Was bringt das neue Sorgerecht für unverheiratete Väter?

von MANNdat

Die Gesetzesreform zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter ist am 19. Mai 2013 in Kraft getreten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits 2009 die bisherige Sorgerechtsregelung in Deutschland, nach der unverheiratete Väter ohne die Zustimmung der Mutter kein Sorgerecht für ihre Kinder erhalten konnten, als Diskriminierung der Väter verurteilt. Die dadurch erforderlich gewordene Neuregelung des Sorgerechts bringt eine Verbesserung für Väter, ist aber noch weit von einer gleichberechtigten Lösung entfernt.

Der Bundestag hat am 19. Januar 2013 eine Gesetzesreform zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Am 19. Mai 2013 ist diese Reform des Sorgerechts nun in Kraft getreten.

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Dezember 2009, nach der die Sorgerechtsregelung in Deutschland mit ihrer deutlichen Bevorzugung unverheirateter Mütter einen Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot, sowie gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens darstellt.

Durch dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sah sich dann auch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 veranlasst, die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter in Deutschland für verfassungswidrig zu erklären. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters.

Die bisherige Sorgerechtsregelung

Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung aus § 1626a BGB bekam bei nicht verheirateten Eltern nur die Mutter das Sorgerecht für ein Kind. Der Vater konnte das Sorgerecht nur dann auch erhalten, wenn die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgaben. Dabei war der Vater auf die Zustimmung der Mutter angewiesen. Gegen den Willen der Mutter konnte der Vater also das Sorgerecht für sein Kind nicht erhalten. Dies führte dazu, dass vielfach Väter vom Sorgerecht für ihre Kinder ausgegrenzt waren.

Die neue Sorgerechtsregelung

Nach der neuen Sorgerechtsregelung erhält die Mutter zunächst auch alleine das Sorgerecht. Geben die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung ab, so erhält der Vater wie zuvor ebenfalls das Sorgerecht. Ist die Mutter nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden, so kann der Vater nun aber, im Gegensatz zu früher, dennoch das Sorgerecht erhalten, wenn dies dem Kindeswohl entspricht – auch gegen den Willen der Mutter. Dazu muss die Vaterschaft feststehen und der Vater muss einen Antrag beim Familiengericht stellen. Die Mutter hat dann eine Frist von 6 Wochen, um dem Antrag des Vaters zu widersprechen und Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht zu benennen.

Gibt die Mutter keine Stellungnahme ab, entscheidet das Familiengericht in einem vereinfachten, schriftlichen Verfahren. Hier wird angenommen, dass das gemeinsame Sorgerecht i. Allg. dem Kindeswohl dient. Widerspricht die Mutter der gemeinsamen Sorge, so entscheidet das Familiengericht anhand der vorgebrachten Gründe nach Anhörung der Eltern, ob der Vater das Sorgerecht erhält.

Die neue gesetzliche Regelung kann auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz angesehen werden:

Kritik an der neuen Gesetzeslage

Von Fachleuten wird an der neuen Regelung zum Sorgerecht unter anderem bemängelt, dass in der sechswöchigen Frist nach der Geburt bis zur Stellungnahme die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und sie daher grundlegende Entscheidungen ohne den Vater treffen kann, die von diesem später auch nicht mehr rückgängig zu machen sind. So kann sie über den Namen des Kindes, die Religionszugehörigkeit, medizinische Maßnahmen etc. alleine entscheiden oder auch mit dem Kind einfach wegziehen.

Die Tatsache, dass sich die Väter an das Gericht wenden müssen, wird auch zahlreiche davon abhalten, das Sorgerecht überhaupt zu beantragen, zumal dies mit Kosten verbunden und der Ausgang des Verfahrens unsicher ist. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann auch ein bereits belastetes Verhältnis zwischen den Eltern noch weiter verschlechtern. Auch muss sich in der Praxis noch zeigen, wie die Familiengerichte bei Einwänden der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht entscheiden werden. In der Vergangenheit hat sich nämlich gezeigt, dass die Gerichte in den meisten Fällen ganz im Sinne der Mütter entschieden haben.

Auch wenn die neue Gesetzesregelung zum Sorgerecht eine Verbesserung für nicht verheiratete Väter darstellt, ist sie von einer Gleichberechtigung zwischen Vater und Mutter noch weit entfernt. Daher fordern Familien- und Väterverbände weiterhin ein gemeinsames Sorgerecht ohne jegliche Einschränkung.

Die neue Gesetzeslage verstößt nach wie vor gegen Artikel 3 unseres Grundgesetzes, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Ebenso verstößt sie gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, das besagt, dass die Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist und dass uneheliche Kinder den ehelichen Kindern gleichgestellt sind.

Dem Gesetzgeber ist es leider nicht gelungen, beim Sorgerecht für nicht verheiratete Väter und Mütter eine gleichberechtigte Regelung zu entwerfen, wie es in anderen europäischen Ländern bereits Standard ist.

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