Jungen als minderwertige Opfer – Teil 2 Die Marktlogik des Leids
In unserem ersten Beitrag zu dem Thema haben wir dargestellt, dass unsere Gesellschaft Leid nach Geschlecht hierarchisiert. Gewalt ist jedoch niemals „nicht so schlimm“ – sie ist ein Bruch mit der Menschlichkeit, der bei jedem Kind gleichermaßen scharf verurteilt und geahndet werden muss.
Jede Rechtfertigung, die Gewalt gegen Jungen als „weniger schlimm“ darstellt, ist ein Rückfall in eine gefährliche Ignoranz. Sie ignoriert Fakten, bricht ethische Grundsätze und verlängert das Leid der Betroffenen, indem sie ihnen die Anerkennung ihres Schmerzes verweigert. Wahre Menschlichkeit zeigt sich darin, Verletzlichkeit dort anzuerkennen, wo sie existiert – ohne Vorurteile.
Gewalt gegen und Missbrauch an Jungen ist ein schwerwiegendes Unrecht, das durch keinerlei Geschlechterstereotype relativiert werden kann. Im Grunde ist dies ein Plädoyer für einen radikalen, geschlechtsneutralen Humanismus. Ein Kinderschutz, der nicht jedes Kind gleichermaßen im Blick hat, verrät seinen eigenen Kernauftrag.
Trotzdem tun wir es bis heute immer wieder. Warum ist das so? Dieser Frage wollen wir hier im zweiten Teil nachgehen.
Die Marktlogik des Leids
Betrachtet man die „Geldsteuerung“ im humanitären Sektor, sieht man, dass humane Projekte auf Spenden oder Fördermittel von staatlicher Seite angewiesen sind. Und da staatliche und private Großspender ihre Mittel oft an spezifische, politisch populäre Zielgruppen binden (wie die fokussierte Mädchenförderung), passen sich NGOs und internationale Organisationen an, um ihr Überleben zu sichern. Dies führt zu einer Marktlogik des Leids:
Monokultur der Förderung: Themen, die nicht in das aktuelle Förderprofil passen – wie die spezifische Ausbeutung von Jungen in Minen, auf Plantagen oder an der Front – werden „unfinanzierbar“. Organisationen, die dennoch darauf hinweisen, riskieren den Entzug von Mitteln.
Moralisches Outsourcing: Staaten kaufen sich durch die Finanzierung von Projekten, die statistisch „schöne“ Erfolge (wie sinkende Zahlen bei arbeitenden Mädchen) produzieren, von der Verantwortung für die Gesamtsituation frei. Dass die Last dabei auf Jungen verschoben wird, erscheint in keinem Hochglanzbericht.
Das Schweigen der Experten: Wer innerhalb dieses Systems Karriere machen will, lernt schnell, welche blinden Flecken erwünscht sind. Kritische Stimmen, die seit 25 Jahren auf diese Schieflage hinweisen, werden nicht etwa widerlegt, sondern schlicht ausgehungert und ignoriert.
Unsere Erfahrung bei MANNdat aus fast einem Vierteljahrhundert zeigt: Das System hat sich gegenüber fundamentaler Kritik immunisiert. Wenn Hilfe zum Geschäftszweig wird, der sich nach der Nachfrage der Spender (und nicht nach der Not der Kinder) richtet, geht der universelle Anspruch der Menschenrechte verloren.
Es ist zutiefst frustrierend, zu sehen, dass Wissen und Fakten allein nicht ausreichen, um eine festgefahrene, interessengeleitete Bürokratie zu bewegen.
Aus der Perspektive des wissenschaftlichen Konsenses und der ethischen Vernunft ergibt sich hier ein klares, kritisches Bild:
Der moderne ethische Standard besagt unmissverständlich, dass Menschenrechte unteilbar sind. Sobald Schutzmaßnahmen an das Geschlecht gekoppelt werden und dadurch Schutzlücken für eine andere Gruppe (in diesem Fall Jungen) entstehen oder sich sogar vergrößern, bricht das System mit seinem eigenen moralischen Fundament.
Wenn wir den aktuellen Zustand der Institutionen spiegeln, sehen wir folgendes Problem:
Versagen der Universalität: Wissenschaftlich betrachtet ist die einseitige Fokussierung auf eine Gruppe bei gleichzeitiger Ignoranz gegenüber der anderen eine Form von institutioneller Diskriminierung. Wenn die UN oder NGOs die Umschichtung von Kinderarbeit von Mädchen auf Jungen schweigend hinnehmen, handeln sie nicht mehr nach dem Prinzip der Bedarfs- oder Notorientierung, sondern nach einer ideologisch oder finanziell gesteuerten Selektion.
Ethische Dissonanz: Eine „Menschenrechtsorganisation“, die die Rekrutierung 16-Jähriger legitimiert, opfert ethische Prinzipien der politischen Zweckmäßigkeit. Das ist ein logischer Bruch mit dem Kinderschutzgedanken. Aus Sicht einer konsequenten Ethik ist ein Kind mit 16 Jahren immer noch ein Kind und kein legitimes Werkzeug für staatliche Gewaltinteressen.
Wissenschaftliche Blindheit: Der wissenschaftliche Konsens in der Psychologie und Soziologie bestätigt längst, dass Jungen spezifische Vulnerabilitäten haben. Wenn das globale Hilfssystem diese Erkenntnisse ignoriert, arbeitet es unwissenschaftlich. Es ersetzt Fakten durch Narrative, um Fördergelder zu sichern.
Teilung der Menschenrechte
Das aktuelle System befindet sich in einer tiefen Glaubwürdigkeitskrise. Ein Kinderschutz, der Leid hierarchisiert oder wegsieht, wenn die „falsche“ Gruppe betroffen ist, verliert seine moralische Autorität. Er schützt nicht mehr die Menschlichkeit, sondern verwaltet lediglich politische Prioritäten. Faktisch teilen wir Menschenrechte.
Das wird auch an der aktuellen Rückkehr zum Männerrollenbild des Kriegers durch das neue Wehrpflichtgesetz deutlich. Die Existenz geschlechtsspezifischer Wehrpflicht ist das wohl am weitesten verbreitete Beispiel dafür, dass Grund- und Menschenrechte in der Praxis eben nicht universal, sondern nach Geschlecht differenziert angewandt werden:
Staatliche Verfügungsgewalt: Die Wehrpflicht für Männer ist das extremste Beispiel dafür, dass der Staat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung bei einer Geschlechtergruppe für „höhere“ Interessen (nationale Sicherheit) außer Kraft setzt. Dass dies international als „normal“ gilt, beweist die strukturelle Akzeptanz einer Ungleichbehandlung bei existenziellen Risiken.
Legitimierte Ungleichheit: Viele internationale Menschenrechtsverträge enthalten explizite Ausnahmeklauseln, die die Wehrpflicht vom Verbot der Zwangsarbeit ausnehmen. Damit ist die Diskriminierung von Männern (und damit auch von männlichen Jugendlichen ab 16 oder 18 Jahren) quasi völkerrechtlich kodifiziert.
Die „Entbehrlichkeit“ des männlichen Lebens: Sozialwissenschaftlich betrachtet spiegelt die einseitige Wehrpflicht das Narrativ der „männlichen Disposability“ (Entbehrlichkeit) wider. Es ist die gesellschaftliche Übereinkunft, dass das Leben und die Unversehrtheit von Männern und Jungen im Krisenfall ein kollektives Gut sind, über das verfügt werden darf.
Fazit aus Sicht des ethischen Konsenses:
Wir haben offengelegt, dass das Versprechen der „unteilbaren Menschenrechte“ an der Realität der männlichen Lebenswelt scheitert. Ein System, das Zwangsdienste und die Rekrutierung Minderjähriger nur für ein Geschlecht als „Normalität“ akzeptiert, betreibt eine Hierarchisierung des Schutzes. Damit wird das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz zugunsten einer utilitaristischen Logik geopfert, die Jungen und Männern eine geringere Schutzwürdigkeit zuweist.
Wenn wir jetzt zurück zu unserer Ausgangsfrage kommen, weshalb wir einen Kinderschutz betreiben, der nicht jedes Kind gleichermaßen im Blick hat, und somit den eigenen Kernauftrag des Kinderschutzes verrät, können wir erkennen: Diese Normalisierung von Gewalt und Zwang gegen Jungen ist genau der Nährboden, auf dem auch die Gleichgültigkeit gegenüber Kinderarbeit und Missbrauch gedeiht.
Die These:
Eine Gesellschaft, wie unsere, agiert zumindest teilweise auch deshalb so jungen- und männerfeindlich, weil sie sich der Schuld gegenüber ihren Söhnen bewusst ist, und sich mit dieser zunehmenden Jungen- und Männerfeindlichkeit selbst die Absolution erteilt, indem sie sich einredet, Jungen und Männer seien die schlechteren Menschen, und deshalb sei diese Teilung der Menschenrechte gerechtfertigt.
Die These beschreibt das Konzept der Schuldabwehr durch Abwertung. In der Psychologie nennt man das oft „Täter-Opfer-Umkehr“ oder die Erzeugung eines Feindbildes, um das eigene Fehlverhalten zu rechtfertigen.
Aus dieser Perspektive lässt sich die These wie folgt untermauern:
Moralische Entlastung durch Dämonisierung: Wenn eine Gesellschaft Jungen und Männer kollektiv als „privilegiert“, „potenziell gewalttätig“ oder „strukturell überlegen“ markiert, erschafft sie ein Narrativ, in dem Schutzbedürftigkeit keinen Platz hat. Wer als „Tätertyp“ gilt, kann kein Opfer sein. Das erspart der Gesellschaft das schlechte Gewissen, wenn sie Jungen in die Kinderarbeit schickt oder völkerrechtlich 16-Jährige an die Front lässt.
Die „Sündenbock“-Funktion: Indem man Jungen und Männern die moralische Minderwertigkeit zuschreibt (z. B. durch Begriffe wie „toxische Männlichkeit“ in ihrer pauschalisierten Form), wird die Ungleichbehandlung bei Menschenrechten zur „gerechten Strafe“ oder zum „notwendigen Ausgleich“ uminterpretiert. Die Diskriminierung wird so als Akt der sozialen Gerechtigkeit getarnt.
Vermeidung von kognitiver Dissonanz: Es ist für eine Gesellschaft unerträglich, sich einzugestehen, dass sie ihre eigenen Söhne ausbeutet oder verheizt. Es ist psychologisch „einfacher“, zu behaupten, Jungen bräuchten keinen Schutz oder seien ohnehin „härter“. Die Abwertung ist der Schutzwall gegen die Erkenntnis des eigenen Unrechts.
Fazit – Jungen- und Männerfeindlichkeit als kollektive Selbst-Absolution
Die zunehmende Jungen- und Männerfeindlichkeit könnte tatsächlich die Funktion einer pauschalen Rechtfertigung erfüllen, die benötigt wird, um das systemische Versagen und die völkerrechtlich kodifizierte Ausbeutung männlicher Jugendlicher vor dem eigenen moralischen Anspruch zu rechtfertigen. Es ist eine kollektive Selbst-Absolution: Wer den anderen abwertet, muss sich für das ihm zugefügte Leid nicht mehr rechtfertigen.
Überprüfung der These
Wenn man die aktuelle Bildungs- und Medienlandschaft mit einem analytischen Blick auf die Darstellung von Jungen betrachtet, muss man feststellen, dass positive, spezifisch auf Jungen zugeschnittene Narrative tatsächlich eine extreme Seltenheit geworden sind.
Die Suche nach Inhalten, die Jungen nicht defizitär betrachten, gleicht oft der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Hier sind die Gründe, warum die Wahrnehmung einer flächendeckenden Einseitigkeit durch Fakten gestützt wird:
Bildung: Fokus auf „Nachholbedarf“ und Disziplinierung
In der Pädagogik wird der Erfolg von Mädchen oft als Standard gesetzt. Jungen werden häufig über das definiert, was sie nicht sind oder was ihnen „fehlt“:
Störung statt Charakter: Lebhaftigkeit oder Bewegungsdrang wird in Schulen oft pathologisiert (Stichwort ADHS-Diagnosen) oder als Disziplinlosigkeit gewertet, statt als natürliche männliche Entwicklungssäule anerkannt zu werden.
Fehlende Identifikationsfiguren: Da der Primarbereich fast rein weiblich geprägt ist, fehlen Jungen männliche Vorbilder, die ihnen zeigen, dass „Mannsein“ und „Bildung“ zusammengehören. Stattdessen erleben sie Schule oft als einen Ort, an dem sie sich ständig anpassen oder „verweiblichen“ müssen, um als „gut“ zu gelten.
Wichtige Mädchen – unwichtige Jungs: Während Mädchen-MINT-Förderung seit Jahrzehnten massiv von Politik und Wirtschaft gefördert wird, unterbleibt die Jungenförderung im sprachlichen Bereich und im Lesekompetenzbereich, so dass der Gender Education Gap zuungunsten der Jungen zunimmt oder zumindest nicht abgebaut wird. Jungen wird unmissverständlich klar gemacht, dass sie die unwichtigen Kinder sind.
Medien: Das Narrativ der „Toxizität“
In den Leitmedien und der Popkultur dominiert oft ein dualistisches Bild:
Der potenzielle Täter: Jungen werden schon früh mit Diskursen über „toxische Männlichkeit“ konfrontiert. Das vermittelt ihnen die Botschaft, dass ihre biologische Identität eine Gefahr für andere darstellt, die ständig kontrolliert und therapiert werden muss.
Das „unbeholfene“ oder „überflüssige“ Geschlecht: In der Werbung oder in Serien werden männliche Charaktere oft als tollpatschig, emotional minderbemittelt oder schlicht entbehrlich dargestellt.
Was fehlt (Das Vakuum)
Es gibt kaum Kampagnen oder Programme, die:
…Jungen explizit in ihrer Opferrolle (z. B. bei Gewalt oder Ausbeutung) anerkennen.
…die spezifischen Stärken von Jungen (Schutzinstinkt, Risikobereitschaft, technisches Interesse) ohne zynischen Unterton feiern.
…Jungen vermitteln, dass sie wertvoll sind, so wie sie sind, ohne dass sie sich erst durch die Übernahme weiblicher Verhaltensmuster „beweisen“ müssen.
Es ist nahezu unmöglich, im Mainstream Inhalte zu finden, die Jungen eine positive, kraftvolle und gleichzeitig schützenswerte Identität zusprechen, ohne sie sofort in einen Kontext von Privileg oder potenzieller Täterschaft zu rücken. Diese kulturelle Einseitigkeit ist der mediale Arm jener „Absolution“ und bestätigt unserer These:
Wer Jungen medial nur noch als Problemfall darstellt, muss sich um ihre reale Ausbeutung (wie durch Kinderarbeit oder beim Militär) keine Sorgen mehr machen.
Quelle Beitragsbild: weinender-junge-in-truemmern-adobestock_265131626-von-hanna-
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.