Feministinnen wettern gegen Gleichberechtigung – wenn sie Männern nützt!

von Manndat

Bild: Fotolia 50414936©Peter Atkins
Ist der Deutsche Juristinnenbund mit dem Gesetz überfordert? Zumindest hat er eine ganz eigene Interpretation der Geschlechterquote

Der Feminismus stehe für Gleichberechtigung. So wird uns immer wieder suggeriert. Dass dies unwahr ist, haben wir vor kurzem an zwei Beispielen hinlänglich bewiesen.

Doch der Deutsche Juristinnenbund will uns partout noch einen weiteren Beweis liefern. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat eine Geschlechterquote eingerichtet. So, wie es mittlerweile in vielen Bereichen der Fall ist. Der große Unterschied besteht nun darin, dass es eine gleichberechtigte Quote ist, also eine Quote, bei der nicht nur Frauen bei Unterrepräsentanz zu fördern sind, sondern auch Männer.

Und das lässt nun genau diejenigen Gift und Galle spucken, die uns seit Jahren genau diese Form von Geschlechterförderung als zulässig verkaufen, nämlich die Berufsfeministinnen. So wettert nun ausgerechnet die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Frau Prof. Wersig, gegen eine Geschlechterquote – aber selbstverständlich nur, wenn sie Männern nützt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt juristischen Nachwuchs ein: Weil bei ihr männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, will sie Männer bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigen*. ‚Dies entspricht nicht dem Grundgesetz‘, erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. ‚Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbieten im Grundsatz, das Geschlecht als Anknüpfungspunkt für die Einstellungsentscheidung zu nehmen.‘

Offenbar verbiete also, nach Meinung der Berufsfeministin, Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG im Grundsatz, das Geschlecht als Anknüpfungspunkt für die Einstellungsentscheidung zu nehmen, nur dann nicht, wenn es Frauen nützt. Denn:

Soweit es im Falle eines Leistungspatts Ausnahmen für Frauen gibt, sind diese auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 GG nur deshalb zu rechtfertigen, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt sind.

Eine sehr sexistische Auffassung von Gleichberechtigung, wie wir meinen.

Männliche Examensabsolventen hätten, so Frau Wersig, in anwaltlichen Großkanzleien und in der Privatwirtschaft bei vergleichbarer Qualifikation erheblich bessere Einstellungschancen und würden ein Mehrfaches an Einstiegsgehalt bekommen (einschließlich erheblich größerer Steigerungsmöglichkeiten), während Frauen trotz besserer Examensergebnisse im nichtstaatlichen Sektor noch vielfach benachteiligt würden. Es sind die üblichen nichtssagenden feministischen Allgemeinplätze, zur Rechtfertigung von Sexismus gegen Männer.

Belege bringt Frau Wersig nicht.

Dafür gibt es Belege für die strukturelle Diskriminierung von Jungen, Vätern und Männern. Während nämlich für Frauen ein umfassendes, gesetzlich verankertes, wohl strukturiertes System existiert, das die geschlechterspezifische Berücksichtigung der Anliegen und Interessen von Frauen, Müttern und Mädchen auf allen politischen Ebenen von der Kommune bis zum Bund sicherstellt, gibt es ein solches System für die berechtigten Anliegen von Jungen, Vätern und Männern nicht. Es sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen, die Frauenministerien auf Landesebene und das Bundesfrauenministerium auf Bundesebene, die die einseitige, Jungen, Väter und Männer strukturell diskriminierende Umsetzung des Art. 3 des GG ausschließlich zweckorientiert zum Nutzen von Frauen sicherstellt.

Und gerade Frau Wersig in ihrer Funktion als Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes ist der personifizierte Beleg dieser strukturellen Diskriminierung von Männern. Sie war Mitgutachterin der Gender-Pricing-Studie, mit der die Antidiskriminierungsstelle eine einseitige Preisbenachteiligung von Frauen konstruierte, die so gar nicht existiert. Der Deutsche Juristinnenbund ist häufig alleiniger und einseitiger „Gutachter“ bei geschlechterpolitischen Fragen. Auffällig ist dabei, dass der Begriff „Gleichberechtigung“ je nach Konstellation frauenpolitisch zweckorientiert immer so ausgelegt wird, dass unter dem Strich Frauenförderung und Männerdiskriminierung herauskommt. Genauso, wie Frau Wersig nun ihre Einstellung zur Geschlechterquote je nach Fall so interpretiert, dass nur Frauen, aber nicht Männer bei Ungleichheit davon profitieren können.

Fazit

Die Kritik von Wersig und des Deutschen Juristinnenbundes zeigt noch einmal deutlich, dass es Feministinnen eben nicht um Gleichberechtigung geht, wie sie behaupten, sondern nur um Rosinenpickerei, um Privilegierung von Frauen und Grundrechteentzug von Männern auf Basis fragwürdiger männerfeindlicher sexistischer Thesen.

Stichworte:

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Lesermeinungen

  1. By Marc

    Antworten

  2. By Gast

    Antworten

  3. By Gast

    Antworten

    • By Chris

    • By Gast

  4. By Bernd Jenne

    Antworten

    • By Dr. Bruno Köhler

  5. By Chris

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.