Bundestag lehnt Krebsvorsorgepetition ab

von Manndat

Weiterhin keine Gleichberechtigung bei der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge

Anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April kritisiert der gemeinnützige Verein MANNdat e.V. die Ablehnung seiner Petition zur Männergesundheit durch den Deutschen Bundestag. Ein Punkt war die gleichberechtigte gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen.

Laut Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den Krebs-Früherkennungsrichtlinien steht Männern erst ab dem 45. Lebensjahr eine gesetzliche Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung zu, Frauen schon ab dem 30. Lebensjahr. Männer sind stärker von Hautkrebs betroffen als Frauen.

„Wie viel die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie für Männer wert ist, demonstriert dieser Beschluss deutlich“, kommentiert Dr. Bruno Köhler, Vorstandmitglied des Vereins MANNdat e.V., die Entscheidung. MANNdat e.V. wendet sich nun mit seinem Anliegen an die Europäische Union.

Lesen Sie hier die schon erfolgten Bemühungen von MANNdat.

Aktualisierung 2008:  Erfolg bei der Hautkrebsfrüherkennung!

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