Geschichte des Wehrpflichtsexismus in Deutschland – Teil 1
Geschichte des Wehrpflichtsexismus in Deutschland
Hier sind alle Textstellen aus dem Buch »Besonders Frauen«: Schwarzbuch Feminismus 1968 – 2019 von Gunnar Kunz zitiert, die sich damit befassen, wie Politiker von Gleichbehandlung fabulieren, aber Ungleichbehandlung praktizieren. Gerade jetzt, wo die politisch Verantwortlichen dabei sind, die Landesverteidigung wieder ausschließlich den Männern aufzubürden und die Rolle rückwärts zum Männerrollenbild des Kriegers zu vollziehen, ist dieses Buch so aktuell und wertvoll wie nie zuvor.
Diese Zusammenfassung zeigt, welche Doppelmoral, mangelnde Integrität und Drang zur Männerausbeutung sich wirklich hinter einer Politik und Rechtsprechung versteckt, die den Menschen hehre Werte und Ideale von Gleichberechtigung und Gleichheit vorgaukelt, aber Männerausbeutung meint.
Im Buch von Gunnar Kunz sind die jeweiligen Originalquellen aufgeführt.
Das Buch beinhaltet weitestgehend nur die Entwicklung in Westdeutschland. Wer entsprechende Infos zur Entwicklung in Ostdeutschland hat, kann diese gerne in die Kommentare schreiben.
Siehe auch: https://manndat.de/literaturliste/besonders-frauen-ein-kompendium-ueber-den-feminismus-eine-rezension-von-dr-bruno-koehler.html
Nun zur Historie aus dem Buch:
1948: Die Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte, der spätere Deutsche Juristinnenbund, wird gegründet (1959 Juristinnenbund (Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen), ab 1979 Deutscher Juristinnenbund, (…)). Zu den Pionierinnen gehören Elisabeth Selbert und Elisabeth Schwarzhaupt.
1949: Elisabeth Selbert sorgt bei der Erarbeitung des Grundgesetzes mithilfe des Drucks der Straße und der Medien dafür, dass im Artikel 3 lediglich gleiche Rechte, aber keine gleichen Pflichten für die Frauen aufgenommen werden.
1953: Die Gleichberechtigung der Geschlechter wird am 1. April geltendes Recht. Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass Art. 3 GG nur verbiete, die Frau als Frau im Vergleich zum Mann zu benachteiligen; Sonderregelungen zum Schutz der Mutter seien weiterhin zulässig.
1955: Die allgemeine Wehrpflicht für Männer wird eingeführt (und tritt am 25. Juli 1956 in Kraft). Elisabeth Schwarzhaupt sorgt dafür, dass im Art. 12a GG der Satz »Frauen (…) dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten« eingefügt wird. Im Rechtsausschuss des Bundestags 1956 begründet sie dies unter Beifallsbekundungen damit, dass »unsere Auffassung von der Natur und von der Bestimmung der Frau einen Dienst mit der Waffe verbietet«.
Auf der 2. Bundesfrauenkonferenz des DGB wird die Diskussion um eine Dienstverpflichtung von Frauen aufgegriffen, die sich ein Jahr lang für wenig Geld um Kranke und Behinderte kümmern sollen. Clara Sahlberg (ÖTV) erklärt, »dass die Einführung eines Pflichtjahrs für Mädchen unbedingt abzulehnen ist, (…) zumal sich eine solche Maßnahme auch wirtschaftlich und sozial nachteilig für die weibliche Jugend auswirkt«.
1978: Während die 1977 beschlossene Abschaffung der Gewissensprüfung von Kriegsdienstverweigerern am 13. April durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt wird, sodass das alte schikanöse System gegenüber Männern fortbesteht und gar noch verschärft wird, während Kriegsdienstverweigerung für jeden Mann mit persönlichen Nachteilen und erheblichem psychischem Druck verbunden ist und zugleich vermehrt männliche Soldaten Selbstmord begehen – allein im vergangenen Jahr wollten sich über 1.000 Soldaten das Leben nehmen –, fordert Alice Schwarzer aus »Kritik am Gewaltmonopol der Männer« den freiwilligen Zugang von Frauen zur Bundeswehr inklusive Dienst an der Waffe mit der Begründung, der Ausschluss von Frauen aus dem »Männer-Militär« sei der extremste Ausdruck der Aufgabenverteilung zwischen Männern und Frauen: »Es muss uns um die grundsätzliche Forderung des Zugangs für Frauen zu allen Machtbereichen gehen, auch zum Militär!« Und: »Ich habe auch gelernt, (…) wie sehr Waffengewalt und Männlichkeitswahn miteinander verquickt sind«.
Einen Zwangsdienst, wie Männer ihn leisten müssen, will sie selbstverständlich nicht: »Klar, dass ich da auch nicht für eine Wehrpflicht für Frauen bin. Schon gar nicht aus den Gründen, aus denen die Junge Union dafür plädiert. Sie meint, wenn wir gleiche Rechte haben wollen, müssten wir auch für gleiche Pflichten sein. Aber wir Frauen haben heute genug Pflichten, weit mehr als die Männer«. Denn: »Hier steht ein Jahr Wehrdienst gegen 20 Jahre Mutterdienst«. Liselotte Funcke ist der Ansicht, »Frauen, die bestimmt sind, Leben zu geben, dürfen nicht zum Töten gezwungen werden«. Denn dann könnte frau sich ja schlecht weiter einreden, dass Männer von Natur aus gewalttätig sind wie etwa Ariane Barth vom Spiegel: »Nahe liegt, dass Töten, dieses Männerhandwerk, sich behaupten will gegen das Entgegengesetzte, gegen die lebensgebende Kraft, gegen den Leib der Frau«.
1979: Während es sich Männer nach wie vor nicht aussuchen können, ob sie zum Wehrdienst eingezogen werden, und der Militärische Abschirmdienst gar komplette Jahrgänge von Wehrpflichtigen durchleuchtet, darunter auch solche, die wegen Platzmangels gar nicht eingezogen werden können, inszenieren sich Frauen als das friedliche Geschlecht, indem sie die Initiative Frauen in die Bundeswehr? Wir sagen nein! gründen und Sätze von sich geben wie »In nichts hat es die Männertechnologie weitergebracht als im Töten«.
1982: Die DDR-Führung verabschiedet im März ein neues Wehrpflichtgesetz, nach dem im Ernstfall auch Frauen »in die allgemeine Wehrpflicht einbezogen werden« können. Mehrere hundert Frauen protestieren in einem Brief an Erich Honecker: »Wir Frauen sehen den Armeedienst für Frauen nicht als Ausdruck ihrer Gleichberechtigung, sondern als einen Widersinn zu ihrem Frau-Sein«. Außerdem fordern sie das Recht auf Verweigerung, »weil sich durch Erlass dieses Gesetzes, das den Frauen die Pflicht zu einem allgemeinen Wehrdienst auferlegt, eine Einschränkung unserer Gewissensfreiheit ergibt«. Die Gewissensfreiheit von Männern steht nicht zur Debatte.
Während Margret Thatcher im Falklandkrieg gegen Argentinien männliche Soldaten verheizt, inszenieren sich Frauen in Deutschland bei Demonstrationen und Artikeln gegen den NATO-Doppelbeschluss als das friedfertige Geschlecht und verteufeln Männer als angebliche Kriegstreiber. Ob beim Frauenkongress in Bremen (»Krieg als Männergewalt«) oder in der Courage (»Kriege hatten in der Geschichte immer Männer zu verantworten. Männer haben militärische Waffen entwickelt und ihre Streitigkeiten durch gegenseitige Vernichtung ausgetragen«), ob Anwältin Barbelies Wiegmann (»Wir leben in einer Männergesellschaft, die diese Welt an den Rand des Abgrunds gebracht hat«) oder Theologin Dorothee Sölle, die vom »(männlichen) Menschenfresser« spricht und befindet, dass »die Rolle der Frau am Ende dieses Jahrhunderts für das Überleben der Menschheit wichtiger als alles andere ist«.
1984: Weil aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge im Verteidigungsministerium nicht nur über eine Verlängerung der Wehrpflicht nachgedacht wird, sondern auch vorsichtige Überlegungen angestellt werden, Frauen zum Dienst in der Bundeswehr – auf freiwilliger Basis und ohne Waffen – heranzuziehen, empören sich Kanzler Kohl und Taz, Frauengruppen und Frauen aus SPD, Grüne, DKP und Gewerkschaften gegen die »Militarisierung der Frauen« (Grüne). Heide Simonis schimpft: »Dies läuft nach dem Motto, wenn ihr nicht die Söhne gebärt, habt ihr gefälligst selber zu erscheinen«.
1999: Die Elektronikerin Tanja Kreil klagt, weil sie bewaffneten Dienst in der Bundeswehr leisten will. In den Medien zur »Kämpferin« stilisiert, die gegen alte Zöpfe angeht, hat ihr in Wahrheit der Bundeswehrverband die Klage nahegelegt und ihr Rechtsbeistand zugesichert, um auf diese Weise Lücken im Wehrdienst zu füllen. Während Feministinnen jubeln, dass wieder eine männliche Bastion gefallen ist, beeilen sie sich im gleichen Atemzug klarzustellen, dass sie eine Wehrpflicht für Frauen auf keinen Fall akzeptieren würden. So etwa die Wehrbeauftragte des Bundestags, Claire Marienfeld, Verteidigungsexpertin Angelika Beer, die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Hannelore Rönsch (mit der Begründung, Frauen seien ja vorwiegend allein für Haushalt und Kindererziehung zuständig) oder Maria Eichhorn, die Vorsitzende der Frauen-Union (mit der Begründung, dass Frauen im Pflegebereich bereits ihren Einsatz leisteten). Kirchliche Organisationen fürchten derweil aufgrund der Diskussion um die Abschaffung der Wehrpflicht um den Verlust ihrer billigsten Arbeitskräfte, der Zivildienstleistenden.
Fortsetzung folgt…
Quelle Beitragsbild: AdobeStock_699348221
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