachtet wird, liegt also an der Untätigkeit der Verantwortlichen. Deshalb wird sich daran vermutlich vorläufig nichts ändern. Offenbar braucht jede Gesellschaft ihre scheinbar legitimierte Form von Lynchjustiz.

„Am Ende glaube ich lieber einer Lügnerin als einem Vergewaltiger“, meint die feministische Influencerin und queere Aktivistin Leonie Plaar alias „Frau Löwenherz“ bei Maybrit Illner lapidar. Dass die Aussage in sich ein Widerspruch ist, ist im Feminismus nicht unbedingt eine Seltenheit. Denn wenn die „Lügnerin“ wirklich eine Lügnerin ist, ist der „Vergewaltiger“ kein Vergewaltiger, sondern ein Falschbeschuldigter. Dass sich „Frau Löwenherz“ damit weitab einer Rechtsstaatlichkeit bewegt, deren Unschuldsvermutung im Grundgesetz oder in den Menschrechten verankert sind, ist aber klar.

Bildquelle: fotolia99726790urheber-hikdaigaku86_718.jpg

 

 

 

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Lesermeinungen

  1. By Franzjörg Krieg

    Antworten

    • By VafkMitglied

  2. By Mathematiker

    Antworten

    • By Bruno

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.