Und wieder NRW oder „Hat uns der Feminismus belogen?“

von Dr. Bruno Köhler
Mann wird unter Frauenschuh zerquetscht - die Diskriminierung im Arbeitsleben nimmt für Männer zu

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Die Diskriminierung im Arbeitsleben nimmt für Männer zu.

MANNdat hat schon mehrfach über Frauenquoten in NRW berichtet, die erhebliche Diskriminierungen für Männer im öffentlichen Dienst bedeuten. Immer mehr Männer begehren dagegen auf. Wie stehen ihre Chancen, sich gegen Exekutive, Legislative und Judikative durchzusetzen?

Wir haben schon in zwei Artikeln über die derzeitigen Probleme bei der Umsetzung des neuen Frauenquotengesetzes in NRW berichtet. Seit Juli dieses Jahres müssen im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen Männer auch bei besserer Qualifikation bei Beförderungen benachteiligt werden, also ausschließlich aufgrund ihres Geschlechtes. Wie Till Stoldt in einem Artikel für die „Welt“ berichtet, wird die Situation immer abstruser:

Am wenigsten überrascht noch, dass sich die Atmosphäre bei den männlichen Kollegen verschlechterte, wie der Deutsche Beamtenbund (DBB), der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) oder die Gewerkschaft der Polizei (GdP) versichern. Schließlich brachte die Reform sogleich über Tausend Landesbedienstete um ihre unmittelbar bevorstehende Beförderung. Allein in der Finanzverwaltung, so bestätigte das Finanzministerium, wurden 699 Männer auf den Listen für Beförderungskandidaten um Hunderte Plätze zurückgestuft. Und von Frauen überrundet, die schlechter qualifiziert waren. Für sie sprach primär – der kleine Unterschied. (…)

Als wäre das nicht genug, blüht männlichen wie weiblichen Landesbediensteten weiteres Ungemach. Auf Jahre hin könnten Beförderungen in großen Teilen des Landesdienstes unmöglich werden. Das Land sah sich genötigt, einen generellen Beförderungsstopp zu verhängen. Diesen Schritt erzwangen gleich fünf Verwaltungsgerichte, die die rot-grüne Frauenbevorzugung als verfassungswidrig verwarfen. Schließlich steht im Grundgesetz, ‚jeder Deutsche‘ habe ‚nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte‘. Vom kleinen Unterschied ist da keine Rede.

Einspruch! Im Grundgesetz steht sehr wohl etwas vom „kleinen Unterschied“. Allerdings steht in Artikel 3, Absatz 3 GG, dass eben u. a. genau aufgrund dieses „kleinen Unterschieds“ niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Das ist also genau das Gegenteil von dem, was das neue Frauenquotengesetz in NRW tut. Diejenigen, die einst auszogen, um Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes zu beseitigen, sind mittlerweile zu den größten Diskriminierungspraktikern geworden.

Doch weiter im Artikel:

Aber auch nicht direkt betroffene Gewerkschaften signalisierten den Staatsbediensteten ihre Solidarität. In den Tarifauseinandersetzungen Anfang Februar könnte nun die Zeit gekommen sein, ‚diesen Unmut auf die Straße zu tragen‘, so ist aus Gewerkschaftskreisen zu hören.

Na, ist das nicht süß? Ausgerechnet die Gewerkschaften, die Frauenquotenpolitik immer vorangetrieben haben, machen nun einen auf Solidarität mit den diskriminierten Kollegen. Das ist unglaubwürdig. Deshalb sehen wir von dort wenig ehrliche Unterstützung für die benachteiligten Männer. Ober ist das vielleicht eine (zu) späte Einsicht der Gewerkschaften? Ein Nachdenken, ob Geschlecht wirklich das passende Kriterium für Beförderung ist? Jedenfalls trauen sich immer mehr Männer, ihre berechtigten Anliegen und Belange vorzutragen. Das ist gut so. Allein die Geschlechterpolitik interessiert das (noch) nicht.

Nun hängt es von den Richtern ab. Wenn Exekutive, Legislative und Judikative gemeinsam Diskriminierung von Männern befürworten, werden Männer kaum Chancen auf diskriminierungsfreie Arbeitsplätze haben.

War die Forderung der frühen Feministinnen nach der „Hälfte des Himmels“ eine Lüge? Wollten sie stattdessen nicht schon immer den ganzen Himmel nur für die Hälfte (die weibliche, versteht sich) der Menschen?

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Lesermeinungen

  1. By Horst Schmeil

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  2. By Sasha

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  3. By Mainova

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  4. By wolf

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  5. By Helmut Freisinger

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    • By Diandra

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