Die Parteien zum Wechselmodell – Väterfeindlichkeit hat einen Namen
„Wie passt es eigentlich zusammen, dass allüberall Politiker und Journalisten emphatisch und öffentlichkeitswirksam von Gleichberechtigung reden – während es für sie völlig selbstverständlich ist, ausgerechnet in der Elternschaft gleiche Rechte verbissen zu blockieren?“ (Lucas Schoppe)
Der Deutsche Bundestag hat am 15.3.2018 den Antrag der FDP, Drucksache 19/1175, zum Wechselmodell „Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ debattiert. Nach diesem Modell behalten Scheidungskinder nach Trennung und Scheidung beide Elternteile.
Können die Eltern nach der Trennung über den Aufenthalt der Kinder keine Einigung erzielen, entscheiden die Gerichte. Das Familienrecht geht vom Residenzmodell aus, das Wechselmodell kommt im BGB nicht vor. Beim Residenzmodell verlieren die Kinder einen Elternteil, was faktisch eine Einelternfamilie für die betroffenen Kinder bedeutet. Laut Hartmut Wolters, Kreisvorsitzender des Väteraufbruchs für Kinder in Köln, werden in über 90 % der Fälle Kinder nach der Trennung der Mutter zugesprochen. Die bestehende Regelung zementiert also die archaischen Rollenbilder, nach denen die Mutter erzieht und der Vater versorgt.
Die KiMiss-Studie der Universität Tübingen kommt zu dem Ergebnis, dass es gerade beim Residenzmodell bei 50 % der streitigen Fälle zum Missbrauch der betroffenen Kinder und zum Missbrauch des entsorgten Elternteils kommt. Nach Untersuchung des Institutes für Demoskopie Allensbach wünschen sich mehr als die Hälfte der befragten Paare nach einer Trennung eine partnerschaftliche Lösung für ihre Kinder.
Die Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS), eine Langzeitstudie des Robert Koch-Instituts zur gesundheitlichen Lage der Kinder und Jugendlichen in Deutschland, zeigt eindrucksvoll, dass bei Kindern in Kernfamilien, also mit beiden leiblichen Eltern, statistisch die geringsten Gesundheitsprobleme auftreten, bei Kindern in Einelternfamilien die größten, bei Jungen i. d. R. sogar ausgeprägter als bei Mädchen. Eine Einelternfamilienpolitik, wie sie im Residenzmodell forciert wird, ist somit auch kinderfeindlich.
Diese Daten liegen den politisch Verantwortlichen im Deutschen Bundestag vor.
Die Nachteile des Residenzmodelles sind aber auch in der Praxis erkennbar. Nehmen wir dazu zwei aktuelle Fälle:
Am Weltfrauentag 2018 wurde ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie ein achtjähriges Mädchen schreiend von der Polizei und einem Gerichtsvollzieher aus ihrer Grundschule in Helbra abgeholt worden ist. Der Vater hatte das Kind allein aufgezogen, weil die Mutter die Familie vor einigen Jahren verlassen hatte. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts soll das Mädchen nicht mehr beim Vater, sondern bei der Mutter wohnen, weil die Mutter nach dem Residenzmodell das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde.
In einem Missbrauchsfall in Staufen bei Freiburg hat eine Mutter zusammen mit ihrem Freund ihren Sohn im Internet zum Sex angeboten. Franzjörg Krieg vom VAfK Karlsruhe schreibt in seinem Beitrag „Das fatale Axiom der Guten Mutter“ dazu:
Im Freiburger Fall wurde zugelassen, dass der wegen Kindesmissbrauch vorbestrafte Kinderschänder bei der Mutter und deren Sohn wohnt, weil die Mutter das so wollte und weil man davon ausging, dass ja die Mutter schon aufpassen würde.
Das sind zwar nur Einzelfälle, aber nicht die einzigen Fälle. Im Staufener Fall können wir auch nicht sagen, ob er hätte verhindert werden können, wenn im Rahmen des Wechselmodells der Vater den Aufenthalt des Sohnes mitbestimmt hätte. Das Wechselmodell garantiert nicht automatisch ein verantwortliches Verhalten des Vaters. Natürlich gibt es auch schlechte Väter. Das bestreiten wir nicht. Aber es gibt auch schlechte Mütter und es gibt auch gute Väter. Und genau da setzt die Kritik an. Exekutive, Judikative und Legislative gehen vom Stereotyp der guten Mutter und des schlechten Vaters aus.
Bei der Suche nach den Schuldigen wird dabei, wie Franzjörg Krieg in seinem o. g. Beitrag konstatiert,
ein bestimmender ideologischer Systemfehler (…) umgangen wie vom Teufel das Weihwasser: Die Mutter ist als unangreifbare Gutmenschin die letzte Entscheidungsinstanz im deutschen Familienrecht.
Mit der Debatte zum Wechselmodell hatte der Deutsche Bundestag nun wieder einmal eine seiner unzähligen Chancen, solche Zustände zu verbessern, eine seiner unzähligen Chancen, zu demonstrieren, wie viel Substanz hinter seinem angeblichen Engagement, alte Rollenbilder aufzubrechen, steckt, eine seiner unzähligen Chancen, zu zeigen, wie glaubwürdig seine Geschlechterpolitik für Frauen und Männer wirklich ist. Er hat – so viel sei vorweggenommen – wieder versagt. Seit über 30 Jahren Geschlechterpolitik sind die politisch Verantwortlichen nicht imstande, eine Familienpolitik zu schaffen, bei der Kinder, Mütter, Väter und die Gesellschaft gewinnen können. Der Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. (VAfK Köln) hat die Debatte verfolgt. Die nachfolgenden Zitate stammen aus der Pressemeldung des VAfK Köln.
FDP
„Die FDP Abgeordnete Katrin Helling-Plahr erzählt von Marie und Maximilian, die während der Ehe von Mutter und Vater zu gleichen Teilen betreut werden, nach Trennung und Scheidung der Eltern aber, wie es in Deutschland üblich ist, ihren Vater verlieren. Die Mutter kontrolliert die Hausaufgaben und der Vater geht mit den Kindern am Umgangswochenende in den Zoo. Der Vater wird aus dem Alltagsleben der Kinder ausgeschlossen. Helling-Plahr kommt zu dem Schluss, dass wir ein Update in der Familienpolitik brauchen. Das Wechselmodell soll nach Auffassung der FDP zum Regelfall nach Trennung und Scheidung werden.“
CDU/CSU
„Mechthild Heil [CDU], Andrea Lindholz [CSU] und Marcus Weinberg [CDU] bekunden zwar, dass sie die Betreuung der Scheidungskinder durch beide Elternteile für wichtig halten, bleiben aber eine Antwort schuldig, wie sie dies im Residenzmodell gewährleistet sehen. Das Wechselmodell als Regelfall nach Trennung und Scheidung lehnen alle drei ab. Frau Lindholz [CSU] bezeichnet das Wechselmodell als nicht zielführend, verrät aber durch eine versehentliche Zwischenbemerkung, dass sie die Macht, die überwiegend die Frau durch das Residenzmodell erhält, nicht einschränken will. Frau Heil [CDU] diskriminiert Väter, indem sie behauptet, dass Väter die Erziehung ihren neuen Lebensgefährtinnen überlassen.“
SPD
„Sonja Amalie Steffen und Esther Dilcher von der SPD machen gleich deutlich, dass die SPD das Wechselmodell als Regelfall um jeden Preis verhindern will. Für beide ist klar, dass eine Trennungsfamilie eine Ein-Eltern-Familie sein muss und stellen klar: eine betreut und einer zahlt.“
Die Grünen
„Die Grüne Katja Keul gibt zu, dass Kinder im Wechselmodell zufriedener sind. Dennoch will sie den Zwang zum Residenzmodell beibehalten und lehnt das Wechselmodell als Regelfall ab.“
Lutz Bierends vom Blog „Fatherleft“ ergänzt dazu:
„Wer einen Eindruck von sexistischen Rollenbildern in den Familiengerichten und Jugendämtern haben möchte, der braucht sich nur die Rede der grünen Familienrechtsanwältin Katja Keul anzusehen. Wenn sie Vätern statt Kinderliebe finanziellen Eigennutz bei ihrem Engagement für das Wechselmodell unterstellt, ist es nicht weniger angebracht, ihr finanziellen Eigennutz zu unterstellen, wenn sie sich für ein konfliktförderndes Familienrecht stark macht, welches ihr schon viele Jahre den Lebensunterhalt gesichert hat.“
AfD
Die Debatte zeigt, dass die AfD nicht immer für „alternativ“ steht, sondern auch Mainstream verkörpern kann, wie z. B. bei den Rollenbildzuweisungen für Frau und Mann in der Familie.
„Auch die AfD-Rednerin Nicole Höchst sagt, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter haben (…)“ bleibt „aber eine Antwort schuldig, wie dies im Residenzmodell, der Ein-Eltern-Familie, gewährleistet werden soll.“
Die Linke
„(…) die Linke Katrin Werner fordert eine Bindung der betroffenen Kinder zu beiden Elternteilen, (…)“ bleibt „aber eine Antwort schuldig, wie dies im Residenzmodell, der Ein-Eltern-Familie, gewährleistet werden soll.
MANNdat merkt zusätzlich an, dass Die Linke nicht nur gegen das Wechselmodell ist. Sie geht sogar noch weiter. Sie will das Wechselmodell sogar gesetzlich verbieten:
„Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes vor allem im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.“
Unter den vorgenannten acht Rednern sind übrigens sieben Frauen und ein Mann. Das ist für eine Politik, die bei jeder Minimalabweichung zuungunsten der Frauen eine Diskriminierung sieht, ein klares Signal. Die Parteien des Deutschen Bundestages machen damit schon anhand der Rednerliste klar: Familie ist Frauensache – matriarchale Zustände eben.
„Bundesforum Männer“ wieder enttäuschend
Das profeministische Bundesforum Männer, diese “Männerinteressenvertretung“ von frauenpolitischen Gnaden, die vom Frauenministerium finanziert wird, kommentiert diesen väterfeindlichen Offenbarungseid geschlechterpolitischer Doppelmoral der politisch Verantwortlichen wie folgt:
„Die Debatte im Bundestag brachte die Erkenntnis, dass sich alle Fraktionen im Grundsatz darin einig zu sein scheinen und dass es lediglich in der Wahl der (rechtlichen) Mittel Dissens gibt, um das Ziel zu erreichen: Kindeswohl im Zentrum; Einzelfall prüfen; gemeinsame Verantwortungsübernahme stärken; verschiedene Optionen elterlicher Verantwortungsübernahme vorhalten und real ermöglichen.“
Fazit
- Väterfeindlichkeit hat einen Namen und der lautet „Deutscher Bundestag“. Es ist unpassend, wie offen und ungehemmt Abgeordnete eines demokratisch gewählten Parlaments, das auf einem Grundgesetz beruht, das mit den Worten „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ beginnt, ihrer Väterfeindlichkeit freien Lauf lassen. Die Tatsache, dass diese Leute von ihren Parteien dafür nicht gemaßregelt werden, zeigt, wie tief diese Väterfeindlichkeit auch in den betreffenden Parteien verankert ist.
- Auch die Festzementierung archaischer Geschlechterrollenbilder „Frau für die Erziehung, Mann für die Versorgung“ hat einen Namen und auch der lautet „Deutscher Bundestag“.
- Obwohl den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Ergebnisse der KiGGS vorliegen, sie also über Daten verfügen, die belegen, dass es Kindern statistisch in Kernfamilien gesundheitlich am besten geht und Kindern in Einelternfamilien am schlechtesten, forcieren sie eine Einelternfamilienpolitik. Auf dieser Basis muss man konstatieren, dass auch Kinderfeindlichkeit einen Namen hat und auch dieser lautet „Deutscher Bundestag“.
- Und auch das Versagen väterpolitischer Interessenvertretung hat einen Namen und der heißt „Bundesforum Männer“.
Wer die Ursachen für Sorgerechtskriege sucht, der darf nicht nur auf Vater, Mutter, Jugendamt und Gericht schauen. Er muss insbesondere auf die gewählten Vertreter des Deutschen Bundestages schauen, die laut Art. 38 des GG Vertreter des ganzen Volkes sind, also auch Vertreter für Kinder und Väter. In ihren Händen liegt es, für unsere Kinder und Kindeskinder entweder eine gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau mit Kind zu sichern oder weitere Schlachtfelder für immer neue Sorgerechtskriege zu bereiten.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
Lesermeinungen
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.
Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.
Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.
gemäß Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA §1 Abs. 3 haben die Anwälte ihre Mandanten konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten. In meinem Fall begleitet der Anwalt meine Ex-Frau genau umgekehrt, weil Streit bedeutet Geld. Der Arme hat sonst nichts gelernt, wovon soll er leben wenn die Eltern nicht streiten?
die grünen: „das konfliktfördernde Familienrecht sichert schon viele Jahre den Lebensunterhalt“ der Rechtsanwälte. Der RA meiner Ex-Frau stiftet sie sogar zu Straftaten an, habe ich sogar schriftlich. Sie soll ausserdem streiten um das Wechselmodell zu verhindern, weil keiner schaut, woher der Streit kommt, wer den Streit anheizt oder wer nach Wegen zur Lösung sucht. Das ist das Erfolgsmodell.
Ich gebe mal zu bedenken, dass bei einem Wechselmodell auch eine räumliche Nähe zwischen den Elternteilen vorhanden sein muss, damit nicht jedes Mal das Kind hunderte von Kilometern hin- und her gefahren wird. Es muss in einem Kindergarten oder eine Schule gehen können. Hier sind dann aber beide Elternteile arbeitgeberseitig eingeschränkt. Man kann natürlich auch arbeitslos sein, um so etwas zu fordern. Beide Elternteile würden sich verpflichten müssen, nicht in größeren Umkreis weg zu ziehen. Auch eine neue Beziehung mit eventuell eigenen Kindern (die dann auch das Wechselmodell haben und nicht vom Vater weg ziehen können) wäre an diese Einschränkung gebunden.
Von unterschiedlichen Erziehungsmethoden innerhalb eines kurzen Zeitraumes (z.B. eine Woche), die ein Kind verwirren können, und ein Kinderzimmer pro Elternteil mit Schreibtisch usw. ,will ich gar nicht erst sprechen. Und wie ist dann die Reglung mit dem Kontakt von Halbgeschwistern? Erfolgt auch ein konsequenter Wechsel bei Krankheit des Kindes? Natürlich sollten dann auch die Erziehungs/Elternzeiten konsequent wechselseitig in kurzen Zeitabschnitten erfolgen, damit das Baby/ Kleinkind nicht zu sehr eine enge Bindung an die Mutter hat, falls es mal zur Trennung der Elternteile kommt. Stillen ist dann zwar schlecht, aber Flasche geht ja auch.
Wie gesagt, alles zum Wohl des Kindes!!!
Ich gebe ihnen mal Antwort auf ihre Bedenken : Eine Entfernung, die es unmöglich macht, dem Kind ein stabiles sozieles Umfeld zu erhalten, ist ein Kontraindikator für die Anordnung eines Wechselmodells und würde auch solche einer bleiben, wenn tatsächlich einmal ein „Regelfall Wechselmodell“ in unsere Gesetze installiert wird. Das trifft auch auf die meisten anderen Bedenken zu, die sie da aufführen. Andere wieder können auch im Wechselmodell praktisch-pragmatisch gelöst werden. So insbesondere mit dem Baby, das noch gestillt wird. Hier empfiehlt z.B. ein Jan Piet de Man konkrete Lösungen. Bei einem Baby würde ich es persönlich so einrichten, daß der Umgang alle ein bis zwei Tage stundenweise ohne Übernachtungen stattfindet. Hinweis : Wechselmodell muß nicht immer sturer Wochenwechsel bedeuten. Die Stärke des Modells liegt ja gerade auch in seiner Flexibilität.
[Entfernt. Die Red.] Väter wirden systematisch Ausgeschlossen und der Politiker unterstuzten dieser Menschenverbrechen. Kinderwohl= Mutterwohl. Männer in Deutschland werden massiv diskriminiert und durfen nur für Ihrer Kinder zahlen. Ich bin selber Ausländer und kann nach meiner Scheidung nicht glauben das ich als Vater vollig aus das Leben meine Kinder verstossen bin. Jugendambt hilft mit, das Kinderwohl geht vor.
Das Wechselmodell ist in andere EU ländern standard nach der Scheidung, wie zB in die Niederlande. Nur in Ausnahme Fällen wird es nicht angewended.
Ja die Kommentare hier nützen kaum was, wenn wir nicht aufstehen, zusammen zu einem Termin einer Demo vor Berlin, vorm Reichstag vor die Presse, denn davon kam ja kaum was!
Alle Schwulen Lesben Gender haben Ihre Gleichbehandlung in der Minderheit durchgesetzt, warum sollten das nicht 10000e Väter nicht tun können???!!
Im Namen der Kinder, nicht für uns!
Wären die getrennten Kinder auf der Straße, wäre das Problem seit Jahrzehnten abgeschafft!
Tut dies dieses Jahr , nicht irgendwann über alle Portale und Kanäle! Nehmt auch Eure Kinder mit ! Die Mütter werden weinen!
Du hast recht. Der Begriff „Kindeswohl“ wurde aber m.W. in den letzten Jahrzehnten oft für egoistische Ziele instrumentalisiert. Ich bin aber jetzt nicht der Trennungsväterfachmann.
Gruß
Bruno Köhler
Hallo, das Kindeswohl wird in allen Diskussionen und insbesondere von den Jugendämtern und den Familiengerichten stets an vorderster Stelle genannt. Dabei wird der Begriff „Kindeswohl“ von jeder und jedem je nach tatsächlicher Situation individuell und damit unterschiedlich ausgelegt. Solange der Begriff nicht überall einheitlich angewandt und verstanden wird ist er ein „Schlag mich tot“ Argument. Es wäre m.E. mal an der Zeit den Begriff zu standardisieren.
Das Verhalten der Bundesregierung und der im Parlament vertretenen Parteien steht in krassem Widerspruch zu der auch von Deutschland 2015 unterzeichneten RESOLUTION 2079 der EU! Hier hat Deutschland nach einer Rüge der EU (Europarat) zugestimmt das Wechselmodell als Regellösung auch in Deutschland in den Gesetzen umzusetzen, was in den meisten anderen EU-Statten schon längst der Fall ist. Warum will die Bundesregierung keine drei Jahre später von dieser ihrer in Brüssel getätigten Zusage nichts mehr wissen? Unglaublich wie hier im Namen von Frauenrechten der Europarat vorgeführt und dort gemachte Zusagen ignoriert werden! Europa eine Bananengemeinschaft?
https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2015/10/europarat-resolution-2079-equality-and-shared-parental-responsibility-the-role-of-fathers.pdf
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2015/10/12/europarat-unterzeichnet-resolution-zur-doppelresidenz-als-standardmodell/
Hallo Bernd,
vielen Dank ür die interessante Information, die ein ganz neues Bild auf die Ablehnung des Wechselmodells durch die Bundestagsparteien – auch der GroKo-Parteien – wirft.
Gruß
Bruno Köhler
Von acht Rednern sieben Frauen! Da wundert mich das Ergebnis dieser Debatte ja nicht und zeigt eindeutig, daß wir natürlich noch mehr Quoten für Frauen benötigen.
Wo sind denn die Männer mit ihrer Meinung in den Parteien? Dürfen die alle schon keine Meinung mehr äußern, oder ist dieses Thema für die Herren Politiker im Bundestag einfach zu „unwichtig“ für die öffentliche Bühne?
Unsere Kinder werden es uns danken.
Vielleicht sollte es im Grundgesetz zukünftig besser lauten: „Die Würde der Frauen ist unantastbar“.
Männer, wir haben es geschafft. Wir sind Vogelfrei!
Zumindest wenn ein Elternteil gegen das Kindeswohl verstößt, im Fall von häuslicher oder sexueller Gewalt, würde das ja durchaus Sinn machen.
Wobei aber natürlich zu vermuten ist, dass in so einem Fall der Vater der Kinderschänder ist, während die Mutter das Kind zärtlich und fürsorglich in die Kunst der Liebe einweiht.
Wer massiv gegen das Kindeswohl verstößt, sollte aber durchaus im Umgangsrecht eingeschränkt werden. Ich zweifele allerdings, dass es dazu extra ein Gesetz braucht.