Istanbul-Konvention Teil 3 – Wie der Aufbau von Männerschutzstrukturen verhindert wird
GREVIO – Wie der Aufbau von Männerschutzstrukturen verhindert wird
Die Entstehung und Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein völkerrechtlicher Vertrag durch gezielte Lobbyarbeit und eine ideologisch verengte Sichtweise instrumentalisiert werden kann. Durch die IK wurde der Gewaltprävention die wissenschaftliche Basis der Gewaltforschung entzogen und an deren Stelle Klientelpolitik zementiert. Derzeitiger Höhepunkt ist das Gewalthilfegesetz, mit dem ausschließlich weiblichen Opfern von Gewalt Gewaltschutz zugesichert wird, nicht jedoch männlichen Opfern. Es wird nicht das letzte Gesetz sein, mit dem Menschenrechte zu reinen Frauenrechten transformiert werden.
In einer vierteiligen Reihe werden wir aufzeigen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gewaltursache unzweifelhaft zeigen, wo anzusetzen wäre, wenn man wirklich Gewalt bekämpfen wollte. Wir zeigen, wie stattdessen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zugunsten einer Klientelpolitik ignoriert werden, die Gewalt ausschließlich auf das Geschlecht reduziert. Wir zeigen auf, wie das Kontrollgremium GREVIO Druck auf Staaten ausübt, männliche Opfer von Gewalt zu marginalisieren, wodurch verhindert wird, dass knappe Ressourcen in den Aufbau von Männerschutzstrukturen fließen. Und wir gehen darauf ein, wie kontraproduktiv dies bezüglich nachhaltiger Gewaltbekämpfung ist. Zusätzlich wollen wir noch speziell auf die Rückschritte im Bereich der Väterpolitik durch die Istanbul-Konvention eingehen.
Jeder der vier Teile ist so aufgebaut, dass er auch für sich separat in sich geschlossen verstanden werden kann, ohne die anderen Teile zu lesen. Die vier Teile:
Warum Männer nicht das Problem sind – Wissenschaftliche Grundlagen
Die Istanbul-Konvention als völkerrechtlich zementiertes Duluth-Modell
GREVIO – Wie der Aufbau von Männerschutzstrukturen verhindert wird
Auswirkungen der Istanbul-Konvention auf Väter
Das GREVIO-Komitee
Das GREVIO-Komitee (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) fungiert kriminologisch und politisch oft nicht als neutrales Kontrollorgan, sondern als Kontrollorgan, das eine einseitige Ressourcenverteilung erzwingt. Schon zu Beginn des Überwachungsberichtes zu Deutschland macht GREVIO unmissverständlich klar, was beim „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ unter dem Begriff „Opfer“ zu verstehen ist:
Dieser Bericht enthält eine Bewertung der von den deutschen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung aller Aspekte des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Sie konzentriert sich auf Maßnahmen, die in Bezug auf „alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, von der Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind“, ergriffen werden. Daher ist der verwendete Begriff „Opfer“ so zu verstehen, dass er sich auf eine Frau oder ein weibliches Opfer bezieht.
(https://www.forum-kriminalpraevention.de/files/1Forum-kriminalpraevention-webseite/pdf/2022-04/GREVIO-Bericht.pdf; Abruf 17.3.2026)
Während der eklatante Mangel an Männerschutzplätzen kaum eine Rolle spielt, wird jede Lücke im Frauenhilfesystem als schwerer Verstoß gegen die Konvention gewertet.
Klientelpolitik als System
Das Komitee besteht häufig aus Personen, die aus dem Bereich des feministischen Aktivismus oder spezialisierter Frauenorganisationen kommen. Die Prüfer bewerten somit Systeme, von deren einseitiger Ausrichtung ihre eigene Lobby finanziell profitiert. Eine Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Männer oft schwere psychische Gewalt, Stalking und schwere körperliche Misshandlung in Beziehungen erleben, ist nicht erkennbar.
Den vollständigen Staatenbericht zu Deutschland des GREVIO-Bericht 2022 (GREVIO. (2022). Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Erster Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung der Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) in Deutschland. Europarat.) ist unter https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevio-evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pdf (Abruf 18.3.2026) downloadbar.
Nachfolgend drei Beispiele, die die einseitige Klientelpolitik belegen:
Ablehnung geschlechtsneutraler Ansätze
GREVIO kritisiert, dass Deutschland Gewalt oft zu allgemein als „häusliche Gewalt“ statt als „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ behandelt. GREVIO bemängelt, dass durch geschlechtsneutrale Begriffe die „strukturelle Ungleichheit“ zwischen Männern und Frauen verschleiert werde. Damit wird der politische Druck erhöht, Hilfsgelder exklusiv an das Geschlecht zu binden.
Priorisierung spezialisierter Dienste
Im Abschnitt über Schutzunterkünfte betont GREVIO die Notwendigkeit von frauenspezifischen Diensten: Das Komitee unterstreicht, dass „allgemeine“ Dienste (die allen Opfern offenstehen) die spezialisierte Hilfe für Frauen nicht ersetzen dürfen. In der Praxis führt dies dazu, dass Staaten davor zurückschrecken, Budgets für Männerschutz zu öffnen, da GREVIO jede potenzielle Mittelkürzung oder Umverteilung im Frauensektor als Verstoß gegen die Konvention rügt.
Einseitige Quotenforderung
Dies ist eine der deutlichsten Stellen im Bericht: GREVIO fordert Deutschland explizit auf, die Empfehlung der Task Force des Europarats umzusetzen, nämlich einen Familienplatz pro 10.000 Einwohner explizit in Frauenhäusern. Eine vergleichbare Quote oder auch nur die Forderung nach einem systematischen Ausbau von Plätzen für männliche Opfer und deren Kinder fehlt im gesamten Bericht.
Im Gegenteil, stattdessen wird im Staatenbericht (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2020): GREVIO – Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Berlin, September 2020) bei Jungen und Männern für jedes Bundesland detailliert aufgeführt, wie viele sozialtherapeutische Behandlungsplätze für Gewalttäter zur Verfügung stehen und wie viele Plätze für Jugendliche und Heranwachsende, die wegen der Begehung von Sexualdelikten bestraft worden sind.
Das GREVIO-Komitee – Politkommissar für ideologischen Opferschutz?
Diese Passagen zeigen: GREVIO agiert als Kontrollinstanz, die einen geschlechtergetrennten Hilfemarkt erzwingt. Männliche Opfer werden im Bericht zwar am Rande erwähnt (oft im Zusammenhang mit der PKS-Statistik), aber sie erhalten keine einzige konkrete Handlungsempfehlung mit Zielvorgaben oder Quoten.
Damit liefert GREVIO über die Istanbul-Konvention dem Gesetzgeber natürlich die Absolution, den Schutz von männlichen Gewaltopfern zu marginalisieren, während der Ausbau der Frauenhilfe durch den internationalen Druck von GREVIO zur „völkerrechtlichen Pflicht“ erhoben wird
Massive Diskrepanz bei den Hilfsangeboten
Durch diese Verengung sichern sich bestehende Institutionen und Verbände, die sich ausschließlich auf Frauenhilfe spezialisiert haben, den exklusiven Zugriff auf staatliche Mittel. Dies geschieht auf Kosten einer ganzheitlichen Gewaltprävention, die auch männliche Betroffene einbeziehen müsste, um den Kreislauf von Gewalt (Opfer wird zum Täter) zu durchbrechen. Indem der Fokus primär auf „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ gelegt wird, wird ein gesetzlicher Rahmen geschaffen,
Wer Ursachenbekämpfung will, muss jedoch die Strukturen hinterfragen, die Gewalt fördern – dazu gehört auch die Kritik an einer Gesellschaft, die Männern einerseits Gewalt beibringt und sie andererseits dafür einseitig stigmatisiert. Da eigene Opfererfahrung (besonders in der Kindheit oder Jugend) einer der stärksten Prädikatoren für spätere eigene Gewalttätigkeit ist, ist der Ausschluss von Männern aus flächendeckenden Hilfesystemen kontraproduktiv für die Gewaltprävention.
Fazit zum GREVIO-Komitee
GREVIO übt einen normativen Druck auf nationale Regierungen aus, die eine evidenzbasierte und faire Gewaltprävention für alle Bürger umsetzen. Es wird ein bürokratisches Bollwerk errichtet, das männliche Opfer zu „Opfern zweiter Klasse“ degradiert. Die Verkürzung dient dazu, einfache Feindbilder zu pflegen, die sich medial und politisch gut vermarkten lassen („Klientelpolitik“), während die komplexen, multikausalen Ursachen von Gewalt unangetastet bleiben.
Indem GREVIO verhindert, dass gewaltbetroffene Jungen und Männer adäquate Hilfe erhalten, verhindern sie die Unterbrechung von Gewaltbiografien. Sie schützen damit ein System, das auf der Existenz von männlichen Tätern politisch aufbaut, anstatt die Wurzel (das Trauma des männlichen Opfers) zu behandeln. Männerschutz wird bestenfalls als zusätzliche Option erwähnt, die aber niemals zulasten der Budgets für Frauen gehen darf. Da Budgets jedoch begrenzt sind, wirkt dies wie ein faktischer Förderstopp für Männerschutz. In einem Land, wie Deutschland, das schon seit Jahren männliche Opfer von Gewalt und insbesondere männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt marginalisiert und unsichtbar macht, stößt die Überwachungsstelle GREVIO zweifellos auf willfährige Untergebene. Das Gewalthilfegesetz, das ausschließlich weiblichen Opfern von Gewalt Gewaltschutz sichert und männliche Opfer bewusst und absichtlich im Stich lässt, ist ein wichtiges Beispiel dafür. Und es werden noch viele andere folgen.
Warum frauenpolitische Klientelpolitik Gewaltprävention verhindert
Kommen wir zum Ende dieses dritten Teils der vierteiligen Reihe zurück auf das, was die Wissenschaft bezüglich sinnvoller Gewaltprävention sagt, und was feministische Klientelpolitik am Beispiel der Istanbul-Konvention diesbezüglich bewirkt
Früheres Gewaltverhalten und Kindheitserfahrungen: Ein starker Indikator für zukünftige Gewalt ist, ob eine Person bereits in der Vergangenheit gewalttätig war, oder Gewalt selbst erlebt hat.
Folgen der Klientelpolitik durch die Istanbul-Konvention: Die Ressourcenfehlleitung lässt sich durch aktuelle Statistiken und politische Entwicklungen in Deutschland konkret belegen. Wenn Hilfeangebote einseitig verteilt werden, wird die wissenschaftliche Erkenntnis ignoriert, dass eigene Opfererfahrungen einer der stärksten Prädikatoren für spätere Gewalt sind.
Die Sichtweise „Mann = Täter“ führt zudem dazu, dass Männer, die selbst Opfer von Gewalt werden (was statistisch häufig der Fall ist), oft keine Hilfe finden oder nicht ernst genommen werden. Stattdessen erziehen Staat und Gesellschaft bis heute gezielt und systematisch Jungen und Männer von Kindheit an durch Zwangsdienste, Kriegsdienste oder legalisierte Köperverletzung (z.B. durch Beschneidung) zu Gewaltbereitschaft und dazu, Gewalt gegen sich als normal hinzunehmen.
Staat und Gesellschaft erziehen zudem bis heute gezielt und systematisch Jungen und Männer von Kindheit an durch Zwangsdienste, Kriegsdienste oder legalisierte Köperverletzung (z. B. durch Beschneidung) zu Gewaltbereitschaft und auch dazu, Gewalt gegen sich als normal hinzunehmen. Das ist jedoch kein unveränderbares biologisches Schicksal, sondern ein veränderbares kulturelles Problem. Staat und Gesellschaft und insbesondere Frauenpolitik muss ihre Bequemlichkeit überwinden, Jungen und Männern allein die Verantwortung für die Verteidigung des Staates aufzubürden.
Substanzmissbrauch: Akuter oder chronischer Konsum von Alkohol und Drogen (insbesondere Stimulanzien wie Kokain oder Methamphetamin) senkt die Hemmschwelle und erhöht die Reizbarkeit.
Folgen der Klientelpolitik durch die Istanbul-Konvention: Eine Klientelpolitik, die Gewalt ausschließlich am angeborenen Geschlecht festmacht, benutzt männliche Leidtragende von Alkohol- und Drogenmissbrauch zum Generieren von Fördergeldern und Funktionsstellen für die eigene Klientel.
Antisoziale Persönlichkeitsmerkmale: Dazu gehören mangelnde Empathie, hohe Impulsivität und eine geringe Frustrationstoleranz.
Folgen der Klientelpolitik durch die Istanbul-Konvention: Eine Klientelpolitik, die schon Jungen einredet, sie seien aufgrund ihrer angeborenen Geschlechtsteile toxisch und dass man sie so, wie sie sind, gar nicht haben möchte, provoziert wissentlich, dass sie sich von unserem System abwenden und liefert zudem somit der Klientelpolitik einen willkommenen Beleg ihrer Selbstprophezeiung männlicher Systemfeinde.
Soziales Umfeld: Kontakt zu delinquenten Gleichaltrigen („Peer-Groups“) und ein Mangel an stabilen sozialen Bindungen fördern gewaltbereite Verhaltensmuster.
Folgen der Klientelpolitik durch die Istanbul-Konvention: Wer Jungen und Männer aufgrund Stigmatisierung als minderwertiges, weil gewalttätiges Geschlecht gezielt aus einer gleichberechtigten Teilhabe der Gesellschaft ausgrenzt, fördert Subkulturen, die sich vom System abwenden.
Kognitive Verzerrungen: Die Tendenz, neutrale Handlungen anderer als feindselig zu interpretieren (Hostile Attribution Bias).
Folgen der Klientelpolitik durch die Istanbul-Konvention: Männer, die pauschal unter Generalverdacht gestellt werden, neigen zur Defensivhaltung. Eine konstruktive Auseinandersetzung mit Gewaltpotenzialen wird so im Keim erstickt.
Fazit
Die einseitige Klientelpolitik auf Basis der Istanbul-Konvention, die die männlichen Opfer von Gewalt systematisch ignoriert und marginalisiert, ja sogar zu Tätern umkehrt, und Gewaltprädikatoren im Rahmen eines Geschlechterkrieges auf das Geschlecht Mann reduziert, fördert die Prädikatoren für Gewalt bei Männern. Das führt im Rahmen der Klientelpolitik zwar zu mehr Fördergeldern und mehr Funktionärsposten in der Frauenhilfe, aber nicht nachhaltig zur Reduktion von Gewalt.
Weiter im nächsten und letzten Teil
Quelle Beitragsbild: KI-generiert mit Google Gemini
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