FDP beschließt Paritätische Doppelresidenz als gesetzlichen Regelfall
Die FDP Bayern hat auf ihrem Landesparteitag vom 9.4. – 10.4.2016 in Wolfratshausen die Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) als Grundmodell zur Regelung des Aufenthalts minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern beschlossen. In einem Bericht auf ihrer Webseite hebt die bayerische FDP hervor, dass Kinder grundsätzlich das Recht auf beide Eltern haben. Dies gelte insbesondere auch für den Fall einer Trennung. Daher fordern die Freien Demokraten die gesetzliche Verankerung der Paritätischen Doppelresidenz als Regelfall. Beide Elternteile sollen dem Kind ein Zuhause bieten, in dem es sich abwechselnd aufhält. Durch diesen Beschluss nimmt die FDP eine Vorreiterrolle in Bezug auf die Betreuung von Trennungskindern innerhalb einer modernen Familienpolitik ein.
Auch die FDP Brandenburg hat auf ihrem Landesparteitag am 19. März 2016 einen Beschluss zur Paritätischen Doppelresidenz gefasst, in der die gesetzliche Verankerung der Paritätischen Doppelresidenz gefordert wird. Und auch im Wahlprogramm 2015 der FDP Hamburg ist eine entsprechende Forderung zum Wechselmodell enthalten.
Wir begrüßen ausdrücklich diesen Beschluss der FDP zur Paritätischen Doppelresidenz und hoffen, dass auch andere Parteien diesbezüglich nachziehen und sich für die Doppelresidenz als Standardfall aussprechen.
Die Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell)
Als Paritätische Doppelresidenz, auch Wechselmodell genannt, werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten zeitlich annähernd gleichverteilt betreut werden. Beide Elternteile bieten dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechselnd aufhält. Den Kindern bleiben dadurch beide Eltern in vollem Umfang erhalten und auch beide Elternteile können ausreichend viel Zeit mit ihren Kindern verbringen und diese auch im Alltag erleben. Wissenschaftliche Forschungen haben gezeigt, dass sich die paritätische Doppelresidenz für die Kinder als die beste Betreuungsform erweist. So hat beispielsweise Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf in ihrer Forschungsarbeit zahlreiche internationale Studien zum Wechselmodell ausgewertet und in Vorträgen und einem wissenschaftlichen Buch veröffentlicht. In zahlreichen anderen Ländern wie beispielsweise in Belgien, Frankreich, Schweden, Dänemark, Norwegen, Tschechien, USA, Kanada und Australien wird die Doppelresidenz bereits sehr erfolgreich praktiziert und es gibt gesetzliche Regelungen dazu.
In Deutschland ist die Paritätische Doppelresidenz hingegen noch sehr wenig verbreitet. Hier überwiegt das Residenzmodell, bei dem die Kinder bei einem Elternteil, meist der Mutter, leben und den anderen Elternteil, i.a. den Vater, in gewissen zeitlichen Abständen besuchen (z.B. jedes zweite Wochenende). Ein gemeinsames Erleben des Alltags ist so den Kindern und dem Elternteil, bei dem sich die Kinder nicht ständig aufhalten (Besuchselternteil), nicht möglich.
Europarat beschließ Paritätische Doppelresidenz
Im vergangenen Jahr hatte der Europarat in Straßburg bereits in einer Sitzung der parlamentarischen Versammlung am 2.10.2015 die Resolution 2079 (2015) verabschiedet, in der alle Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, die Doppelresidenz bzw. das Wechselmodell als Standardmodell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde einstimmig verabschiedet und die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, sie zu ratifizieren und in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen.
Dabei kritisierte der Europarat auch Deutschland und einige andere Länder für ihren Umgang mit Trennungseltern und -kindern. Er forderte dazu auf, den familienpolitischen Kurs zu ändern und die Rechte der Väter zu stärken. Kindern müsse es grundsätzlich ermöglicht werden, nach einer Trennung zu etwa gleichen Teilen bei Vater und Mutter zu leben.
Mit einem derart klaren und einstimmigen Votum des Europarates hatten auch Fachleute nicht gerechnet, dies aber sehr positiv aufgenommen. Auch die Vertreter aus Deutschland, das sich bisher bezüglich eines modernen und kinderfreundlichen Betreuungsmodelles nicht offen gezeigt hatte, haben für die Resolution und damit für eine Doppelresidenz als gesetzlichen Normalfall gestimmt.
Familienrechtsexperten sprechen davon, dass Deutschland ca. 30 Jahre Rückstand auf viele seiner Nachbarländer aufzuholen hat und appellieren an die Bundesregierung, die Forderungen des Europarates schnellstmöglich in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat bisher noch nicht auf den Beschluss des Europarates in Form von konkreten Maßnahmen oder gesetzlichen Vorgaben reagiert.
Die Politik ist nun also an der Reihe und hat die Aufgabe, sich für eine Verwirklichung der Paritätischen Doppelresidenz in Gesetz und Praxis einzusetzen. Der Beschluss und die klare Positionierung der FDP zur Paritätischen Doppelresidenz ist ein erster guter Schritt in diese Richtung, dem noch weitere Schritte von Seiten der anderen Parteien und vor allem von der Bundesregierung folgen müssen.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
Lesermeinungen
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.
Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.
Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.
Selbst wenn die FDP das durchsetzt und ein Gesetzt verabschiedet würde: entscheiden tun in Deutschland die Richter. Vor allem in der Familiengerichtsbarkeit können Richter aber entscheiden was sie wollen, denn die Verhandlungen sind stets „nicht öffentlich“. Deshalb sind Familienrichter in Deutschland korrupt. Siehe Richter X aus Y – ein Beispiel von vielen. In Aussicht etwas von den 50000€ abzubekommen die die „Mutter“ vom Vater ganz offen per E-Mail erpresst (Geld gegen Umgang) oder in Aussicht einer heißen Nacht mit einer hübschen Mutti. Ich kann es nicht beweisen, aber die Indizien sind erdrückend. Gesetze haben in meinem Fall jedenfalls niemals eine Rolle gespielt. Wenn ich ein Gesetzt zitiert habe wurde ich von Richter X angepflaumt: „Sind Sie still! Ich bin der Richter ich entscheide sowieso alles!“.
Zu Ihrem eigenen Schutz gekürzt – bitte verzichten Sie auf die Nennung von Klarnamen und Orten. Die Redaktion
Ja, das berühmte Totschlagargument vom „Einzelfall“ ist Alibi genug, als Gesellschaft nicht hinsehen zu müssen. Leider fehlt wohl auch den Psychologen die Bereitschaft und der juristische Rückhalt, gegen ganz offensichtliche Entfremdung der Kinder einzuschreiten. Mit meiner eigenen Tochter bin ich da völlig im Stich gelassen worden und hab keinen einzigen Psychologen gefunden, der die Entfremdung meiner Kinder auch nur in Erwägung gezogen hat. Obwohl ich diese Stichhaltig darstellen und im Verhalten der Kinder klar ablesen konnte. Da gibt es ja ganz sicher zu erhebende Anzeichen. Es wurde immer nur auf die schädliche Wirkung des Elternkonflikts abgestellt. Gerade dieses Argument öffnet dem Rosenkrieg um die Kinder Tür und Tor, wenn die rechtl. Möglichkeiten ausschliesslich auf einer Seite liegen, und hinterlässt den Nicht-Betreuenden Elternteil in absoluter Machtlosigkeit. Meine Tochter ist heute 16 Jahre alt und hat Magersucht … aber ich bekomme sie nicht aus der Abhängigkeit zur Mutter heraus. Es hilft niiiieeemmmaaannnd …nicht mir…und vor allem nicht dem Kind !!!!
Ausnahmen werden immer die Regel bestätigen.
Die meisten Trennungsmütter werden schon etwas finden, damit sie auch weiterhin das alleinige Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht haben.
Notfalls ziehen sieh erstmal kurzerhand, wie bei Detlef Bräunig, 500 km weit weg in ein Frauenhaus, beauftragen eine hochfeministische Familienrechtsanwältin für die Unterhaltsmaximierung, das alleinige Sorgerecht, und falls die Trennungsmutter dieses Verfahren verlieren sollten, wird es trotzdem nicht vollstreckt.
Spätestens, wenn die Kinder älter sind und den Umgang mit dem Vater verweigern, bleibt wieder nur für den ExEhemann/Partner die Zahlung von Barunterhalt übrig.
Die FTP ist eine jener Parteien, die dem „Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung vom 2. November 2000“ zugestimmt hatten (nur die CDU/CSU hatte dagegen gestimmt), welches am 01.01.2016 inkraft getreten war und beim Kindesunterhalt die 135-%-Regelung eingeführt hatte. Alle Väter, die in der Düsseldorfer Tabelle unter 135 % lagen (also die wirtschaftlich eher unterprivilegierten Väter) durften nicht einfach mehr das halbe Kindergeld vor der Unterhaltszahlung abziehen, weil ansonsten angeblich nicht mehr das matierielle Existensminimum des Kindes gewährleistet wäre und die Kindesmutter somit auf ihre hälfigen Anteil vom Kindergeld, den sie für den Unterhalt in Form von Erziehung und Betreuung des Kindes halt für sich und nicht für das Kind ausgeben können sollte, zum Teil oder komplett verzeichten müsste.
Ergebnis war, dass diejenigen Väter, die bei 100 % kein Mangelfall waren, nur so gut wie kein Kindergeld mehr vom Unterhaltsbetrag vor der Zahlung abziehen konnten und somit den vollen Unterhaltsbetrag überweisen mussten. Bis 135 % erreicht waren konnte also je nach Einstufung hälfiges Kindergeld vom Unterhaltsbetrag nur in so weit abgezogen werden, wie die 135-%-Regel erfüllt war. Wer z. B. bei rund 130 % lag könnte eben Anteilig Kindergeld abziehen, so lange sein Zahlbetrag plus das halbe Kindergeld einen Unterhaltsbetrag von 135 % ergeben hatten.
Die höchst-neoliberale FTP ist zu Recht 2013 aus dem Bundestag rausgeflogen. Das hatte sicher auch etwas mit der AfD zu tun.
Die FTP braucht nun wieder neue Wähler.
Wer auf das Wechselmodell hofft, dürfte bald merken, dass es jeder Mutter freisteht mit ihrem Kind ganz wo anders hinzuziehen, z. B. aus beruflichen Gründen, oder die Frau hat einen neuen Partner gefunden, und vieles andere mehr.
Das Wechselmodell wird auch in Zukunft nicht funktionieren. Die neoliberale FDP, die Steuersenkungspartei der Superreichen, wird da eher nichts auf die Reihe bekommen, zumal sie auch aus verschiedenen Landtagen herausgeflogen ist und hoffentlich nicht wieder reinkommen wird.
Jeder wirtschaftlich eher unterprivilegierte Trennungsvater kann auf die FDP gut verzichten.
Schließlich heiratet niemand um später irgendwelche anderen Modell zu fahren, nur weil es die ExEhefrau jetzt will, die eh so gut wie nie am Wechselmodell interessiert ist. Natürlich kann man sich auch weiter selbst belügen.
Bei 2 Kindern ist die Gleichberechtigung z. B. nur dann gewährleistet, wenn ein Kind zum Vater geht und dieser Vater für dieses Kind das volle Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht hat. Dann ist es eher unwahrscheinlich, dass er für die ExEhefrau und Kindesmutter mit dem anderen Kind irgend einen Unterhalt zahlen muss.
Z. B. keine nachehelichen Unterhalt, weil damit das vom Vater betreute Kind benachteiligt wird, für das ja auch die ExEhefrau keinen Unterhalt zahlt, weil sie das andere Kind betreut und unterhält.
Z. B. keinen Kindesunterhalt an die ehemalige Ehefrau und das bei ihr lebende Kind, weil der ExEhemann und Vater selbst ein Kind aus der Ehe betreut und unterhalt.
Natürlich kann man jetzt gleichberechtigt für das jeweils andere Kind ein Umgangsrecht vereinbaren. Aber da besteht jetzt eben Waffengleichheit.
Alles andere ist kalter Kaffee.
Wenn z. B. die ExEhefrau die 3 minderjährigen Kinder aus der Ehe hat, dürften die meisten ExEhemänner schon an dieser Stelle Pleite sein. Die ExEhefrau wird sich immer auf den Standpunkt stellen, der ExEhemann ist nur zu faul zum arbeiten um Unterhalt zu bezahlen. Mit solchen Verlierer sollten die Kinder natürlich keinen Umgang pflegen.
Ich denke mal Detlef Bräunig hat hier klar die besseren Argumente.
MannDat ist eher ziemlich erfolglos geblieben.
Hallo, jetzt hat es uns auch erwischt, nachdem die (Bin ich froh dass mein Sohn diese Person nicht geheiratet hat) Mutter meiner Enkelin MICH beleidigt hat musste ICH mich bei IHR entschuldigen“ sonst siehst du deine Enkelin nie wieder!“ Auch wir waren jederzeit Tag und Nacht zum Hüten da, ich fürchte das war erst der Anfang. In Deutschland wird alles rechtlich geregelt, aber nicht die seelische Misshandlung kleiner Kinder durch ihre „Erziehungsberechtigten“. In unserem Fall betrifft es ein dreijähriges Mädchen welches ihre Großeltern sehr, sehr liebt. Von heute auf morgen wird dieses Kind als Druckmittel missbraucht, belogen und gequält. Sollte dieser Terror weitergehen werde ich zum Wohl meiner Enkelin einen Kampf beginnen, und wenn ich bis zum Bundespräsidenten gehen muss! Das ist KINDESMISSHANDLUNG. Was macht diese „Mutter“ wenn sie sich vom Vater des Kindes trennt. Mir wird übel……….
Prinzipiell ist es ein Zeichen wo man meinen könnte, das das Fürsorgerecht gerecht aufgeteilt ist.
In der Praxis ist das wohl Ok wenn die Elternteile nicht zu weit auseinander wohnen.
Ich konnte früher nie verstehen wenn ein Mann seine Frau und seinen Kinder „verlässt“
Jedoch beobachte ich im Bekanntenkreis wie es da teilweise ausschaut und mittlerweile wundert es mich nicht wenn auch Männer ihre Frauen, die es dann gar nicht verstehen wenn der Mann sie verlässt. Und ich kann beobachten bzw mir anhören ohhhhhhhhhhh er hat mich im Stich gelassen und die Kinder usw…
Das es aber eben genauso an den Frauen liegt will dann niemand hören..
naja am Ende tun mir dann immer die Kinder leid.
Zum Glück bin ich Single und hoffentlich bleibt mir so ein Mist erspart.
Wenn die FDP einen guten Vorschlag macht, wird er nicht dadurch automatisch schlecht, weil die FDP in anderen Politikfeldern Entscheidungen getroffen hat, die nicht jedem gefallen („Partei für Hoteliers, Ärzte, Juristen und andere Besserverdiener …“ Was soll das in diesem Zusammenhang?) Erfreulich ist, dass bereits drei Landesverbände der FDP die Paritätische Doppelresidenz fordern – ich hoffen, weitere FDP-Landesverbände und vor allem weitere politische Parteien folgen diesem Beispiel!
Ein Papiertiger! FDP Wahlkampf für 2017 …
Wo war der Einsatz für Väter- und Kinderrechte diese Partei für Hoteliers, Apotheker, Ärzte, Juristen und andere Besserverdienender in den Jahrzehnten ihrer Regierungsbeteiligungen auf Bundesebene??
Ausserdem – Wer die deutsche Rechtssprechung kennt, weis um die Vielzahl von Möglichkeiten von Beugung oder Umgehung gesetzlicher Vorgaben.
So ist „vorrangig“ nicht daselbe wie verpflichtend. Besonders markant ist jedoch „…wenn es dem Kindeswohl nicht entgegen steht!“. Jede dieser Mütter, die ihre Eigentumsrechte und alleinige Verfügungsgewalt am gemeinsamen Kindern durch eine eventuelle verankerung des Wechselmodells im Gesetz bedroht fühlt, wird flugs zum Anwalt rennen der dann nach gängiger Praxis dem sowieso Vätern feindlich gegenüberstehendem Familiengericht detailliert darlegt, wieso im „Einzelfall“ das Wechselmodell – leider – nicht zur Anwendung gebracht werden sollte… Und zwar wegen des „KINDESWOHLS“ Die Zahl diesbezüglicher Einzelfälle wird in die hundertrausende gehen.
Solange nicht endlich auch klar, deutlich, allgemein verbindlich und unumstösslich definiert wird, was das deutsche Kindeswohl in der deutrschen Rechtssprechung beinhaltet, wird es mit dem FDP- Vorschlag zum Wechsemodell genauso enden wie mit dem gemeinsamen Sorgerrecht für alle Eltern ab Geburt. Im Nachhinein wird es einfach wieder entzogen.
Ich teile ihre Vorbehalte. Trotzdem sollten wir anerkennen, dass es der Schritt in die richtige Richtung ist. Hier will jemand Stimme sein für entrechtete Väter. Da sollte man anerkennen.
Leider ist es wirklich so, dass die FDP sich als sehr opportunistisch erwiesen hat!
Aber sich für Väter einzusetzen ist in Deutschland leider nicht Mainstream. So bleibt uns nur über
die Krümel zu freuen, die wir vom politischen Tisch abkriegen.
Jeder Beitrag und Diskussion über das Wechselmodell und über die eigentliche Selbstverständlichkeit, dass Kinder beide Elternteile brauchen, bewirkt etwas und hilft uns dabei nach und nach das Leiden der Kinder, die ohne ihre Väter (gelegentlich auch Mütter) aufwachsen müssen, zu beenden. Dass den Vätern das Herz rausgerissen wird, braucht man nicht erwähnen, denn wir wissen alle, das interessiert wenigen in Deutschland.