Geschlechtsspezifische Arbeit mit zweierlei Maß? Oder: Gleichberechtigung ohne Gleichbehandlung
Der nachfolgende Beitrag wurde aus www.jungenpaedagogik.de mit freundlicher Genehmigung von Herrn Steffen Abraham abgedruckt.
Eine kritische Betrachtung der »Leitlinien geschlechtsdifferenzierter Arbeit mit Mädchen und Jungen« in Charlottenburg-Wilmersdorf von Juni 2002.
Im Zuge der Recherche darüber, inwieweit die Kategorien Geschlecht oder Gender in den Webseiten der bezirklichen Jugendämter in Berlin Einzug erhalten haben, fielen mir insbesondere die Leitlinien des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf auf. Ich achtete schwerpunktmäßig darauf, ob neben den mittlerweile selbstverständlichen Angeboten für Mädchen und junge Frauen auch Angebote für Jungen und junge Männer vorhanden sind. Nicht nur aufgrund ihrer bloßen Existenz fielen mir die Leitlinien auf – weitere über geschlechtsspezifische Arbeit waren lediglich in der Internetpräsenz des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf zu finden, die aber mittlerweile entfernt worden sind. Immerhin genannt wird die Kategorie »Mädchen- und Jungenarbeit« im Portal der Jugendförderung auf den Seiten des Jugendamtes Pankow, wobei in der Liste der Mitarbeiter/innen eine Sachbearbeiterin für Mädchenarbeit, allerdings kein Sachbearbeiter für Jungenarbeit zu finden ist.
Dass dennoch mittlerweile in einigen Berliner Jugendämtern in den Kategorien Geschlecht und Gender gedacht wird, festgehalten in vom bezirklichen Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Leitlinien, und dass jugendspezifische Angebote danach ausgerichtet werden, ist zweifelsohne ein Erfolg und erfüllt ein wichtiges und modernes Qualitätsmerkmal Sozialer Arbeit. Ein Erfolg ist auch, dass augenscheinlich insgesamt von dem Denkmuster »Geschlecht = Frauen/Mädchen« Abstand genommen wird und auch die Jungen in diese Kategorie aufgenommen werden und auch ihnen die Geschlechtszugehörigkeit zugestanden wird.
Die Entwicklung der Leitlinien
Allerdings fällt dem Leser bereits auf der Titelseite des Papiers auf, dass die Leitlinien von der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG »Mädchen und junge Frauen« im Auftrag des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport) erarbeitet worden sind. Hieran beteiligten sich 25 Personen, von denen genau 25 Personen weiblich waren. Man stelle sich den Fall vor, dass eine Arbeitsgruppe von 25 Männern Leitlinien für junge Frauen und Mädchen entwerfen. Zugegeben: von den wenigen in der professionellen Kinder- und Jugenderziehung beschäftigten männlichen Fachkräften sind leider nicht 100% an qualifizierter geschlechtsspezifischer Arbeit mit Jungen interessiert. Hieran ist das Interesse der weiblichen Fachkräfte leider erheblich höher, oder anders ausgedrückt: die Offenheit der Männer ist leider viel zu gering. Im Vorwort des Arbeitspapiers heißt es: »Die Leitlinien in ihrer zeitgemäßen Entwicklung nach geschlechtsdifferenzierter Arbeit mit Mädchen und Jungen erfüllen den gesetzlichen Auftrag im Sinne des KJHG.« Die Entwicklung der Kategorie »geschlechtsdifferenzierte Arbeit« ist zweifelsohne zeitgemäß, nur ist es die Entwicklung dieser Leitlinien auch? Eine Entwicklung von Leitlinien auch für Jungen ohne jegliche Beteiligung von männlichen Fachkräften in der Arbeitsgemeinschaft ist weder zeitgemäß noch authentisch und recht fragwürdig. Ob diese Tatsache den Auftrag des KJHG erfüllt, sei dahingestellt, schließlich ist im KJHG nicht geregelt, dass geschlechtsspezifische Leitlinien für Jungen folgerichtig von männlichen Fachkräften erstellt werden müssen. Im Unterabschnitt »Begrifflichkeit« (Seite 2) wird jedoch eingeräumt, dass das Vorhandensein von männlichen Bezugspersonen in der Jungenarbeit wichtig sei, da sie als Erziehungsleitbilder identitätsstiftend wirken – scheinbar aber nicht als Mitarbeiter in Arbeitskreisen nach § 78 KJHG.
Anfang 1998 haben die Frauen der Charlottenburger AG nach § 78 KJHG, so im Vorwort, aufgrund eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung (lokales Berliner Parlament) Leitlinien für Mädchenarbeit entworfen. Die selbe AG habe dann 1999 mit dem Entwurf von Leitlinien für Mädchen und Jungen begonnen. In der Einführung heißt es, dass sich diese zielgruppenbezogene AG bereichsübergreifend mit der Gesamtheit der Lebenslagen von Mädchen in Charlottenburg (1998 noch ein eigenständiger Berliner Bezirk, 2001 fusioniert mit Wilmersdorf) beschäftigt und die Bedarfe und Lebenslagen der Mädchen konkret in Maßnahmen der Jugendhilfe einfließen.
Die Motive der Leitlinien
»Die AG Mädchen in Berlin-Charlottenburg«, so liest man in Punkt 1 »Einführung«, »nimmt die Mädchenförderung zum Ausgangspunkt und ergänzt diese um die Arbeit mit Jungen«. Und dieser eigentliche Grund für Jungenarbeit, liest man dann Punkt 3 »Bestandsaufnahme« aufmerksam, ist die Beseitigung eines Störfaktors in der Weiterentwicklung der Mädchenarbeit, denn: »Weder die berechtigte Kritik an der praktizierten Koedukation noch praktische Erfahrungen in der Mädchenarbeit und jahrzehntelange Theoriebildung haben ausgereicht, Mädchen und junge Frauen zu einer selbstverständlichen Zielgruppe in der Jugendhilfe zu machen. (…) Geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen ist im koedukativen Rahmen sinnvoll, stößt hier aber an Grenzen.« Aus diesem Grund sei es sinnvoll, »im Interesse der Mädchen die in Anfängen begriffene Jungenarbeit in allen Bereichen der Jugendhilfe voranzutreiben«. So ist es nicht verwunderlich, dass die Autorinnen der AG folgende Quintessenz aus dem § 9 Absatz 3 KJHG ziehen, denn sie schreiben, dass es Aufgabe der Jugendhilfe sei, »die Grundsätze der Gleichberechtigung und gleichwertigen Behandlung beider Geschlechter zu beachten, um den gesetzlichen Auftrag der Mädchenförderung nach § 9 Abs. 3 des KJHG in die Praxis umzusetzen.« Übrigens war zuvor noch die Rede davon, dass Gleichberechtigung nicht über Gleichbehandlung erreicht werde, dazu jedoch später.
All dieses hat mit wirklicher Gleichberechtigung wenig zu tun, da die Förderung von Jungen in Abhängigkeit der Mädchen geschieht – sieht es doch eher danach aus, dass man um die formelle Erweiterung auf »Jungen« heutzutage einfach nicht mehr herumkommt. Jungenarbeit müsse, so in der Einführung, auch im Interesse der Mädchen institutionell verankert werden. Dass Jungenarbeit verankert werden muss, ist ein qualitativ hochwertiger Gedanke. Die Motivation hierfür ist fachlich gesehen allerdings, und hier werden qualifizierte Jungenarbeiter zustimmen, dass es vor allem im Interesse der Jungen geschieht und Jungenarbeit ein eigenständiger, aus sich selbst begründeter pädagogischer Blickwinkel ist. Motivation von Jungenarbeit ist das Interesse von männlichen Fachkräften, bei Jungen die Suche nach Geschlechtsidentität zu entdecken und diese positiv zu fördern – und zwar für die Jungen selbst. Das Interesse der Mädchen spielt hier nur marginal eine Rolle. Um Missverständnissen vorzubeugen: das strategische Ziel der Leitlinien, dass auch Jungen eine Erziehung brauchen, »die sie von der für sie traditionell vorbestimmten Rolle emanzipiert«, sowie die unter Punkt 4 letztlich genannten Handlungsgrundsätze unterstütze ich. Nur schlage ich ein anderes Verständnis für Jungen und eine andere Motivation vor, worauf ich gleich genauer eingehen werde.
Im Unterabschnitt »Begrifflichkeit« (Seite 2) wird auf die Differenz beider Geschlechter hingewiesen, allerdings basierend auf Geschlecht als »… (immer noch) ein wesentlicher Bestandteil von Hierarchisierung und Macht«. Wer über wen wird zunächst offen gelassen – allerdings spätestens am Ende der Seite landet man bei dem gängigen Denkmuster der strukturellen Benachteiligung der Mädchen, fest gemacht am Beispiel der Koedukation in Kinder- und Jugendeinrichtungen und Schulen. Folgerichtig wird an Reformansätze im Bildungsbereich wie die »reflexive Koedukation« appelliert. Der Ansatz bedeute, dass mit Hilfe der Reflexion von Geschlechterdifferenz bei den Professionellen »eine stärkere geschlechtsspezifische Akzentuierung in Unterricht und Erziehung Eingang finden« könne.
Das Konzept der Leitlinien
Und an dieser Stelle passiert der klassische Fehler, der im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Arbeit, hier Jungenarbeit, immer wieder gemacht wird: Jungen sollen in ihren »vorherrschenden männlichen Lebensentwürfen« kritisiert werden (genannt auch »Blick auf die Verlustseiten«), d. h. der Gegenstand der Arbeit mit ihnen ist Kritik üben und somit Orientierung an ihren Defiziten. Mädchen hingegen solle »Wertschätzung von Kompetenzen, Wünschen und Lebensperspektiven« entgegengebracht werden, genannt auch »Blick auf die Gewinnseiten«. Sicherlich beinhaltet Jungenarbeit in seiner breiten Palette auch, an nicht Akzeptablem mit den Jungen zu arbeiten. Der Hauptgegenstand ist jedoch, jeden Jungen mit seiner individuellen Lebenslage wahrzunehmen und ihn entsprechend seinen Bedürfnissen zu fördern. Das heißt, ihn zunächst so anzunehmen, wie er ist und an seinen Stärken und Potenzialen anzusetzen – wie eigentlich bei den Mädchen auch. Ein weiterer Beleg für die Defizit-Orientierung ist die methodische Konsequenz, die die Autorinnen ziehen: »Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen wird nicht über Gleichbehandlung erreicht, sondern darüber, beide Geschlechter in den Bereichen zu fördern, die im Zuge der geschlechtsspezifischen Sozialisation zu kurz gekommen sind.«
Hier werden auch gleich stereotyp die Bereiche festgelegt, in denen nach Auffassung der AG »Mädchen und junge Frauen« Mädchen und Jungen in ihrer geschlechtsspezifischen Sozialisation zu kurz gekommen sind: »… vor allem in Bereichen des sozialen Lernens. Mädchen müssen Selbstbehauptung, Selbstvertrauen und ein positives Selbstbild entwickeln und lernen, sich angemessen zu verteidigen und ihre Bedürfnisse durchzusetzen. Jungen hingegen müssen vor allem lernen, Aggressionen abzubauen, Sensibilität für andere zu entwickeln und ihre Emotionalität, Unsicherheiten und Schwächen zu akzeptieren.«
Die Methodik der Leitlinien
Das heißt im Klartext, dass Mädchen gefördert und Jungen sanktioniert werden sollen. Pädagogen, die mit derartigem Blickwinkel mit Jungen arbeiten, werden alsbald unter permanenten Erfolgsdruck geraten, die Jungenschaft im Sinne dieser Grundsätze verändern zu müssen, was schnell zu Frustration und Scheitern führen wird, da es aus Erfahrung vieler qualifizierter Jungenarbeiter nicht funktionieren kann. Im übrigen sind diese Grundsätze nicht sehr aktuell, denn sie stammen vom Anfang bis Mitte der 1990er Jahre. Der Forschungsstand der Jungenarbeit ist mittlerweile ein anderer, weshalb es sich empfiehlt, Lektüre über geschlechtsspezifische Kinder- und Jugendarbeit zu studieren, die etwa ab dem Jahr 2000 erschienen ist (z.B. Sturzenhecker/Winter »Praxis der Jungenarbeit«, 2002), um diese dann als Grundlage zu nehmen. Für mich ist also die Konsequenz allemal die Gleichbehandlung von Jungen und Mädchen. Was spricht dagegen, genannte Grundsätze für beide Geschlechter gleichermaßen zu haben bzw. mit Mädchen und Jungen gleichermaßen ressourcenorientiert zu arbeiten? Warum wird mit zweierlei Maß gemessen, nämlich dass Mädchen Förderung, Jungen hingegen Sanktionierung erfahren sollen?
Der 11jährige Junge, den ich im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 KJHG betreute, hatte zunächst alles andere als ein positives Selbstbild und Selbstvertrauen, und er konnte sich außer mit Hilfe von Gewalttätigkeit nur bedingt selbst behaupten. Im übrigen war dieser Junge sehr emotional. Es kommt also auf die Perspektive an, aus der Jungen von Professionellen wahrgenommen werden. Nehme ich diesen Jungen als einen »gewalttätigen Rüpel« wahr, der zum Schutz der Mädchen seine Aggressionen abbauen und in die Schranken gewiesen werden muss, oder nehme ich ihn als einen zutiefst verletzlichen Menschen wahr, der voller Energie steckt und momentan nicht anders mit seinen Emotionen umgehen kann und übrigens eher Jungen als Mädchen verletzt? Helfen hier nicht eher die Förderung eines positiven Selbstbildes und Stärkung seiner Potenziale, anstelle Sanktionierung?
Die Gesetze für die Leitlinien
Während sich das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in § 9 Absatz 3 auf die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen bezieht, nimmt es das Berliner Ausführungsgesetz zum KJHG (AG KJHG) (09.05.1995, Neufassung 27.04.2001) nicht ganz so genau und betont im § 6 Absatz 2, Satz 2 (worauf auch die Leitlinien im Abschnitt »Gesetzliche Grundlagen« verweisen): »Für Mädchen und junge Frauen sind zum Abbau von Benachteiligungen in ausreichendem Maße auch eigene Freiräume und Einrichtungen zu schaffen, in denen Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung entwickelt und gefördert werden können.« Im übrigen schlage ich die Ergänzung »… und Jungen …« vor. Hierbei denke ich insbesondere an die Situationen in manchen Klassenzimmern, in denen Jungen nicht selten aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden. Wiederum nicht so genau mit dem AG KJHG nehmen es die Autorinnen der Charlottenburg-Wilmersdorfer Leitlinien bezüglich des Zitierens, lautet doch der § 6 Absatz 3, Nr. 4 im Original, in dem es um außerschulische Jugendbildung geht, die u. a. dazu beitragen solle, »… überkommene Geschlechtsrollen in Frage zu stellen und die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.« Die Autorinnen der Leitlinien ersetzten »Männer« allerdings kurzerhand durch »Mädchen« – ein Druckfehler oder etwa ein Freudscher Versprecher?
Die Umsetzung der Leitlinien
Die unter Punkt 4 schließlich erarbeiteten »Leitlinien als Handlungsgrundsätze« unterstütze ich, während ich einen der genannten konzeptionellen Standards zur Umsetzung auf pädagogisch-praktischer Ebene kritisiere: »In koedukativen Einrichtungen müssen mädchenspezifische Angebote vorhanden sein (gesonderte Öffnungszeiten, Angebote wie Mädchentage, -räume, -cafés, Veranstaltungen und Projekte).« Hier könnte ein weiterer Widerspruch im eigenen Papier entdeckt werden – wird im Punkt 3 »Bestandsaufnahme« doch kritisiert, dass es »Angebote, die besondere didaktische und methodische Konzepte zur geschlechtsspezifischen Arbeit mit Jungen berücksichtigen«, bisher selten gebe. Folgerichtig wäre also, wenn auch jungenspezifische Angebote in gleichem Umfang ein konzeptioneller Standard wäre. Folgt man den Umsetzungsstandards weiter zur materiellen Ebene, so vertieft sich der Widerspruch des Leitlinienpapiers, soll doch »In koedukativen Einrichtungen (…) Mädchenarbeit solange vorrangig gefördert werden, bis die vorhandenen Mittel nachweislich zu gleichen Teilen Mädchen wie Jungen zugute kommen.«
Woran ist dieses jedoch nachzuweisen? Wenn die Jungen schließlich ihre Aggressionen abgebaut, Sensibilität für andere entwickelt und ihre Emotionalität, Unsicherheiten und Schwächen akzeptiert haben?
Auf der institutionellen Ebene wird der Erhalt der AG Mädchen und Gründung einer »AG Jungenarbeit nach § 78 KJHG« vorgeschlagen. Die neu gegründete AG Jungenarbeit könnte sich jedoch alsbald zu einem zahnlosen Tiger entwickeln, denn: »Die AG Mädchen hat ein Vorschlagsrecht bei der Benennung der für Mädchenarbeit erfahrenen Fachfrau im JHA.« Es ist nicht vorgesehen, dass die zukünftige AG Jungenarbeit ein Vorschlagsrecht bei der Benennung des für Jungenarbeit erfahrenen Fachmannes im Jugendhilfeausschuss hat. Oder gibt es diesen Fachmann bereits bzw. haben andere Mitglieder des JHA dieses Vorschlagsrecht?
Das Fazit aus den Leitlinien
Um es nochmals zu betonen: Es ist ein wichtiges und modernes Qualitätsmerkmal Sozialer Arbeit, dass die Kategorie Geschlecht in die jugendspezifischen pädagogischen Angebote Einzug erhalten hat, wie es das KJHG gesetzlich und die Idee des Gender Mainstreaming politisch-strategisch vorsieht. Es ist in den Charlottenburg-Wilmersdorfer »Leitlinien geschlechtsdifferenzierter Arbeit mit Mädchen und Jungen« allerdings eindeutig sichtbar, dass es letztlich doch eher um die Förderung und den Schutz der Mädchen und jungen Frauen geht. Wenn die Jungen auch in diesen Genuss kommen wollen, müssen sie Voraussetzungen erfüllen, die nicht zu ihren Gunsten, sondern zu Gunsten und zum Schutz der Mädchen sind. Dieses ist nach autodidaktischem Studium einschlägiger Fachliteratur nicht die Idee der geschlechtsspezifischen Arbeit mit Jungen und kann empirischen Untersuchungen zufolge nicht funktionieren.
Insgesamt erscheint dieses Papier in sich zu wenig schlüssig, zu widersprüchlich und zu halbherzig (es fehlen die Herzen der Männer), wenn ich mein Verständnis von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, von Jungenarbeit und den gesetzlichen Vorschriften wie der § 9 Absatz 3 zugrunde lege. Aber wie lautet doch ein altbekanntes Sprichwort? Gut Ding braucht gut Weil.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.