Der von den Medien bejubelte langsame Abschied von der Demokratie

von Manndat

Bild: Reichstagsgeäude, Fotolia.com167409858, Urheber: pit24

„Die Partei, die Partei, die hat immer recht.“
Lied von der Partei, Text und Musik: Louis Fürnberg, von der DDR-Staatspartei SED als Eigenlobeshymne benutzt

Brandenburg hat mit den Stimmen der rot-roten Regierungsfraktionen und der Grünen als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, das von Parteien bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten verlangt. Mit dem Gesetz werden die Parteien verpflichtet, die Wahllisten zu gleichen Anteilen und abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Die Direktkandidaten in den Wahlkreisen bleiben entgegen dem Vorschlag der Grünen von der Regelung (vorerst?) noch ausgenommen. Die Medien sind begeistert. Die Änderung gilt für die Frauenpolitik als die Generalprobe der Umstrukturierung des demokratischen Wahlrechts auch auf Bundesebene. Geht man von einer korrekten Berichterstattung aus, heißt es laut Spiegel-Online:

Der Deutsche Frauenrat hat kürzlich eine Petition gestartet, die ein Paritätsgesetz auf Bundesebene fordert. Der Frauenrat möchte erreichen, dass Frauen im Parlament fraktionsübergreifend keiner Wahlrechtsreform ohne Parität zustimmen. Die Petition haben bereits Frauen aller im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD unterzeichnet. (…) In mehreren anderen Bundesländern – etwa in Thüringen, NRW oder Niedersachsen – werden nun Paritätsregelungen diskutiert.

Um die Verfassungsmäßigkeit eines entsprechenden Gesetzes auf Bundesebene zu gewährleisten, könnte der Bundestag möglicherweise das Grundgesetz ändern und einen zusätzlichen Passus zum gleichen Zugang von Frauen und Männern zum Abgeordnetenmandat verabschieden.

Mit dieser Änderung des Wahlrechtes hat die Frauenpolitik den ersten Schritt getan, dass zukünftig faktisch mehr Frauen als Männer im Parlament sitzen werden. Denn die Frauenpolitik hat hier ihre übliche Rosinenpickerei und die Privilegierung von Frauen beim passiven Wahlrecht im „Listentrick“ versteckt.  

Das bisherige Wahlrecht

Die Grundsätze für die Wahlen in Deutschland zum Deutschen Bundestag, zu den Landtagen und zu den Gemeindevertretungen sind im Grundgesetz in Art. 38 und Art. 28 und im Bundeswahlgesetz festgelegt. Die Wahlen sind frei und allgemein.

Allgemein heißt, dass alle Staatsbürger in Deutschland ab 18 Jahre wählen und gewählt werden können.

Frei heißt, dass auf die Wähler keinerlei Druck ausgeübt werden darf, ihre Stimme für einen Kandidaten oder für eine Partei abzugeben; die Bürger sind auch frei, nicht zu wählen. Es gibt übrigens keine Wahlpflicht. Wer also Nichtwähler negativ darstellt mit der Absicht, auf diese Druck auszuüben, doch zu wählen, verhält sich verfassungswidrig.

Das Ende der Chancengleichheit bei der Wählbarkeit

Aufgrund unserer Parteiendemokratie kann faktisch nur ein Parteimitglied auch Abgeordneter werden. Wenn wir nun die Frauenanteile in den jeweiligen Parteien mit den Sitzen im Deutschen Bundestag vergleichen, stellt sich heraus, dass die insgesamt 28,4 % weiblichen Mitglieder der im Parlament vertretenen Parteien 30,9 % der Bundestagsabgeordnetensitze haben. Es gibt im Bundestag also prozentual mehr weibliche Abgeordnete, als es dem Verhältnis der weiblichen Parteimitglieder in den gewählten Parteien entspräche. Die Klage der Frauenpolitikerinnen ist deshalb sachlich nicht gerechtfertigt.

Quellen: Welt: Diese Fraktionen haben den geringsten Frauenanteil und Spiegel online: Die Parteien in Zahlen

Bedenken

Wie Genderama berichtet, zeigt auf Facebook der Jurastudent Adrian Zimpel auf, warum er das neue Wahlrecht aus drei Gründen für bedenklich hält:

1. Die Wahllisten, immerhin zentraler Bestandteil des Wahlvorgangs, unterliegen der Freiheit der Wahl aus Art. 38 GG. Nach Lesart des Bundesverfassungsgerichts muss hiernach das Wahlrecht unabhängig von staatlichem Zwang oder anderer staatlicher Beeinflussung ausgeübt werden. Eine staatlich verordnete Quotierung stellt aber genau dies dar. Nicht nur bestehen nun staatliche Anforderungen (Geschlecht) an den Kandidaten, die dessen Listenplatz bestimmen, sondern auch eine Mindestanzahl an Kandidaten, die einem bestimmten Geschlecht angehören müssen. Damit wird von staatlicher Hand eine schablonenmäßige Auswahl der wählbaren Kandidaten getroffen, die gezielt die Wahlmöglichkeiten des Bürgers beeinflusst und einschränkt.

Es ist unproblematisch, wenn sich eine Partei freiwillig für eine Quotierung entscheidet, immerhin ist es ihr überlassen, wie sie ihre politische Zielsetzung verwirklicht. Es ist aber aus verfassungsrechtlicher Sicht unerträglich, wenn diese Quotierung staatlich verordnet wird.

2. Übrigens sind die Wahllisten der SPD, Linken und Grünen schon seit geraumer Zeit quotiert. Das Gesetz würde in erster Linie also die CDU, die FDP und die AfD treffen. Es waren aber die bereits quotierenden Parteien, die für das Gesetz stimmten. Geht es hier eher darum, dem ideologischen Gegner ideologiekonformes Handeln aufzuzwingen?

3. Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass der prozentuale Anteil an weiblichen Mitgliedern in jeder Partei noch weit unter 50% liegt. Jedes gesetzliche Mittel, das auf eine Herstellung einer fünfzigprozentigen Quote im Parlament abzielt, benachteiligt also männliche Parteimitglieder. Immerhin steigt bei einer quotierten Liste als weibliches Parteimitglied dann signifikant die Wahrscheinlichkeit an für ein Mandat kandidieren zu können, während dies für das männliche Mitglied unwahrscheinlicher wird. Genau diese Art von Benachteiligung soll aber die Gleichberechtigung der Geschlechter aus Art. 3 II GG verhindern. Die Zahl von 36% weiblicher Parlamentsmitglieder liegt näher an der Realität weiblicher politischer Partizipation und damit tatsächlicher Gleichberechtigung, als grüne Ideologen zugeben wollen.

Wähler wird mit dem „Listentrick“ belogen

Die Befürworter dieses Eingriffs in das demokratische Wahlrecht begründen ihn damit, dass dann möglichst gleich viele Männer und Frauen in den Landtag einziehen könnten. Die Erfahrung zeigt, dass man damit die Bürger getäuscht hat. Denn durch die Kombination von moderner Quote und archaischem „Ladies first“ wird bei der Liste erfahrungsgemäß den Frauen Vorrang eingeräumt. Bei den Grünen ist dies sogar vorgeschrieben. Beginnt die Liste mit einem weiblichen Kandidaten und schafft es eine ungerade Anzahl der Kandidaten in den Landtag, ist sichergestellt, dass mehr Frauen in den Landtag kommen als Männer. Bei den Grünen bedeutet deshalb diese Form der „Gleichberechtigung“ bei 39 % weiblichen Parteimitgliedern 58 % der Sitze im Bundestag.

Wenn 58 % der Sitze im Bundestag von Frauen eingenommen werden würden, hätte bei dem jetzigen Anteil von 28 % weiblichen Parteimitgliedern eine Frau eine mehr als 3 ½ mal so große Chance gehabt als ein Mann, in den Bundestag gewählt zu werden.

Derzeit betrifft der Eingriff in das Wahlrecht nur die Wahllisten. Es ist auszuschließen, dass es dabei bleibt. Wenn sich die Änderung des Wahlrechtes normalisiert hat, wird vermutlich die Frauenpolitik den ursprünglich ebenfalls geplanten Eingriff auf eine Geschlechtsvorgabe des Direktkandidaten fordern.

Dass dies keine bloße Panikmache ist, belegt der Vorstoß der Grünen aus Bayern. Das dortige feministische Wahlrecht soll noch einen Schritt radikaler sein. Danach soll Artikel 13 der bayerischen Verfassung wie folgt ergänzt werden:

Grundsätzlich muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Landtags weiblich oder divers sein.

Mindestens heißt: 49 % Frauen ist nicht zulässig, 0% Männer ist zulässig. Die übliche Quotendoppelmoral der Grünen. Es ist interessant, wie die Frauenpolitik Schritt für Schritt die Umwandlung des demokratischen Wahlrechts in ein frauenprivilegiertes „Wahlrecht“ vorantreibt.

Es ist der leise Abschied von der Demokratie, zumindest wie wir sie kennen. Demokratie ist immer auch eine Frage der Definition. Auch die DDR nannte sich demokratisch.

Stichworte:

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Lesermeinungen

  1. By Charly

    Antworten

  2. By Charly

    Antworten

  3. By Dr. Bruno Köhler

    Antworten

  4. By Michael Kanellos

    Antworten

  5. By Christina de Fran

    Antworten

  6. By Dr. Bruno Köhler

    Antworten

  7. By Dr. Bruno Köhler

    Antworten

  8. By Norbert

    Antworten

    • By Dr. Bruno Köhler

    • By Mario

    • By Bernd Jenne

    • By Michael Kanellos

    • By Mario

    • By Michael Kanellos

    • By Michael Kanellos

  9. By Norbert

    Antworten

  10. By Michael Kanellos

    Antworten

    • By Rano64

    • By Norbert

    • By Mario

    • By Dr. Bruno Köhler

  11. By Michael Kanellos

    Antworten

  12. By Michael Kanellos

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.