Schmutzkampagne gegen das Wechselmodell

von Manndat

Schmutzkampagne gegen das Wechselmodell

Am 02.10.2015 beschloss die Sitzung der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg die Resolution 2079 (2015) „Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung, die Rolle der Väter“. Darin forderte die Versammlung „die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.“

Es ist „sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.“

Weiterhin istin ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen [Hervorhebung durch Autor], und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind.“

Die Resolution wurde bei keiner Gegenstimme und zwei Abwesenden mit 46 Stimmen einstimmig verabschiedet.

Doch mit der neuen Bundesregierung und Familienministerin Paus sieht sich die Alleinerziehenden-Lobby wesentlich gestärkt. Derzeit findet eine Schmutzkampagne diverser Medien, wie Süddeutsche Zeitung, taz, Die ZEIT, Deutschlandfunk und ARD, aber auch CORRECTIV gegen das Wechselmodell und ihre Befürworter statt, die das übliche Männertäter-Frauenopfer-Narrativ bedienen. Kern dieser Schmutzkampagne ist das „Hammer-Papier“, ein aggressives Argumentationspapier, das die Alleinerziehenden-Lobby stärkt.

Zu CORRECTIV und der Süddeutschen Zeitung werden wir noch eine separate Analyse machen, da dort auch MANNdat diffamiert wird.

Kritik am Hammer-Papier

Zu diesem Hammer-Papier gab es schon verschiedene Kritik, wie z. B. eine Pressemeldung der Neuen Richtervereinigung vom 13.4.22. Ein Auszug:

Leider ist die Ausarbeitung kein seriöser Beitrag zur Diskussion um die Weiterentwicklung des Familienrechts und der familiengerichtlichen Verfahren in Deutschland. Zunächst kann die gewählte Untersuchungsmethode nicht im Ansatz für sich in Anspruch nehmen, repräsentativ zu sein: Es werden 92 Sorge- und Umgangsverfahren ausgewertet, die in den letzten etwa 20 Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof ihren Abschluss gefunden haben. Bei jährlich etwa 150.000 Verfahren vor deutschen Familiengerichten, ist das nicht einmal ein minimaler Ausschnitt. (…) Aber auch die inhaltlichen Schlussfolgerungen sind nicht seriös abgeleitet: Die Zitate aus Gerichtsentscheidungen sind nicht einzuordnen. Es ist nicht zu erkennen, ob sie den Inhalt einer Entscheidung des Gerichtes wiedergeben oder nur das, was die Gerichte als den Sachvortrag der Beteiligten darstellen. Es wird nicht mitgeteilt, wie die Gerichte in den jeweiligen Fällen denn nun entschieden haben. Wenn in den weitaus meisten Fällen, die Hammer bespricht, die Beschwerden von den Vätern eingelegt worden sein sollen, dann scheinen die Gerichte in den Fällen also zunächst eher „pro Mutter“ entschieden zu haben. Die Fachgruppe Familienrecht der NRV ist weit davon entfernt, die Situation der familiengerichtlichen Verfahren als problemlos darzustellen. Allerdings ist es kein auch nur halbwegs wissenschaftliches Vorgehen, aus einer Sammlung von Einzelfällen zu zitieren, um vermeintlich allgemeingültige Schlussfolgerungen abzuleiten. Die nach der Untersuchung angeblich zutage getretenen Narrative und Thesen finden sich nach unserer Erfahrung in der Wirklichkeit der Familiengerichte des Jahres 2022 nicht wieder.

(…)

Der Autor selbst beschreibt seine Untersuchung nicht als „Studie“ und als solche darf sie angesichts der viel zu schmalen Datenbasis auch nicht missverstanden werden. Die einzelnen Fälle lesen sich erschreckend. Jedes Schicksal ist Ansporn für die Familiengerichte, durch Fortbildung und intensive Befassung mit dem Vortrag der ihnen anvertrauten Eltern und Kinder eine sachgerechte Konfliktlösung zu suchen. Und es ist sicher gut, weiter an einer Verbesserung der Strukturen zu arbeiten. Pauschale Vorwürfe und methodisch fragwürdige Verallgemeinerungen helfen aber nicht weiter, sondern sind geeignet, zu Unrecht das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende Justiz zu unterminieren.

Die VAfK-Analyse

Insbesondere möchten wir aber auf eine bemerkenswerte Analyse des Väteraufbruchs für Kinder, Mitglied des Bundesforums Männer, hinweisen. Hier nur als Auszug das Fazit der Analyse:

Hammers Anspruch, die Situation im Familienrecht in Deutschland beurteilen zu wollen, scheitert bereits daran, dass er nachweislich nicht einmal die Grundlagen des deutschen Familienrechts kennt. Dass er zudem selbst einfachste Herleitungen von Fakten und Zahlen nicht beherrscht, passt leider ins Bild.

Hammers Thesen der Benachteiligung von Müttern im Familienrecht lassen sich nicht belegen. Im Gegenteil können diese an vielen Stellen widerlegt werden. Insgesamt ist nicht klar, was von diesem Werk tatsächlich von Hammer stammt und was davon die ihn unterstützenden Alleinerziehenden-Verbände „beigesteuert“ haben. Im Ergebnis wurde lediglich eine Alleinerziehenden-Lobbyschrift geliefert, welche nicht einmal geringsten wissenschaftlichen Anforderungen genügen könnte und weitgehend faktenfrei ist. An vielen Stellen widerspricht sich Hammer selbst, an anderen Stellen haben anerkannte Wissenschaftler seine Unterstellungen schon lange widerlegt. An vielen Stellen bedient er sich, wie er selbst eingesteht, unbelegbarer Verschwörungstheorien, und seine „Beweisführungen“ beruhen vor allem auf konstruierten Zusammenhängen oder Erzählungen von Betroffenen.

Hammer fordert mit seinem Werk – für jeden nachlesbar – nichts anderes als die vom staatlichen Schutzauftrag für Kinder befreite Allmacht von Müttern über „ihre“ Kinder und Rückschritte in ein menschenrechtswidriges Familienrechtssystem zu Lasten von Vätern. Jeglicher Ansatz von „gemeinsamer Elternschaft“ wird von ihm konsequent ausgeblendet und schon zwanghaft an der „Alleinzuständigkeit“ der Mutter über das Kind festgehalten. Die Bedürfnisse und auch Rechte von Kindern werden dabei ausgeblendet. Hammers Ausführungen folgen konsequent dem Schema Vater = Täter und Mutter = Opfer, so wie er auch weitere Verhaltensweisen konsequent geschlechtsbezogen darzustellen versucht. Verhaltensweisen, die aber in allen Fällen sowohl auf Mütter als auch auf Väter zutreffen können.

Und warum dies alles? Über weite Teile von Hammers Werk entsteht der Eindruck, dass vor allem Missbrauch von Müttern, unter anderem durch Eltern-Kind-Entfremdung, unsichtbar gemacht werden soll. Anlass zu dieser Befürchtung geben insbesondere auch die Entwicklungen in den USA, wo wie dargelegt ähnliche Bestrebungen von Harman und Lorandos bereits aufgedeckt wurden. Die hiesige Ausarbeitung bietet eine Grundlage, den Thesen Hammers und der mit ihm assoziierten Alleinerziehenden-Verbände faktenbasiert entgegenzutreten.

Diese Verbände haben keinen Zweifel daran gelassen, dass sie Hammers Werk nutzen wollen, um politische Entscheidungen zu beeinflussen. So hat der VAMV bereits umfangreich Familiengerichte angeschrieben, um auf die Ergebnisse von Hammers „Studie“ hinzuweisen.

Und wenig überraschend wurde wieder einmal auf Antrag der Fraktion „Die Linke“ im Rechtsausschuss des Landes Brandenburg schon kurz nach der Veröffentlichung darüber diskutiert.

Im Social-Media-Bereich wird umfangreich dazu aufgerufen, Abgeordnete mit Hammers Erkenntnissen zu überfluten. Auf Einwände zu den Mängeln der nicht einmal von Hammer selbst als „Studie“ bezeichneten Ausarbeitung gingen die genannten Verbände in keiner Weise ein. Diese dürften ihnen bewusst sein, sie aber nicht interessieren, da sie ein klares Ziel verfolgen, bei dem Fakten nur stören würden.

Letztendlich haben sich Hammer und die mit ihm assoziierten Alleinerziehenden-Verbände mit „Familienrecht in Deutschland“ einen Bärendienst erwiesen. Noch nie haben diese Verbände so deutlich zur Schau gestellt, dass sie ausschließlich die Interessen allein erziehen wollender Mütter bedienen und dabei die Interessen und Rechte der Kinder und die Grundprinzipien unseres Rechtsstaats aushebeln wollen.

Nun, da die Maske gefallen ist, wird es für Organisationen und Politik an der Zeit sein, zu entscheiden, wessen Interessen diese unterstützen wollen, denn Kinder- und Menschenrechte sind in einem Rechtsstaat nicht verhandelbar.

Die Zeit der ideologischen Widerstände gegen gemeinsame Elternschaft sollte auch in Deutschland endgültig zu Ende sein. Was wir brauchen, ist eine faktenbasierte Diskussion darüber, wie Kinder mit beiden Eltern nach einer Trennung gut auswachsen können, Eltern bestmöglich unterstützt werden und familiale Professionen bestmöglich ausgebildet und ausgestattet werden, um ihren jeweiligen Aufgaben nachzukommen.

Dazu gehört auch, Kinder vor Missbrauch zu schützen – egal, von welchem Geschlecht dieser ausgeht.

Quelle: Väteraufbruch für Kinder VAfK: „ANALYSE ZUR „STUDIE“ FAMILIENRECHT IN DEUTSCHLAND“, ohne Datum, https://vaeteraufbruch.de/fileadmin/user_upload/VAfK-StellungnahmeHammer__web_.pdf, Abruf 12.4.2023

Anfeindungen gegen den VAfK

Natürlich ist der VafK als Mitglied in vom Frauenministerium mitfinanzierten Bundesforum Männer dafür massiv angefeindet worden u. a. von der Autorin und Soziologin Christina Mundlos. Der Verein „Väteraufbruch für Kinder“, hat deshalb eine Stellungnahme zu öffentlichen Denunziationen des Vereins im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch veröffentlicht. Darin heißt es:

In den letzten Monaten gab es vermehrt Falschdarstellungen über den Väteraufbruch für Kinder e.V. und im Zusammenhang mit (angeblichen) Kindesmissbrauch. Mit beiliegender Stellungnahme klären wir über die Hintergründe auf und fordern insbesondere Politik, Familiengerichte und Jugendämter auf, zum Schutze der beteiligten Kinder aufmerksam zu sein und nicht durch den erheblichen Druck, welche gewisse Unterstützerkreise aufbauen, die Kinder dem Missbrauch auszusetzen.

Auch hier nur ein Auszug:

Frau Mundlos bedient (…) ein ausschließliches „Täter = Väter“ und „Opfer = Mütter“-Bild. Sie stützt ihre Argumentation auf nachweislich falsche Behauptungen. So behauptete Frau Mundlos sowohl gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland als auch im ZDF, 90% der häuslichen Gewalt würde von Männern ausgehen. Zutreffend ist, dass die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zum Thema Partnerschaftsgewalt 78,8% tatverdächtige Männer und 21,2% tatverdächtige Frauen ausweist. Tatverdächtige bedeutet nicht, dass es sich auch tatsächlich um Täter oder Täterinnen handelt. Bei häuslicher Gewalt weist die PKS 71% weibliche und 29% männliche Opfer aus. Diese Zahlen decken das Hellfeld der angezeigten Taten ab. Das Dunkelfeld ist, wie man aus zahlreichen Studien weiß und worauf auch die PKS hinweist, erheblich größer. Insbesondere bei Männern ist eine höhere Hemmschwelle zur Anzeige von erlittener Gewalt festzustellen, zumal es für diese nahezu keine Hilfs-Infrastruktur gibt. Dunkelfeldstudien haben immer wieder belegt, dass die Gewaltbetroffenheit zwischen Männern und Frauen in Beziehungen in etwa symmetrisch verteilt ist, mit Unterschieden bei den Gewaltformen.

Quelle: Markus Witt: „Stellungnahme zu öffentlichen Denunziationen des Vereins im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch“. 04.04.2023, https://vaeteraufbruch.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_zu_verdecktem_Kindesmissbrauch.pdf, Abruf 12.4.2023

Quelle Beitragsbild: Vater_mit_Kind_718x418_c_detailblick_Fotolia.com_.jpg

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Lesermeinungen

  1. By Alexander Brosien

    Antworten

  2. By G.H.

    Antworten

  3. By Georg

    Antworten

  4. By Thorsten

    Antworten

    • By Mathematiker

  5. By Riva

    Antworten

  6. By Mathematiker

    Antworten

  7. By Thorsten D

    Antworten

    • By Riva

    • By Peter

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.