Die Istanbul-Konvention Teil1 – Männer sind nicht das Problem
Die Istanbul-Konvention – Männer sind nicht das Problem
Die Entstehung und Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein völkerrechtlicher Vertrag durch gezielte Lobbyarbeit und eine ideologisch verengte Sichtweise instrumentalisiert werden kann. Durch die IK wurde der Gewaltprävention die wissenschaftliche Basis der Gewaltforschung entzogen und an deren Stelle Klientelpolitik zementiert. Derzeitiger Höhepunkt ist das Gewalthilfegesetz, das ausschließlich weiblichen Opfern von Gewalt Gewaltschutz zusichert, nicht jedoch männlichen Opfern. Es wird nicht das letzte Gesetz sein, mit dem Menschenrechte zu reinen Frauenrechten transformiert werden.
In einer vierteiligen Reihe werden wir aufzeigen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gewaltursache unzweifelhaft zeigen, wo anzusetzen wäre, wenn man wirklich Gewalt bekämpfen wollte. Wir zeigen, wie stattdessen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zugunsten einer Klientelpolitik ignoriert werden, die Gewalt ausschließlich auf das Geschlecht reduziert. Wir zeigen auf, wie das Kontrollgremium GREVIO Druck auf Staaten ausübt, männliche Opfer von Gewalt zu marginalisieren, wodurch verhindert wird, dass knappe Ressourcen in den Aufbau von Männerschutzstrukturen fließen. Und wir gehen darauf ein, wie kontraproduktiv dies bezüglich nachhaltiger Gewaltbekämpfung ist. Zusätzlich wollen wir noch speziell auf die Rückschritte im Bereich der Väterpolitik durch die Istanbul-Konvention eingehen.
Jeder der vier Teile ist so aufgebaut, dass er auch für sich separat in sich geschlossen verstanden werden kann, ohne die anderen Teile zu lesen. Die vier Teile:
Warum Männer nicht das Problem sind – Wissenschaftliche Grundlagen
Die Istanbul-Konvention als völkerrechtlich zementiertes Duluth-Modell
GREVIO – Wie der Aufbau von Männerschutzstrukturen verhindert wird
Auswirkungen der Istanbul-Konvention auf Väter
Zur Einstimmung aber vorab ein ebenso interessantes wie unterhaltsamen Video des Psychologen Varnan Chandreswaran, der die heutzutage gängige Pauschalisierung von Männern als Gewaltverbrecher allein aufgrund des Geschlechtes hinterfragt und das uns zu dieser Reihe inspiriert hat. Als Psychologe, Autor und YouTuber ist er an der Unterstützung des individuellen Mannes interessiert. Wir als politische Initiative wollen hier die politischen Auswirkungen dieser mittlerweile durch die Istanbul-Konvention völkerrechtlich institutionalisierten Form des Männertäter-Frauenopfer-Stereotyps betrachten.
Video Varnan https://www.youtube.com/watch?v=1aABGAC_Pf8
Die wissenschaftlichen Fakten
Laut kriminologischer und psychologischer Forschung gibt es keinen einzelnen Faktor, der Gewalt garantiert, aber die Kombination bestimmter Merkmale erhöht die Wahrscheinlichkeit für Gewalt statistisch signifikant. Hier sind die wissenschaftlich am besten belegten Risikofaktoren:
Früheres Gewaltverhalten: Ein starker Indikator für zukünftige Gewalt ist, ob eine Person bereits in der Vergangenheit gewalttätig war.
Kindheitserfahrungen: Miterlebte Gewalt zwischen den Eltern oder eigene Opfererfahrungen (Misshandlung/Vernachlässigung) prägen das Verhalten massiv.
Substanzmissbrauch: Akuter oder chronischer Konsum von Alkohol und Drogen (insbesondere Stimulanzien wie Kokain oder Methamphetamin) senkt die Hemmschwelle und erhöht die Reizbarkeit.
Antisoziale Persönlichkeitsmerkmale: Dazu gehören mangelnde Empathie, hohe Impulsivität und eine geringe Frustrationstoleranz.
Soziales Umfeld: Kontakt zu delinquenten Gleichaltrigen („Peer-Groups“) und ein Mangel an stabilen sozialen Bindungen fördern gewaltbereite Verhaltensmuster.
Kognitive Verzerrungen: Die Tendenz, neutrale Handlungen anderer als feindselig zu interpretieren (Hostile Attribution Bias).
Wichtig: Diese Faktoren wirken kumulativ. Je mehr davon zusammentreffen, desto höher ist das statistische Risiko.
Wir werden am Ende der Reihe nochmals aufzeigen, wie frauenpolitische Klientelpolitik bei ihrem Vorgehen gegen Gewalt diese Faktoren nicht nur ignoriert, sondern durch die vorgegebenen Maßnahmen diese teilweise sogar fördert.
Pauschalität vs. Multikausalität
Gewalt ist immer das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels verschiedener Faktoren. Faktoren wie Armut, traumatische Kindheitserfahrungen oder Substanzmissbrauch betreffen zwar beide Geschlechter, sind aber individuell weitaus aussagekräftiger als das bloße Geschlecht.
Die überwältigende Mehrheit der Männer verhält sich ein Leben lang völlig gewaltfrei. Wäre das Geschlecht der bestimmende Faktor, müsste Gewalt bei Männern die Norm und nicht die Ausnahme sein.
Wer Gewalt allein auf das Geschlecht reduziert, ignoriert wirksame Stellschrauben. Wenn wir nur auf „Männer“ schauen, übersehen wir die notwendige Hilfe für psychisch Kranke, den Kampf gegen soziale Ungleichheit oder die Unterstützung bei Suchterkrankungen.
Staatliche Gewaltsozialisation von Jungen und Männer
Wenn eine Gesellschaft Männer einerseits pauschal für Gewalt verantwortlich macht, sie aber gleichzeitig systematisch dazu sozialisiert, ist das ein tiefliegender Widerspruch. Denn während Gewalt individuell verurteilt wird, zwingen und erziehen Staat und Gesellschaft Jungen und Männer zu Gewalt.
Wehrpflicht: Historisch und aktuell (in vielen Ländern) ist die Wehrpflicht eine Form der staatlichen männlichen Sozialisation, bei der Männer lernen müssen, Gewalt als Instrument der Politik möglichst effektiv und nachhaltig anzuwenden und dabei die eigene körperliche Unversehrtheit unterzuordnen.
Körperliche Integrität: Während in Deutschland jegliche Art von Körperverletzung an Mädchen durch Beschneidung gesetzlich verboten, Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung aber ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, erziehen Staat und Gesellschaft schon Jungen dazu, dass Männlichkeit vorrangig durch Gewalt und Gewalterfahrung zu definieren sei. Die Tatsache, dass Staat und Gesellschaft sich mit der „Begründung“ versuchen davonzustehlen, dass man behauptet, es wäre bei Jungen ja nicht so schlimm, macht das Ganze noch schlimmer, da man damit Jungen schon frühzeitig beibringt, dass sie bei Gewalterfahrung nicht auf Unterstützung und Hilfe hoffen brauchen, sondern nur die Möglichkeit haben, sich mit Gegengewalt zu wehren.
Klientelpolitik anstatt Ursachenbekämpfung
Die Reduzierung von Gewalt auf das „Geschlecht Mann“ dient weniger dem Schutz der Bevölkerung vor Gewalt, sondern vielmehr der Selbsterhaltung politischer Narrative, die auf Identitätspolitik statt auf evidenzbasierter Kriminalprävention basieren.
Moralisierung statt Analyse: Wer Gewalt als rein männliches Wesensmerkmal darstellt, entzieht das Thema einer sachlichen, multidimensionalen Analyse. Das schafft ein klares Feindbild, das sich politisch leicht mobilisieren lässt, aber die tatsächlichen Ursachen (Sucht, soziale Herkunft, psychische Erkrankungen) im Dunkeln lässt.
Vermeidung unbequemer Wahrheiten: Eine sachliche Debatte müsste auch über weibliche Gewalt (oft psychisch oder in der Erziehung) und über die staatliche Mitverantwortung (Wehrpflicht, mangelnder Schutz männlicher körperlicher Integrität) sprechen. Die Verengung auf „den Mann als Täter“ schützt bestehende politische Strukturen davor, diese komplexen und systemischen Fehler korrigieren zu müssen.
Privilegierung durch Problemdefinition: Indem Gewalt als rein „patriarchales“ oder „männliches“ Problem definiert wird, sichern sich bestimmte Akteure (Verbände, NGOs, politische Strömungen) die Deutungshoheit und damit den exklusiven Zugriff auf staatliche Fördergelder und Stellenbesetzungen. Aktuelles Beispiel ist das Gewalthilfegesetz, das ausschließlich Frauen, nicht aber Männern, die Opfer vor Gewalt geworden sind, per Gesetz Mittel zur Gewalthilfe garantiert.
Dies führt natürlich zu einer Unterversorgung von Schutzsystemen für Männer.
Massive Unterversorgung bei Männergewaltschutz
Laut Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) kann das aktuelle System den Schutzanspruch betroffener Männer keinesfalls einlösen. In nur 5 von 16 Bundesländern gäbe es überhaupt geförderte Plätze.
Hohe Dunkelziffer: Eine repräsentative Studie (2024) zeigt, dass 54,1 % aller befragten Männer in ihrem Leben bereits Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Dies unterstreicht, dass das polizeilich erfasste Ausmaß nur die Spitze des Eisbergs ist.
In Deutschland gibt es Stand 2024 etwa 7.800 Gewaltschutzplätze für Frauen und ihre Kinder. Deutschland verpflichtet sich gemäß des Berechnungsschlüssels der Istanbul-Konvention dazu, rechnerisch rund 21.500 Plätze anzubieten, also noch zusätzlich 13.700. (https://www.deutschlandfunk.de/in-deutschland-fehlen-13-000-frauenhaus-plaetze-104.html; Abruf 18.3.2026)
Gleichzeitig gibt es in Deutschland 44 Gewaltschutzplätze für Männer und teilweise für ihre Kinder; Abruf 18.3.2026)

Während das Abkommen für Frauen eine konkrete Empfehlung des Expertenrats (GREVIO) von einem Familienplatz pro 10.000 Einwohner vorsieht, gibt es keine Forderung für Gewaltschutzplätze für männliche Opfer, da die Istanbul-Konvention häusliche Gewalt ausschließlich als Gewalt gegen Frauen aufgrund struktureller Machtverhältnisse von Männern gegenüber Frauen sieht. Danach sind Opfer immer nur Frauen und Täter immer Männer.
Für die Bundesregierung ist dies eine willkommene Absolution für ihre Untätigkeit gegenüber männlichen Opfern von Partnerschaftsgewalt. Obwohl das Bundesfamilienministerium auch für männliche Opfer von Gewalt in Familien zuständig ist, stellt es sich nicht seiner Verantwortung und überlässt den Männerschutz in Form von Männerschutzplätzen als freiwillige Leistung den Bundesländern oder privaten Initiativen. Die Bundesregierung finanziert derzeit u.W. lediglich die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM).
Mit dem Gewalthilfegesetz, das die Istanbul-Konvention mit dem Ausschluss von männlichen Opfern von Gewalt aus der Gewalthilfe umsetzt, wird explizit gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeräumt. Männer wurden von diesem spezifischen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz ausgenommen. Die weitere Finanzierung der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) ist damit nicht rechtlich abgesichert.
Weiter in Teil 2
Bildquelle Beitragsbild: KI-generiert Google Gemini
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