Der von den Medien bejubelte langsame Abschied von der Demokratie
„Die Partei, die Partei, die hat immer recht.“
Lied von der Partei, Text und Musik: Louis Fürnberg, von der DDR-Staatspartei SED als Eigenlobeshymne benutzt
Brandenburg hat mit den Stimmen der rot-roten Regierungsfraktionen und der Grünen als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, das von Parteien bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten verlangt. Mit dem Gesetz werden die Parteien verpflichtet, die Wahllisten zu gleichen Anteilen und abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Die Direktkandidaten in den Wahlkreisen bleiben entgegen dem Vorschlag der Grünen von der Regelung (vorerst?) noch ausgenommen. Die Medien sind begeistert. Die Änderung gilt für die Frauenpolitik als die Generalprobe der Umstrukturierung des demokratischen Wahlrechts auch auf Bundesebene. Geht man von einer korrekten Berichterstattung aus, heißt es laut Spiegel-Online:
Der Deutsche Frauenrat hat kürzlich eine Petition gestartet, die ein Paritätsgesetz auf Bundesebene fordert. Der Frauenrat möchte erreichen, dass Frauen im Parlament fraktionsübergreifend keiner Wahlrechtsreform ohne Parität zustimmen. Die Petition haben bereits Frauen aller im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD unterzeichnet. (…) In mehreren anderen Bundesländern – etwa in Thüringen, NRW oder Niedersachsen – werden nun Paritätsregelungen diskutiert.
Um die Verfassungsmäßigkeit eines entsprechenden Gesetzes auf Bundesebene zu gewährleisten, könnte der Bundestag möglicherweise das Grundgesetz ändern und einen zusätzlichen Passus zum gleichen Zugang von Frauen und Männern zum Abgeordnetenmandat verabschieden.
Mit dieser Änderung des Wahlrechtes hat die Frauenpolitik den ersten Schritt getan, dass zukünftig faktisch mehr Frauen als Männer im Parlament sitzen werden. Denn die Frauenpolitik hat hier ihre übliche Rosinenpickerei und die Privilegierung von Frauen beim passiven Wahlrecht im „Listentrick“ versteckt.
Das bisherige Wahlrecht
Die Grundsätze für die Wahlen in Deutschland zum Deutschen Bundestag, zu den Landtagen und zu den Gemeindevertretungen sind im Grundgesetz in Art. 38 und Art. 28 und im Bundeswahlgesetz festgelegt. Die Wahlen sind frei und allgemein.
Allgemein heißt, dass alle Staatsbürger in Deutschland ab 18 Jahre wählen und gewählt werden können.
Frei heißt, dass auf die Wähler keinerlei Druck ausgeübt werden darf, ihre Stimme für einen Kandidaten oder für eine Partei abzugeben; die Bürger sind auch frei, nicht zu wählen. Es gibt übrigens keine Wahlpflicht. Wer also Nichtwähler negativ darstellt mit der Absicht, auf diese Druck auszuüben, doch zu wählen, verhält sich verfassungswidrig.
Das Ende der Chancengleichheit bei der Wählbarkeit
Aufgrund unserer Parteiendemokratie kann faktisch nur ein Parteimitglied auch Abgeordneter werden. Wenn wir nun die Frauenanteile in den jeweiligen Parteien mit den Sitzen im Deutschen Bundestag vergleichen, stellt sich heraus, dass die insgesamt 28,4 % weiblichen Mitglieder der im Parlament vertretenen Parteien 30,9 % der Bundestagsabgeordnetensitze haben. Es gibt im Bundestag also prozentual mehr weibliche Abgeordnete, als es dem Verhältnis der weiblichen Parteimitglieder in den gewählten Parteien entspräche. Die Klage der Frauenpolitikerinnen ist deshalb sachlich nicht gerechtfertigt.
Quellen: Welt: Diese Fraktionen haben den geringsten Frauenanteil und Spiegel online: Die Parteien in Zahlen
Bedenken
Wie Genderama berichtet, zeigt auf Facebook der Jurastudent Adrian Zimpel auf, warum er das neue Wahlrecht aus drei Gründen für bedenklich hält:
1. Die Wahllisten, immerhin zentraler Bestandteil des Wahlvorgangs, unterliegen der Freiheit der Wahl aus Art. 38 GG. Nach Lesart des Bundesverfassungsgerichts muss hiernach das Wahlrecht unabhängig von staatlichem Zwang oder anderer staatlicher Beeinflussung ausgeübt werden. Eine staatlich verordnete Quotierung stellt aber genau dies dar. Nicht nur bestehen nun staatliche Anforderungen (Geschlecht) an den Kandidaten, die dessen Listenplatz bestimmen, sondern auch eine Mindestanzahl an Kandidaten, die einem bestimmten Geschlecht angehören müssen. Damit wird von staatlicher Hand eine schablonenmäßige Auswahl der wählbaren Kandidaten getroffen, die gezielt die Wahlmöglichkeiten des Bürgers beeinflusst und einschränkt.
Es ist unproblematisch, wenn sich eine Partei freiwillig für eine Quotierung entscheidet, immerhin ist es ihr überlassen, wie sie ihre politische Zielsetzung verwirklicht. Es ist aber aus verfassungsrechtlicher Sicht unerträglich, wenn diese Quotierung staatlich verordnet wird.
2. Übrigens sind die Wahllisten der SPD, Linken und Grünen schon seit geraumer Zeit quotiert. Das Gesetz würde in erster Linie also die CDU, die FDP und die AfD treffen. Es waren aber die bereits quotierenden Parteien, die für das Gesetz stimmten. Geht es hier eher darum, dem ideologischen Gegner ideologiekonformes Handeln aufzuzwingen?
3. Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass der prozentuale Anteil an weiblichen Mitgliedern in jeder Partei noch weit unter 50% liegt. Jedes gesetzliche Mittel, das auf eine Herstellung einer fünfzigprozentigen Quote im Parlament abzielt, benachteiligt also männliche Parteimitglieder. Immerhin steigt bei einer quotierten Liste als weibliches Parteimitglied dann signifikant die Wahrscheinlichkeit an für ein Mandat kandidieren zu können, während dies für das männliche Mitglied unwahrscheinlicher wird. Genau diese Art von Benachteiligung soll aber die Gleichberechtigung der Geschlechter aus Art. 3 II GG verhindern. Die Zahl von 36% weiblicher Parlamentsmitglieder liegt näher an der Realität weiblicher politischer Partizipation und damit tatsächlicher Gleichberechtigung, als grüne Ideologen zugeben wollen.
Wähler wird mit dem „Listentrick“ belogen
Die Befürworter dieses Eingriffs in das demokratische Wahlrecht begründen ihn damit, dass dann möglichst gleich viele Männer und Frauen in den Landtag einziehen könnten. Die Erfahrung zeigt, dass man damit die Bürger getäuscht hat. Denn durch die Kombination von moderner Quote und archaischem „Ladies first“ wird bei der Liste erfahrungsgemäß den Frauen Vorrang eingeräumt. Bei den Grünen ist dies sogar vorgeschrieben. Beginnt die Liste mit einem weiblichen Kandidaten und schafft es eine ungerade Anzahl der Kandidaten in den Landtag, ist sichergestellt, dass mehr Frauen in den Landtag kommen als Männer. Bei den Grünen bedeutet deshalb diese Form der „Gleichberechtigung“ bei 39 % weiblichen Parteimitgliedern 58 % der Sitze im Bundestag.
Wenn 58 % der Sitze im Bundestag von Frauen eingenommen werden würden, hätte bei dem jetzigen Anteil von 28 % weiblichen Parteimitgliedern eine Frau eine mehr als 3 ½ mal so große Chance gehabt als ein Mann, in den Bundestag gewählt zu werden.
Derzeit betrifft der Eingriff in das Wahlrecht nur die Wahllisten. Es ist auszuschließen, dass es dabei bleibt. Wenn sich die Änderung des Wahlrechtes normalisiert hat, wird vermutlich die Frauenpolitik den ursprünglich ebenfalls geplanten Eingriff auf eine Geschlechtsvorgabe des Direktkandidaten fordern.
Dass dies keine bloße Panikmache ist, belegt der Vorstoß der Grünen aus Bayern. Das dortige feministische Wahlrecht soll noch einen Schritt radikaler sein. Danach soll Artikel 13 der bayerischen Verfassung wie folgt ergänzt werden:
Grundsätzlich muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Landtags weiblich oder divers sein.
Mindestens heißt: 49 % Frauen ist nicht zulässig, 0% Männer ist zulässig. Die übliche Quotendoppelmoral der Grünen. Es ist interessant, wie die Frauenpolitik Schritt für Schritt die Umwandlung des demokratischen Wahlrechts in ein frauenprivilegiertes „Wahlrecht“ vorantreibt.
Es ist der leise Abschied von der Demokratie, zumindest wie wir sie kennen. Demokratie ist immer auch eine Frage der Definition. Auch die DDR nannte sich demokratisch.
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Lesermeinungen
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@ Michael Kanellos es gibt die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.
Dann muss ich aber persönlich betroffen sein. Das ist jeder brandenburgische Bürger, dem nicht vorgeschrieben werden will, was er zu wählen hat. Meiner Meinung nach könnte man auch das Frauenstatut bei den Grünen einklagen.
Ich frage mich eh, warum das bisher keiner getan hat?
@ Dr. Bruno Köhler
Frauen beanpruchen die Quote nicht. Es ist die Frauenpolitik, die das beansprucht. Und sie kann es beanspruchen, weil sie die Macht dazu hat. Sie ist die einzige Klientel, die auf allen politischen Ebenen, von der Kommune mit den Gleichstellungsbeauftragten, die ja bis heute reine Frauenvertreterinnen sind, über die Frauenministerium auf Landes- und Bundesebene. Und in allen großen Lobbyorganisationen, wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen usw., haben sie auch eine eine eigene Vertretung.
Was ist Ihre Meinung hierzu, wie soll es nun weitergehen? Was können wir Männer dagegen tun?
Die Frauen setzen sich über Recht und Gesetz hinweg und die Presse bejubelt das langsame Sterben der Demokratie.
Ich habe keine Worte mehr.
@Christina:
>In Spanien sind 40% Frauenquote auf den Listen schon Gesetz, von den Gemeinderatswahlen bis hoch zum Parlament.
…Danke für den Hinweis. Es wäre jetzt noch interessant zu wissen, wie hoch der Anteil der Frauen dann letztendlich im Parlament ist. Hast du da auch Zahlen?
@ Norbert
„Soweit ich weiß kann man als Einzelner gegen gruppenspezifische Diskriminierung auf juristischen Weg nichts machen.“
Doch, ich denke im Gegenteil sogar, dass man persönlich betroffen sein muss, um juristisch gegen Diskriminierung aller Art vorzugehen. D.h. wenn ein Grüner klagt, der wegen des Frauenstatus benachteiligt ist, steht ihm definitiv ein Rechtsweg offen. Was wohl nicht so einfach geht, ist, dass ‚irgendjemand‘ dagegen klagt, der nicht persönlich betroffen ist, weil ihm das Ganze nicht passt.
Aber selbst dafür steht in der Tat so etwas wie eine Normenkontrollklage offen.
Es GIBT also rechtliche Möglichkeiten.
Das Spezielle ist jedoch, dass im linken Spektrum so etwas wie Widerstand gegen Quotendiktatur praktisch nicht vorkommt. Die aggressiven Kampf-Feministinnen konnten sogar klar ungerechte Forderungen praktisch ohne Widerstand einfach durchsetzen – bei linken Parteien. Bei den rechten Parteien und bei der FDP sieht das ganz anders aus. Das ist definitiv ein interessanter Aspekt.
In Spanien sind 40% Frauenquote auf den Listen schon Gesetz, von den Gemeinderatswahlen bis hoch zum Parlament. Ergebnis: Für die kommenden Wahlen suchen kleinere Parteien händeringend nach genügend Frauen, weil sie sonst gar niemanden aufstellen können.
@Mario
>Wer macht denn, abgesehen von den Männern, die Frauenpolitik?
…Frauenpolitik machen – außer den männlichen Politikern – natürlich vorrangig Frauenpolitikerinnen. Nahezu jede Politikerin ist auch automatisch Frauenpolitikerin, aber nicht jede Frau ist auch Frauenpolitikerin. Meine Meinung.
Hallo Michael,
> man kann als Mann durchaus auch gut von einer Frau repräsentiert werden und umgekehrt.
…Grundsätzlich ja. In der Politik bin ich da aus Erfahrung skeptisch. Ein Politiker macht Politik, eine Politikerin macht vorrangig Frauenpolitik.
Warum können nur Frauen die Quote für sich beanspruchen und nicht auch Arbeiter, Behinderte, Migranten, usw. Und wie ist das mit Art. 3 GG zu vereinbaren?
>Warum können nur Frauen die Quote für sich beanspruchen und nicht auch Arbeiter, Behinderte, Migranten, usw.
…Frauen beanpruchen die Quote nicht. Es ist die Frauenpolitik, die das beansprucht. Und sie kann es beanspruchen, weil sie die Macht dazu hat. Sie ist die einzige Klientel, die auf allen politischen Ebenen, von der Kommune mit den Gleichstellungsbeauftragten, die ja bis heute reine Frauenvertreterinnen sind, über die Frauenministerium auf Landes- und Bundesebene. Und in allen großen Lobbyorganisationen, wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen usw., haben sie auch eine eine eigene Vertretung.
Wer macht denn, abgesehen von den Männern, die Frauenpolitik?
Natürlich auch Frauen. Und es sind Frauen wie AKK und Göring-Eckardt, die sich selbst als Quotenfrauen bezeichnen und auch noch stolz darauf sind, als Quotenfrau (= leistungs- und kompetenzlos) an ihre Ämter gekommen zu sein.
Danisch schreibt dazu ganz treffend:
„Das ist die neue Politordnung: Frauen sitzen in den politischen Ämtern, werden per Quote und ohne Anforderungen reingehievt, beschäftigen sich mit Social Media und Schminktipps (da gibt’s ja so ein auffälliges Berliner Exemplar..), und die Arbeit macht dann McKinsey für abstruse Tageshonorare, wo dann die Männer arbeiten.“
Und das darf und muss man dann auch endlich mal deutlich sagen. Es sind sicherlich nicht alle Frauen in Deutschland, die sich für derartige Bevorzugung und Kungelei aussprechen. Es sind aber eben doch auch Frauen, die für so ein Politik stehen und sich dafür einsetzen.
Norbert, man kann die Haltung von Frauen sicherlich nicht verallgemeinern. Bei den Frauen gibt es wie bei den Männern solche und solche…! Aber: Natürlich hören es viele Frauen gerne dass sie benachteiligt sind, dass sie überall Opfer sind und dass sie eigentlich viel mehr von Allem bekommen müssten…! Ich glaube dass wir Männer uns da nicht viel anders verhalten würden. Wenn man immer die äußeren Umstände für alles verantwortlich macht dann muss man nicht bei sich selber schauen! Das ist bequem und menschlich! Quotenforderungen sind logische Folgerungen dieser ideologischen Dauer-Desinformation! ABER: Die Gender-Ideologie zelebriert nunmehr seit vielen Jahren völlig undifferenziert ausschließlich eine reine Frauenbenachteiligung und blendet systematisch die Benachteiligung von Männern und Jungen an anderen Stellen aus. Da dies politisch so gewollt ist gelingt es kaum eine differenzierte Sichtweise in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Problem ist, dass mit falschen und selektiven Zahlen gearbeitet wird und sich niemand die Mühe macht diese zu hinterfragen und zu reflektieren. Die „breite Masse“ glaubt diese Zahlen einfach, das ist bequem, einfach und man ist immer auf der Seite der Mehrheitsmeinung….! Diese Einseitigkeit und diese Bequemlichkeit der Massen gilt es aufzubrechen. Bis dies gelingt wird es viel Überzeugungsarbeit gegen den Strom erfordern! Jedoch zeigen sich in Ansätzen schon Erfolge. Die Kritik an der Gender-Ideologie wächst!
Es ist auch keinesfalls zu unterschätzen, dass die Quotendiktatur fast ausschließlich Parteien des linken Spektrums trifft, die sich die Vertretung von Arbeitnehmer/inne/n ins Programm geschrieben haben. Selbst moderate Quotenregelungen, wie sie etwa bei Betriebsräten existieren, sind ein Einfallstor für Personen, die die eigentlichen Ziele einer Partei oder einer Gruppe in Wahrheit sabotieren wollen. Auf der rechten bis konservativen Seite des politischen Spektrums scheint die Einsicht in diese simple Tatsache deutlich klarer zu sein. Diese Gesamtsituation führt zu einer erheblichen Stärkung des rechten Randes.
Dabei übersiehst du einen wesentlichen Teil der Realität.
Wie Cora Stephan beim NDR schreibt, sind davon insbesondere alle anderen, nicht politisch korrekten Parteien betroffen. Denn die dürfen dann ggf. nicht zur Wahl antreten.
So kann man dann z.B. auch unliebsame Parteien wie die AfD von der Wahl ausschließen. Und das ist imho verfassungswidrig.
Die Wahl, ob jemand eine Partei im Bundestag haben will oder nicht, sollten diejenigen treffen, die sich von den Parteien vertreten lassen müssen. Sinngemäß und richtigerweise entspricht das auch unserem Wahlrecht.
„Der Vorschlag von Justizministerin Katarina Barley (SPD), Parteien von der Wahl auszuschließen, die keine quotierte Liste einreichen, ist schlicht verfassungswidrig, denn er stellt die Gleichheitsforderung über die Wahlfreiheit.“
http://genderama.blogspot.com/2019/03/unterhaltszahlungen-explosion-der.html
„Dabei übersiehst du einen wesentlichen Teil der Realität.“
Ganz bestimmt nicht.
Es ist vielmehr ganz offensichtlich, dass der Quotenzwang, bis hin zum klar undemokratischen Vorschreiben der Besetzung von Mandaten, in Deutschland fast ausschließlich das linke Spektrum trifft. Im rechten, konservativen und auch liberalen Spektrum ist der Widerstand gegen die Quotendiktatur – besonders seitens der männlichen Politiker – erheblich größer als im linken Spektrum.
Außerdem ist Quotenwahn NICHT politisch korrekt. Genau darum geht es hier. Ich bin für politische Korrektheit. Inkorrekte Politik ist schlicht falsch, wie der Name schon sagt – aber eben leider auch im linken Spektrum zu finden. Und die AfD ist männerrechtlich sehr nachteilig, da sie den Zwangsdienst für Männer namens ‚Wehrpflicht‘ ausdrücklich wieder einführen will.
@Mario Meines Erachtens übersiehst Du auch, dass dieses in der Tat gegen die nicht linken Parteien gerichtete ‚Paritätsgesetz‘ derzeit nur in Ostdeutschland wirklich umgesetzt wird. Genauer: Da, wo die AfD extrem hohe Werte erreicht.
Ich gehe davon aus, dass Berufspolitiker wissen, dass dieses Gesetz undemokratisch ist und grundrechtlich bedenklich und sexistisch ist. Aber die AfD ist eben auch bedenklich – meiner Meinung nach. Die AfD ist gegen die Reisefreiheit in der EU, gegen die EU als solche, gegen Grundrechte wie das Asylrecht – und für männerfeindlichen Zwangsdienst (Wehrpflicht).
Meine These ist, dass es ohne diese Erstarken der AfD dieses Paritätsgesetz in Deutschland so nicht gegeben hätte. Meine Auffassung zu Zwangsquoten habe ich hier erläutert. Ich halte ‚Paritäts’diktatur übrigens sogar für einen Ausverkauf der Frauenpolitik.
Ich beziehe mich auf den Text, auf einem höheren Abstraktionsniveau. Ausgangspunkt ist für mich auch ein Appel, US- Amerikanischer Mütter, die ihre geliebten Söhne nicht verlieren möchten, aus dem Jahr 2014. Die Überschrift lautet: How male bashing kills our sons. Wobei ich male bashing, als strukturelles, institutionalisiertses, und vor allen Dingen auch mediales, kollektivistisches, systematisches und methodisches, entwürdigen und erniedrigen von Männern sehe. Das verstößt ganz klar und eindeutig, gegen die Menschenrechte und deswegen ist der Feminismus ein, historisch relevantes Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Man versucht das z.Z unter den Teppich zu kehren. Doch ausgehend von der Prämisse, ein Volk, dass seine Geschichte nicht kennt, ist dazu verdammt sie zu wiederholenden , sind wir verpflichtet, genau das zu verhindern! Durch die Tatsache, das sechs mal so viele Jungen sich umbringen wie Mädchen, wird die o.g Überschrift noch empirisch untermauert. Es gibt also noch viel zu tun.
Die ‚Frauenstatuten‘ der Grünen sind klar grundgesetzwidrig. Nur hat wohl tatsächlich noch niemand dagegen geklagt? Es wird auch zunehmend zum Problem, dass männliche Wähler rechtsradikalen Parteien „zugetrieben“ werden. Diese Art des Feminismus hat definitiv einen Anteil an den Zugewinnen am rechten Rand. Obwohl das Programm der AfD klar männerfeindlich ist (Befürwortung des Zwangsdiensts für Männer), wirkt der männerfeindliche Sexismus der Grünen natürlich klar abstoßend gegen männliche Wähler. Was für die Grünen möglich ist, wenn sie ihren Sexismus überwinden, sieht man in Baden-Württemberg. Das dortige Wahlrecht hat keine quotierten Listen, und daher schlägt dort der Grünen- Sexismus gegen Männer nicht durch. Bringt den Grünen möglicherweise fast eine Verdoppelung der Stimmenanteile..!
Nein, dass Frauenstatut der Grünen ist nicht GG widrig. Die könnten auch eine 100% Frauenquote beschließen, so lange es den Wähler freigestellt ist, sie zu wählen oder auch nicht. Etwas ganz anderes ist es aber, wenn via Gesetzt ALLEN Parteien aufgedrückt wird, eine Frauenquote einzuführen. Denn dann kann der Wähler eben nicht mehr frei entscheiden, wen er wählt.
Soweit ich weiß kann man als Einzelner gegen gruppenspezifische Diskriminierung auf juristischen Weg nichts machen. Das geht nur über eine Normenkontrollklage und die können nur Parteien und Gewerkschaften, vielleicht auch andere Institutionen einreichen. Da ist aber kein politischer Wille zu erkennen.
Doch, das Frauenstatut der Grünen ist durchaus grundgesetzwidrig. Denn zum Wahlrecht gehört nicht nur die freie Wahl, sondern auch die Möglichkeit, sich wählen zu lassen.
Das wird bei Männern aber durch Frauenquoten verhindert.
Hier werden übrigens Politikerinnen aufgelistet, die das freie Wahlrecht per Frauenquote einschränken wollen.
https://geschlechterallerlei.wordpress.com/2019/02/25/femokratenliste-diese-politiker-wollen-das-wahlrecht-fuer-maenner-einschraenken/
@Rano64
Ich war früher auch der Meinung, dass die Grünen mit ihrem Frauenstatut rechtlich O.k. sind. Mittlerweile bezweifle ich das, denn wir haben ja eine Parteiendemokratie, deshalb halte ich die Benachteiligung von Männern aufgrund ihres Geschlechtes auch in Parteien für problematisch. Aber auf die Landtagswahlen und die Bundestagswahl bezogen hat das natürlich deutlich höheres Gewicht.
Ein weiterer Aspekt ist die Fehlannahme der Quotenpropagandist/inn/en, dass man angeblich am Besten von denen vertreten wird, die gleiche ‚Merkmale‘ hätten wie man selbst. Das halte ich erstens nicht für wahr – man kann als Mann durchaus auch gut von einer Frau repräsentiert werden und umgekehrt. Und zweitens ist das ein spalterischer und gefährlicher Ansatz. Aufgeklärte Demokratie sucht den Konsens und die Verwirklichung von Rechten für alle, und nicht eine offene Spaltung der Repräsentanz. Ein Jurist hat diesen Paritätswahn mal sinngemäß einen Schritt in den Abgrund der (rechtsradikalen) ‚identitären Demokratie‘ genannt, und er hat nicht unrecht.
Ich sehe diese sogenannte ‚Parität‘ auch klar ablehnend. In einer Demokratie muss es den Wählern (und Wählerinnen) überlassen werden, wer Ämter bekommt. Persönliche Qualifikation muss ausschlaggebend sein, und keine qualifikationsunabhängigen(!) Merkmale wie das Geschlecht. Übrigens muss es auch möglich sein, im Einzelfall mal mehr als 50% Frauen in ein Gremium zu wählen, wenn man eben diese Frauen für die Qualifiziertesten hält. Diese sogenannte ‚Parität‘ ist eine Entmachtung der Wähler, eine Stärkung von (ggf. wählerfeindlichen) Lobbyisten und damit klar grundrechtswidrig. Und sie ist sogar eine Art Ausverkauf von Frauenrechten. Denn in manchen Einzelfällen sorgt sie eben auch dafür, dass qualifizierte Frauen nicht gewählt werden können. Ein klares Nein dazu von mir.