Genderpolitische Strategien der Ausgrenzung – Antidiskriminierungsstelle (2)

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Pauschalisierende Vorurteile rechtfertigen Grundrechteeinschränkung von Männern, meint die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Frauenschwimmbäder, Frauenhotels, Frauenturnhallen, Frauenabteile in Zügen, Frauenbibliotheken, Frauenmusikfestivals usw. – Ausgrenzung von Jungen, Vätern und Männern ist heute ein beliebter Modetrend, dem Feminismus sei Dank.
Aktuell wird die Ausgrenzung von Männern aus einer Shisha-Bar diskutiert. Dabei geht es jetzt gar nicht so sehr um den Werbegag eines Shisha-Bar-Besitzers, der auf den Zug des männerfeindlichen Zeitgeistes in Zeiten feministischen Hashtag-Männerbashings aufspringt, um auf sich aufmerksam zu machen. Es geht einmal mehr um das doch sehr ambivalente Verhalten der Antidiskriminierungsstelle (ADS). Wir haben die Antidiskriminierungsstelle schon mehrfach kritisiert, weil sie unsere bisherigen Anliegen, Diskriminierungen von Jungen und Männern zu beseitigen, komplett abgeschmettert hat. Und dies, obwohl die ADS laut Gesetz eigentlich verpflichtet ist, mit Organisationen wie uns zusammenzuarbeiten. Zuletzt ist die ADS im Rahmen ihrer tendenziösen, frauenpolitisch zweckorientierten Studie zum „Gender Pricing Gap“ sehr negativ aufgefallen.
In dem besagten Artikel zur Ausgrenzung von Männern aus der Shisha-Bar heißt es:
Der Ausschluss von Männern dürfte laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes jedenfalls unproblematisch sein. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts bei Geschäften des täglichen Lebens sei nur dann erlaubt, wenn es einen nachvollziehbaren, sachlichen Grund dafür gebe, erläutert der kommissarische Leiter Bernhard Franke. Ausdrücklich erwähnt werde im Gesetz aber das Bedürfnis nach dem Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit. ‚Männer dürften es deshalb schwer haben, ein solches Café auf Entschädigung wegen einer Diskriminierung zu verklagen.‘
Das ist ein sehr interessanter Rechtfertigungsansatz. Die bloße Anwesenheit von Männern wird von der Antidiskriminierungsstelle als Rechtfertigung für deren Ausgrenzung akzeptiert. Es gibt u. W. keinen Beleg oder Nachweis, dass Frauen in Shisha-Bars besonders gefährdet wären. Zudem sagt der Barbesitzer selbst, dass es um keine reale, sondern eventuell mögliche „Anmache“ ginge:
‚Ich hatte die Vision für dieses Café nur für Frauen schon länger […]. Denn ich habe drei verheiratete Schwestern und viele Cousinen. Ihre Ehemänner sehen es nicht gerne, wenn ihre Frauen abends in Shisha-Bars gehen, wo sie angemacht werden könnten.‘ Deshalb wollte er einen Raum für sie schaffen, wo ‚sie sich angstfrei treffen können‘.
Schauen wir einmal nach Saudi Arabien, das ja als Paradebeispiel für Männerprivilegien gilt:
‚Alle blicken immer auf die Frauen, denen es in Saudi-Arabien so schlecht gehen soll. Dabei sind wir Männer von dem wahhabitischen Irrsinn genauso betroffen‘, sagt Abdelmeguid, (…) Wenn er es mal eilig hat, die Aufzugtür aufgeht und darin nur eine Frau ist, muss er zurückweichen, denn sie könnte ihm den Eintritt verweigern. Wenn er eine Straße entlangläuft, kann es vorkommen, dass Männer ihn verscheuchen, um Platz für ihre Frauen zu machen. Aus dem Weg, rufen sie, als wäre er ein Grabscher. Er weiß noch, wie beschämend es für ihn war, als er in den ersten Jahren von Frauen zurechtgewiesen wurde: Er solle doch bitte ein wenig mehr Abstand halten. (…)
Wenn Mahmoud Abdelmeguid früher am Wochenende ins Einkaufszentrum fahren wollte, konnte er das nur in Begleitung seiner Frau machen – alleinstehende Männer mussten draußen bleiben. Frauen, so will es der Klerus, sollen in Ruhe shoppen können, ohne belästigt zu werden. ‚Der Mann gilt hier als triebgesteuertes Monster. Unser Geschlecht bestimmt unser Leben‘, sagt Abdelmeguid. Erst seit einigen Monaten dürfen Singlemänner am Wochenende ins Einkaufszentrum gehen. (…)
Das öffentliche Leben hat sich (…) verändert: (…) Männer und Frauen schlendern Hand in Hand durch Malls – ohne dass jemand fragt, ob sie verwandt sind. All das war bis vor Kurzem noch undenkbar.
Frauen sollen in Ruhe shoppen können, ohne belästigt zu werden. So ist die Begründung für die Ausgrenzung von Männern, die Geschlechtertrennung, in Saudi Arabien. Erinnert Sie das an etwas? Genau, das deckt sich mit der Rechtfertigung der zunehmenden Ausgrenzungskultur in der westlichen Welt. Was in Saudi-Arabien offenbar rückläufig ist, wird hier zur Mode. Allerdings ist hier nicht wie dort der Wahhabismus verantwortlich, sondern der Feminismus.
Allein ein pauschalisierendes Vorurteil, eine Annahme, ist für die ADS eine ausreichende Rechtfertigung, um Männern das Grundrecht aus Art. 3 GG vorzuenthalten und sie als „positive Maßnahme“, wie es im Allgemeinen Gleichbehandlungsrecht heißt, auszugrenzen. Billy Coen hinterfragt die fragwürdige Interpretation der ADS einer „gerechtfertigten“ Ausgrenzung in seinem Beitrag „Was ist eigentlich in unseren Köpfen los“ auf Mantau rhetorisch geschickt, indem er gegen diese sehr fragwürdige Interpretation polemisiert:
Aber ich bin mir sicher, die Antidiskriminierungsstelle hätte genauso legitimierend mit dem Verweis auf den Schutz der persönlichen Sicherheit argumentiert, hätte der Betreiber, damit sich sein deutsches Publikum vor Bombenanschlägen und spontanen Enthauptungen sicher fühlen kann, pauschal allen muslimischen Menschen den Zugang verwehrt.
Natürlich ist jedem klar, dass die ADS selbstverständlich in solchen Fällen ganz anders entschieden hätte. Diese Ausgrenzung wird offenbar nur dann als zulässig gesehen, wenn sie Männer betrifft. Coen macht damit klar, dass die ADS offenbar nicht objektiv unabhängig, sondern zweckorientiert politisch konzeptionell entscheidet und damit u. E. selbst diskriminiert. Dazu sei hier nochmals Art. 3 des GG in Erinnerung gerufen:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.
Was ist daran unklar?
Zulässigkeit von Diskriminierung als Zweck des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Die Argumentation der ADS scheint nur eine billige Pauschalrechtfertigung, hat aber weitreichende Konsequenzen, denn sie ist universell anwendbar – ein Perpetuum Mobile der Jungen-, Väter- und Männerdiskriminierung. Was ist, wenn jemand der Meinung ist, Frauen könnten sich in Wahllokalen oder in Parlamenten plötzlich in ihrer persönlichen Sicherheit aufgrund der Anwesenheit von Männern gefährdet fühlen? Ist dann die Ausgrenzung von Männern aus Parlamenten oder beim Wahlgang auch zulässig?
Solche Statements von der ADS vertiefen unseren Eindruck, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gar nicht mit der Absicht verabschiedet wurde, Diskriminierung zu verbieten, denn die ist laut GG ja schon verboten, sondern um explizit Diskriminierung zu legitimieren. In § 5 des AGG heißt es:
Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.
Wir haben mittlerweile eine Situation, dass nahezu jede unterschiedliche Behandlung von Jungen, Vätern und Männer als „geeignete und angemessene Maßnahme“ gesehen wird, um „Nachteile“ von Frauen, Mädchen und Müttern auszugleichen, egal ob diese Nachteile real sind oder nur konstruiert. Bitte beachten Sie, dass wir heute in einer Gesellschaft leben, die es akzeptiert, dass sogar behinderte Jungen in §64 SGB IX (1) 3 bei der Rehabilitation aus Gründen der Frauenförderung benachteiligt werden. Dort wird ausschließlich für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen ein Selbstbehauptungskurs als gesetzliche Sozialleistung als Reha-Maßnahme bezahlt, männlichen Behinderten – Jungen wie Männern – dagegen nicht, auch wenn es ärztlich für notwendig gesehen wird. Nochmals: Unsere Gesellschaft hält es für gerechtfertigt, dass die Schwächsten der Schwachen, nämlich behinderte Kinder – soweit sie männlichen Geschlechtes sind – die Integration in unsere Gesellschaft erschwert oder verhindert wird, weil sie ein männliches Geschlecht haben. Die ADS duldet dies ausdrücklich. Das zeigt, wie niederschwellig die Akzeptanz der Diskriminierung von Jungen, Vätern und Männer in unserer Gesellschaft heute ist.
Es vermittelt uns den Eindruck, die Antidiskriminierungsstelle sei gar nicht dazu da, Diskriminierungen zu beseitigen, sondern Diskriminierungen von Jungen, Vätern und Männern als „positive Maßnahme“ für zulässig zu erklären, abzunicken und somit den politisch Verantwortlichen die Absolution zu erteilen für ihre zunehmende Aberkennung von Grund- und Menschenrechten von Jungen, Vätern und Männern.
Die zunehmende Kultur der Ausgrenzung von Jungen, Vätern und Männern ist ein Ausdruck der zunehmenden Dekadenz des Feminismus. Die Rolle der Antidiskriminierungsstelle mit ihrem bereitwilligen Abnicken der Einschränkung von Grundrechten für Jungen, Väter und Männer spiegelt diese Dekadenz wieder.
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unfassbar, was alles passiert, ich werde den Text auf facebook wieder verlinken, wir müssen nicht nachlassen in dem Anprangern offensichtlicher Ungerechtigkeiten. Danke