Bundespräsident hat Gewalthilfegesetz ausgefertigt
Bundespräsident hat Gewalthilfegesetz ausgefertigt
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat in einem Offenen Brief an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier eindringlich darum gebeten, das jüngst verabschiedete Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz), bei dem männliche Opfer von Gewalt komplett ausgegrenzt werden, auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.
Der Deutsche Bundestag beschloss mit Stimmen der SPD, der Grünen, der CDU/CSU und der Linken ein Gewalthilfeprivileg ausschließlich für Frauen.
Wie wir bereits berichtet haben, hat der Deutsche Bundestag am 31.1.2025 mit Stimmen von Grünen, SPD, CDU/CSU und Linken ein Gewalthilfegesetz beschlossen. Art.2 GG, nachdem Jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat, ist in Deutschland damit faktisch bald endgültig Geschichte. Nicht ein einziger der über 700 Abgeordneten im Parlament stimmte gegen den Antrag, der männliche Opfer von Gewalt von Schutzmaßnahmen gezielt und systematisch ausgrenzt. Niemand im Deutschen Bundestag schert sich um die Anliegen männlicher Opfer von Gewalt. Mittlerweile hat der Bundespräsident laut Information des Väteraufbruchs für Kinder das Gewalthilfegesetz am 24.02.2025 ausgefertigt. Also auch von dort gibt es keine Unterstützung für männliche Opfer von Gewalt.
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat in einem Offenen Brief an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier eindringlich darum gebeten, das jüngst verabschiedete Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Der Brief kam aber offenbar einen halben Tag zu spät dort an. Man hat also keine Zeit verloren, ein Frauengewalthilfeprivileg gesetzlich festzuschreiben.
Der Brief ist in Gänze zu empfehlen, zeigt er doch auf, dass nicht nur der Deutsche Bundestag und der Bundespräsident männliche Opfer von Gewalt nicht helfen wollen, sondern auch der Bundesrat hat empfohlen, männliche Opfer von Gewalthilfe auszuschließen, um Geld zu sparen. Zwei Tage vor der Abstimmung hat dann der Familienausschuss endgültig empfohlen, männliche Opfer von Gewalthilfe auszuschließen und Gewalthilfe zum Privileg für weibliche Opfer von Gewalt zu machen. Eine Rechtfertigung, wieso Gewalthilfe auf „Gewalt gegen Frauen beschränkt“ wurde, ist nicht erkennbar. Also „misandry as usual“.
Im Brief wird auch auf unsere offenen Mails an die Parteien, die für dieses Gewalthilfeprivileg ausschließlich für Frauen gestimmt haben, Bezug genommen.
Auch wir wollen den Missstand – verursacht durch gesetzgeberisches Unterlassen und staatliches Versagen – nicht hinnehmen. Auch wir werden uns weiter für eine Reparatur dieses Gewalthilfegesetzes einsetzen.
Hier nochmals eine Graphik zur Abstimmung zum Gewalthilfeprivileg für Frauen, das die Parteien zeigt, die hauptverantwortlich sind für diese gesetzlich verweigerte Hilfeleistung an männlichen Opfern von Gewalt .
Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ausschließlich für Frauen.
Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=947
Quelle Beitragsbild: AdobeStock_349823229
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Geschlechtsspezifische Schutzverweigerung verlängert den Weg zur Gleichberechtigung
Ob geschlechtsspezifische Zwangsrekrutierung, geschlechtsspezifisch-einseitiger Elternschutz oder geschlechtsspezifisch-einseitiger Gewaltopferschutz:
Wer noch immer Männern wegen ihres Geschlechts den gleichen Schutz wie Frauen verweigert, oder Jungen den gleichen Schutz wie Mädchen verweigert, hängt am rückwärtsgewandten Männerbild früherer Jahrtausende und missachtet das Grundrecht auf Gleichberechtigung, einschließlich des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 GG, bestehende Nachteile zu beseitigen.
Je mehr Jungen- und Männerbenachteiligungen die Sexist*innen zusätzlich zu den herkömmlichen Jungen- und Männerbenachteiligungen hinzufügen, desto länger machen sie den gesellschaftlichen Weg zur Gleichberechtigung. Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden, in allen Lebensbereichen, ohne wenn und aber!
Die drei wirkungsvollsten Gleichstellungsmaßnahmen, um die Gleichberechtigung zu beschleunigen (nicht erst in 500 Jahren), sind:
1. Geschlechtserfassung in allen Lebensbereichen abschaffen.
2. Alle Gesetze, die Menschen wegen ihres Geschlechts unterschiedlich behandeln, stornieren oder geschlechtsneutral machen.
3. Alle schriftlichen Arbeiten, Prüfungen und Tests werden stets anonymisiert bewertet, und daraus ermittelte geschlechtergerechte schriftliche Zeugnisnoten werden stets getrennt von vorurteilsanfälligen mündlichen Zeugnisnoten in Zeugnissen ausgewiesen.