Falschbeschuldigungen töten

von Manndat

Der Fall der bedauernswerten Inderin, die in Delhi vor kurzem das Opfer einer Massenvergewaltigung wurde und schließlich den ihr zugefügten Verletzungen erlag, hat das Aufsehen der Weltöffentlichkeit erregt und weltweit zu Empörung und zum Ruf nach Verbesserung der Frauenrechte in Indien geführt. Das ist durchaus gerechtfertigt. Leider war aber die Tatsache, dass ihr Freund, der sie retten wollte, schwerst verletzt wurde und fast ebenfalls gestorben wäre, den Medien bestenfalls eine Randnotiz wert.

Ebenfalls völlig unbeachtet in den deutschen Medien ist der Fall des 18-jährigen Engländers Luke Harwood, der im Mai 2012 sein Leben in Folge der Beschuldigung, ein Vergewaltiger zu sein, verlor. Ein gewalttätiger Mob hat Harwood zu Tode geprügelt, nachdem eine Frau behauptet hatte, von Harwood vergewaltigt worden zu sein. Die Mörder hatten sogar versucht, der Leiche Harwoods die Finger abzutrennen und alle Zähne aus dem Gebiss zu entfernen, auf dass die Leiche unidentifizierbar sei.

Zuvor war der Vergewaltigungsvorwurf, den eine Frau gegen Luke Harwood erhoben hatte, nicht weiter verfolgt worden. Die Ermittlungsbehörden maßen dem Vorwurf offenbar keine Glaubwürdigkeit bei und stellten das Verfahren ein. Die Beschuldigerin ließ sich dadurch aber nicht abbringen, Luke Harwood weiter zu verfolgen und äußerte ihre Bezichtigungen schließlich gegenüber einer Gruppe von vier 21- bis 29-Jährigen (eine Frau, drei Männer), die schließlich Harwoods Mörder werden sollten.

Sie überfielen den 18-Jährigen in dem Gebäude, in dem sie und ihr Opfer jeweils ihre Sozialwohnungen hatten, und begannen, auf ihn einzuschlagen. Schließlich verbrachten sie Harwood an einen nahegelegenen Fluss, wo sie ihn schlussendlich zu Tode brachten und anschließend die Leiche verstümmelten. Luke Harwoods Kopf wurde nicht weniger als 20 Mal eingetreten.

Gegen die gewalttätige Viererbande wird nun wegen Mordes und schwerer Körperverletzung ermittelt. Luke Harwood hinterlässt einen acht Monate alten Sohn. Über Ermittlungsverfahren gegen die Bezichtigerin wegen Anstiftung zu einer Straftat und mutmaßlicher Falschbeschuldigung ist nichts bekannt.

Quelle der Ursprungsnachricht: www.london24.com

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.