Die Parteien zum Wechselmodell – Väterfeindlichkeit hat einen Namen

von Manndat

Bild: auremar_123rf
Die Parteien lehnen auch weiterhin die gleichberechtigte, wechselseitige Betreuung von Trennungskindern durch Vater und Mutter ab

„Wie passt es eigentlich zusammen, dass allüberall Politiker und Journalisten emphatisch und öffentlichkeitswirksam von Gleichberechtigung reden – während es für sie völlig selbstverständlich ist, ausgerechnet in der Elternschaft gleiche Rechte verbissen zu blockieren?“ (Lucas Schoppe)

Der Deutsche Bundestag hat am 15.3.2018 den Antrag der FDP, Drucksache 19/1175, zum Wechselmodell „Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ debattiert. Nach diesem Modell behalten Scheidungskinder nach Trennung und Scheidung beide Elternteile.

Können die Eltern nach der Trennung über den Aufenthalt der Kinder keine Einigung erzielen, entscheiden die Gerichte. Das Familienrecht geht vom Residenzmodell aus, das Wechselmodell kommt im BGB nicht vor. Beim Residenzmodell verlieren die Kinder einen Elternteil, was faktisch eine Einelternfamilie für die betroffenen Kinder bedeutet. Laut Hartmut Wolters, Kreisvorsitzender des Väteraufbruchs für Kinder in Köln, werden in über 90 % der Fälle Kinder nach der Trennung der Mutter zugesprochen. Die bestehende Regelung zementiert also die archaischen Rollenbilder, nach denen die Mutter erzieht und der Vater versorgt.

Die KiMiss-Studie der Universität Tübingen kommt zu dem Ergebnis, dass es gerade beim Residenzmodell bei 50 % der streitigen Fälle zum Missbrauch der betroffenen Kinder und zum Missbrauch des entsorgten Elternteils kommt. Nach Untersuchung des Institutes für Demoskopie Allensbach wünschen sich mehr als die Hälfte der befragten Paare nach einer Trennung eine partnerschaftliche Lösung für ihre Kinder.

Die Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS), eine Langzeitstudie des Robert Koch-Instituts zur gesundheitlichen Lage der Kinder und Jugendlichen in Deutschland, zeigt eindrucksvoll, dass bei Kindern in Kernfamilien, also mit beiden leiblichen Eltern, statistisch die geringsten Gesundheitsprobleme auftreten, bei Kindern in Einelternfamilien die größten, bei Jungen i. d. R. sogar ausgeprägter als bei Mädchen. Eine Einelternfamilienpolitik, wie sie im Residenzmodell forciert wird, ist somit auch kinderfeindlich.

Diese Daten liegen den politisch Verantwortlichen im Deutschen Bundestag vor.

Die Nachteile des Residenzmodelles sind aber auch in der Praxis erkennbar. Nehmen wir dazu zwei aktuelle Fälle:

Am Weltfrauentag 2018 wurde ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie ein achtjähriges Mädchen schreiend von der Polizei und einem Gerichtsvollzieher aus ihrer Grundschule in Helbra abgeholt worden ist. Der Vater hatte das Kind allein aufgezogen, weil die Mutter die Familie vor einigen Jahren verlassen hatte. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts soll das Mädchen nicht mehr beim Vater, sondern bei der Mutter wohnen, weil die Mutter nach dem Residenzmodell das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde.

In einem Missbrauchsfall in Staufen bei Freiburg hat eine Mutter zusammen mit ihrem Freund ihren Sohn im Internet zum Sex angeboten. Franzjörg Krieg vom VAfK Karlsruhe schreibt in seinem Beitrag „Das fatale Axiom der Guten Mutter“ dazu:

Im Freiburger Fall wurde zugelassen, dass der wegen Kindesmissbrauch vorbestrafte Kinderschänder bei der Mutter und deren Sohn wohnt, weil die Mutter das so wollte und weil man davon ausging, dass ja die Mutter schon aufpassen würde.

Das sind zwar nur Einzelfälle, aber nicht die einzigen Fälle. Im Staufener Fall können wir auch nicht sagen, ob er hätte verhindert werden können, wenn im Rahmen des Wechselmodells der Vater den Aufenthalt des Sohnes mitbestimmt hätte. Das Wechselmodell garantiert nicht automatisch ein verantwortliches Verhalten des Vaters. Natürlich gibt es auch schlechte Väter. Das bestreiten wir nicht. Aber es gibt auch schlechte Mütter und es gibt auch gute Väter. Und genau da setzt die Kritik an. Exekutive, Judikative und Legislative gehen vom Stereotyp der guten Mutter und des schlechten Vaters aus.

Bei der Suche nach den Schuldigen wird dabei, wie Franzjörg Krieg in seinem o. g. Beitrag konstatiert,

ein bestimmender ideologischer Systemfehler (…) umgangen wie vom Teufel das Weihwasser: Die Mutter ist als unangreifbare Gutmenschin die letzte Entscheidungsinstanz im deutschen Familienrecht.

Mit der Debatte zum Wechselmodell hatte der Deutsche Bundestag nun wieder einmal eine seiner unzähligen Chancen, solche Zustände zu verbessern, eine seiner unzähligen Chancen, zu demonstrieren, wie viel Substanz hinter seinem angeblichen Engagement, alte Rollenbilder aufzubrechen, steckt, eine seiner unzähligen Chancen, zu zeigen, wie glaubwürdig seine Geschlechterpolitik für Frauen und Männer wirklich ist. Er hat – so viel sei vorweggenommen – wieder versagt. Seit über 30 Jahren Geschlechterpolitik sind die politisch Verantwortlichen nicht imstande, eine Familienpolitik zu schaffen, bei der Kinder, Mütter, Väter und die Gesellschaft gewinnen können. Der Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. (VAfK Köln) hat die Debatte verfolgt. Die nachfolgenden Zitate stammen aus der Pressemeldung des VAfK Köln.

FDP

„Die FDP Abgeordnete Katrin Helling-Plahr erzählt von Marie und Maximilian, die während der Ehe von Mutter und Vater zu gleichen Teilen betreut werden, nach Trennung und Scheidung der Eltern aber, wie es in Deutschland üblich ist, ihren Vater verlieren. Die Mutter kontrolliert die Hausaufgaben und der Vater geht mit den Kindern am Umgangswochenende in den Zoo. Der Vater wird aus dem Alltagsleben der Kinder ausgeschlossen. Helling-Plahr kommt zu dem Schluss, dass wir ein Update in der Familienpolitik brauchen. Das Wechselmodell soll nach Auffassung der FDP zum Regelfall nach Trennung und Scheidung werden.“

CDU/CSU

„Mechthild Heil [CDU], Andrea Lindholz [CSU] und Marcus Weinberg [CDU] bekunden zwar, dass sie die Betreuung der Scheidungskinder durch beide Elternteile für wichtig halten, bleiben aber eine Antwort schuldig, wie sie dies im Residenzmodell gewährleistet sehen. Das Wechselmodell als Regelfall nach Trennung und Scheidung lehnen alle drei ab. Frau Lindholz [CSU] bezeichnet das Wechselmodell als nicht zielführend, verrät aber durch eine versehentliche Zwischenbemerkung, dass sie die Macht, die überwiegend die Frau durch das Residenzmodell erhält, nicht einschränken will. Frau Heil [CDU] diskriminiert Väter, indem sie behauptet, dass Väter die Erziehung ihren neuen Lebensgefährtinnen überlassen.“

SPD

„Sonja Amalie Steffen und Esther Dilcher von der SPD machen gleich deutlich, dass die SPD das Wechselmodell als Regelfall um jeden Preis verhindern will. Für beide ist klar, dass eine Trennungsfamilie eine Ein-Eltern-Familie sein muss und stellen klar: eine betreut und einer zahlt.“

Die Grünen

„Die Grüne Katja Keul gibt zu, dass Kinder im Wechselmodell zufriedener sind. Dennoch will sie den Zwang zum Residenzmodell beibehalten und lehnt das Wechselmodell als Regelfall ab.“

Lutz Bierends vom Blog „Fatherleft“ ergänzt dazu:

„Wer einen Eindruck von sexistischen Rollenbildern in den Familiengerichten und Jugendämtern haben möchte, der braucht sich nur die Rede der grünen Familienrechtsanwältin Katja Keul anzusehen. Wenn sie Vätern statt Kinderliebe finanziellen Eigennutz bei ihrem Engagement für das Wechselmodell unterstellt, ist es nicht weniger angebracht, ihr finanziellen Eigennutz zu unterstellen, wenn sie sich für ein konfliktförderndes Familienrecht stark macht, welches ihr schon viele Jahre den Lebensunterhalt gesichert hat.“

AfD

Die Debatte zeigt, dass die AfD nicht immer für „alternativ“ steht, sondern auch Mainstream verkörpern kann, wie z. B. bei den Rollenbildzuweisungen für Frau und Mann in der Familie.

„Auch die AfD-Rednerin Nicole Höchst sagt, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter haben (…)“ bleibt „aber eine Antwort schuldig, wie dies im Residenzmodell, der Ein-Eltern-Familie, gewährleistet werden soll.“

Die Linke

„(…) die Linke Katrin Werner fordert eine Bindung der betroffenen Kinder zu beiden Elternteilen, (…)“ bleibt „aber eine Antwort schuldig, wie dies im Residenzmodell, der Ein-Eltern-Familie, gewährleistet werden soll.

MANNdat merkt zusätzlich an, dass Die Linke nicht nur gegen das Wechselmodell ist. Sie geht sogar noch weiter. Sie will das Wechselmodell sogar gesetzlich verbieten:

„Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes vor allem im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.“

Unter den vorgenannten acht Rednern sind übrigens sieben Frauen und ein Mann. Das ist für eine Politik, die bei jeder Minimalabweichung zuungunsten der Frauen eine Diskriminierung sieht, ein klares Signal. Die Parteien des Deutschen Bundestages machen damit schon anhand der Rednerliste klar: Familie ist Frauensache – matriarchale Zustände eben.

„Bundesforum Männer“ wieder enttäuschend

Das profeministische Bundesforum Männer, diese “Männerinteressenvertretung“ von frauenpolitischen Gnaden, die vom Frauenministerium finanziert wird, kommentiert diesen väterfeindlichen Offenbarungseid geschlechterpolitischer Doppelmoral der politisch Verantwortlichen wie folgt:

„Die Debatte im Bundestag brachte die Erkenntnis, dass sich alle Fraktionen im Grundsatz darin einig zu sein scheinen und dass es lediglich in der Wahl der (rechtlichen) Mittel Dissens gibt, um das Ziel zu erreichen: Kindeswohl im Zentrum; Einzelfall prüfen; gemeinsame Verantwortungsübernahme stärken; verschiedene Optionen elterlicher Verantwortungsübernahme vorhalten und real ermöglichen.“

Fazit

  1. Väterfeindlichkeit hat einen Namen und der lautet „Deutscher Bundestag“. Es ist unpassend, wie offen und ungehemmt Abgeordnete eines demokratisch gewählten Parlaments, das auf einem Grundgesetz beruht, das mit den Worten „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ beginnt, ihrer Väterfeindlichkeit freien Lauf lassen. Die Tatsache, dass diese Leute von ihren Parteien dafür nicht gemaßregelt werden, zeigt, wie tief diese Väterfeindlichkeit auch in den betreffenden Parteien verankert ist.
  2. Auch die Festzementierung archaischer Geschlechterrollenbilder „Frau für die Erziehung, Mann für die Versorgung“ hat einen Namen und auch der lautet „Deutscher Bundestag“.
  3. Obwohl den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Ergebnisse der KiGGS vorliegen, sie also über Daten verfügen, die belegen, dass es Kindern statistisch in Kernfamilien gesundheitlich am besten geht und Kindern in Einelternfamilien am schlechtesten, forcieren sie eine Einelternfamilienpolitik. Auf dieser Basis muss man konstatieren, dass auch Kinderfeindlichkeit einen Namen hat und auch dieser lautet „Deutscher Bundestag“.
  4. Und auch das Versagen väterpolitischer Interessenvertretung hat einen Namen und der heißt „Bundesforum Männer“.

Wer die Ursachen für Sorgerechtskriege sucht, der darf nicht nur auf Vater, Mutter, Jugendamt und Gericht schauen. Er muss insbesondere auf die gewählten Vertreter des Deutschen Bundestages schauen, die laut Art. 38 des GG Vertreter des ganzen Volkes sind, also auch Vertreter für Kinder und Väter. In ihren Händen liegt es, für unsere Kinder und Kindeskinder entweder eine gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau mit Kind zu sichern oder weitere Schlachtfelder für immer neue Sorgerechtskriege zu bereiten.

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Lesermeinungen

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