Neues Gerichtsurteil bestätigt quasi Rechtlosigkeit von Männern
Es geht Schlag auf Schlag. Gerade haben wir dargelegt, dass ein höchstrichterliches Urteil Gender Mainstreaming endgültig als Lüge entpuppt hat. Nun belegt ein weiteres Gerichtsurteil die Doppelmoral von Geschlechterpolitik.
Ein Junge wollte einen Platz in einem Gymnasium. Da es mehr Bewerber als freie Plätze gab, musste ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Danach wurden – wegen besserer Noten – überwiegend Mädchen ausgewählt. Der Junge ging vor Gericht. Das VG Berlin gab ihm zuerst Recht. Das bilinguale Gymnasium müsse nach einer dort gültigen Rechtsverordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen Mädchen und Jungen zur Gewährleistung des koedukativen Unterrichts dem schwächer vertretenen Geschlecht – d. h. hier den Jungen – mindestens ein Drittel der Plätze zur Verfügung stellen. Dies sei nicht geschehen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun anders entschieden:
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist die in der Verordnung vorgesehene Geschlechterquote verfassungswidrig. Sie verstoße gegen den in Art. 10 Abs. 1 und 2 der Verfassung von Berlin garantierten Gleichheitsgrundsatz und das Verbot, Menschen wegen ihres Geschlechts zu bevorzugen. (Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 19.10.2017)
Die gleiche Judikative, die uns seit Jahren der Frauenquotierung immer wieder versichert, Geschlechterquoten seien absolut mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz vereinbar, sieht plötzlich, wenn Jungen davon profitieren könnten, dies als völlig verfassungswidrig.
Das Urteil belegt eine ergebnisorientierte Rechtsprechung. D. h., Gleichberechtigung wird mittlerweile auch von der Judikativen so ausgelegt, dass am Ende Frauen gewinnen und Männer verlieren. Sie passt sich damit endgültig der Praxis von Exekutive und Legislative an.
Damit sind Jungen und Männer bezüglich Artikel 3 des GG faktisch rechtlos.
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Lesermeinungen
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obwohl Jungs in den Schulen un Unis diskriminiert werden, sind Männer im Berufsleben dann doch die Leistungsträger. Lehrkräfte können noch so viel Mädchen bevorzugen wie ich ich selbst in meiner Schulzeit erleben musste aber die wirklich kreative Arbeit auf der Welt machen dann doch ausschließlich Männer. Sie sind auch die Steuerzahler die alles finanziert.
Und das sind dieselben Männer (und Schüler), die nichtmal widersprechen. Ich werde überhaupt keiner Proteste gewahr.
Seit Jahren wird einseitig gegen Männer „Recht“ gesprochen. Auch und gerade höchste Instanzen drehen und biegen das Recht, bis es ins feministische Weltbild passt. Der EuGH hat das mit dem „Kreil-Urteil“ und dem „Dory-Urteil“ vorgemacht. In Deutschland taten sich z. B. das Bundesverwaltungsgericht mit dem Haar- und Barterlass der BW und das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil zum Exhibitionismus hervor. Daher kann eine Milo Moire unbehelligt nackt auf offener Straße gegen Übergriffe in Köln demonstrieren. Was für meinen persönlichen Geschmack auch eine tolle Optik bot, aber eben deutlich macht, wie unterschiedlich hier gewertet wird.
@Ralf K.
Genau um das geht es. Es geht nicht um „es“ sondern, warum für Frauen selbstverständlich ist, was Jungen und Männern verboten ist.
Anfangen müsste man schon beim System Schule!
Denn die besseren Noten der Mädchen zeigen, dass dieses System den Mädchen besser entspricht. Wenn man Gleichberechtigung schaffen möchte, sollte schon das System mehr auf die Bedürfnisse von Jungen eingehen.
Dabei geht es um die Auswahl von für Jungen interessante Themen, Unterrichtsmethoden, Entscheidungsmöglichkeiten, männliche Lehrer usw.
Es gilt vor allem gegen männerfeindliche Vorurteile und männerfeindlichen Sexismus vorzugehen. Was so manche Lehrerin im Lehrerzimmer von sich gibt, würde einem männlichen Lehrer, wenn er es über Mädchen sagen würde, den Job kosten, trotz Verbeamtung. Hier werden alle Vorurteile bedient, Jungen sind spätentwickler, schlecht organisiert, nur an Fussball interessiert, lernfaul, usw. Jungen können nur verlieren. Melden sich Jungen wenig, so sind sie leistungsschwach, Mädchen, die sich wenig melden, wissen die Antwort (so wird angenommen) aber sie sind schüchtern und unsicher. Melden sich Jungen viel, so antworten sie auch ohne es genau zu wissen und glänzen mit Halb- oder keinem Wissen. So oder so bekommen Jungen schlechtere Noten als Mädchen. Über 33 % der Mädchen macht ein Abitur mit einer 1 vor dem Komma, aber weniger als 15% der Jungen. Wie kann das sein? Dabei gehen von den Jungen nur das beste Drittel auf’s Gymnasium, von den Mädchen die obere Hälfte. Rein statistisch müssten die Jungen also besser abschneiden als die Mädchen. Nicht aber in einem System, in dem die Jungen früh lernen, dass auf sie keinen Wert gelegt wird. Hier werden Jungen gezielt zu Underperformern erzogen.
Die Berliner Pressemitteilung stellt das Urteil derart verkürzend dar, daß ich nach Überfliegen des Volltextes der Entscheidung den Großteil eines Kommentars, den ich auf Grundlage der PM geschrieben hatte, lieber wegwerfe.
Damit will ich nicht behaupten, daß sie inhaltlich unzutreffend wäre, aber es wäre ja auch seltsam, wenn ein so hohes Gericht eine Entscheidung nicht wortreich so umständlich formulieren würde, daß sie für einen anderen, ähnlichen Fall nicht doch ein Schlupfloch für ein gegenteiliges Urteil ließe.
Dennoch möchte ich anregen, bis zum Beweis des Gegenteils eine andere und viel positivere Interpretation der Entscheidung anzunehmen:
Das OVG hat effektiv gesagt, daß sämtliche Gesetze und Verordnungen, die einen Menschen aufgrund des Geschlechts bevorzugen oder benachteiligen, einschließlich und insbesondere Geschlechterquoten, verfassungswidrig sind, und zwar auch dann, wenn ihre Formulierung vordergründig geschlechtsneutral (hier: „dem schwächer vertretenen Geschlecht“, § 5 III AufnahmeVO-SbP) ausgeführt ist.
Jedenfalls würde ich das Urteil eher als Einladung an alle Männer, die in Berlin aufgrund einer gesetzlichen Regelung benachteiligt wurden, verstehen, jetzt dagegen zu klagen und sich dabei auf Az. OVG 3 S 74.17 zu berufen.
Wenn diese Klagen dann scheitern sollten, wäre das ein klarer Beweis für die Benachteiligung von Männern durch die Justiz, aber bis dahin nehme ich aus diesem Urteil eine höchstrichterliche Bestärkung für eine Ansicht mit, die ich schon lange vertrete:
Geschlechterquoten sind mit Gleichberechtigung nicht vereinbar, und deshalb verfassungswidrig.
(Und zwar selbst dann, wenn es für ihre Einrichtung eine grundsätzlich plausible, aber dem Individuum nicht zuzurechnende Begründung gibt, wie es hier der Fall war.)
Bombe 20
Klingt vernünftig. Trotzdem, solange es seit gut 20 Jahren Frauenquoten in nahezu allen Bereichen (auch in Gesetzen, was ja verfassungsrechtlich geprüft werden muss), während das Gleiche bei Jungen oder Männern rigoros abgeschmettert wird, sehe ich hier eine ergebnisorientierte Rechtsprechung – sprich Diskriminierung von Jungen und Männern – als Grund. Wobei ich mich freuen würde, wenn du recht hättest.
Auch in sehe sowas pessimistisch. Aus einem Rechtsgebiet weiß ich, daß Richter nach Mainstream urteilen, bei anderen Rechtsgebieten habe ich den Eindruck. Daher halte ich eine Unschuldsvermutung Gerichten gegenüber nicht für angebracht.
Sie irren. Und das Gericht auch. Wesen des Geschlechts ‚es‘ sind in der Minderzahl an dieser Schule und DIE muessen bevorzugt werden, daher kann der Junge die Minderheit nicht fuer sein Geschlecht in Anspruch nehmen. Das hat schon alles seine Richtigkeit bei uns…
The Age of Absurdity
(Robert Spencer)
Wenn es um die Diskriminierung von Jungen und Männern geht ist jedes Verbrechen wie hier beschrieben erlaubt!. Wäre es umgedreht hätte ein Mädchen den Platz bekommen. Es wird immer schlimmer, wenn die Männlichen Keimzellen künstlich erzeugt werden könnten wären wir Männer bestimmt schon längst getötet würden.
Sie kommentieren an unserem Thema vorbei. Wenn es bei uns Richtigkeit hat, dass Frauen die Minderheit in einem bestimmten Bereich für ihr Geschlecht in Anspruch nehmen können, wieso ist es dann nicht richtig, wenn Jungen oder Männer die Minderheit in einem bestimmten Bereich für ihr Geschlecht in Anspruch nehmen könnten? Wie genau ist diese Ambivalenz mit Art 3 des GG vereinbar?