Gender Empathy Gap Day 2021 – unser erster Brief an die EU

von Manndat

Offener Brief an die EU-Kontaktstellen in Deutschland vom 07. Juli 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Tag des Gender Empathy Gap am 11. Juli möchten wir an die Resolution der EU „Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung, die Rolle der Väter“ erinnern und bemängeln, wie schwer sich die EU – Deutschland sowieso – in Zeiten eines Gender Mainstreaming mit Menschenrechten für Väter tut.

Am 02.10.2015 beschloss die Sitzung der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg die Resolution 2079 (2015) „Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung, die Rolle der Väter“. Die Resolution wurde bei keiner Gegenstimme und zwei Abwesenden mit 46 Stimmen einstimmig verabschiedet und sollte von den Mitgliedsstaaten schnellstmöglich ratifiziert werden.

Darin wurde in Ziffer 1 dargelegt, dass innerhalb der Familie die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden muss und zwar von dem Moment an, an dem das Kind auf die Welt kommt. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.

In Ziffer 2 heißt es:

„Gemeinsame elterliche Verantwortung bedeutet, dass die Eltern bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern haben. Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorzuenthalten. In seiner Resolution 1921 (2013) ‚Die Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und gemeinsame Verantwortung‘, fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.“

In Ziffer 3 wird betont, dass für jedes Elternteil und sein Kind die Möglichkeit, zusammen zu sein, ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens ist. Eltern-Kind-Trennung hat unheilbare Auswirkungen auf ihre Beziehung.

In Ziffer 5 forderte die Versammlung die Mitgliedstaaten deshalb u. a. auf,

„5.3. sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.

5.4. von ihren Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;

5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;

(…)

5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;

(…)

5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Elternzeiten zu bevorzugen ist.“

Die Parlamentarische Versammlung ist Organ des Europarates. Ihre Resolutionen sind zwar nicht rechtsverbindlich, legen aber politische Verpflichtungen oder Standpunkte dar und sind somit in bedeutsamer Weise richtungweisend für die Arbeit des Ministerkomitees und für die zwischenstaatlichen Arbeitsbereiche des Europarats. Inwieweit die Regierungen diese Richtungsweisungen in geschlechterpolitischen Themen übernehmen, zeigt den Fortschritt beim Aufbrechen archaischer Rollenbilder in der EU-Politik. Auch in der EU ist die Geschlechterpolitik, auch trotz Gender Mainstreaming, über die reine Frauenförderung bislang leider nicht hinausgekommen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Zaunegger-Urteil 2009 das deutsche Sorgerecht als diskriminierend und menschenrechtswidrig verurteilt, nachdem Horst Zaunegger als Kläger acht(!) Jahre lang in Deutschland vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte. Am 3. Dezember 2009 urteilte die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass die in der Bundesrepublik praktizierte, rechtliche Benachteiligung von Vätern gegenüber Müttern bei nicht verheirateten Paaren eine eindeutige Diskriminierung der ledigen Väter sei. Bis dahin konnten unverheiratete Väter nur dann das Sorgerecht für ihre eigenen Kinder bekommen, wenn die Mutter es genehmigt. Ein Widerspruchsrecht hatten die Väter nicht. Väter hatten also nach deutschem Gesetz keinen rechtlichen Anspruch auf eine gemeinsame Sorge, wenn die Mutter es ablehnte.

Allein seit der „großen Kindschaftsrechtsreform“ in Deutschland von 1998 bis 2018 gab es eine Vielzahl von Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR, immer mit Vätern als Kläger:

Gewinner vor dem EGMR 

  • 2000      Elsholz
  • 2001      Hoffmann
  • 2002      Kutzner
  • 2003      Sahin
  • 2003      Sommerfeld
  • 2004      Görgülü
  • 2005      Wimmer
  • 2005      Süß
  • 2008      Luck
  • 2008      Adam
  • 2009      Zaunegger
  • 2010      Wildgruber
  • 2010      Afflerbach
  • 2010      Döring
  • 2010      Anayo
  • 2011      Tsikakis
  • 2011      Kuppinger
  • 2011      Schneider
  • 2012      Döring
  • 2015      Kuppinger

Wie schwer sich die EU und insbesondere Deutschland mit der Gleichberechtigung von Vätern tut, hat im letzten Jahr Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) gezeigt.

Mit den von Lambrecht angedachten Reformen im Abstammungsrecht ist das Bundesjustizministerium seinem Ruf als zweites „Frauenministerium“ vollends gerecht geworden. Mit den „Reformen“ werden Väter, egal ob in heterosexuellen oder homosexuellen Partnerschaften, benachteiligt, lesbische Partnerschaften werden dagegen privilegiert.

Sachlich ist eine solche Ungleichbehandlung nur schwer begründbar. Es gibt zahlreiche Studien, die zeigen, wie wichtig Väter für Kinder sind. Einziges Unterscheidungsmerkmal, anhand dem Ministerin Lambrecht Menschen unterschiedliche Rechte gibt, ist das Geschlecht dieser Menschen. Damit bleiben bzw. werden Menschen allein aufgrund ihres Geschlechts ungleich behandelt.

Familienschutz.de kommentiert:

„So besteht die wesentliche Änderung des Gesetzes in der Aussetzung des bislang üblichen Adoptionsverfahrens für lesbische Partnerinnen von Frauen, in deren Beziehung ein Kind hineingeboren wird. Die sogenannte »Mit-Mutter« oder »Co-Mutter« soll nach dem Willen der Ministerin eine »rechtlich gesicherte Stellung« neben der Geburtsmutter erhalten, ohne »dass hierzu eine aufwendiges Adoptionsverfahren geführt werden muss.« Diese Regelung soll sowohl für eheliche wie auch für nichteheliche lesbische Lebensgemeinschaften gelten. Homosexuelle männliche Paare, so führt die Ministerin aus, sind von der Regelung nicht betroffen. Sie müssen weiterhin den Weg der Adoption gehen, da die »erste Stelle Elternstelle der leiblichen Mutter« vorbehalten bleibt.“

 Die Frage nach den Rechten des biologischen Vaters interessiert Lambrecht offenbar nicht, wenn dem Vater das Sorgerecht zugunsten der mit dem Kind nicht verwandten Lebenspartnerin der Mutter entzogen wird. Zur Väter- und Schwulenbenachteiligung führt Familienrecht.de weiter aus:

„Der kalkulierte Vaterverlust wird dem Kind aufgezwungen, weil egoistische Selbstverwirklichung den nagenden Zweifel überlagert, ob das »Wunschkind« durch das bewusste Vorenthalten seines zweigeschlechtlichen Ursprungs und die damit verbundene Abwehr alles Männlichen Schaden nehmen könnte. Pikant an Lambrechts Entwurf ist zudem, dass nicht verheirateten Paaren mit dem Zuerkennen des automatisch geteilten Sorgerechts mehr Rechte zugestanden werden als nicht verheirateten heterosexuellen Paaren. Für diese gilt weiterhin, dass die Mutter bei der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht erhält. Obwohl der deutsche Sonderweg beim Sorgerecht bereits vor elf Jahren vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als diskriminierend eingestuft wurde, hat sich die Rechtslage für Väter nicht geändert. In der Sorgerechtsregelung für lesbische Paare scheint der Diskriminierungsvorwurf hingegen seine Wirkung zu zeigen.“

Wir fordern die EU zum Tag des Gender Empathy Gaps auf,

  • Geschlechterpolitik nicht mehr nur als frauenpolitische Einbahnstraße zu betrachten,

  • im Sinne des Gender Mainstreaming-Ansatzes auch die berechtigten Anliegen von Jungen, Vätern und Männern in den Blick zu nehmen und

  • auf die Umsetzung der EU-Resolution 2079 (2015), insbesondere auch in rollenbildrückständigen Ländern, wie z. B. Deutschland, effektiv hinzuwirken.

Bildquelle:europawahl-adobestock_243342351-von-rawf8

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Lesermeinungen

  1. By Daniel B.

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