McKinsey mit sehr fragwürdiger Rechtsauffassung
Die Beratungsfirma McKinsey gibt eine Stellenanzeige für Zürich auf. Eigentlich nichts Ungewöhnliches. Allerdings werden Männer aufgrund ihres Geschlechtes von vorne herein als Bewerber nicht zugelassen. Ist das eine Diskriminierung von Männern?
Nein, meint ein Sprecher von McKinsey Schweiz auf Anfrage. Das Jobinserat sei Teil einer Kampagne, die sich „explizit an Frauen“ richte.
Wenn man Diskriminierung gleich als komplette Kampagne betreibt, ist es keine Diskriminierung? Das deckt sich aber nicht mit der Schweizer Definition von Diskriminierung. Denn die lautet laut „Instrumente gegen Diskriminierung im schweizerischen Recht – ein Überblick“ von Christina Hausammann, humanrights.ch/MERS, Bern, November 2008:
Diskriminierung wird als qualifizierte Art von Ungleichbehandlung definiert. Sie ist dann anzunehmen, wenn eine Person allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe rechtsungleich behandelt wird und daraus eine Benachteiligung resultiert, die als Herabwürdigung oder Ausgrenzung einzustufen ist.
Gleichberechtigung gilt offenbar – auch in der Schweiz – nur für Frauen. McKinsey weiter:
„McKinsey diskriminiert niemanden, weder aufgrund des Geschlechts, der Religion, der sexuellen Orientierung oder anderer Kriterien“, sagt der Sprecher.
Diese Dreistigkeit muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wenn McKinsey Bewerber nicht zulässt aufgrund ihres männlichen Geschlechts, diskriminiert sie niemanden wegen des Geschlechts.
Das sagt zumindest der Sprecher der Firma. Trotzdem ist es natürlich eine Diskriminierung, denn hier liegt eindeutig eine qualifizierte Art von Ungleichbehandlung vor, die dann anzunehmen ist, wenn eine Person (hier jeder Mann) allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (hier zu der Gruppe der Männer) rechtsungleich (hier keine Gleichbehandlung im Bewerbungsverfahren) behandelt wird und daraus eine Benachteiligung resultiert (hier keine Chancengleichheit auf die Stelle), die als Ausgrenzung einzustufen ist (hier Ausgrenzung von Männern als Bewerber ist eine Ausgrenzung). Aber McKinsey setzt noch eins drauf:
Stelleninserate, die sich ausschließlich an Frauen richteten, seien verbreitet – „nicht nur in unserer Firma“.
Wenn alle oder zumindest viele das machen, ist es zulässig? Auch das ist eine mehr als nur sehr fragwürdige Rechtseinstellung und sehr unprofessionelle Beratungspraxis. Und diese Beratungsfirma berät andere. Wir halten solche Beratungsfirmen für nicht kompetent und können davon nur abraten.
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So wurde das auch bei der TUM Studie Argumentiert!
https://www.tum.de/aktuelles/alle-meldungen/pressemitteilungen/detail/36053
Das geht gar nicht
„Nein, meint ein Sprecher von McKinsey Schweiz auf Anfrage. Das Jobinserat sei Teil einer Kampagne, die sich „explizit an Frauen“ richte.“ Erinnert mich an die Debatten/Klagen über Barber Shops, zu denen sich Frauen rechtlichen Zutritt verschafft haben und Fitnesscenter für Frauen, in denen Männer keinen Zutritt bekommen.
Da hätte doch sicher eine Klage Erfolg, oder?
In Deutschland war das schon der Fall: https://www.fr.de/ratgeber/karriere/sekretaerin-gesucht-mann-erhaelt-schadenersatz-zr-91695252.html
Kann doch auch in der Schweiz nicht viel anders sein.
Der Fall dürfte anders gelagert sein. In deinem Link geht es um eine Ebay Kleinanzeige und da hat das Gericht folgend argumentiert „Wer eine Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen veröffentlicht, müsse damit rechnen, dass sich die Bewerber über die Chatfunktion bewerben und nicht auf klassische Weise schriftlich mit beigefügten Bewerbungsunterlagen.“ Außerdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Bei McKinsey handelt es sich um eine professionelle Firma, die ihre Stellenausschreiben wasserdicht formulieren (auch wenn für den Laien eine „gefühlte“ Benachteiligung gegen Männer sichtbar ist) und mit sicherlich sehr guten Anwälten dahinter und nicht um eine Auktionsplattform. Daher rechne ich die Chancen auf 0 ein, dort irgendwas gerichtlich durchzubekommen, da Mc Kinsey sehr gut darlegen könnte, wenn sich ein Mann dort bewirbt, dass die Bewerbung nur auf eine Entschädigung abgezielt habe.
Mal abgesehen davon dass „Bäckereifachverkäuferin m/w/d“ eh keine Garantie ist, als Mann eingestellt zu werden, wenn intern schon nur nach Frauen ausgewählt wird. Oder hat von euch schon mal jemand einen Mann hinter der Bäckertheke bedienen gesehen? (Der Bäcker, der die Brötchen nachfüllt und mal kurz die Kasse bedient, zählt nicht).