Katarina Barleys (SPD) Ministerium steigert seine Aggression gegen Väter
Wie wir berichtet haben, wurden nach der Wechselmodelldebatte auch bei der Diskussion um das neue Abstammungsrecht Interessenvertretungen von Vätern wieder komplett ausgegrenzt. Seit der „großen Kindschaftsrechtsreform“ von 1998 hat es mindestens 20 (!) Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Vätern als Kläger – also konkrete Menschenrechtsverstöße gegen Väter in Deutschland – gegeben.
Diese extrem bürger- und insbesondere väterfeindliche Politik wird jetzt sogar noch gesteigert.
Nachdem in bewährter Manier in den beiden Arbeitskreisen zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Erneuerung des Familienrechts erneut Interessenvertretungen von Vätern ausgegrenzt wurden, bat das Forum Soziale Inklusion beim Bundesjustizministerium um Nennung der Sachverständigen bei diesen Arbeitskreisen. Denn spätestens bei Veröffentlichung der Empfehlungen der Sachverständigen ist es üblich, die Namen der Sachverständigen zu veröffentlichen.
Das Bundesjustizministerium hat die Auskunft jedoch verweigert und für diese Auskunftsverweigerung eine Gebühr in Höhe von 30,- € erhoben. Als das Forum Soziale Inklusion darauf hinwies, dass die Erhebung einer Gebühr für eine Nichtauskunft über Zusammenhänge, die das Gemeinwohl betreffen, nicht angemessen sei, wurde ihm vom Bundesamt prompt eine Vollstreckungsankündigung übersendet.
Wie erbärmlich ist das denn? Da will man offenbar einen unbequemen Frager loswerden, indem man ihn für eine Nichtauskunft abkassiert und ihm die Vollstreckungsankündigung noch hinterherschiebt. Ist es nicht umso erbärmlicher, als es hier um Menschen geht, die ehrenamtlich in ihrer Freizeit das tun, was eigentlich die Aufgabe der politisch Verantwortlichen wäre, die in diesem Auftrag aber bislang kläglich versagen, nämlich auch die berechtigten Interessen und Anliegen von Vätern in die politische Diskussion einzubringen?
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Ich schrieb zudem, dass finanziell bedürftige Unterhaltspflichtige Reisen zum Kind in gewissem Umfang vom Sozialstaat bezahlt bekommen sollen. Auf keinen Fall befürworte ich Kindesentzug. Aber es gibt Grenzen staatlicher Vorschriften, ansonsten bricht man Grundrechte. Beide „Parteien“, Unterhaltspflichtige und Sorgeberechtigte/pflichtige, haben immer noch individuelle Rechte!
Sie sprechen von individuellen Rechten Unterhalts- und Sorgepflichtiger, das ist erst einmal eine schöne Vorstellung. Wie steht es für Sie mit den individuellen Rechten der Kinder aus gescheiterten Beziehungen? Welche sind Ihrer Meinung nach wichtiger? Und: Sind Sie Betroffener? Haben Sie Kontakt zu Betroffenen? Die nach einer Trennung hunderte Kilometer zurück legen müssen, um ihre Kinder überhaupt noch zu sehen, geschweige denn, dass sie sich bei Unterhaltsverpflichtungen (nach der Methode, sie Sie gern beibehalten wollen) die Fahrtkosten dauerhaft leisten können? Wenn nein, nehmen Sie Kontakt mit solchen Menschen auf. Reden sie mit denen – was die dazu meinen. Und glauben Sie allen Ernstes, Ihre Wunschvorstellung nach staatlicher Hilfe bei Fahrtkosten wird jemals Wirklichkeit, wenn Unterhaltsvorschuss-Modelle durch die öffentliche Hand schon scheitern? Nein, man wird es auf die Betroffenen abwälzen. Übrigens: In Frankreich dürfen Ex-Partner/innen nicht weiter als 200 km vom ursprünglichen Wohnort weg ziehen, damit beide eine Chance haben, ihre Kinder regelmäßig zu sehen. Ob Freigeistern wie Ihnen wohl die Länge einer solchen Leine genügen würde?
Sie sprechen selbst von einer ‚Leine‘. Das trifft es, natürlich lehne ich es ab, dass ein Staat seine Bürger/innen an die ‚Leine‘ nimmt!
Es kann in keinem Fall angehen, dass der Staat sorgepflichtigen Eltern das Grundrecht auf Reisefreiheit verweigert.
Zu Frankreich: Was in einigen westlichen Ländern gegenüber Eltern – sowohl gegenüber unterhaltspflichtigen als auch gegenüber betreuenden – abgezogen wird, ist meiner Meinung nach ein Skandal. Ich halte das schlicht für grundrechtswidrig und verfassungswidrig.
Staatliche Hilfe bei Fahrtkosten wird ganz leicht Wirklichkeit, wenn man eine entsprechende Regel einführt.
Und die Grundrechte der Eltern sind bezüglich Arbeitsplatz und Wohnortbestimmung wichtiger als die der Kinder. Ganz einfach: Das unterscheidet volljährige und sorgeberechtigte Erwachsene von minderjährigen Kindern.
Ich habe mich nun wohl klar genug ausgedrückt!
Lieber Michael,
>Es kann in keinem Fall angehen, dass der Staat sorgepflichtigen Eltern das Grundrecht auf Reisefreiheit verweigert.
…es geht nicht um den Entzug des Grundrechts auf Reisefreiheit, es geht darum, dem Kindesentzug einen Riegel vorzuschieben. Eltern sein heißt auch Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Mutter oder Vater können hinziehen wo der Pfeffer wächst, solange sie damit nicht die soziale Bindung zum anderen Elternteil zerstören.
Eltern dürfen nicht entrechtet werden. Dabei ist dir anscheinend entgangen, dass auch Väter ein Elternteil sind.
Das erklärt dann vielleicht auch die Forderung, dass Mütter nicht mehr einfach so mit dem Kind umziehen können soll, womit dem Vater dann ggf. das Kind entzogen wird.
Natürlich schränkt ein Recht der Väter auf Beteiligung an der Kinderfürsorge das Recht der Mutter auf Freizügigkeit ein.
Vor allen Dingen verletzt die Willkürlichkeit der Mütter aber das Recht der Kinder auf BEIDE Eltern.
Es kann absolut nicht angehen, dass Alleinerziehende, egal ob Vater oder Mutter, mit staatlicher Gewalt daran gehindert werden, umzuziehen. Wer Sorgepflichten übernimmt, kann in einem Rechtsstaat nicht auch noch massiv persönlich eingeschränkt werden. Ich bin zudem eindeutig für die Rechte der Unterhaltspflichtigen. Es muss möglich sein, weiter seinen Beruf frei wählen zu können,gerade auch, wenn man Unterhalt zahlt. Verheiratete können das ja natürlich auch!!
Was da teilweise in den USA passiert ist, wo Unterhaltspflichtuge schlechter stehen als alle anderen Schuldner, ist meines Erachtens ein Skandal. (Meines Wissens hat sich da etwas getan, bin aber nicht auf dem Laufenden).
Der übliche Teil 1:
Du kannst oder willst es nicht verstehen oder?
Der Unterhaltspflichtige ist in der Regel der Vater. Dem durch das beliebige Umziehen der Sorgeberechtigten (Mutter) häufig der Umgang mit dem Kind erschwert bis 7unmöglich gemacht wird.
Du lamentierst über die rechtlichen Einschränkungen der (meistens) Mütter, gleichzeitig willst du aber die Rechte der Unterhaltspflichtigen (meistens Väter) stärken. Diese Interessen stehen sich aber im Streitfall diametral entgegen.
Aber – und das mag dir merkwürdig erscheinen – Kinder bedeuten Verantwortung zu übernehmen und Einschränkungen in der persönlichen Lebensführung hinzunehmen. Und da es nicht zuletzt auch um das Kindeswohl geht, müssen beide Elternteile die Einschränkungen hinnehmen.
Bei Vätern bedeutet dies normalerweise, dass sie unterhaltspflichtig sind – und dabei selbst die Pfändungsfreibeträge nicht gelten. Da darf es der Mutter dann auch gerne mal zuzumuten sein, dass sie, zum Wohle des Kindes und des Vaters, nicht kreuz und quer durch die Republik ziehen darf.
Mütter sind eben nicht nur erziehungsberechtigt, sondern auch erziehungsverpflichtet. Klingt komisch, ist aber so!
Teil 2:
Warum? Seit wann bin ich für das „Privatvergnügen“ der Eltern zuständig? Und wieso sollte ich mit meiner Arbeit den Arbeitgeber der Eltern subventionieren, indem ich einen Teil seiner Lohnkosten übernehme und meinen Teil an den Kinderbetreuuungskosten für Geringverdiener übernehme?
Im Übrigen ignorierst du nach wie vor, dass es hier nicht um zwei, sondern um drei Parteien geht. Das Kind bleibt in deiner Betrachtung wieder einmal außen vor. (Kleiner Troll oder wie?)
Es gibt da übrigens eine Lösung, die ein halbwegs gleichberechtigte Elterndasein sichert und nachweislich für das Kind am besten ist. Nennt sich Wechselmodell. Dabei werden aber nach wie vor Männer idR. benachteiligt. Und die Politik interessiert sich so sehr dafür, dass sie in „geheimen“ Bundestagsdebatten Interessensgruppen der Väter nicht einmal einlädt.
@Mario
Einen großen Teil der Antwort auf diese Ansichten siehe oben (Antwort auf Ma’AI)
Einige einfache, aber wichtige weitere Punkte noch hier:
„Das Kind bleibt in deiner Betrachtung wieder einmal außen vor. (Kleiner Troll oder wie?)“
Ich bin ganz sicher kein Troll. Und das Kind ist eben minderjährig, hat also NICHT die Entscheidung über Arbeitsplatz (des/der Unterhaltspflichtigen) oder Wohnort (des/der Betreuenden) zu entscheiden. Und genauso wenig hat da der Staat zu gängeln.
„Ich schrieb zudem, dass finanziell bedürftige Unterhaltspflichtige Reisen zum Kind in gewissem Umfang vom Sozialstaat bezahlt bekommen sollen“
„Warum? Seit wann bin ich für das „Privatvergnügen“ der Eltern zuständig?“
Es ist schon erstaunlich, wenn man einerseits Pflichten fordert (auch das Sorgerecht alleine ist bereits auch eine Sorgepflicht, und Unterhalt zahlen ist sowieso eine Pflicht) und andererseits nicht mal elementare Rechte vergeben will. Wenn sich zahlende Väter um ihr Kind kümmern sollen, muss man als Gesellschaft dafür sorgen, dass das auch geht.
Du willst wohl nicht verstehen, dass man, wenn man das Private politisch machen will, wenigstens fair und konsequent bleiben muss, und nicht nur einseitig Pflichten oder gar Gängelungen einführen darf.
Ein Grundsatz eines Rechtsstaats heißt: Keine Pflichten ohne Rechte. Und ein wesentlicher Grundsatz sind eben die Grundrechte. Und die würden bei diesem ‚Wechselmodell‘ massiv verletzt.
Und dafür sorgt man, wenn man die unbeschränkte Reisetätigkeit der Mutter einschränkt. Hier ist eine Interessenabwägung zwischen der Erwachsenen und dem Kind vorzunehmen. Und eben weil es sich um ein Kind handelt, welches unmittelbar von seinen Eltern abhängig ist, ergibt sich aus dieser Abhängigkeit heraus eine besondere Verpflichtung für beide Eltern – also auch die Mutter. Die muss dann ggf. auch mit diversen Einschränkungen leben, wie sonst nur der Vater.
So wie es dir offenbar vorschwebt. Die Mutter bekommt nach wie vor alle Rechte zugesprochen, der Vater muss zusehen, wie er klar kommt. Und damit bloß nicht die Mutter selbst auch Verantwortung und Einschränkungen zu tragen hat, soll dann wieder die Allgemeinheit aufkommen.
Das kann nicht richctig sein – auch wenn du gleich wieder trotzig mit dem Fuß aufstampfen wirst und dich „klar genug“ ausgedrückt hast.
Wie schon erwähnt. Den selben Blödsinn immer zu wiederholen, macht es nicht besser. ;-)
@Mario
„Wie schon erwähnt. Den selben Blödsinn immer zu wiederholen, macht es nicht besser. ;-)“
Das machst mit Verlaub DU. Ich habe klar gesagt, dass Mütter den Umgang ermöglichen müssen, aber natürlich frei umziehen dürfen.
Väter sollten meiner Meinung nach bei finanzieller Bedürftigkeit die Reisen zum Kind bezahlt bekommen, aus sozialstaatlichen Mitteln.
Ich propagiere eben NICHT: „Die Mutter bekommt nach wie vor alle Rechte zugesprochen, der Vater muss zusehen, wie er klar kommt“ und außerdem will ich nicht, wie von Dir unterstellt, die Rechte von Vätern verschlechtern.
Im Gegenteil: Ich will die Rechte und die sozialstaatlichen Ansprüche der Väter verbessern, aber selbstverständlich nicht auf Kosten der Grundrechte der Mütter der Kinder!
Klarer geht es nicht auszudrücken.
Und das alles gilt natürlich auch völlig geschlechtsneutral – für alleinerziehende Väter (deren Recht auf Umzug ebenfalls nicht eingeschränkt werden darf) sowie für unterhaltspflichtige Mütter, wenn sie den Beruf wechseln wollen bzw. sich selbständig machen wollen.
Ich habe mal dieses Papier dieser „IG Männer und Jungen“ angeschaut und muss sagen, dass ich die dortigen Forderungen klar ablehne. Dort wird explizit gefordert, dass Sorgeberechtigte ohne Einverständnis des/der „Ex“ nicht mal mehr (mit den Kindern) umziehen dürfen!
Das, was diese „IG Männer und Jungen“ fordert, wäre kein modernes Familienrecht, sondern weitere Entrechtung und Gängelung von Eltern. Die freie Wahl des Arbeitsplatzes sowie generelle Reisefreiheit sind Grundrechte.
Modernes Recht in einem reichen Staat
– ermöglicht Unterhaltspflichtigen freie Berufswahl (auch wenn sie weniger verdienen als vorher)
– ermöglicht betreuenden Eltern das Recht auf freie Wahl des Wohnorts – ohne dass der / die „Ex“ um Erlaubnis gefragt werden muss!
– bezahlt finanziell bedürftigen Unterhaltspflichtigen auch Reisen zum Kind/zu den Kindern.
Generell hat zu gelten: Keine staatlichen Pflichten ohne Rechte! Und Eltern dürfen schon mal gar nicht entrechtet werden. Ein klären Nein von mir zu diesem „Wechselmodell“, bin echt negativ überrascht.
Kann ja wegziehen, aber nicht mit den Kindern… die im übrigen auch keine“Wahlmöglichkeit“ haben. Da stehen sich halt zwei (oder mehr) rechtliche Begehrlichkeiten gegenüber, so dass man abwägen muss. Wenn es danach aussieht, dass eine Entfremdung dabei rauskommt, käme ein Umzug mMn nur ohne Kinder in frage. Das Kriterium wäre fur mich einfach die Frage nach dem größeren Wohl für möglichst viele Beteiligte und eine Entfremdung steht dem klar entgegen…
Das „moderne“ am Programm der IGjmv ist vielleicht, dass Frauen nicht mehr so mit Samthandschuhen angefasst würden.
„Wenn es danach aussieht, dass eine Entfremdung dabei rauskommt, käme ein Umzug mMn nur ohne Kinder in frage. Das Kriterium wäre fur mich einfach die Frage nach dem größeren Wohl für möglichst viele Beteiligte und eine Entfremdung steht dem klar entgegen…“
Erwachsene Staatsbürger/innen können und dürfen in einer freiheitlichen Demokratie aber selbst entscheiden, was Entfremdung ist und was nicht!
Der Staat hat überhaupt kein Recht, Leuten den Umzug zu verbieten, nur weil sie Kinder haben und sich der/die Ex ggf. von ihnen getrennt hat.
Ebenso hat der Staat kein Recht, Unterhaltspflichtige an der freien Berufswahl zu hindern, nur weil sich ggf. die/der Ex von ihnen getrennt hat.
Offenbar wird in der angeblich so freien westlichen Welt BEIDES oft verletzt. Und das ‚Wechselmodell‘ würde das auf die Spitze treiben.
„Das „moderne“ am Programm der IGjmv ist vielleicht, dass Frauen nicht mehr so mit Samthandschuhen angefasst würden.“
Man könnte durchaus etwas stringenter gegen Frauen vorgehen, die dem Ex den Umgang mit dem Kind verweigern wollen oder ggf. mit Falschbeschuldigungen kommen. Aber natürlich ohne die Reisefreiheit oder die freie Berufswahl einzuschränken! Es gibt einen Unterschied zwischen ’nicht mit Samthandschuhen anfassen‘ und entrechten.
Hallo Michael,
das Wechselmodell ist natürlich für die Tonne, wenn die Ex das Kind einfach schnappt und ans andere Ende des Landes zieht. Der Mann kann dann sich dann nicht mehr um das Kind kümmern und ihm wird Vernachlässigung der Erziehungs- und Sorgepflichten vorgeworfen, was in Folge dann zum Sorgerechtsentzug führen kann. Ohne Kind kann Frau oder Mann selbstverständlich hinziehen wo sie/er will.