Wie sollen sich männliche Opfer häuslicher Gewalt verhalten?

von Manndat

Wie sollen sich männliche Opfer häuslicher Gewalt verhalten?

Das Bundesforum Männer, das als Interessensvertretung von Jungen, Vätern und Männern gegründet und vom Steuerzahler finanziert wird, versagt bislang an seinem Bekenntnis, sich für die Überwindung des Tabus des Mannes als Opfer von Gewalt einsetzen zu wollen und Geschlechterstereotype, die einseitige kollektive Rollenzuschreibungen bei Opfern und Tätern zementieren, aufdecken und verändern zu wollen. Im „Survival-Kit für Männer unter Druck“, dem Präventionsbeitrag der Dachorganisationen für Jungen-, Männer- und Väterarbeit in der Schweiz (www.maenner.ch), Österreich (www.dmoe-info.at) und Deutschland (www.bundesforum-maenner.de) gegen häusliche Gewalt, wurden z. B. die üblichen  Männertäter-Frauenopfer-Stereotype kolportiert und männliche Opfer von Gewalt marginalisiert. Die Tatsache, dass bei uns jeder vierte Mann selbst Opfer häuslicher Gewalt wird, wurde in der Broschüre politisch korrekt totgeschwiegen. Nur ganz am Schluss gab es noch dazu zwei Alibisätze: „Nimm eigene Verletzungen und Verwundungen ernst. Such dir auch Unterstützung, wenn du selbst Opfer von psychischer oder physischer Gewalt bist.”

Besser als diese Marginalisierung von männlichen Opfern häuslicher Gewalt durch diese kurzen zwei Schlusssätze ist da der Rechtsanwalt Matthias Büchel. Er gibt auf der Homepage https://www.anwalt.de unter „Häusliche Gewalt gegen Männer: So reagieren Sie richtig!“ interessante und wichtige Ratschläge, wie sich Männer verhalten sollten, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.

Anschließend nur ein kurzer Auszug. Die Tipps sind sehr wertvoll und in Gänze sehr lesenswert.

Büchel beschreibt zuerst das Ausmaß häuslicher Gewalt gegen Männer in Deutschland:

Nach Angaben der Bundesfach- und Koordinierungsstelle für Männergewaltschutz gab es Stand Mitte 2022 für Männer in Deutschland gerade einmal 12 Männerschutzwohnungen mit insgesamt 37 Plätzen. Diese Wohnungen reichen nicht einmal ansatzweise für die insgesamt 28.867 Fälle der häuslichen Gewalt gegen Männer pro Jahr (Studie Partnerschaftsgewalt des BKA 2022). Damit steht für je 780 von Gewalt betroffene Männer nur eine einzige Schutzwohnung zur Verfügung. Schon die Bezeichnung „Tropfen auf den heißen Stein“ wäre in diesem Fall maßlos übertrieben.

(…) Die Hilfsorganisation Weißer Ring geht bei häuslicher Gewalt von einer Dunkelziffer von 80 Prozent aus. Damit läge die tatsächliche Zahl der Fälle häuslicher Gewalt gegen Männer bei über 140.000 Fällen pro Jahr. Nur zur Relation: Das wären mehr Fälle als bei einem Alltagsdelikt wie Schwarzfahren (nach der polizeilichen Kriminalstatistik 2022 waren dies 131.719 Fälle).

Als Gründe, weshalb sich Männer nicht trauen, aktiv gegen häusliche Gewalt vorzugehen, nennt Büchel 8 Punkte:

  1. Scham.
  2. Fehlerhaftes Täterbild der Gesellschaft, d.h. die u.a. von Medien verbreiteten stereotypen Männertäter-Frauenopfer-Narrative. Ein trauriges Beispiel haben wir oben durch die angebliche „Interessenvertretung für Männer“ dargestellt.
  3. Vorurteile und Stereotype bezüglich der Rolle als Mann. Hier ist das Lächerlichmachen von Männern gemeint, die sich als Opfer von Gewalt einer Frau outen.
  4. Die Angst der Männer, dass ihnen nicht geglaubt wird. Büchel schreibt dazu:

Diese Angst ist nicht unbegründet. In einigen Polizeistellen werden Männer, die davon berichten, dass ihre Frau sie schlägt, mit dummen Bemerkungen konfrontiert wie „Sei doch froh, dass dich deine Frau überhaupt mal berührt“.

  1. Die Hoffnung der Männer, dass die Frau von selbst mit der Gewalt aufhört.
  2. Angst vor der Rache der Partnerin. Büchel:

Das Spektrum möglicher Racheaktionen reicht vom Versuch, dem Mann die gemeinsamen Kinder zu entziehen bis hin zur Verleumdung des Mannes. Letzteres besteht teilweise „nur“ in einem schlichten Verdrehen der Situation dahin, dass der Mann der Gewalttätige war. Möglich sind jedoch auch regelrechte Rufmordkampagnen durch die Unterstellung sexueller Übergriffe.

  1. Fehlendes Bewusstsein für das Unrecht weiblicher Gewalt. Hier ist gemeint, dass Gewalthandlungen von Frauen als normal und damit als „zulässig“ angesehen werden. Wir können hier als typisches Beispiel die Frauenohrfeige nennen. Die Ohrfeige durch eine Frau gegenüber einem Mann wird in unserer Gesellschaft bis heute als zulässiges Argumentationsmittel von Frauen gesehen, obwohl es sich dabei um einen Straftatbestand (§223 StGB) handelt.
  2. Angst, die Partnerin und die Kinder zu verlieren. Dies ist u. E. ein Unterpunkt von Punkt 6. Tatsächlich wird zum überwiegenden Teil immer noch Frauen das alleinige Sorgerecht im Streitfall zugestanden. Wie wir schon berichtet haben, läuft derzeit gerade eine Schmutzkampagne gegen das Wechselmodell, mit dem der Alleinerziehungsanspruch von Müttern gestärkt werden soll.

Als rechtliche Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt zählt Büchel zum einen die Ersthilfe durch die Polizei auf, die eine gewalttätige Partnerin der Wohnung verweisen kann. Längerfristige Maßnahmen sind nach dem Gewaltschutzgesetz möglich. Von häuslicher Gewalt betroffene Männer haben nach dem Gewaltschutzgesetz verschiedene Rechte, wie z. B. der Anspruch auf Überlassung der gemeinsamen Wohnung, aber auch Maßnahmen, die den betroffenen Mann vor einem Nachstellen durch die gewalttätige Partnerin schützen können.

Schließlich empfiehlt er betroffenen Männern, die Straftaten ihrer Partnerin anzuzeigen. Gerade in einem Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren kann es gewaltbetroffenen Männern nachteilig ausgelegt werden, wenn sie dies nicht tun, da dann die Darstellung der Gewalttat als übertrieben interpretiert werden könnte. Auch wir empfehlen, dies grundsätzlich zu tun, da, wenn solche Straftaten angezeigt werden, es schwerer wird, Partnerschaftsgewalt gegen Männer zu marginalisieren.

Anschließend zählt dann Büchel die möglichen Delikte nach Strafgesetzbuch bei häuslicher Gewalt auf, die von Körperverletzung (§ 223 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede, Verleumdung (§§ 186, 187 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB) bis zu falschen Verdächtigungen (§ 164 StGB) reichen kann.

Schließlich kommt Büchel zu den Verhaltenstipps für betroffene Männer. Wir von MANNdat wissen, dass diese besonders wichtig sind, weil durch von Politik und Medien genährte Männertäter-Frauenopfer-Stereotype (siehe oben) männliche Opfer es schwer haben, ihre Rechte auch durchzusetzen.

  1. Üben Sie selbst möglichst keine Gewalt aus

Selbst bei zulässiger Notwehr macht dies der Täterin leichter, sich später als Opfer zu inszenieren. Deshalb, wenn möglich, versuchen, sich der Situation zu entziehen und ggfs. die Polizei zu Hilfe rufen.

  1. Beweise sichern

Lichtbilder von Verletzungen durch Ärzte oder der Polizei, Screenshots von beleidigenden Nachrichten und gespeicherte E-Mails sind wichtig, um eventuellen Lügengeschichten der Täterinnen vorzubeugen.

  1. Professionelle Unterstützung

Das sind außer Anwälten ggfs. auch Seelsorge-Hotlines und Gewaltschutzeinrichtungen.

Weitere Infos und Kontaktdaten unter

https://www.anwalt.de/rechtstipps/haeusliche-gewalt-gegen-maenner-211280.html

Bildquelle: adobestock-140432298-scaled.jpeg

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