Bundesfamilienministerin Lisa Paus will 3-Klassen-Gesellschaft für Trennungseltern
Forum Soziale Inklusion (FSI) – Pressemitteilung v. 24.08.2022, Gerd Riedmeier
Bundesfamilienministerin Lisa Paus will 3-Klassen-Gesellschaft für Trennungseltern
Betreuung der Eltern in den zweiten Haushalten soll systematisch abgewertet werden
Berlin. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) plant bei der Neuregelung des Unterhaltsrechts für Trennungsfamilien die Eltern in den zweiten Haushalten in 3 Klassen einzuteilen. In Klasse 1 sollen die Kinder gemeinsam getrennt betreut werden und die Eltern den Barunterhalt für ihre Kinder hälftig teilen dürfen. „In den beiden anderen Klassen werden die Eltern in den zweiten Haushalten jedoch massiv benachteiligt und ihre Betreuungsleistungen abgewertet“, kritisiert Gerd Riedmeier, Vorsitzender von FSI – Forum Soziale Inklusion.
Politisch versucht das BMFSFJ das von seinem Beirat vorgestellte Stufenmodell zur Aufteilung von Kindesunterhalt als „Diversifizierung“ des Familienrechts zu verkaufen und wählt Bezeichnungen wie „Symmetrisches Wechselmodell“, „Mitbetreuen“ und „Alleinerziehen“.
FSI widerspricht diesem Ansatz: Heutige Trennungsfamilien benötigen keine Diversifizierungen in Klassen oder Stufen mit den immanenten Ungleichbehandlungen und Abwertungen. Durch die Vorschläge aus dem BMFSFJ blieben die Konflikt- und Streit-Dynamiken erhalten; sie würden lediglich auf drei Bereiche („Stufen“) verteilt.
Geradezu grotesk wirkt der Vorschlag aus dem Ministerium, den Eltern in den zweiten Haushalten in den Stufen jeweils die unteren Werte zur Minderung des Barunterhalts zuzuschreiben. Zusammen mit dem Kunstgriff, nur die betreuten Nächte zu zählen, bevorteilt das BMFSFJ die Eltern, in deren Haushalten die Kinder gemeldet sind.
Bildquelle: FSI
So sollen Eltern, die ihre Kinder zu nahezu 50 % betreuen, den Barunterhalt lediglich um 33 % vermindern dürfen. Eltern, die ihre Kinder zu knapp 33 % betreuen, um 0 %.
FSI wies Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90 / Die Grünen) mehrfach auf die Schräglage im Entwurf des Ministeriums hin. Die Bundesministerin, selbst Mitglied eines „Alleinerziehenden“-Verbandes, hält sich bedeckt.
HIER der Link zur gesamten Pressemitteilung.
FSI und Politik
FSI stellte die Informationen den zuständigen Damen und Herren Abgeordneten in Familien- und Rechtsausschuss des Bundestages von SPD, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und CDU/CSU zur Verfügung.
Mehr dazu:
Reform Unterhaltsrecht und BMFSFJ
Verstrickungen BMFSFJ und Verbände
Bildquelle: Lisa Paus, 2019, Foto: Laurence Chaperon; https://lisa-paus.de/2021/zur-person/; Abruf 24.7.22
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1. Betreuung und Unterhalt koppeln, auf jeden Fall hinsichtlich Steuerklasse.
2. Paritätische Betreuung ab 30% unterhaltsrechtlich automatisch berücksichtigen.
3. Fremdbetreuung (teils von bis zu 4 fremden Einzel-Personen, von Einrichtungen, von Verwandten, wodurch Kind sogar u.U. zulasten von Umgangszeit verplant wird, ) keinem Elternteil zurechnen, gleich, ob erwerbstätig oder nicht, denn das ist keine Eigenleistung! Hier wird oft der Umgang „mangels Zeitfenster“ dem anderen Elternteil versagt oder auf Bring-/Holdienst reduziert; u.U. wird so missbräuchlich auch „überobligatorisches“ Erwebseinkommen des Haupt“betreuenden“ bei d. Unterhalts-berechnung nicht berücksichtigt.
und weiterhin folgt man einem Modell der Ungerechtigkeit und des Einschnittes. Einer muss zahlen und ihm/ihr werden die Lebens- und Entwicklungs- und Umgangsmöglichkeiten mit dem Kind genommen. Der andere muss „Betreuuen“ und Erziehen uvm, und ihm oder ihr fehlt es an Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung. Ja, super dem Kind oder, zugegebener Maßen in Deutschland meist der Frau, fehlt es dann finanziell an kaum etwas. Dicke Autos, Haus, teurer Urlaub …
Modelle wie in anderen Ländern müssen her … seit wann kann man sich von der Verantwortung, auf welche Wrise auch immer, ob der Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes oder der K7ndererziehung „frei kaufen?!“ Beide sollten die Verantwortung in jeglicher hinsicht teilen und übernehmen, zu der sie sich mal entschlossen haben … dies entspricht auch dem Kindeswohl, solange keine Gewalt, Drogen o.ä. im Spiel sind.
Manche wollen, und dürfen nicht, andere müssen und können nicht… eine Milchmädchenrechnung wo es immer mindestens 2 Verlierer gibt, der eine immer das Kind. Kinder brauchen beide Eltern! Dahongehend sollte es eine gesetzliche Pflicht geben und wer das nicht will, ist dann selbst schuld. Für die gemeinsamen Kinder muss man eben weiterhin am gemeonsamen Strang arbeiten müssen wollen und die Verantwortung und den Mut aufbringen.
@ Torsten: also ich verstehe den Sinn von Ralfs Botschaft trotzdem. ;)
Ist doch klar, warum so ein Stufenmodell gewählt wurde.
Um die Exfrauen weiterhin zu bevorteilen, denn sie bekommen fast immer > 50% der Sorgerrechtsbetreuungszeit und können also nur bevorteilt werden. Diejenigen, die nur einmal pro WE (<29%) oder nur jedes 2te WE (<15%) die Kinder sehen (dürfen) sind ja fast nur Männer. Und damit können die Männer genau 0% Nachlass an Betreuungsunterhalt erhalten, während die Mütter, die volle Aufwertung auf 100% weiterhin erhalten, selbst wenn sie nicht 100% der Betreuungszeit leisten. Es reicht gerade mal 66% oder mehr.
Solange wir noch kriminelle Jugendämter haben, die sogar Klinikberichte vertuschen, die belegen die Mutter misshandelt die Kinder. Und solange Jugendämter Väter falsch beschuldigen,wird nichts besser. [Anonymisiert] Jahre haben Jugendämter, Gerichte und Verfahrensbeistände gelogen und betrogen und zugesehen, wie 2 Kinder von ihrer Mutter misshandelt wurden. Das belegen [Anonymisiert] Klinikberichte, u Auszüge der Krankenkasse. Als der Vater das [Anonymisiert] erfährt, u die Kinder schützen möchte, wird er vom Jugendamt bekämpft. [Anonymisiert] stellt der Vater Antrag auf Auskunft [Anonymisiert]. [Anonymisiert] kann der Vater belegen, bei keinem Jugendamt u bei keinem Gericht sind die Akten vollständig u entsprechen nicht der Wahrheit.
Bitte verzichten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf die Nennung von Daten, die Sie identifizierbar machen könnten. Vielen Dank. Die Redaktion.
Hallo ihr müsst Mal mehr Rechte geben für Väter die haben so keine Rechte .ihr müsst dringend das endern so wie Unterhalt Zahlung. Ist die Frau wieder verheiratet ist oder als Mann dann muss die Unterhalt weg fallen dann muss der Neuerpartner oder Neuepatienten. Das keiner an Spruch hat auf Unterhalt für Kinder. Es sind gute 89 porzent alle Väter keine Rechte haben und da für Kinder Unterhalt zahlen müssen und seber nicht auf die Beinen kommen wegen die Kosten . Da muss ihr Mal Gedanken machen. .LG Krusenbaum Ralf aus Duisburg
Wen genau meinst Du mit „ihr“?
Was? Das ist irgendwie kein Deutsch.
Das Männer keine Unterhaltspflicht für Ex-frauen haben, wenn sie einen anderen gefunden hat, das war früher mal so.
Im Grunde genommen waren Frauen immer alimentiert:
Mädchen bis sie geheiratet haben: der Vater
Frau nach der Scheidung, bis sie wieder geheiratet hat: Der Exmann
verwitwete Frau: ’seine‘ Lebensversicherung/Pensionsansprüche. Alternativ der Staat.
Nur Frauen, die den Kontakt mit dem Vater abgebrochen haben, und nie geheiratet haben, mussten damals jemals für sich selbst alleine aufkommen. Das waren dann die Frauen, die gearbeitet hatten. Man hat den Frauen die Arbeit niemals verboten. Nur Femis behaupten das.
Männer, die keine Frau versorgten / versorgen konnten wurden schief angeschaut. Im 19. Jahrhundert wurde schon überlegt, eine Bachelorsteuer einzuführen, weil man merkte, dass zu viele Männer auf Heirat und Frau verzichtet hatten.
Ich sehe jeden Tag in welch Patriachat ich lebe. Und danke Gott das ich all diese Privilegien genießen darf. Es muss die Hölle sein als Frau geboren zu sein. Deswegen finde ich wir sollten etwas mehr für Frauen in der Gesellschaft machen. Hey Moment
Scherz, oder….?
Natürlich