Vorsicht Wehrpflichtgesetz: Die „Reiseerlaubnis“ für Männer ist keine Genehmigungsfreiheit!
Vorsicht Wehrpflichtgesetz: Die „Reiseerlaubnis“ für Männer ist eine rechtliche Mogelpackung!
Bisher dachten viele, die Freiheit zu reisen sei ein unantastbares Grundrecht. Doch das gilt nur für Frauen, denn während alle über die neue „Wehrpflicht light“ sprachen, hat die Regierung eine rechtliche Falle zugeschlagen, die jeden Mann ab 17 trifft – egal, ob er jemals eine Uniform tragen will oder nicht. Und lass dich jetzt nicht von „Allgemeinverfügungen“ oder „Verwaltungsvorschriften“ einlullen.
Der Sachverhalt: Die neue Kontrolllogik
Das neue Wehrgesetz enthält eine Klausel, die es in sich hat: Wer länger als drei Monate das Land verlassen will, braucht dafür die offizielle Erlaubnis vom Staat. Wer ohne Genehmigung geht, handelt rechtswidrig.
Der Skandal: Die bewusste Verschärfung
Das ist keine bloße Formalität, sondern ein massiver Angriff auf deine Lebensplanung. Der entscheidende Unterschied zu früher: Früher im altem Gesetz gab es Reisebeschränkungen nur im extremen Notfall (Spannungs- oder Verteidigungsfall). In Friedenszeiten war dein Grundrecht auf Freizügigkeit absolut geschützt. Das wurde geändert. Damit gilt die Genehmigungspflicht ab sofort immer und jederzeit.
Die billige Ausrede hat nicht funktioniert
Zuerst versuchte man mit einer billigen Ausrede Kritiker abzuwimmeln. Man sagte, die Freiheitsbeschränkung hätte es in Art. 3 des Wehrpflichtgesetzes auch schon vorher gegeben. Das stimmt zwar, aber damals war in § 2 noch festgelegt, dass die §§ 3 bis 53 (und damit auch die Ausreisegenehmigungspflicht in § 3 Abs. 2) nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten. Damit wurde die Genehmigungspflicht für den Normalfall (Friedensfall) deaktiviert. Wer behauptet, sie hätte seit 2011 durchgehend auch im Frieden gegolten, liegt falsch. Im neuen Wehrpflichtgesetz wurde nun in § 2 der Absatz 3 eingefügt, der besagt, dass zusammen mit anderen Paragrafen § 3 auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt. Damit gilt die Ausreisegenehmigungspflicht also immer.
Die „Beruhigungspille“ der Regierung
Weil der Aufschrei groß war, hat das Ministerium eine „Allgemeinverfügung“ nachgeschoben. Sie sagen: „Aktuell müsst ihr keinen Antrag stellen, wir erlauben es euch pauschal.“ Es wird auch von einer Verwaltungsvorschrift gesprochen.
Lass dich nicht täuschen!
Diese Verfügung ist kein Gesetz. Sie ist nur eine interne Anweisung, eine Art „Gnadenakt“ der Verwaltung zur Bürokratievereinfachung. Die Genehmigungspflicht gilt nach wie vor. Nur ist sie mit der Verfügung oder der Verwaltungsvorschrift pauschal genehmigt. D.h. Ihr habt diese Genehmigung. Aber was heute per Erlass oder einer Verwaltungsvorschrift erlaubt wird, kann jederzeit wieder zurückgezogen werden. Und aus der Erlass oder die Verwaltungsvorschrift kann jederzeit wieder zurückgezogen werden. Die gesetzliche Grundlage für eine totale Reisekontrolle selbst in Friedenszeiten ist geschaffen. Die „gesetzliche Fußfessel“ ist montiert – dass die Kette gerade etwas länger gelassen wird, ändert nichts daran, dass du angeleint bist. Und dass man dieses Gesetz nicht ändern will, sondern nur temporär und jederzeit widerrufbar „abmildern“ will, zeigt, dass diese Verschärfung der Grundrechteeinschränkung von Männern kein Zufall ist.
Fazit: Scheinbare Freiheit auf Abruf
Lass dich nicht einlullen: Deine Reisefreiheit ist aktuell kein garantiertes Grundrecht mehr, sondern ein widerrufliches Privileg, das dir die Verwaltung vorübergehend gewährt. Solange der Paragraph im Gesetz steht, bleibt die „Fußfessel“ bestehen – sie ist momentan lediglich nicht abgeschlossen. Wer das für „brav“ oder „harmlos“ hält, hat nicht verstanden, dass hier gerade die Axt an die Grundrechte der männlichen Hälfte der Bevölkerung gelegt wurde.
Wer als Mann oder als männlicher Jugendlicher ab 17 Jahren sich derzeit länger als 3 Monate im Ausland aufhalten will, tut dies nicht, weil er das aufgrund seiner Grundrechte kann, denn diese wurden ihm massiv eingeschränkt. Er hält sich nur deshalb dort länger als 3 Monate auf, weil der Saat ihm das derzeit ausdrücklich erlaubt hat.
Teile diesen Beitrag, damit niemand im falschen Gefühl der Sicherheit seine Langzeitreise plant!
Quelle Beitragsbild: KI-generiert Raphael.app
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Lesermeinungen
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Und diese „Reiseerlaubnis“ ist ja nur ein Aspekt der nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung. Hinzu kommt auf jeden Fall eine entwürdigende, schamverletzende Untersuchung (bei der die Inspektion und gegebenenfalls Abtastung der Genitalien sowohl medizinisch zwecklos ist als auch auf die „Tauglichkeit“ in aller Regel keinerlei Einfluß hat), bei der mit Sicherheit auch wieder Ärztinnen und „Assistentinnen“ zum Einsatz kommen, „alles andere wäre ja direkt gegen die Gleichberechtigung“, wie einmal eine besonders kluge Teilnehmerin in einer einschlägigen Diskussion schrieb.
Auslandsaufenthalte, sei es Urlaub, Arbeit ua. lehne ich generell ab. Sie sind schadhaft.
Schön für Dich, auch wenn mir nicht klar ist was daran schadhaft sein soll. Hier wird aber die Asymmetrie thematisiert mit der es für Männer eine Erlaubnis bedarf, für Frauen aber ein Freiheitsrecht ist.
„Die Zahl der Bewerbungen für die Bundeswehr ist deutlich gestiegen. Laut Verteidigungsministerium sind bislang rund 38.500 Bewerbungen eingegangen, ein Plus von 24 Prozent zum Vorjahreszeitraum.“
„Rund fünf Monate nach Beginn der Wehrerfassung aller 18-Jährigen zieht das Verteidigungsministerium Bilanz: Knapp 300.000 Briefe wurden verschickt, 530 der Angeschriebenen wurden rekrutiert.“
Im ersten Halbjahr 2026 seien 402 Verzichtserklärungen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingegangen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesamtes. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr würde dies demnach einen neuen Rekord bedeuten.
Zuletzt hatte das Bundesamt bekannt gegeben, dass im Zuge der möglichen Wiedereinsetzung der Wehrpflicht die Zahl der Kriegsdienstverweigerer derzeit stark zunehme. Waren es 2023 noch 1.079, wuchs die Zahl im Jahr darauf auf 2.249, 2025 dann auf 3.879 und im ersten Halbjahr 2026 schließlich auf 5.862.
„Für ein Zurückziehen der Kriegsdienstverweigerung reicht demnach eine formlose Erklärung mit Unterschrift. In der Folge „gilt die antragstellende Person rechtlich nicht mehr als Kriegsdienstverweigerer und unterliegt im Falle einer Reaktivierung der Wehrpflicht beziehungsweise im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder der uneingeschränkten Wehrpflicht“ – ZDF heute.
Die Statistiken sind irrelevant. Sobald die K. am Dampfen ist (also Krieg), werden plötzlich alle zwangsverpflichtet, die zu gebrauchen sind – und das sind dann wieder mal nur Männer, denn für Frauen wird man wieder Ausreden finden, damit ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit oder Reisefreiheit nicht eingeschränkt wird (maximal wird man sie an der Näherung der Front hindern).