19.11. ist Internationaler Männertag

von Manndat

Benachteiligungen per Gesetz

Verfassungsrechtlich besonders bedenklich sind Benachteiligungen, die per Gesetz verordnet werden. Das gibt es exklusiv nur für Männer. Hier nur einige Bespiele:

In vielen Ländern, so auch in Deutschland, besteht nach wie vor nach dem Gesetz nur für Männer eine Wehrpflicht (die Wehrpflicht ist nur ausgesetzt, nicht abgeschafft).
Dies ist nicht mehr zeitgemäss und sowohl in Hinblick auf die Gleichberechtigung, als auch verfassungsrechtlich (Art.14 der Europäischen Menschenrechtskonvention) bedenklich. Dass gleiche Rechte auch gleiche Pflichten bedeuten, zeigt Norwegen, wo die Wehrpflicht kürzlich auf beide Geschlechter ausgeweitet worden ist.
Allerdings ist das in diesem Fall nicht die von MANNdat favorisierte Lösung. Wir wollen, dass kein Mensch in Deutschland verpflichtet wird, einen wie auch immer gearteten Zwangsdienst zu leisten. Deshalb fordern wir, dass die Wehrpflicht nicht nur ausgesetzt, sondern ersatzlos aus der Verfassung gestrichen wird.

Im Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben: Mutter und Kind stehen unter besonderem Schutz des Staates, Vater und Kind nicht. Der Diskriminierung von Scheidungsvätern im Sorge- und Umgangsrecht ist damit Tür und Tor geöffnet.

§ 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes legt fest, dass Frauen im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt und befördert werden dürfen, wenn sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Eine entsprechende Quotenregelung für Männer in frauendominierten Bereichen gibt es nicht. Im Gegenteil: Die bevorzugte Einstellung von Frauen gilt selbst in Bereichen des öffentlichen Dienstes, wo diese mittlerweile massiv überrepräsentiert sind.

§183 StGB (Exhibitionismus) stellt nur für Männer eine Straftat dar. Frauen können entsprechende Handlungen ohne juristische Konsequenzen vornehmen. Und mit der legalisierten Beschneidung (nur) von Jungen wird gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, der körperlichen Unversehrtheit, verstoßen.

Diese diskriminierenden Gesetze verstoßen gegen die Gleichberechtigung, die im Artikel 3 (2) des Grundgesetzes festgelegt ist. Wir fordern die Streichung dieser Gesetze oder eine geschlechtsneutrale Formulierung.

Gleichstellung

Es gibt in der Bundesrepublik ein Bundesministerium und neun Länderministerien, in deren Bezeichnungen das Wort „Frauen“ vorkommt, aber kein einziges Ministerium, das in seinem Namen Männer aufführt. Geschlechterpolitik in Deutschland ist Frauenpolitik, was sich besonders an der verfehlten Gleichstellungspolitik zeigt.

Gleichstellungsbeauftragte in Behörden und Kommunen – bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt – sind faktisch nur für Frauenangelegenheiten zuständig. Gesetze von Bund und Ländern, wonach die Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertreter nur Frauen sein dürfen und nur von Frauen gewählt werden dürfen, sind abzuschaffen. Männern ist das aktive und passive Wahlrecht für diese Posten einzuräumen. Ferner ist der Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten auf beide Geschlechter zu erweitern.

Eine umfassendere Übersicht zu den Benachteiligungen gibt es hier und hier.

Situation und Ausblick

Leider hat sich dieser international bedeutsame Männertag in Deutschland immer noch nicht etabliert – im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, Kanada, Österreich, Dänemark und anderen Ländern. Und auch die Verantwortlichen aus Politik und Medien tun sich, trotz offensichtlicher Schieflage der Gleichstellungspolitik, weiterhin sehr schwer mit der Akzeptanz dieses Tages. Und das obwohl sogar Ingeborg Breines, Direktorin der Abteilung Women and Culture of Peace, im Namen der UNESCO den Internationalen Männertag als “…großartige Idee, die zu mehr Gleichgewicht der Geschlechter führen würde“, bezeichnet. [2]

Es genügt aber nicht, mit dem Internationalen Männertag nur die Aufmerksamkeit auf diese Benachteiligungen zu richten. Es muss auch politisch gehandelt werden. Doch hierzu fehlen nach wie vor dazu befähigte Institutionen wie Ministerien, männliche Gleichstellungsbeauftragte, und insbesondere Ansprechpartner und Akteure in der Politik. Die schweren Rahmenbedingungen dazu liegen einerseits in der veralteten traditionellen Denkweise von „schwachen“ Frauen als Opfer (die überall unterstützt werden müssen) und „starken“ Männern als Täter (die natürlich keine Unterstützung brauchen), den bereits erwähnten einseitigen Frauenministerien, sowie der Deutungshoheit von Feministinnen in der Gleichberechtigungsdiskussion und -politik. So konnten letztes Jahr Genderforscher und Frauenbeauftragte sogar eine Debatte um Frauenquoten an der TU Berlin vereiteln, an der Männer teilnehmen sollten. So funktionieren Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung in Deutschland. Das geht nicht nur zu Lasten der Männer, die schon heute, wie die Beispiele zeigen, die Verlierer und Benachteiligten der Gleichstellungspolitik geworden sind, sondern auch zu Lasten der vielen Beziehungen zwischen Männern und Frauen, die echte Gleichberechtigung wünschen und diese auch leben möchten. Schuld sind aber auch die forderungs- und handlungsunwilligen Männer selbst, die nicht gegen diese Zustände in großer Zahl aufbegehren.

MANNdat versteht sich als unabhängige, überparteiliche Interessenvertretung für männliche Bürger. Wir wollen die Bürgerrechte von Jungen und Männern stärken, bestehende Benachteiligungen bekannt machen und dazu beitragen, sie zu überwinden.

Wir fordern, dass sich die Politik an ihren selbstgesteckten Anspruch im Rahmen der Gleichberechtigungspolitik sowie an ihre verfassungsrechtliche Pflicht erinnert, und endlich auch Maßnahmen zur Beseitigung der vielseitigen Benachteiligungen von Männern ergreift. Doch ohne Engagement und Forderungen der Zivilbevölkerung wird sich daran, das haben die letzten Jahre gezeigt, so schnell nichts ändern.

MANNdat

Quellenangaben

[1] Walter Hollstein, Was vom Manne übrigblieb, Krise und Zukunft des starken Geschlechts, Berlin 2008, S.87f)

[2] UNESCO comes out in Support of International Men’s Day‘, Article Trinidad Guardian, 20. November 2001

Bildquelle: Jason Thompson (public domain)

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