Schwule Partnerschaften werden benachteiligt bleiben
Schwule Partnerschaften werden benachteiligt bleiben
Wir hatten in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf zum neuen Abstammungs- und Sorgerecht neben der Benachteiligung von Vätern allgemein u. a. Kritik an der Diskriminierung schwuler Partnerschaften geäußert. Damals gab es allerdings noch keinen Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Es hat uns damals verwundert, dass der Referentenentwurf schon vorgelegt wurde, bevor die Kommission ihr Ergebnis präsentiert hat.
Wie der Zufall so will, hat das Ergebnis der Sachverständigenkommission das ergeben, was der Referentenentwurf hergibt. Es ist zweifellos ein Zeugnis der hohen Qualität unserer Politiker und Gesetzgeber, die so kompetent sind, dass sie die Sachverständigenergebnisse schon vorwegnehmen. Oder hat jemand eine andere Erklärung dafür?
Im April hat die Sachverständigenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin die aktuelle Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sowie die Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft geprüft. Ihr Ergebnis in Kürze:
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Abtreibung legalisieren
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Eizellspende ermöglichen
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Leihmutterschaft weiterhin verbieten
Das Familienrecht wird damit noch matriarchaler.
Während lesbische Partnerschaften aufgrund legaler Samenspende zumindest zur Hälfte ein „eigenes“ Kind zeugen können, ist dies schwulen Partnerschaften damit weiterhin verwehrt. Damit schwule Partnerschaften zumindest zur Hälfte ein „eigenes“ Kind zeugen könnten, bräuchte es eine legalisierte Leihmutterschaft. Aber die wird ihnen weiterhin verwehrt.
Quelle Beitragsbild: fotolia_104817541_s_urheber-monkey-business_200x200.jpg
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Lesermeinungen
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Der Entwurf ist sowieso mit der Ampel Geschichte. Mit CDU wird es keine Reform geben. Die katastrophalen Zustände im Familienrecht werden weiter erhalten bleiben. Weiterhin werden Kinder und getrennte Eltern unter diesem System leiden. Go MGTOW wird dadurch nur populärer!
Das ist falsch. Soweit mir bekannt, ist das Austragen eines Kindes durch eine Frau verboten, die nicht die biologische Mutter ist. Das hat nichts mit Schwulen zu tun. Schwul-lesbische Fortpflanzungspartnerschaften gab und gibt es nach wie vor, die man auch als „Leihmutterschaft“ bezeichnen könnte und die vollkommen legal sind.
Axel, Du startest mit „das ist falsch“ und wiederholst dann inhaltlich den Punkt. Leihmutterschaft ist und bleibt verboten, schwulen Paaren ist damit ein Weg verstellt.
Klar, Du kannst natürlich den Begriff umdeuten. Wenn Leihmutterschaft zum Beispiel ab morgen eine Mutter bezeichnet, die sich etwas geliehen hat (zum Beispiel ein Pfund Zucker beim Nachbarn), dann ist Leihmutterschaft plötzlich legal und problemlos. Ob solch absurde Wortspiele schwulen Paaren mit Kinderwunsch hilft würde ich aber doch eher bezweifeln.
Nein, das ist nicht falsch.
Schwule Männer können selbst kein Kind bekommen, weil ein Mann keinen Eierstock und keine Gebärmutter haben kann. Lesbische Frauen können ebenfalls selbst kein Kind bekommen, weil sie keine Hoden haben und keine Samen produzieren können.
Bei lesbischen Paaren kann zumindest jedoch ein Elternteil leibliches Elternteil sein, da eine Befruchtung durch Samenspende bei einer der beiden lesbischen Partner legal ist.
Bei schwulen Partner könnte zumindest ein Elternteil leibliches Elternteil sein, wenn dieser bei einer Leihmutter entweder durch direkten Zeugungsakt oder ebenfalls durch eigene Samenspende seinen Samen beiträgt. Das ist und bleibt in Deutschland illegal. Methoden der assistierten Reproduktion, welche unter anderem zu einer Leihmutterschaft führen, stehen hierzulande für Ärzte unter Strafe. Damit sind schwule Partnerschaften lesbischen Partnerschaft weder gleichberechtigt noch gleichgestellt.
Wenn die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung wünscht, dann soll sie zumindest Schwulen gegenüber ehrlich sein und zugeben, dass man sie in diesem Punkt diskriminieren möchte.
Siehe auch https://taz.de/Kinderwunsch-bei-schwulen-Paaren/!6006112&s=Born+in+the+USA/:
„Schwule Paare können in Deutschland keine leiblichen Kinder bekommen. Denn Methoden der assistierten Reproduktion, welche unter anderem zu einer Leihmutterschaft führen, stehen hierzulande für Ärzt:innen unter Strafe.“