Frauen- und Männeranteile in den Parteien und im Bundestag

von Manndat

Reichstagsgeäude, Fotolia.de, Urheber: pit24
Aus Gründen der Gleichstellung soll das Wahlrecht geändert werden. Aber darf der Staat den Bürgern vorschreiben, wen sie wählen dürfen und wen nicht?

Zur Klarstellung: Ja, es gibt unter den Abgeordneten im Bundestag mehr Männer als Frauen. Allerdings machen die Abgeordneten nur Frauenpolitik, aber keine Geschlechterpolitik.

SPD-Frauen jammern wieder

Nachdem es der SPD nicht passt, was die Bürger bei der Bundestagswahl 2017 gewählt haben, will die SPD-Frauenchefin Elke Ferner nun kurzerhand das Wahlrecht ändern, angeblich aus Gründen der Gleichstellung, weil zu wenig Frauen im Bundestag vertreten seien. Ist das gerechtfertigt?

Schauen wir uns dazu den Anteil der weiblichen Mitglieder in den nach der Wahl 2017 im Bundestag vertretenen Parteien im Vergleich zum Frauenanteil der jeweiligen Bundestagsfraktionen an.

Quellen: Welt: Diese Fraktionen haben den geringsten Frauenanteil und Spiegel online: Die Parteien in Zahlen

Man sieht, dass der weibliche Anteil der Bundestagsabgeordneten bei der SPD, der Linken und den Grünen deutlich über dem Frauenanteil in der Mitgliedschaft der jeweiligen Partei liegt. Ein Blick auf die prozentuale Differenz macht dies noch deutlicher.

Quellen für Berechnung: siehe vorherige

So übersteigt der Frauenanteil unter den SPD-Bundestagsabgeordneten den in der Partei um 31 %, bei den Grünen sind es 49 % und bei der Linken 46 %.

Bei der SPD, aber vor allem bei den Grünen und der Linken, ist die Chance eines männlichen Parteimitgliedes, einmal Bundestagsabgeordneter zu werden, erheblich geringer als die eines weiblichen Parteimitglieds. Bei den Grünen, der Linken und der SPD haben wir also eine massive Chancenungleichheit zuungunsten der männlichen Parteimitglieder. Die insgesamt 28,4 % weiblichen Mitglieder der im Parlament vertretenen Parteien haben 30,9 % der Abgeordnetensitze. Also auch in dem neuen Bundestag gibt es prozentual mehr weibliche Abgeordnete als es dem Verhältnis der weiblichen Parteimitglieder in den gewählten Parteien entspräche. Die Klage der SPD-Frauen ist deshalb sachlich nicht gerechtfertigt. Es ist allgemein nicht gerechtfertigt und schon gar nicht speziell die SPD betreffend angesichts ihres überproportionalen Frauenanteils.

Frauenprivilegierung und Männerbenachteiligung

Diese Thematik hat auch schon Aranxo auf dem Blog „Geschlechterallerlei“ diskutiert. Sehr interessant ist vor allem der folgende Aspekt der Rechtmäßigkeit:

Der letzte Punkt leitet über zum wichtigsten Einwand: Der Vorschlag dieser Frauenquote ist massiv verfassungswidrig. Habt Ihr eigentlich noch nichts daraus gelernt, als 2014 der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz schon verbot, auch nur die aktuelle Frauenquote jeder Partei auf den Stimmzetteln abzudrucken? Wie viel mehr verfassungswidrig wäre es dann, wenn der Staat den Bürgern vorgeben wollte, wen sie wählen dürfen und wen nicht?

Art 38 I des Grundgesetzes regelt für die demokratische Wahl in der Bundesrepublik Deutschland wie folgt:

„Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Diese Wahlrechtsgrundsätze sind das Kernstück der Demokratie, bei der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und sie haben grundrechtsgleichen Charakter. Näheres dazu findet man z. B. bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und auf juraindividuell.de. Ganz konkret verstößt eine Frauenquote gegen der Grundsatz der freien Wahl, wozu bei letzterem Link ausgeführt wird:

Nun spricht Art 38 GG auch von einer freien Wahl. Insofern wird also verlangt, dass der Staat die Bürger nicht inhaltlich zu einer Entscheidung verpflichtet. Vielmehr muss der Wähler die Möglichkeit haben seine Stimme abseits von jeglichem Zwang und ohne irgendwelche unzulässigen Beeinflussungen abzugeben. Das beinhaltet sicherlich nicht nur, dass die Stimmabgabe selbst frei von diesen Beeinflussungen ist, sondern auch, dass das Urteil, dass die Wähler sich machen einem freien und offenen Meinungsbildungsprozess entspringt.

Und auch die bpb führt aus:

Mit den Grundsätzen des freien und gleichen Wahlrechts hängt auch entscheidend die Chancengleichheit der Parteien zusammen. Keine demokratische Partei darf durch die Wahlgesetzgebung oder durch die Wahlrechtsgrundsätze benachteiligt werden.

Mit anderen Worten: Der Staat hat nicht das geringste Recht, den Parteien in die Aufstellung ihrer Kandidaten hineinzureden. Weil er damit auch dem Bürger das Recht beschneidet, zu wählen, wen auch immer er wählen will. Im Extremfall: Wenn der Wähler, der Souverän, entscheidet, zu 100 % eine Partei zu wählen, die auch zu 100 % aus Männern (oder aus Frauen) besteht, dann ist dies das gute Recht der Wähler, und der Staat hat einen Teufel zu tun, dieses irgendwie zu beschneiden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Aufstellung der Kandidaten demokratischen Prinzipien genügt. Eine wie auch immer geartete Geschlechterparität ist aber kein demokratisches Prinzip, sondern genau das Gegenteil davon.

Unterschiedliche Interessen von Frauen und Männern an Politik

Wenn man der Frage nach dem Frauenanteil im Bundestag nachgeht, sollte man sich auch die ersten fünf Minuten dieses Videos ansehen. Es zeigt, dass sich Frauen und Männer bezüglich ihres Interesses an Politik unterscheiden, es also an der eigenen Entscheidung mündiger Frauen liegt, sich derzeit seltener in der Politik zu engagieren. Es gehört zum Standardrepertoire der Frauenpolitik, abweichende Fraueninteressen in weibliche Opfer umzudeuten und in Privilegien umzumünzen.

Deshalb sind wir sicher, dass auch diese Forderung des Feminismus auf kurz oder lang erfüllt werden wird. Es wäre die erste feministische Hirnblähung, die nicht irgendwann einmal Gesetz geworden wäre. Die faktische Rechtlosigkeit von Männern in Bezug auf Artikel 3 des GG wird mittlerweile durch richterliche Urteile bestätigt. Wer hätte vor gerade einmal einer Generation geglaubt, dass die Benachteiligung von Menschen bei Einstellung und Beförderung einmal gesetzlich festgeschrieben sein würde? Heute ist es durch diverse gesetzliche Frauenquotenregelungen schon so selbstverständlich, dass einem der dahintersteckende Sexismus gar nicht mehr bewusst wird.

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Lesermeinungen

  1. By wolf

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  2. By Rolf

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  3. By Bernd Jenne

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    • By Dr. Bruno Köhler

  4. By Dr. Bruno Köhler

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  5. By Mario

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