Alle Artikel mit dem Stichwort "Istanbul-Konvention"

Istanbul-Konvention Teil 3 – Wie der Aufbau von Männerschutzstrukturen verhindert wird

Die Entstehung und Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein völkerrechtlicher Vertrag durch gezielte Lobbyarbeit und eine ideologisch verengte Sichtweise instrumentalisiert werden kann. Durch die IK wurde der Gewaltprävention die wissenschaftliche Basis der Gewaltforschung entzogen und an deren Stelle Klientelpolitik zementiert. Derzeitiger Höhepunkt ist das Gewalthilfegesetz, mit dem ausschließlich weiblichen Opfern von Gewalt Gewaltschutz zugesichert wird, nicht jedoch männlichen Opfern. Es wird nicht das letzte Gesetz sein, mit dem Menschenrechte zu reinen Frauenrechten transformiert werden.

Istanbul-Konvention Teil 2 – Das völkerrechtlich zementierte Duluth-Modell

Die Entstehung und Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein völkerrechtlicher Vertrag durch gezielte Lobbyarbeit und eine ideologisch verengte Sichtweise instrumentalisiert werden kann. Durch die IK wurde der Gewaltprävention die wissenschaftliche Basis der Gewaltforschung entzogen und an deren Stelle Klientelpolitik zementiert. Derzeitiger Höhepunkt ist das Gewalthilfegesetz, das ausschließlich weiblichen Opfern von Gewalt Gewaltschutz zusichert, nicht jedoch männlichen Opfern. Es wird nicht das letzte Gesetz sein, mit dem Menschenrechte zu reinen Frauenrechten transformiert werden.

Die Istanbul-Konvention Teil1 – Männer sind nicht das Problem

Die Entstehung und Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein völkerrechtlicher Vertrag durch gezielte Lobbyarbeit und eine ideologisch verengte Sichtweise instrumentalisiert werden kann. Durch die IK wurde der Gewaltprävention die wissenschaftliche Basis der Gewaltforschung entzogen und an deren Stelle Klientelpolitik zementiert. Derzeitiger Höhepunkt ist das Gewalthilfegesetz, das ausschließlich weiblichen Opfern von Gewalt Gewaltschutz zusichert, nicht jedoch männlichen Opfern. Es wird nicht das letzte Gesetz sein, mit dem Menschenrechte zu reinen Frauenrechten transformiert werden.

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