FDP beschließt Paritätische Doppelresidenz als gesetzlichen Regelfall

von Manndat
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Vater mit Kind

Die FDP Bayern hat auf ihrem Landesparteitag vom 9.4. – 10.4.2016 in Wolfratshausen die Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) als Grundmodell zur Regelung des Aufenthalts minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern beschlossen. In einem Bericht auf ihrer Webseite hebt die bayerische FDP hervor, dass Kinder grundsätzlich das Recht auf beide Eltern haben. Dies gelte insbesondere auch für den Fall einer Trennung. Daher fordern die Freien Demokraten die gesetzliche Verankerung der Paritätischen Doppelresidenz als Regelfall. Beide Elternteile sollen dem Kind ein Zuhause bieten, in dem es sich abwechselnd aufhält. Durch diesen Beschluss nimmt die FDP eine Vorreiterrolle in Bezug auf die Betreuung von Trennungskindern innerhalb einer modernen Familienpolitik ein.

Auch die FDP Brandenburg hat auf ihrem Landesparteitag am 19. März 2016 einen Beschluss zur Paritätischen Doppelresidenz gefasst, in der die gesetzliche Verankerung der Paritätischen Doppelresidenz gefordert wird. Und auch im Wahlprogramm 2015 der FDP Hamburg ist eine entsprechende Forderung zum Wechselmodell enthalten.

Wir begrüßen ausdrücklich diesen Beschluss der FDP zur Paritätischen Doppelresidenz und hoffen, dass auch andere Parteien diesbezüglich nachziehen und sich für die Doppelresidenz als Standardfall aussprechen.

Die Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell)

Als Paritätische Doppelresidenz, auch Wechselmodell genannt, werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten zeitlich annähernd gleichverteilt betreut werden. Beide Elternteile bieten dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechselnd aufhält. Den Kindern bleiben dadurch beide Eltern in vollem Umfang erhalten und auch beide Elternteile können ausreichend viel Zeit mit ihren Kindern verbringen und diese auch im Alltag erleben. Wissenschaftliche Forschungen haben gezeigt, dass sich die paritätische Doppelresidenz für die Kinder als die beste Betreuungsform erweist. So hat beispielsweise Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf in ihrer Forschungsarbeit zahlreiche internationale Studien zum Wechselmodell ausgewertet und in Vorträgen und einem wissenschaftlichen Buch veröffentlicht. In zahlreichen anderen Ländern wie beispielsweise in Belgien, Frankreich, Schweden, Dänemark, Norwegen, Tschechien, USA, Kanada und Australien wird die Doppelresidenz bereits sehr erfolgreich praktiziert und es gibt gesetzliche Regelungen dazu.

In Deutschland ist die Paritätische Doppelresidenz hingegen noch sehr wenig verbreitet. Hier überwiegt das Residenzmodell, bei dem die Kinder bei einem Elternteil, meist der Mutter, leben und den anderen Elternteil, i.a. den Vater, in gewissen zeitlichen Abständen besuchen (z.B. jedes zweite Wochenende). Ein gemeinsames Erleben des Alltags ist so den Kindern und dem Elternteil, bei dem sich die Kinder nicht ständig aufhalten (Besuchselternteil), nicht möglich.

Europarat beschließ Paritätische Doppelresidenz

Im vergangenen Jahr hatte der Europarat in Straßburg bereits in einer Sitzung der parlamentarischen Versammlung am 2.10.2015 die Resolution 2079 (2015) verabschiedet, in der alle Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, die Doppelresidenz bzw. das Wechselmodell als Standardmodell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde einstimmig verabschiedet und die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, sie zu ratifizieren und in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen.

Dabei kritisierte der Europarat auch Deutschland und einige andere Länder für ihren Umgang mit Trennungseltern und -kindern. Er forderte dazu auf, den familienpolitischen Kurs zu ändern und die Rechte der Väter zu stärken. Kindern müsse es grundsätzlich ermöglicht werden, nach einer Trennung zu etwa gleichen Teilen bei Vater und Mutter zu leben.

Mit einem derart klaren und einstimmigen Votum des Europarates hatten auch Fachleute nicht gerechnet, dies aber sehr positiv aufgenommen. Auch die Vertreter aus Deutschland, das sich bisher bezüglich eines modernen und kinderfreundlichen Betreuungsmodelles nicht offen gezeigt hatte, haben für die Resolution und damit für eine Doppelresidenz als gesetzlichen Normalfall gestimmt.

Familienrechtsexperten sprechen davon, dass Deutschland ca. 30 Jahre Rückstand auf viele seiner Nachbarländer aufzuholen hat und appellieren an die Bundesregierung, die Forderungen des Europarates schnellstmöglich in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat bisher noch nicht auf den Beschluss des Europarates in Form von konkreten Maßnahmen oder gesetzlichen Vorgaben reagiert.

Die Politik ist nun also an der Reihe und hat die Aufgabe, sich für eine Verwirklichung der Paritätischen Doppelresidenz in Gesetz und Praxis einzusetzen. Der Beschluss und die klare Positionierung der FDP zur Paritätischen Doppelresidenz ist ein erster guter Schritt in diese Richtung, dem noch weitere Schritte von Seiten der anderen Parteien und vor allem von der Bundesregierung folgen müssen.

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