Feministinnen wettern gegen Gleichberechtigung – wenn sie Männern nützt!
Der Feminismus stehe für Gleichberechtigung. So wird uns immer wieder suggeriert. Dass dies unwahr ist, haben wir vor kurzem an zwei Beispielen hinlänglich bewiesen.
Doch der Deutsche Juristinnenbund will uns partout noch einen weiteren Beweis liefern. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat eine Geschlechterquote eingerichtet. So, wie es mittlerweile in vielen Bereichen der Fall ist. Der große Unterschied besteht nun darin, dass es eine gleichberechtigte Quote ist, also eine Quote, bei der nicht nur Frauen bei Unterrepräsentanz zu fördern sind, sondern auch Männer.
Und das lässt nun genau diejenigen Gift und Galle spucken, die uns seit Jahren genau diese Form von Geschlechterförderung als zulässig verkaufen, nämlich die Berufsfeministinnen. So wettert nun ausgerechnet die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Frau Prof. Wersig, gegen eine Geschlechterquote – aber selbstverständlich nur, wenn sie Männern nützt.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt juristischen Nachwuchs ein: Weil bei ihr männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, will sie Männer bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigen*. ‚Dies entspricht nicht dem Grundgesetz‘, erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. ‚Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbieten im Grundsatz, das Geschlecht als Anknüpfungspunkt für die Einstellungsentscheidung zu nehmen.‘
Offenbar verbiete also, nach Meinung der Berufsfeministin, Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG im Grundsatz, das Geschlecht als Anknüpfungspunkt für die Einstellungsentscheidung zu nehmen, nur dann nicht, wenn es Frauen nützt. Denn:
Soweit es im Falle eines Leistungspatts Ausnahmen für Frauen gibt, sind diese auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 GG nur deshalb zu rechtfertigen, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt sind.
Eine sehr sexistische Auffassung von Gleichberechtigung, wie wir meinen.
Männliche Examensabsolventen hätten, so Frau Wersig, in anwaltlichen Großkanzleien und in der Privatwirtschaft bei vergleichbarer Qualifikation erheblich bessere Einstellungschancen und würden ein Mehrfaches an Einstiegsgehalt bekommen (einschließlich erheblich größerer Steigerungsmöglichkeiten), während Frauen trotz besserer Examensergebnisse im nichtstaatlichen Sektor noch vielfach benachteiligt würden. Es sind die üblichen nichtssagenden feministischen Allgemeinplätze, zur Rechtfertigung von Sexismus gegen Männer.
Belege bringt Frau Wersig nicht.
Dafür gibt es Belege für die strukturelle Diskriminierung von Jungen, Vätern und Männern. Während nämlich für Frauen ein umfassendes, gesetzlich verankertes, wohl strukturiertes System existiert, das die geschlechterspezifische Berücksichtigung der Anliegen und Interessen von Frauen, Müttern und Mädchen auf allen politischen Ebenen von der Kommune bis zum Bund sicherstellt, gibt es ein solches System für die berechtigten Anliegen von Jungen, Vätern und Männern nicht. Es sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen, die Frauenministerien auf Landesebene und das Bundesfrauenministerium auf Bundesebene, die die einseitige, Jungen, Väter und Männer strukturell diskriminierende Umsetzung des Art. 3 des GG ausschließlich zweckorientiert zum Nutzen von Frauen sicherstellt.
Und gerade Frau Wersig in ihrer Funktion als Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes ist der personifizierte Beleg dieser strukturellen Diskriminierung von Männern. Sie war Mitgutachterin der Gender-Pricing-Studie, mit der die Antidiskriminierungsstelle eine einseitige Preisbenachteiligung von Frauen konstruierte, die so gar nicht existiert. Der Deutsche Juristinnenbund ist häufig alleiniger und einseitiger „Gutachter“ bei geschlechterpolitischen Fragen. Auffällig ist dabei, dass der Begriff „Gleichberechtigung“ je nach Konstellation frauenpolitisch zweckorientiert immer so ausgelegt wird, dass unter dem Strich Frauenförderung und Männerdiskriminierung herauskommt. Genauso, wie Frau Wersig nun ihre Einstellung zur Geschlechterquote je nach Fall so interpretiert, dass nur Frauen, aber nicht Männer bei Ungleichheit davon profitieren können.
Fazit
Die Kritik von Wersig und des Deutschen Juristinnenbundes zeigt noch einmal deutlich, dass es Feministinnen eben nicht um Gleichberechtigung geht, wie sie behaupten, sondern nur um Rosinenpickerei, um Privilegierung von Frauen und Grundrechteentzug von Männern auf Basis fragwürdiger männerfeindlicher sexistischer Thesen.
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Lesermeinungen
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Gleichberechtigung gibt es nicht und wird es nie geben. Warum sich noch streiten? Behandelt die Frauen doch einfach wie Männer. Das gefällt ihnen nicht, da die Frauen alle als Prinzessinnen, der alles in den A… [editiert, die Red.] geschoben wird, erzogen wurden und werden.
Ah, kommentieren funktioniert ja doch. Ich bekam keinerlei Bestätigung zu sehen.
Auch auf diesen Irrtum wollte ich hinweisen.
> Der Feminismus stehe für Gleichberechtigung.
Das IST so, weil Gleichberechtigung entgegen hiesiger Annahme dasselbe wie Gleichstellung bedeutet. Und das ist so, weil bei Gleichberechtigung die gleichen Pflichten fehlen. Genau deshalb kam der Begriff ins Grundgesetz, damit Frauen aus Pflichten entlassen sind, sollte hier bekannt sein. In der Weimarer Republik wußte man das noch. Sieht man sich Schriften der EU an, ists völlig am Ende, da hängt es von der Tageslaune des Übersetzers ab, ob Gleich, Gleichberechtigung, oder anderes aus Equal, Equal Rights, Equality wird.
Warum auf einen bestimmten Inhalt eines Begriffes beharren, obwohl er ausschließlich wie Gleichstellung benutzt wird und obwohl man ihn ebenso einfach enttarnen wie meiden kann? Wer „Gleiche Rechte und Pflichten“ meint, aber etwas anderes sagt, braucht sich nicht zu beschweren, wenn er Diskriminierung bekommt. Warum geht Manndat da nicht voran und sagt „Gleichberechtigung ist eine Lüge. Wer diesen Begriff verwendet, will des Mannes Benachteiligung.“? Das verstehe ich nicht. Überhaupt verstehe ich nicht, daß niemand diese vorsätzliche Begriffsverwirrung zu bemerken scheint (eigentlich verstehe ich es doch, aber das würde hier zu weit führen).
Hier habe ich wieder den Eindruck, das es Männerrechtlern gar nicht ums Beseitigen eines Mißstandes geht, sondern darum, den Mißstand auch auf Männer auszudehnen, auf das sie dieselben Vorteile genießen dürfen. Anstatt zu sagen, bei Einstellungen sollen jetzt auch mal Männer bevorzugt werden, verlangt doch lieber die Abschaffung jeder Bevorzugung und pocht auf objektive Kriterien! Und das bitte nicht nur wegen der Diskriminierung, sondern auch wegen der Auswirkungen: Nachdem per Quote die Leistung der Juristinnen gesenkt wurde, wird sie nun per Quote auch bei Männern gesenkt.
Selbst wenn sich gleiche Behandlung durchsetze ließe, würdet ihr nur einen billigen Abklatsch bekommen von dem, was ihr wollt, denn flux würden ihnen irgendwelche Kriterien einfallen, weshalb doch was anderes gelten muß. Das OVG-Urteil macht doch vor, wie es laufen wird.
Sehr geehrter Gast,
Wie meinem Kommentar entnehmen zu ist bin ich sehr wohl dafür diese Quoten als ganzes abzuschaffen. Denn, wie vorher geschrieben, ist jede Quote die auf ein bestimmtes Merkmal abzielt Problematisch da auch die Person die eingestellt wird auf dieses Merkmal reduziert wird.
Hier sei als Beispiel nur das Wort „Quotenfrau“ angeführt. Egal wie gut eine Frau sein mag, wenn Sie über eine Quote eingestellt wird, wird Ihr das immer irgendwie Nachhängen. Sowohl von männlicher als auch weiblicher Seite.
Und es haben auch keine Männerrechtler gefordert dass nun Männer eingestellt werden müssen. Das ergab sich automatisch aus den vorher aufgestellten Kriterien zur „gleichberechtigten“ Vergabe der vakanten Stellen der Staatsanwaltschaft. Nur Schwang diesmal das Pendel in Richtung Männer womit der deutsche Juristinnen Bund ein Problem hatte. Vor allem fand ich die Begründung dafür eher dürftig.
„Soweit es im Falle eines Leistungspatts Ausnahmen für Frauen gibt, sind diese auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 GG nur deshalb zu rechtfertigen, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt sind.“
Als ob man sagen würde es kann keine Diskriminierung von Weißen geben da die ja immer noch in der Mehrheit sind.
Editiert. Äußern Sie sich bitte in Ihrem Namen. Äußerungen im Namen von MANNdat bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Die Redaktion
Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits korrigiert. Die Redaktion
Was das Land NRW unter Gleichberechtigung versteht sieht man daran dass man am Boy’s and Girl’s Day zwar Jungen in dem typischsten aller Frauenberufe hospitieren lässt (Beruf der Hauswirtschafterin/des Hauswirtschafters), dann aber bei Stellenausschreibungen selbst für die Ausbildung in diesem Frauenberuf vermerkt: „Nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt“.
https://de.jooble.org/desc/-4628989498242037581?ckey=hauswirtschaft-&rgn=3619&pos=3&elckey=-2695469986100227495&sid=8893764792019952180&age=208&relb=85&brelb=85&bscr=653,62396&scr=653,62396&iid=-6024103302435982580
So lange Frauen bei Eistellungen selbst in den Berufen bevorzugt werden in denen es fast keine Männer gibt so lange muss mir niemand etwas von Gleichberechtigung erzählen! Offenbar will man keine Männer in Frauenberufen haben. Dann aber soll man sich nicht darüber beschweren dass es in diesen Berufen keine Männer gibt!
>Was das Land NRW unter Gleichberechtigung versteht sieht man daran dass man am Boy’s and Girl’s Day zwar Jungen in dem typischsten aller Frauenberufe hospitieren lässt (Beruf der Hauswirtschafterin/des Hauswirtschafters), dann aber bei Stellenausschreibungen selbst für die Ausbildung in diesem Frauenberuf vermerkt: „Nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt“.
…Wahnsinn. In einem Beruf mit über 90% Frauenanteil. Das Landesgleichstellungsgesetz wird also auch dazu missbraucht, Männer aus Frauenberufen herauszuhalten. Ist ein eigener Artikel wert.
Jegliche Quote die auf ein bestimmtes Merkmal (Geschlecht, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, etc..) eingrenzt ist eine Diskriminierung aller Personen die dieses Merkmal nicht Aufweisen. Denn wenn ich nur noch Personen nach einem bestimmten Merkmal einstellen darf geht es nicht mehr darum wer am besten geeignet ist sondern um das Merkmal.
Welche Blüten so ein Unsinn treiben kann hat man im Mai in England beobachten können:
https://deutsch.rt.com/newsticker/70335-labour-party-manner-sich-als/
Hier hat sich der Aktivist Davin Lewis sich als Frauenbeauftragter Aufstellen lassen wollen. Das Problem: Dieser Posten steht nur Frauen offen. Kurzerhand gab er an dass er sich an einem Tag der Woche (Mittwoch) als Frau identifiziert.
Andere Beispiele gibt es zur Zeit in Südafrika wo Firmen Ihr Personal nach einer bestimmten Hautfarben-Quote einstellen müssen wenn Sie nicht bei öffentlichen Ausschreibungen benachteiligt werden wollen.
Oder die „affirmative Action“ in den USA wonach Minderheiten bei Collage-Tests besser bewertet (in Form von Bonuspunkten) werden als Weiße. Ein Pikantes Detail dazu: Asiaten werden oder wurden ebenfalls abgewertet obwohl Sie auch eine Minderheit sind. Dass kam jetzt vor kurzem bei einem Einstellungstest der Harvard University heraus was natürlich zu einem Shitstorm der asiatischen Gemeinschaft in den USA geführt hat